Flug wie im Szenarios "Jäger", "Rehkitzsuche", usw siehe oben, in NRW
Die Polizei kommt, die Beamten sind inzwischen in vielen Ländern vorbereitet und mit einem Prüfungspfad vertraut, ob es sich denn um ein Flugmodell oder ein UAS handelt. (Für Beamte in NRW liegt das ausführlich im Intranet bereit, für Interessierte auch hier zusammengefasst veröffentlicht, Seite 18 ff).
In NRW gilt für die Polizei der Kopter als UAS, da er nicht zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung genutzt wird.
-> "Verwendung lediglich als Mittel zum Zweck"
-> "Aufmerksamkeit gilt primär nicht dem Fliegen"
Dann kann man mit den Beamten die eigene Rechtsauffassung ja diskutieren. Das Ergebnis wird dennoch eine Sicherstellung und bei Verweigerung der Herausgabe eine Beschlagnahmung sein, und das Ganze geht nach Anzeige zwecks Überprüfung an die Landesluftfahrtbehörde. Aber mit der kann man dann ja auch wieder diskutieren, dass das ja alles gar nicht rechtens ist. Kommt die Staatsanwaltschaft hinzu, zum Beispiel weil man vielleicht die Sicherstellung verweigert hat und eine Beschlagnahmung erforderlich wird, wird es ganz spannend, denn dann kommen wieder YouTube, Facebook und Konsorten und damit die eigene "Steuerer-Historie" ins Spiel.
Ob es in anderen Ländern polizeilich andere Einsatzempfehlungen gibt, vermag ich nicht zu sagen. Da in NRW Flugeinsätze aber recht liberal gehandhabt werden, wage ich das zu bezweifeln.
Und nun bin ich bis zur Änderung der Gesetzeslage aber wirklich mal raus....
Die Polizei kommt, die Beamten sind inzwischen in vielen Ländern vorbereitet und mit einem Prüfungspfad vertraut, ob es sich denn um ein Flugmodell oder ein UAS handelt. (Für Beamte in NRW liegt das ausführlich im Intranet bereit, für Interessierte auch hier zusammengefasst veröffentlicht, Seite 18 ff).
In NRW gilt für die Polizei der Kopter als UAS, da er nicht zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung genutzt wird.
-> "Verwendung lediglich als Mittel zum Zweck"
-> "Aufmerksamkeit gilt primär nicht dem Fliegen"
Dann kann man mit den Beamten die eigene Rechtsauffassung ja diskutieren. Das Ergebnis wird dennoch eine Sicherstellung und bei Verweigerung der Herausgabe eine Beschlagnahmung sein, und das Ganze geht nach Anzeige zwecks Überprüfung an die Landesluftfahrtbehörde. Aber mit der kann man dann ja auch wieder diskutieren, dass das ja alles gar nicht rechtens ist. Kommt die Staatsanwaltschaft hinzu, zum Beispiel weil man vielleicht die Sicherstellung verweigert hat und eine Beschlagnahmung erforderlich wird, wird es ganz spannend, denn dann kommen wieder YouTube, Facebook und Konsorten und damit die eigene "Steuerer-Historie" ins Spiel.
Ob es in anderen Ländern polizeilich andere Einsatzempfehlungen gibt, vermag ich nicht zu sagen. Da in NRW Flugeinsätze aber recht liberal gehandhabt werden, wage ich das zu bezweifeln.
Und nun bin ich bis zur Änderung der Gesetzeslage aber wirklich mal raus....
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