Nachtflug --- Sammelthread

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    • Die DFS (Deutsche Flugsicherung) ist der Meinung,

      "Nachts darf der Flugbetrieb nur durchgeführt werden, wenn das Fluggerät mit Beleuchtung nach Anlage 1 zur LuftVO ausgerüstet ist."

      In wiefern das rechtliche Gültigkeit hat, kann ich nicht beurteilen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Komisch,

      es gibt immer noch Leutz hier welche Stein und Bein Behaupten das die Drohnen alles Modellflugzeuge sind, und somit NICHT der LuftVO unterstehen .
      Auch die DFS sieht das wohl anders ... ;) ...denn auch Flugmodelle unterstehen der LuftVO.
    • Aus aktuellem Anlass nochmal ganz einfach zur Zusammenfassung, weil es hier hingehört:

      Die LuftVO regelt seit ihrer Neufassung Ende 2015 nur in nationalen Lücken, die nicht schon durch SERA geregelt wurden, siehe §1 LuftVO:

      "Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Luftverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, soweit [.........] in der jeweils geltenden Fassung nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält."

      Es macht also argumentatiov gar keinen Sinn, sich nur und ausschließlich auf die LuftVO zu beziehen. Neben den in §1 LuftVO angeführten EU-verordnungen sind auch noch die NfLs zu beachten, die als Amtsblatt verordnenden Charakter haben!
      Ja, es ist unübersichtlich. Ja, es gibt auch in SERA Regelungslücken und Nachholbedarf bei Begriffsdefinitionen. Das ist jedoch alles in Arbeit (siehe EASA).

      Zum Nachflugverbot, Zitat, nur mal Beispielhaft aus NfL 1-577-15:
      • Flugmodelle dürfen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26.9.2012 nur unter Sichtwetterbedingungen betrieben werden.
      • Beim Betrieb eines Flugmodells bei Nacht ist das Flugmodell mit einer Beleuchtung nach Anlage 1 zur LuftVO auszurüsten.
      Das lässt keinen Interpretationsspielraum, Nachtflüge mit Drohnen im Sinne eines Flugmodells ist nicht erlaubt, da sich eine zulässige Beleuchtung nicht nachrüsten lässt. Das gleiche gilt im Übrigen nach NfL auch für UAS.Verstösst man gegen diese Verordnungen, begibt man sich in den Bereich des § 315a StGb (-> Straftatbestand), was ich hier irgendwo schon mal aufgerollt habe. Bringt aber offenbar alles nichts.

      Und daher soll ab jetzt von mir aus doch jeder machen, was er will. Irgendwann wird sich schon ein Bürokrat finden, der einen Tag Zeit findet, mal in Youtube oder auch hier im Forum zu stöbern, dann gibt es anschauliche Präzedenzfälle, die manche offenbar für ihr Verständnis brauchen. Ich warte eigentlich nur noch auf den Satz "Hey, iin der Nacht kann ich wegen der LEDs den Kopter ja viel besser und weiter sehen, darf ich dann bis 700m aufsteigen?" :)
    • @skyscope: danke für die Präzisierung. Ich hatte da verschiedene Quellen gefunden, aber Du hast es schön auf den Punkt gebracht.

      Die Anbringung einer entsprechenden Beleuchtung sollte grundsätzlich auch für unsere Kopter machbar sein, wenn man sich die Anlage 1 durchliest. Ich habe nur keinerlei Vorstellung über die Lichtstärke von LEDs. Es ist dort zu lesen:

      "Die Lichtstärke der in Absatz 1 Buchstaben a und b beschriebenen Lichter darf nicht weniger als 5 Candela und die Lichtstärke des in Absatz 1 Buchstabe c beschriebenen Lichtes nicht weniger als 3 Candela betragen."

