Tipp: Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

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    • Flug wie im Szenarios "Jäger", "Rehkitzsuche", usw siehe oben, in NRW

      Die Polizei kommt, die Beamten sind inzwischen in vielen Ländern vorbereitet und mit einem Prüfungspfad vertraut, ob es sich denn um ein Flugmodell oder ein UAS handelt. (Für Beamte in NRW liegt das ausführlich im Intranet bereit, für Interessierte auch hier zusammengefasst veröffentlicht, Seite 18 ff).

      In NRW gilt für die Polizei der Kopter als UAS, da er nicht zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung genutzt wird.
      -> "Verwendung lediglich als Mittel zum Zweck"
      -> "Aufmerksamkeit gilt primär nicht dem Fliegen"

      Dann kann man mit den Beamten die eigene Rechtsauffassung ja diskutieren. Das Ergebnis wird dennoch eine Sicherstellung und bei Verweigerung der Herausgabe eine Beschlagnahmung sein, und das Ganze geht nach Anzeige zwecks Überprüfung an die Landesluftfahrtbehörde. Aber mit der kann man dann ja auch wieder diskutieren, dass das ja alles gar nicht rechtens ist. :) Kommt die Staatsanwaltschaft hinzu, zum Beispiel weil man vielleicht die Sicherstellung verweigert hat und eine Beschlagnahmung erforderlich wird, wird es ganz spannend, denn dann kommen wieder YouTube, Facebook und Konsorten und damit die eigene "Steuerer-Historie" ins Spiel. :)

      Ob es in anderen Ländern polizeilich andere Einsatzempfehlungen gibt, vermag ich nicht zu sagen. Da in NRW Flugeinsätze aber recht liberal gehandhabt werden, wage ich das zu bezweifeln.

      Und nun bin ich bis zur Änderung der Gesetzeslage aber wirklich mal raus....

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    • skyscope schrieb:

      Dann kann man mit den Beamten die eigene Rechtsauffassung ja diskutieren. Das Ergebnis wird dennoch eine Sicherstellung und bei Verweigerung der Herausgabe eine Beschlagnahmung sein, und das Ganze geht nach Anzeige zwecks Überprüfung an die Landesluftfahrtbehörde. Aber mit der kann man dann ja auch wieder diskutieren, dass das ja alles gar nicht rechtens ist. :) Kommt die Staatsanwaltschaft hinzu, zum Beispiel weil man vielleicht die Sicherstellung verweigert hat und eine Beschlagnahmung erforderlich wird, wird es ganz spannend, denn dann kommen wieder YouTube, Facebook und Konsorten und damit die eigene "Steuerer-Historie" ins Spiel. :)
      Ich vervollständige mal dein Horrorszenario:

      Man muss sich dann wohl einen Rechtsanwalt nehmen (evtl. den Herrn Sonnenschein) um nicht lebenslänglich zu kriegen.
    • skyscope schrieb:

      Die Gefahr besteht nur, wenn man wie Du Videos auf seinem Kamal präsentiert, bei denen man in DE ausserhalb der Sichtweite geflogen ist.
      @Profi wollte mich hier deswegen vor über nem halben Jahr schon mal anzeigen. Da die Mühlen der Behörden langsam mahlen, bin ich noch am warten.
      Ich schlage vor falls da bis Ende des Jahres nix mehr kommt, müsst ihr das nochmal anleiern, damit da mal was weitergeht...
    • RC-Role schrieb:

      @Profi wollte mich hier deswegen vor über nem halben Jahr schon mal anzeigen. Da die Mühlen der Behörden langsam mahlen, bin ich noch am warten.Ich schlage vor falls da bis Ende des Jahres nix mehr kommt, müsst ihr das nochmal anleiern, damit da mal was weitergeht...

