Sichtfluggesetzt Kopterforum nein, Drohnnforum ja!

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    • Sichtfluggesetzt Kopterforum nein, Drohnnforum ja!

      bald hoffe ich bekomme ich meinen H.
      Da ich eine längere Wartezeit hatte, habe ich mich dem Thema Sichtflug und anderen Rechtlichen gewidmet .
      ich verstehe aber nicht, wie die Aussagen so gegensätzlich sein können.
      Hier im Forum, wir von vielen wie auch den Moderatoren angenommen es gibt ein Sichtfluggesetzt.
      Im Kopterforum jedoch wird man von Useren und Moderatoren gesteinigt wenn man von Sichtflug nur spricht.
      Ganz klare Aussage es gibt keines.
      Was stimmt nun und wo genau steht das Gesetzt schwarz auf weiß dass der Sichtflug eingehalten werden muss?

      ich danke Euch und wäre sehr froh wenn mir das einer mal zeigen kann.
    • Man muss unterscheiden:
      - Modellflug ohne AE Pflicht, hier aber auch wieder in
      --- wildes Fliegen und
      --- Flug in den freigegebenen Zonen der Flughäfen (bis 30mtr. maximale Höhe)
      --- Flug an Modellflugplätzen

      - Flug zu anderen Zwecken als Sport und Freizeit, d.h. mit AE Pflicht, auch hier sind u.U. versch. "Bereiche" zu prüfen, wie
      --- Bundesland
      --- in der Stadt oder über unbebautem Gebiet,
      --- usw...

      Die Gesetze, Regeln, Vorschriften und Verordnungen sind eigentlich nicht "schwammig" sondern nur zu viele um einen einfachen Überblick zu behalten...

      Bin jetzt schon gespannt, ob dieser thread denseöben mehr oder weniger bekannten Verlauf nhemen wird.

      Als Anmerkung für den "gesunden Verstand":
      Im "Sichtflug" stellt das Prinzip "See and Avoid" (sehen und ausweichen, oder sehen und gesehen werden) die oberste Maxime dar.

      Daher ist es für meine Denkweise bereits grob fahrlässig, so weit weg zu fliegen, dass ich nicht mehr gut erkenne, ob nun ein bemannter Flieger auf Crashkurs mit meinem Fluggerät ist und ich dadurch nicht mehr so sicher ausweichen kann. Bei fpv gilt dasselbe, da ich ja nur ein eine Richtung sehe über die Kamera, daher auch der notwendige Einsatz eines Spotters, der aber wiederum den Kopter und die Umgebung sehen muss (ohne Fernglas..).
    • Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) gilt für alles was sich im Rahmen dieser im Luftraum bewegt. Dazu zählen auch Drohnen die ausschließlich zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung dienen und unter dem Allgemeinbegriff "Flugmodelle" geführt werden. Unter "§ 15a Verbotene Nutzung des Luftraums" steht u.A.: Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist... und ist somit auch für Flugmodelle verboten.
    • biber schrieb:

      Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) gilt für alles was sich im Rahmen dieser im Luftraum bewegt. Dazu zählen auch Drohnen die ausschließlich zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung dienen und unter dem Allgemeinbegriff "Flugmodelle" geführt werden. Unter "§ 15a Verbotene Nutzung des Luftraums" steht u.A.: Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist... und ist somit auch für Flugmodelle verboten.
      Das würde dann aber bedeuten, das alle Modellflieger Verordnungen nicht gültig sind... Somit alle sich an die Auflagen der besagten AE halten müssten... In dem besagten Passus steht UAS und eben nicht Modelflug..Kleiner ,aber feiner Unterschied. Hier müsste der Gesetzestext mal überprüft und ggf. unmissverständlich Formuliert werden, das auch juristisch nicht bewanderte das verstehen..
      Ich persönlich halte es da ganz einfach.Ich habe den Flieger im Blick und sehe was der macht. Bei den meisten "Aus dem Kartonfliegern" ist doch ohne Bildschirm kein Flug über mehr als 80 m möglich., Von dem berühmten RTH Knopf mal ganz zu schweigen. Ohne den würden bestimmt 90 % aller neueren Phantom und Co, nie nach Haus kommen...
    • biber schrieb:

      Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) gilt für alles was sich im Rahmen dieser im Luftraum bewegt. Dazu zählen auch Drohnen die ausschließlich zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung dienen und unter dem Allgemeinbegriff "Flugmodelle" geführt werden. Unter "§ 15a Verbotene Nutzung des Luftraums" steht u.A.: Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist... und ist somit auch für Flugmodelle verboten.
      §15a

      (3) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen :D ist verboten, wenn

      1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder

      2. die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.
    • Wie wäre das mit nem Copter/Drohne, die ein techniches "Zwangs-30-Meterhöhenlimit" hätte?

      ----
      Quelle:
      lds.sachsen.de/luftverkehr/index.asp?ID=6877&art_param=478

      "Betreiben Sie die Drohne ausschließlich in Sichtweite des Steuerers? Hinweis: Der Betrieb erfolgt nicht mehr in Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist. Der Betrieb von Drohnen mit Datenbrille aus der Pilotenperspektive (First-Person-View-Betrieb) ist Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers und führt zur Antwort "Nein".Wenn nein: Ihre Drohne ist ein Luftfahrzeug (unbemanntes Fluggerät), wenn sie höher als 30 Meter steigen kann. Sie brauchen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Dies ist eine Außenstart- und -landeerlaubnis, die Sie bei uns mit demselben Formblatt beantragen können, wie eine Einzel-Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle."
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    • Ich habe mich falsch ausgedrückt.
      Ich meine, wenn man außer Sichtweise fliegen will, muss man zunächst eine AE beantragen.
      Abgesehen davon, dass man diese AE nicht bekommt, eben aufgrund der übergeordneten staatlichen Gesetzgebung.
      Das Ablehnen einer solchen AE liegt dann aber in der Verantwortung des Landes.

      Beantragen kann man aber grundsätzlich alles ^^
      Parrot Bebop + Skycontroller
    • Tobse82 schrieb:

      Ich habe mich falsch ausgedrückt.
      Ich meine, wenn man außer Sichtweise fliegen will, muss man zunächst eine AE beantragen.
      Abgesehen davon, dass man diese AE nicht bekommt, eben aufgrund der übergeordneten staatlichen Gesetzgebung.
      Das Ablehnen einer solchen AE liegt dann aber in der Verantwortung des Landes.

      Beantragen kann man aber grundsätzlich alles ^^
      Bedeutet das, dass jetzt jeder Racerpilot eine AE haben muss? Da fliegt man ja permanet ohne direkten Sichtkontakt.