verkaufe abgestürzte DJI Inspire 1 - Reparaturangebot von DJI 1125,- Euro!!!!

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    • rth schrieb:

      Reparatur 1125.- und
      Gebot 1300.-

      Total 2425.- Euro
      Neu 3000.- Euro

      Da würde ich lieber einen neuen kaufen mit Garantie

      War missverständlich formuliert. Ich biete 1300 € inkl. Reparatur.
      Bedeutet der TE bekommt 175 € Gewinn.
      Nachdem ich kein Schriftstück bekomme zahle ich nur noch 1225 €
      Mit der Gefahr, dass ich das Ding wieder zurückgeben muss.

      Dann hast du noch 100 € für dich.
    • MiGGe97 schrieb:

      Aber ich entnehme den vorherigen Beiträgen, dass hier kein Interesse besteht, die Sache einfach und rechtlich korrekt abzuwickeln...
      Niemand wird gezwungen seine Rechte wahrzunehmen. Wenn man hier einhellig der meinung ist der Eigentümer ist der Vormieter, dann kann sich der momentane Mieter einfach mit dem alten Mieter in Verbindung setzen und die Sache wäre geklärt. Oder auch nicht wenn der jetzt unbekannt verzogen ist.
      barstl wird sich schon gefragt haben warum er den Inspire hier überhaupt angeboten hat. Ich hätte vermutlich auch gedacht wenn der Vormieter den Copter nicht haben wil, dann nehme ich den und entsorge den Schrott. Notfalls auch für 1200 EUr als Entsorgungsprämie.
    • Naja, aber stell dir vor, du ziehst um (eventuell sogar aus familiären/beruflichen/finanziellen Gründen zwangsweise) und vergisst im Umzugsstress etwas im Wert von über 1000€. Wärst du dann nicht auch froh, kontaktiert zu werden? Dann zahlt man halt mal 200.-, um sich erkenntlich zu zeigen.

      Und den Vermieter um "Vermittlung" zu bitten ist doch nichts, wo man sich einen Zacken aus der Krone bricht. Ein kurzes Telefonat und dann eventuell noch ein zweites mit dem Vormieter bringt Licht ins Dunkle und ist in Zeiten von Festnetzflatrates auch keine finanzielle Belastung, nicht mal 9cent pro Minute :D
    • Genau so sehe ich das auch. Die Eigentumsverhältnisse sollten geklärt werden. Wenn der Vormieter den Inspire selber geflogen hat, dann weiß er, was so ein Ding kostet. Und hätte die Reste bestimmt nicht zur Entsorgung zurück gelassen, sondern das Ding in die Bucht gesetzt. Und wenn er ihn nicht geflogen, sondern so gefunden hat, dann war er wahrscheinlich nie Eigentümer und der Käufer wird nicht Eigentümer werden. Aber das kann man dann mit einer Meldung bei der Behörde und 6 Monaten Wartezeit dann erledigen.
    • Ist ja alles eh Spekulation, aber auch ein schönes Gedankenspiel: Wer sagt denn, dass der ehemalige Mieter auch der rechtmäßige Eigentümer ist? Funke, Netzteil und Koffer hat er eingepackt, den Copter aber nicht? Ist doch recht eigentümlich (<-- Wortspiel :) )

      Man stelle sich vor, bei irgendeiner Prüfung der Seriennummer (siehe bspw. kommendes "Geofencing") stellt sich heraus, dass die Inspire als Gestohlen gemeldet ist. Neuer Käufer verweist auf den Thread-Ersteller, dieser verweist auf seinen "Kellerfund". Da wünsche ich viel Spass bei der Vermittlung von Glaubwürdigkeiten vor Gericht. Und immer bedenken, im vorgenannten Fall als auch wenn der Vormieter tatsächlich EIgentümer ist und irgendwann seine Ansprüche anmeldet, hat man es mit dem Stgb zu tun, nicht mit dem BGB -> bedeutet wie oben schon geschrieben wurde Vorstrafe für Verkäufer und Ankäufer nach §259 Stgb, wenn es zur Anzeige kommt.
    • MiGGe97 schrieb:

      Naja, aber stell dir vor, du ziehst um (eventuell sogar aus familiären/beruflichen/finanziellen Gründen zwangsweise) und vergisst im Umzugsstress etwas im Wert von über 1000€.
      Wäre recht ungewöhnlich. Bin auch schon oft umgezogen und bin mehrmals durch die Räume gegangen um z usehen ob ich was vergessen habe. Ich wundere mich nur darüber, dass Matthias Heinz meint es wäre alles klar. Wie auch immer, ein Anruf beim alten Mieter würde viel klären.
    • skyscope schrieb:

      Vorstrafe für Verkäufer und Ankäufer nach §259 Stgb, wenn es zur Anzeige kommt.