      Das ist aber nett, dass du dich da zur Verfügung stellst, um hier mal Rechtssicherheit zu erlangen. Und Du bist als DMFV-Funktionär ja gut versichert. Also, warum warten, könnte doch direkt mal los gehen?
    • skyscope schrieb:

      RC-Role schrieb:

      @Profi wollte mich hier deswegen vor über nem halben Jahr schon mal anzeigen. Da die Mühlen der Behörden langsam mahlen, bin ich noch am warten.Ich schlage vor falls da bis Ende des Jahres nix mehr kommt, müsst ihr das nochmal anleiern, damit da mal was weitergeht...
      Das ist aber nett, dass du dich da zur Verfügung stellst, um hier mal Rechtssicherheit zu erlangen. Und Du bist als DMFV-Funktionär ja gut versichert. Also, warum warten, könnte doch direkt mal los gehen?
      Diesbezüglich ist Arni mein Vorbild, d.h. du musst den Knopf drücken:
    • skyscope schrieb:

      Die Polizei kommt, die Beamten sind inzwischen in vielen Ländern vorbereitet und mit einem Prüfungspfad vertraut, ob es sich denn um ein Flugmodell oder ein UAS handelt. (Für Beamte in NRW liegt das ausführlich im Intranet bereit, für Interessierte auch hier zusammengefasst veröffentlicht, Seite 18 ff).

      > Das Fliegen steht im Fokus der Aufmerksamkeit
      > Videobrille (fpv): nur mit Lehrer-Schüler-Steuerung und Sicht auf das Luftfahrzeug!

      Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hierfür?

      Den Zweck "Sport oder Freizeitgestaltung" erfülle ich als Fotoamateur schon. Fotografie ist meine Freizeitgestaltung, nicht das Fliegen.
      Im FPV Bereich genügt ein Spotter, es sei denn die Versicherung schreibt L&S vor.
    • Crowsys schrieb:


      Würde da stehen: Dient die Nutzung ausschließlich dem Flug-Zweck für
      Sport&Freizeit, dann würde ich Dir recht geben, aber so steht da
      nur, das ein Modellflieger zum UAS wird, wenn damit ein anderer Zweck
      als der des Sports oder der Freizeitgestaltung verbunden ist.
      Dann les mal §1 Abs 1 Nr.8: "unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden"

      Da findest du dein "ausschließlich". Ob das Fliegen nun mittelbar oder unmittelbar Sport oder Freizeitzweck sein muß, ist da nicht fest gelegt. Aber damit ist klar, das jeder andere Zweck, auch wenn er privater Natur ist, kein Modellflug ist und eine AE erfordert. Das hrißt konkret, für die Rehkitzsuche, auch wenn man es Gründen des Naturschutzes unentgeltlich macht, dürfte eine AE erfordern.
    • Ganz ehrlich... Ich verstehe Dein Post nicht mal im Ansatz... Entweder ich steh Grad total auf der Leitung, oder Du vermischt da so einiges..

      Auf welches Gesetz oder welche Verordnung beziehst Du Dich? Und in welchem Kontext??

      Viele grüße
      Crowsys
    • Carsten1969 schrieb:

      Wie auch immer... Ich besorg mir morgen 'ne AE und dann bin ich persönlich save. :thumbup:
      Hat jemand ein Datenblatt inklusive der Sicherheitssysteme vom P3P?
      ...Ich habs so ähnlich gemacht... Die AE für Bayern kostet ja nix, den Mehrpreis der gewerblichen Versicherung bringt mich jetzt auch ned um, von dem her war es mir die Sache einfach wert.

      Lustigerweise steche ich hier in der Region mit dem Thema Flugbilder verkaufen in ein Wespennest, sprich ich könnte hier sehr viel mehr Aufträge fahren, als ich eigentlich will...

      Zudem ist hier die Bevölkerung meh als nur entspannt mit dem Thema... Selbst wenn ich am Sonntag Nachmittag bei bestem Spaziergehwetter auf der grünen Wiese fliege, dann ist die einzige "Belästigung" die ich erfahre, Passanten (vornehmlich ältere Herrn ;) ) die mir freundlich und interessiert Löcher in den Bauch fragen...

      Ich weiß, daß in anderen Bundesländern das teilweise ganz anders abläuft, aber hier in Bayern kann ich es jedem nur empfehlen.

      ...spart im Falle eines Falles sehr, sehr viel Stress!

