Ist ein Befähigungsnachweis allgemeingültig?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ist ein Befähigungsnachweis allgemeingültig?

      Hallo zusammen,
      kann mir jemand sagen, ob ein Befähigungsnachweis dazu berechtigt mit jeder Drohne zu fliegen, oder nur für die Drohne gilt mit der man in der Flugschule "vorgeflogen" ist (unabhängig von Versicherung und Aufstiegsgenehmigung)?
      Wenn ich z.B. mit einer Horizon Hobby Chroma zur Flugschule gehe und den Befähigungsnachweis erhalte, darf ich dann auch eine DJI Inspire 1 fliegen? Ob ich persönlich sie fliegen kann oder nicht ist erstmal egal, es geht nur um den rechtlichen Aspekt.
      Ich konnte leider keine klare Antwort auf diese Frage im Forum bzw. bei google finden.


      Danke & Grüße
      Steffen
    • Soviel ich weiß genügt der Nachweis, dass man durch eine Schulung befähigt wurde, einen Multikopter zu beherrschen und über die Gesetzeslage und Vorschriften geschult wurde. Welcher Kopter dabei zum Einsatz kam ist Wurscht.
      Wenn du einen Pilotenschein auf einer Chessna machst, ist es anschließend ja auch egal ob du eine Piper fliegst. Oder noch simpler, wer auf einem Golf seine Fahrstunden und Fahrprüfung gemacht hat, muss sein ganzes Leben auch nicht nur mit einem Golf fahren. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Ich werde in den nächsten Wochen mit 2 verschiedenen Drohnen arbeiten. Die Frage ist also ob ein Befähigungsnachweis mir erlaubt alle Drohnen zu fliegen, oder aber ob ich für jede Drohne einen eigenen separaten Befähigungsnachweis brauche, da auch nicht ausgeschlossen ist, dass es bei den 2 Drohnen bleiben wird.
    • Man schreibt:
      Für den Nachweis der Eignung und Erfahrung gibt es von den Luftfahrtbehörden noch keine standardisierten Vorgaben oder Formblätter, so dass eine schriftliche, selbst verfasste Erläuterung als Nachweis ausreicht. Da jede Behörde beim Antrag für eine Aufstiegserlaubnis die persönlichen Angaben aber werten muss, kann sich eine zusätzliche Bestätigung oder ein Befähigungsnachweis durch eine unabhängige und glaubwürdige Organisation, eines Unternehmens, eines Herstellers von Drohnen oder eines Modellflugverbandes vorteilhaft auswirken und für eine zügigere Bearbeitung ohne Rückfragen sorgen.

      @doppelkopter
      Du musst "noch" überhaupt nichts, aber es ist wie oben beschrieben von Vorteil, wenn du einen Befähigungsnachweis erbringst. Aber wie auch schon beschrieben, es geht dabei nicht um einen bestimmten Drohnentyp oder eine bestimmte Drohnenmarke auf der du deine Befähigung erlangt hast. Es geht einzig und allein um den Nachweis, dass du allgemein gelernt hast eine eine Drohne zu beherrschen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Da kommt etwas leicht durcheinander, meine ich. Der Befähigungsnachweis kommt nicht der Erlaubnis gleich. Das ist kein Führerschein. In manchen Fällen stellt die Behörde die Aufstiegserlaubnis (um die wird es hier vermutlich gehen) auf Basis einer Selbsterklärung aus. Mein Rat wäre hier, da Du das offensichtlich beruflich benötigst, die Nachfrage bei der zuständigen Behörde der sinnvolle Weg.
    • biber schrieb:

      Man schreibt:
      Für den Nachweis der Eignung und Erfahrung gibt es von den Luftfahrtbehörden noch keine standardisierten Vorgaben oder Formblätter, so dass eine schriftliche, selbst verfasste Erläuterung als Nachweis ausreicht. Da jede Behörde die persönlichen Angaben aber werten muss, kann sich eine zusätzliche Bestätigung oder ein Befähigungsnachweis durch eine unabhängige und glaubwürdige Organisation, eines Unternehmens, eines Herstellers von Drohnen oder eines Modellflugverbandes vorteilhaft auswirken und für eine zügigere Bearbeitung ohne Rückfragen sorgen.
      Ja, das habe ich auch gelesen. Allerdings beantwortet es nicht die Frage, ob ein allg. oder Modell-bezogener Befähigungsnachweis ausgestellt wird..

      duke-f schrieb:

      Mein Rat wäre hier, da Du das offensichtlich beruflich benötigst, die Nachfrage bei der zuständigen Behörde der sinnvolle Weg.

      Das war auch mein erster Gedanke. Leider kann ich dort (seit Tagen)
      niemanden erreichen. Dann muss ich wohl warten bis die Ferienzeit zu
      Ende ist...

      Trotzdem Danke!
    • Nochmal... der Drohnentyp auf der man mal eine Schulung gemacht hat ist egal. Selbst wenn man später andere Drohnen fliegen und für Aufstiegserlaubnisse angeben muss. Der Behörde geht es nur darum, dass sie erkennen kann ob ein Antragsteller (Pilot) befähigt ist ein UAV zu beherrschen. Ob das UAV im Antrag für eine Aufstiegserlaubnis vom gleichen Typ ist, als das bei der Schulung verwendete, spielt keine Rolle. UAV ist für die Behörde UAV, egal wer das Ding zusammengebaut hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Nochmal... der Drohnentyp auf der man mal eine Schulung gemacht hat ist egal. Selbst wenn man später andere Drohnen fliegen und für Aufstiegserlaubnisse angeben muss. Der Behörde geht es nur darum, dass sie erkennen kann ob ein Antragsteller (Pilot) befähigt ist ein UAV zu beherrschen. Ob das UAV im Antrag für eine Aufstiegserlaubnis vom gleichen Typ ist, als das bei der Schulung verwendete, spielt keine Rolle. UAV ist UAV, egal wer das Ding zusammengebaut hat.
      Ok danke!