Gedankenspiel: Drohne vermieten statt gewerblich fliegen?

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    • Gedankenspiel: Drohne vermieten statt gewerblich fliegen?

      Nehmen wir mal an, ich hätte einen möglichen Kunden, der gerne Luftbilder von seinem Haus hätte.

      Ganz klassisch würde ich also eine AE brauchen, um diesen Auftrag erfüllen zu können und ware somit auch an alle Nebenbestimmungen der AE gebunden.

      Alternativ könnte man es doch aber auch so anstellen, dass ich dem Kunde meine P3A vermiete und er die Aufnahmen quasi selbst macht. Dann wäre er ja ein privater Modellflieger (wenn er die Aufnahmen nicht gewerblich nutzen möchte). Voraussetzung: Meine Haftpflicht-Versicherung ließe die Benutzung durch Dritte zu.

      Was meint ihr?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Superheld ()

    • Stellt kein Problem dar. So funktionieren viele Geschäfte. Was der Mieter am Ende damit anstellt, liegt nicht in deiner Verantwortung.
      Bezüglich der Haftpflichversicherung, muss das halt dein Geschäftsmodell mit einschließen. Ich weiß nicht, ob Benutzung durch dritte in diesem Kontext funktioniert.
    • Ich sach ma so...
      Abgesehen vom "moralischen Aspekt" sprich, das Du damit irgendwelchen Honks, die sich weder mit der Rechtslage auskennen noch darum scheren, einen Kopter an die Hand gibts und somit dem "Tod" der halbwegs unregulierten Fliegerei vorschub leistet, stellt das Sicher kein Problem dar. Für eine vermietung brauchst Du weder eine Versicherung noch sehe ich irgendwelche Auflagen, die befolgt werden müssten.

      Hier allerdings ein tragfähiges Geschäftsmodell auf die Füße zu stellen, bei dem Du auch noch Geld verdienst und nicht nur alle 2 Tage vor nem großen Haufen kleiner und kleinster Schrottfitzel stehst, weil der "ach so tolle Berufspilot" Dir das Ding nimmer im Koffer sondern in der Tüte zurückbringt, dürfte schwer, um nicht zu sagen unmöglich sein!

      Crowsys
    • Habs ja extra als "Gedankenspiel" und nicht als "Neue Idee zur Umgehung von Behördenauflagen". Letztlich suche ich Agrumente, mit denen ich die Landesbehörde überzeugen kann, dass Nebenbestimmungen wie "nicht über öffentlichen Verkehrswegen" zu fliegen, vielleicht etwas weit gehen.

      Klar, Bundesstraßen und Autobahnen sollte man meiden, aber warum gilt das auch für eine kleine Dorfstraße?
    • Superheld schrieb:

      Letztlich suche ich Agrumente, mit denen ich die Landesbehörde überzeugen kann, dass Nebenbestimmungen wie "nicht über öffentlichen Verkehrswegen" zu fliegen
      Äh?!? Irgendwie hab ich jetzt glaub ich den Faden verloren?!

      Was hat das verleihen von Koptern mit dem zu tun??

      Viele Grüße
      Crowsys
    • Mann-o-Mann, da bin ich mir jetzt wirklich nicht sicher, ob solche Gedankenspiele jetz im Entwicklungsprozess neuer Verordnungen eventuell ein Schuss nach hinten sein könnten und man das nicht lieber erst mal sollte im Sillen gedanklich durchspielen, vor man damit an die Öffentlichkeit geht.
    • Crowsys schrieb:

      Superheld schrieb:

      Letztlich suche ich Agrumente, mit denen ich die Landesbehörde überzeugen kann, dass Nebenbestimmungen wie "nicht über öffentlichen Verkehrswegen" zu fliegen
      Äh?!? Irgendwie hab ich jetzt glaub ich den Faden verloren?!
      Was hat das verleihen von Koptern mit dem zu tun??

      Viele Grüße
      Crowsys
      Weil man die Nebenbedingung umgehen könnte, wenn man den Kopter für 20 Minuten verleiht und der Auftraggeber (soweit er mit den Bildern nichts Gewerbliches vor hat) als Privatflieger ohne die ganzen Einschränkungen fliegen dürfte.