      Wie stark muß eine LED sein, um auf einem Abstrahlwinkel von 110 Grad (links/rechts) bzw. 140 Grad (hinten) die entsprechende Lichtstärke zu erzeugen?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ich hab´s im gescklossenen Therad schon getippt:

      Ich vermute schlicht das es einige gesetzliche Grundlagen gibt welche den Nachtflug schlicht verbieten.
      LuftVG
      LuftVO
      ..und vorallem wie skycope sagt die NFL´s nicht zu vergessen.

      Das hier unser einer kaum noch noch durchblickt ist fast logisch, aber bei Gericht werden einige Paragraphen wohl aufgezählt welche zur Urteilsbegründung / Anklageerhebung führen.
      Somit könnte ....vooooorsicht, nur nach dem Motto gehandelt werden: Wo kein Kläger, da kein Richter!
      Leider ist eine solche Verbreitung der Gesinnung für die Drohnen-Lobby schlichtweg fast tötlich.

      Mal sehen was das Jahr noch so bringt, ich werden jedenfalls mal eine offizielle Genehemigung für einen Nachtflug beantragen, und mal sehen was passiert.
      Ich denke für unserer Modellflugplatz wird das kein Problem werden, um auch erste Testflüge mal machen zu können.
    • Diet schrieb:

      Die DFS (Deutsche Flugsicherung) ist der Meinung...
      An einer Veranstaltung der DFS im März 2015 an der ich teilgenommen habe und die extra für uns Kopterpiloten statt fand, wurde klar gesagt das wir Nachtflug nur dürfen wenn eine zugelassene Nachtflugbeleuchtung am Kopter vorhanden ist und es die bisher für Kopter <5kg nicht gibt. Keine Ahnung ab die auch, wie bei anderen Fahrzeugen, z.B. Fahrräder, eine spezielle Kennzeichnung haben müssen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Wieso gibt es die nicht?
      Es gibt inspire piloten die mit redundanter beleuchtung auch nachts fliegen mit AE und zustimmung.
      Weil da der flughöhe nie höher als 100m sein darf gibt es fast keine problemen beim anfrage.
      Modellflug wird auch oft mit genemigung gemacht auf meetings

      Mfg Johan
      Strobo,s bastler und Modellflieger
    • Diet schrieb:

      Die Anbringung einer entsprechenden Beleuchtung sollte grundsätzlich auch für unsere Kopter machbar sein, wenn man sich die Anlage 1 durchliest. Ich habe nur keinerlei Vorstellung über die Lichtstärke von LEDs. ....

      Dabei gibt es nur das Problem, dass die Anlage 1 mit neuer LuftVO nicht mehr gültig ist. ;) Ich habe sie nur mal verlinkt, damit man Vorschriften für Lichter an Luftfahrtgeräten momentan zumindest noch in Deutsch lesen kann.

      Inzwischen ist es einiges komplizierter: Die LuftVO bezieht sich hinsichtlich Lichter über die DVO 923/2012 auf SERA.3215, welche sich (mit einer Ergänzung) letztlich dann auf die Anhänge der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) bezieht. Wie gesagt, weg von nationalen hin zu allgemeinen internationalen Regelungen

      Bei den ICAO-Richtlinien, die es in mehreren Sprachen aber nicht in Deutsch gibt, ist dann Anhang 2, Kapitel 3 relevant, genauer Absatz 3.2.3.
      Von dort kann man sich dann auf die Suche in die Tiefe der technischen Spezifikationen machen:

      "The characteristics of lights intended to meet the requirements of 3.2.3 for aeroplanes are specified in Annex 8. Specifications for navigation lights for aeroplanes are contained in the Appendices to Parts I and II of Annex 6. Detailed technical specifications for lights for aeroplanes are contained in Volume II, Part A, Chapter 4 of the Airworthiness Manual (Doc 9760)"

      Da das für mich aber nicht relevant ist, da ich selbst nicht nachts fliege, habe ich mich da ausgeklinkt... ;)
      Man kann aber wohl davon ausgehen, dass es keine weicheren technisch spezifischen Vorschriften sein werden, als die, die ehemals in Anlage 1 zur LuftVO aufgeführt waren (und auf die sich selbst die DFS merkwürdigerweise auch in aktuellen NfL immer noch bezieht).