      Niemand ist gezwungen das Angebot wahrzunehmen.
      Und deine Aussage zweifel ich mal sehr stark an.
      Weil:
      1. Eine Anzeige überhaupt gar nichts bedeutet. Erst wenn du verurteilt wirst bist du auch schuldig.
      2. Ist man erst ab einer Strafe von 6 Monaten Haft, oder ab 90 Tagessätzen vorbestraft.

      Und eines verspreche ich dir, wenn du vorher immer brav warst, wirst du in dem Fall, dass diese Drohne wirklich geklaut ist (was ich nicht glaube), niemals eine Strafe von 6 Monaten Haft/90 Tagessätze bekommen. Niemals.
      Aber nun gut lassen wir es mal so stehen.
      Wenn jemand das Ding kaufen will, ist es sein Ding.
    • Warp1 schrieb:

      MiGGe97 schrieb:

      Naja, aber stell dir vor, du ziehst um (eventuell sogar aus familiären/beruflichen/finanziellen Gründen zwangsweise) und vergisst im Umzugsstress etwas im Wert von über 1000€.
      Wäre recht ungewöhnlich. Bin auch schon oft umgezogen und bin mehrmals durch die Räume gegangen um z usehen ob ich was vergessen habe. Ich wundere mich nur darüber, dass Matthias Heinz meint es wäre alles klar. Wie auch immer, ein Anruf beim alten Mieter würde viel klären.
      Ja, war ja nur eine Vermutung. Keine Ahnung, wie oft sowas vorkommt; ich werde erst im Oktober 2016 das erste Mal umziehen :)

      Naja, Matthias Heinz hat das Ganze doch recht logisch erklärt und sieht es glaube wie ich, dass der einfache Anruf beim Vormieter über den Vermieter die Sache schon klären könnte.
    • FlyingTimo schrieb:

      Und deine Aussage zweifel ich mal sehr stark an.
      Weil:
      1. Eine Anzeige überhaupt gar nichts bedeutet. Erst wenn du verurteilt wirst bist du auch schuldig.
      2. Ist man erst ab einer Strafe von 6 Monaten Haft, oder ab 90 Tagessätzen vorbestraft.

      Und eines verspreche ich dir, wenn du vorher immer brav warst, wirst du in dem Fall, dass diese Drohne wirklich geklaut ist (was ich nicht glaube), niemals eine Strafe von 6 Monaten Haft/90 Tagessätze bekommen. Niemals.


      1. Bei Straftatsdelikten MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln, und bei der Sachlage würde kein Verfahren eingestellt. Ergo: Verhandlung, Urteil.
      2. Stimmt nicht, wie kommst Du darauf?. Sobald eine Strafe nach StGB ausgesprochen wurde, und sei es nur auf Bewährung, ist man vorbestraft mit Eintrag ins Bundeszentralregister.
    • FlyingTimo schrieb:

      Und eines verspreche ich dir, wenn du vorher immer brav warst, wirst du in dem Fall, dass diese Drohne wirklich geklaut ist (was ich nicht glaube), niemals eine Strafe von 6 Monaten Haft/90 Tagessätze bekommen. Niemals.
      Mal wieder reichlich sachkundige Aussagen hier, auf die man sich sicher 100%ig verlassen kann. ;)
      Solche Versprechen sind sicher ne Bank für den TE :)

      @barstl : meld dich mit deinem Anliegen doch erstmal wirklich bei der Polizei oder geh den Weg über den Vermieter um die Sache mit dem Vormieter abzuklären.