      @ duke-f: Ich denke, nicht, dass jemand mit ein wenig Verstand meint, dass das ein ernsthafter Vorschlag sein soll. Aber er ist gut geeignet, unsinnige Widersprüche bei der Regulierung privaten bzw. gewerblichen Nutzung aufzuzeigen. Wenn Du meinst, dass das tatsächlich schaden kann, kannst Du den Thread auch gerne löschen.
    • Man muss das ein wenig aufdrüseln:

      • Es besteht Halterhaftpflicht. Die Haftung lässt sich nicht auf den Leihenden oder gewerblichen Mieter abgewälzen. Der Leihende/Mieter benötigt also noch nicht einmal eine eigene Versicherung.
      • Ausgehend von einer Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung (PHV ist sinnbefreit, wurde an anderer Stelle besprochen) ist es gemäß den Versicherungsbedingungen meistens kein Problem, und weitere Steuerer, die mit "Wissen und Willen" des Halters fliegen, sind mitversichert.
      • Findet das Verleihen gewerblich im Sinne einer Vermietung statt, ist mit der Versicherung zu klären, ob weitere unbekannte Steuerer mitversichert sind, und von dieser bestenfalls zu bestätigen (ich habe bspw. eine solche Bestätigung)


      Nun zum Herumwuseln hinsichtlich AE und "privater Flug":
      • Theoretisch ist das möglich, es macht in dem Fall Sinn, die Mietung über Angebot, Auftrag und Rechnung belegbar zu machen.
      • Kommt es während des Fluges zu einer Kontrolle des Steuerers, hat man ein Problem, wenn man dann doch selbst fliegt, und die Auflagen der AE unberücksichtigt sind.
      • Kommt es während des Fluges zu einem Zwischenfall mit einem solchen Schaden, der eine Verhandlung nach sich zieht, hat man ein Problem, wenn alle Parteien - Halter, vermeintlicher Steuerer / Mieter und Geschädigter - Aussagen im schriftlichen Verfahren oder vor Gericht machen sollen / müssen.


      In Summe: Keine gute Idee, ausser der Mieter fliegt tatsächlich auch selbst. Ob er dann eine AE hat, kann Dir dann allerdings egal sein.
    • Es ist ja nur ein "Gednkenspiel" wie Superheld schreibt. Ganz klassisch gesehen gibt es gar kein Problem, warum der fremden Person einen Kopter leihen. Du gehst einfach als "Hobbyflieger" zu dieser Person und machst ein paar schöne Bilder oder Videos von seiner Hütte und schenkst sie ihm, fertig. Ob du nun deine eigene Hütte von oben knipst oder mit Erlaubnis die einer anderen Person ist pillpalle. Es darf daraus nur kein Auftrag gegen Bezahlung werden und diese Bilder/Videos dürfen auch nicht "kommerziell" veröffentlicht werden.

      Das Vermieten eines Kopters gegen Bezahlung an eine x-beliebige Person ist grenzwertig, da würde ich die Finger von lassen. Unentgeltlich verleihen würde vielleicht gehen, aber nur wenn die betreffende Person sich mit dem Kopter und den Vorschriften auskennt und zufällig auch noch eine priv. Haftpflicht hat, bei der auch explizit Multikopter mitversichert sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Es ist ja nur ein "Gednkenspiel" wie Superheld schreibt. Ganz klassisch gesehen gibt es gar kein Problem, warum der fremden Person einen Kopter leihen. Du gehst einfach als "Hobbyflieger" zu dieser Person und machst ein paar schöne Bilder oder Videos von seiner Hütte und schenkst sie ihm, fertig. Ob du nun deine eigene Hütte von oben knipst oder mit Erlaubnis die einer anderen Person ist pillpalle. Es darf daraus nur kein Auftrag gegen Bezahlung werden und diese Bilder/Videos dürfen auch nicht "kommerziell" veröffentlicht werden.

      Falsch. Ob Geld fliesst, ist unerheblich. Ein Flug, um Bilder für andere Personen zu erstellen, ist kein Flug zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung.

      Unentgeltlich verleihen würde vielleicht gehen, aber nur wenn die betreffende Person sich mit dem Kopter und den Vorschriften auskennt und zufällig auch noch eine priv. Haftpflicht hat, bei der auch explizit Multikopter mitversichert sind.

      Doppelt falsch, lies meinen Beitrag oben. 1) Gewerbliche Vermietung ist mit Halterhaftpflichtversicherung möglich. 2) Es ist völlig unerheblich, ob der Mieter eine eigene Versicherung hat. Es haftet immer der Halter, ausser bei Vorsatz.
    • @Superheld
      Wenn du die Drohne mit Rechnung vermietest um einem "Kunden" zu ermöglichen Aufnahmen von seinem Haus zu machen, bräuchte ja dieser eine Aufstiegsgenehmigung. Klar kann er sich dumm stellen und sagen dass er nur zufällig ein Bild gemacht hat, was auch OK wäre.
      Nur würde dir dieses Spielchen sicher nicht ewig durchgehen, das kannst vielleicht 2-3 mal machen, öfters wohl nicht und auf Grund deiner Rechnungen könnte man die Aufnahmen nachvollziehen.