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    • plotterwelt schrieb:

      ...nachts fliegen mit AE und zustimmung...
      Na ja, mit Einzelerlaubnis geht fast alles, da sind auch die 100m Flughöhe und das Fliegen auf Flugplätzen machbar soweit man die Auflagen beachtet. Ist aber eine andere Liga wie das "Fliegen zu Freizeitzwecken" und kostet halt auch extra.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Wie GThomas schon schreibt,


      ich meine die Behören mit den eigenen Waffen "schlagen"!
      Wir haben damals bei Außenlandegenehmigungen für den Heli auf Feld und Wiese die Behöre mit Lageplänen, Maßangaben, Abständen, Sicherheitsvorkehrungen nur so zugeschmissen.
      Und wenn die sehen es gibt sich einer Mühe um wirklich Sicherheit herzustellen und Risiken absolut zu minimieren, gibt es wenig Probleme.
      Im Gegenteil, denn oft wurden auch Flugkorridore nach Wunsch und Möglichkeit gerne erweitert, und die Behören waren super unkomliziert und hilfsbereit!
      Da arbeiten auch nur Menschen, und wie war das...wie man in den Wald ruft...... :)
    • @Michael Stenger
      Klar, das ist das erst mal ein gangbarer Weg, um in die Luft zu kommen. Da spielt auch Sympathie eine Rolle, und es werden auch mal beide Augen zugedrückt.
      Sollte aber wirklich mal was passieren, sieht das ganz anders aus - dann wird jeder einzelne Stein umgedreht und abgeklopft, um die Verantwortlichkeiten genau auszusortieren - nicht zuletzt von der gegebenenfalls in Anspruch zu nehmenden Versicherung.

      Ob man das Risiko bereit ist einzugehen, muss letztlich jeder selbst entscheiden. Nachtflug-Videos bei Youtube einzustellen (und das obwohl man ja offensichtlich gewerblich fliegt und dafür testet), hat jedoch mit überlegter Abwägung wenig zu tun, um es rücksichtsvoll zu formulieren.
    • Zumindest bist Du als verantwortlicher Pilot erstmal aus der Nummer raus...mit behördlicher Genehemigung (vorausgesetzt man hält sich strikt daran!)

      Wie sagt man beim Bund so schön: Fragen macht frei!
    • Genehmigung für den Nachtflug?

      Hallo Piloten,

      benötige ich eine Genehmigung wenn ich Nachts fliege?


      edit: Auf einer höhe von max. 70m, nur als Hobby und stetig mit Sicht zur Drohne!?
    • Hierhin verschoben aus diesem Thread: Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

      ____

      Lauda schrieb:

      Für Flugmodelle gibt es kein Nachtflugverbot.
      Aber sicher gibt es das.
      Und es ist auch kein Grund für eine Debatte, denn Auskunft dazu erteilt in 5 Minuten jede Landesluftfahrtbehörde auf telefonische Anfrage. In manchen, aber nicht allen Bundesländern ist ein Aufstieg nachts unter bestimmten Voraussetzungen und zwingend vorab erteilter Einzelerlaubnis möglich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • RC-Role schrieb:

      skyscope schrieb:

      Aber sicher gibt es das.Und es ist auch kein Grund für eine Debatte, denn Auskunft dazu erteilt in 5 Minuten jede Landesluftfahrtbehörde auf telefonische Anfrage.
      Ist es nicht so, dass die Landesluftfahrtbehörden für UAS und das BMVI für Modellflug zuständig ist. Also wenn man mit einem Flugmodell nachts fliegen will muss man beim BMVI anrufen?
      Wieso das? Die Landesluftfahrtbehörden sind für alle Luftfahrzeuge in ihrem Luftraum zuständig.