      Gruß
      Chris
    • skyscope schrieb:

      1. Bei Straftatsdelikten MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln, und bei der Sachlage würde kein Verfahren eingestellt. Ergo: Verhandlung, Urteil.
      2. Stimmt nicht, wie kommst Du darauf?. Sobald eine Strafe nach StGB ausgesprochen wurde, und sei es nur auf Bewährung, ist man vorbestraft mit Eintrag ins Bundeszentralregister.
      Ja aber das Bundeszentralrigister hat verschiedene Abschnitte. Eines davon ist das Führungszeugnis. Solange da nichts drinnen steht, ist es egal.
      Denn im Bundeszentralregister steht z.B. auch Urteile drinnen, wenn ich z.B. falsch geparkt habe und Einspruch eingelegt habe, oder wenn ich mich von meiner Frau geschieden habe -> juckt niemande! Führungszeugnis -> juckt jeden!
      Führungszeugnis-> 3 Monate Haft oder 90 Tagessätze. Ganz easy.


      skyscope schrieb:

      Bei Straftatsdelikten MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln, und bei der Sachlage würde kein Verfahren eingestellt. Ergo: Verhandlung, Urteil.

      Na dann würde ich dir mal empfehlen dich zu informaieren, wieviele Straftatsdelikte(?) eingestellt werden mangels öffentlichen Interesses.


      Aber wie dem auch sei. Niemand muss dieses Ding kaufen! Aber diese ewigen Spekulationen sind doch reine Verschwendung von Lebenszeit!
    • FlyingTimo schrieb:

      Na dann würde ich dir mal empfehlen dich zu informaieren, wieviele Straftatsdelikte(?) eingestellt werden mangels öffentlichen Interesses.

      Danke für die Empfehlung, aber ich kann bei den Opportunitätsgründen (kennst Du ja sicher) leider nichts zu "Einstellung mangels öffentlichen Interesse" finden.

      Aber da Du ja für die Inspire ein Angebot abgegeben hast, kannst Du uns ja gegebenenfalls dann aus erster Hand weiter berichten...
    • @FlyingTimo: Werf mal ein Blick in Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

      Im Bundeszentralregister werden alle Strafen eingetragen. Einige Einträge, also z.B. Erstmalige Strafen bis 90 Tagessätze werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Heißt konkret, bekommst du 10 Tagessätze über irgend etwas aufgebrummt, wird das zwar im Register eingetragen, aber taucht nicht im Führungszeugnis auf. Man ist dann zwar vorbestraft, darf sich aber als nicht vorbestaft bezeichnen.

      Daraus schließe ich: Steht man wegen einer zweiten Sache vor Gericht, bekommt der Richter nicht das Führungszeugnis ohne diese Eintragung, sondern einen Auszug aus dem Register mit diesem Eintrag. Bekommt man dann wegen dieser zweiten Sache einen Tagesatz, dann stehen beide Strafen im Führungszeugnis. Also ganz so einfach wie du das darstellst, ist es wohl doch nicht.

      Wenn Strafverfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden dann oft, weil sich 2 Leute gestritten haben. Also wenn barstl die Drohne einem Kumpel verkauft und der Vormieter sich meldet und Anzeige wegen Hehlerei erstattet. Dann ist das erst mal ein Streit unter denen, dann wird der Staatsanwalt die Sache wahrscheinlich einstellen. Wenn wie hier barstl die Drohne öffentlich anbietet und davon ausgehen muß, das er möglicherweise gar nicht rechtmäßiger Eigentümer ist, dann kann da sehr wohl ein öffentliches Interesse gesehen werden.

      Und nachdem hier so ausgiebig diskutiert wurde und verschieden Möglichkeiten der Herkunft und Besitzverhältnisse diskutiert wurden, würde ic hdas Ding sowieso nicht mehr anfassen, nicht mal geschenkt. Und wenn ich barstl wäre, würde ich das Ding der Behörde melden mit Angabe der Umstände. Die können sofort auf die Daten des Einwohnermeldeamtes zugreifen, den Vormieter ausfindig machen und informieren. Und nach Ablauf von 6 Monaten wäre die Sache geklärt. Dann kann man das Ding guten Gewissens weiter verkaufen.

      Und mit geklärten Eigentumsverhältnissen werden auch hier schnell ein paar Leute ein paar hundert EUR zahlen wollen, ohne viele Fragen zu stellen.

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