      ...Der einzige, der mir hier querkommt, ist mein direkter Nachbar, der scheinbar noch immer nicht verwunden hat, dass mir seine Schwester ihren Teil von seinem Grundstück verkauft hat, und ich auch noch so dreist war, da ein Haus drauf zu bauen, und noch viel dreister, da drin auch noch wohne...
      Da war schon 2, 3 mal die Polizei da, wenn ich "um den Block geflogen" bin. Mittlerweile kommen sie aber nicht mal mehr, und das letzte mal sind sie mit den Worten gekommen: ja, und was sollen wir jetzt hier?? Habts uns wenigstens an Kaffee?? :D

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    • Crowsys schrieb:

      Ganz ehrlich... Ich verstehe Dein Post nicht mal im Ansatz... Entweder ich steh Grad total auf der Leitung, oder Du vermischt da so einiges..

      Auf welches Gesetz oder welche Verordnung beziehst Du Dich? Und in welchem Kontext??

      Viele grüße
      Crowsys
      Das ist die LuftVZO, und da ist definiert, eas ein Modellflugzeug ist.
    • balloonix schrieb:

      Das ist die LuftVZO, und da ist definiert, eas ein Modellflugzeug ist.
      aaah, ok, dann weiß ich wenigstens, was Du nur halb zitierst... ;)

      Also, entweder bin ich ob dem fortschreitenden Genusses diverser Alkoholika aufgrund des endgeilem Wetters hier schon zu besoffen, oder ich lese auch dort nirgends, dass sich der Gebrauch ausschließlich auf das Fliegen beschränkt. Ich lese nur immer, dass der Zweck ausslieslich Sport&Freizeit sein muss.... Das sich Sport & Freizeit nur auf das bloße fliegen beschränkt, nein, irgendwas muss mir da entgangen sein...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Crowsys ()

    • balloonix schrieb:

      ...Dann les mal §1 Abs 1 Nr.8: "unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden"...

      Da hast Du wohl etwas ganz wesentliches nicht mit zitiert: "...Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm..."

      gesetze-im-internet.de/luftvzo/__1.html


      Also betrifft nur Flugmodelle >25kg


      P.S. und eh alles OT denn mit dem Thementitel "...Urheberrecht und Privatsphäre..." hat das alles so gut wie nichts zu tun
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • balloonix schrieb:

      Crowsys schrieb:

      ...Dann les mal §1 Abs 1 Nr.8: "unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden"...
      Da hast Du wohl etwas ganz wesentliches nicht mit zitiert: "...Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm..."gesetze-im-internet.de/luftvzo/__1.html
      Einschlägige Winkeladvokaten streiten hier darüber, ob der Text in Klammer

      (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)

      als nähere Beschreibung des Begriffes "Flugmodelle" zu verstehen ist und sich somit nicht nur auf die >25kg bezieht.
    • RC-Role schrieb:

      Wenn ich beim Landesluftamt anrufe und da gesagt bekomme, dass ich eine AE für private YT-Videos brauche, passieren ja 2 Dinge:
      1. Das Landesluftamt legt sich selbst (womöglich ohne Rücksprache mit dem BMVI) als zuständig fest indem es annimmt, ich betreibe keinen Modellflug.
      2. und schränkt mich dann abweichend vom Bundesluftfahrtgesetz ein.
      Du kannst von eine Behörde sicher nicht erwarten das Du da eine Auskunft zu Fragen bekommst für die sie nicht zuständig sind. Was wird Dir die Kfz-Zulassungestelle wohl sagen wenn Du da fragst ;)

      Und für Bildrechte (siehe Thermentitel) sind die eh alle nicht zuständig!
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Hallo @RC-Role, wenn Du den Busfahrer oder den Postboten fragst und sie Dir sagt Du brauchst keine kannst Du Dich da gerne später drauf berufen. Bezweifle allerdings das es Dir was nützt :)

      Und auch in Sachen Bildrechte, die hier ja Thementitel sind, wird es auch nicht anders sein.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • GThomas schrieb:

      Hallo @RC-Role, wenn Du den Busfahrer oder den Postboten fragst und sie Dir sagt Du brauchst keine kannst Du Dich da gerne später drauf berufen. Bezweifle allerdings das es Dir was nützt :)
      Nein, es geht ja darum beim Luftamt anzurufen:

      skyscope schrieb:

      So und jetzt kann es sich jeder aussuchen, ob er tagelang in einem Forum mit Laien debattieren will oder 3 Minuten investiert um bei der eigenen Luftfahrtbehörde anzurufen und diese Fragen zu klären. Unglaublich, aber die Telefonnummern und Ansprechpartner werden genau aus diesem Grund veröffentlicht. :)