Nehmen wir mal an, ich hätte einen möglichen Kunden, der gerne Luftbilder von seinem Haus hätte.
Ganz klassisch würde ich also eine AE brauchen, um diesen Auftrag erfüllen zu können und ware somit auch an alle Nebenbestimmungen der AE gebunden.
Alternativ könnte man es doch aber auch so anstellen, dass ich dem Kunde meine P3A vermiete und er die Aufnahmen quasi selbst macht. Dann wäre er ja ein privater Modellflieger (wenn er die Aufnahmen nicht gewerblich nutzen möchte). Voraussetzung: Meine Haftpflicht-Versicherung ließe die Benutzung durch Dritte zu.
Was meint ihr?
Ganz klassisch würde ich also eine AE brauchen, um diesen Auftrag erfüllen zu können und ware somit auch an alle Nebenbestimmungen der AE gebunden.
Alternativ könnte man es doch aber auch so anstellen, dass ich dem Kunde meine P3A vermiete und er die Aufnahmen quasi selbst macht. Dann wäre er ja ein privater Modellflieger (wenn er die Aufnahmen nicht gewerblich nutzen möchte). Voraussetzung: Meine Haftpflicht-Versicherung ließe die Benutzung durch Dritte zu.
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