Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

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  • Hat nur nicht ganz gezündet, dieser uneigennützige Versuch, was? :)
    Weder die Yuneec- noch die DJI-Copter liegen über 2 kg Abfluggewicht. Nur die Inspire liegt drüber, aber die machen den Kenntnisnachweis wegen der 100m Grenze sowieso.

    Wie blöd für die BVCP Mitglieder, dann muss doch weiter die Qualität statt einer eilig herbeigeführten 250g Grenze als Maßstab dafür herhalten, Luftaufnahmen von einem gewerblichen Anbieter statt von Nachbars Sohn erstellen zu lassen. :D
  • Das mit der 2 kg-Grenze ist so eine Lösung, die, mal ehrlich gesagt, gar keine ist. Nennt man wohl eine diplomatische Lösung, wo der Antragsteller doch auch noch ein "Zuckerle" bekommt um nicht das Gesicht zu verlieren. Ich würde sagen: Aktionismus der mehr Verwirrung stiftet und weit weg von der ursprünglichen Intension und wohl auch eigenen Überzeugung.
  • skyscope schrieb:

    Skywalker schrieb:

    Die Frage wäre eher wie der Entwurf aussehen würde wenn der BVCP keine Anmerkungen eingereicht hätte ;)
    Ganz einfach: Besser!

    Offensichtlich fehlt Dir ein wenig die Übersicht, aber ich rufe es gerne noch mal aus Beitrag #89 und #96 dieses Threads in Erinnerung:

    Der BVCP hat eben selbst vorgeschlagen und beantragt, dass das Fliegen ausserhalb von genehmigten oder ausgewiesenen Aufstiegsgeländen mit Coptern über 250 g generell nur noch mit Kenntnisnachweis möglich sein solle. Gerne dazu noch mal den Antrag im Anhang lesen.

    Somit agierte der BVCP entgegen den Interessen privater Hobby-Piloten. Logisch, denn es liegt kaum im Interesse von den im BVCP organisierten gewerblichen Anbietern, dass gemäß des Entwurfs jeder Hobby-Pilot bis 5kg dann auch Bildaufnahmen ohne AE-Pflicht erstellen kann.

    Letztlich also dem BVCP irgendwelche Verdienste in den Verhandlungen im Hinblick auf Hobbyflieger zuzusprechen, ist geradezu lächerlich.

    (Und das sage ich selbst als gewerblicher Anbieter, dem aber einfach solche Selbstsüchtigkeiten ohne offenes Visier und damit Augenwischereien tierisch auf den S..k gehen.)
    Und genau wegen solcher und ähnlicher Amateuraktionen vom BVCP habe ich mich wieder schnell von denen getrennt.
    Es ist zwar lobenswert daß es solche Vereine gibt, aber der BVCP ist mit seinen 300 Leuten nicht unbedingt der DMFV oder DAEC... ;)
    Genau das Thema des kontraproduktiven Arbeiten des BVCP habe ich mit einem Vorstandsmitglied laange am Telefon besprochen. Super nett und sehr schöne Diskusssion, aber leider ohne Kompromisse und/oder Einsichten bei div. Themen. Schade....
    Schön das es Ihn gibt, aber ich denke hier geht´s in die falsche Richtung.
  • skyscope schrieb:

    Dieser Beitrag vom BVCP ist meiner Meinung nach ziemlich konfus, und sorgt mehr für Verwirrung, als dass er hilfreich wäre.

    Beispiel:
    "Entfallen der pauschalen Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodellen bis 5 kg Startmasse"

    Der ursprüngliche Entwurf sah bereits keine Erlaubnispflicht unter 5kg mehr vor, und zwar weder für Flugmodelle (wie bisher auch), als auch nicht mehr für UAS, was die Allgemeinerlaubnisse für UAS < 5kg obsolet machte. Das war ja der Witz an der Sache, wo ist da nun die große neue News?

    Auch der Rest scheint mir nur dazu gedacht zu sein, einfach mal irgendwas zum Thema rauszuhauen:

    "Verbot für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen oder Flugmodellen für Geräte mit Kamera o.ä. bzw. mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg"

    Mal abgesehen davon, dass sich beide Aussagen in den Überschriften widersprechen:

    Alle Drohnen mit Kamera > 250g brauchen also demnächst eine AE?
    Das glaube ich erst, wenn ich es in der LuftVO sehe....

    (Der ursprüngliche Entwurf aus 10/2016 zum Download: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2016/10/Entwurf-Drohnen-Verordnung.pdf)
    @skyscope: Da hast Du recht, ist sehr Konfus geschrieben und eigentlich auch ganz anders gemeint. Die "Fett" geschriebenen Überschriften beschreiben die Themen die der BVCP im Schreiben an den BMVI vom 24.10.2016 als Stellungnahme abgegeben hat. Diese findest Du direkt unter der neuen Info vom 5.1.2017. Der BVCP hatte in diesem Schreiben unter dem Punkt "Entfallen der pauschalen Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodellen bis 5 kg Startmasse" eben einen Kenntnisnachweis für alle Fluggeräte >250gr gefordert. Die Ausführung im Schreiben vom 5.1.2017 unter diesem Punkt soll zeigen, was jetzt letztendlich erreicht wurde.

    Ich habe mich seinerzeit mit Herrn Bach beim BVCP ausgetauscht. Der Sinn dahinter sollte sein, Kenntnis über die geltenden Regeln an die Massen von neuen Multicopter-Besitzern nahe zu bringen. Jetzt wurde diese Grenze auf 2 kg angehoben. Das heißt wir haben folgende Differenzierungen.
    • Abfluggewicht 0 - 2 kg, Flughöhe bis 100 m über Grund = keinerlei Nachweis erforderlich.
    • Abfluggewicht 2 - 5 kg, Flughöhe bis 100 m über Grund = Kenntnisnachweis erforderlich
    • Abfluggewicht > 5 kg und / oder Flughöhe über 100 m über Grund = Befähigungsnachweis und evtl. Aufstiegserlaubnis erforderlich
    Hat sich jetzt mal jemand Gedanken gemacht, wieviel in die zweite Kategorie fallen? Das "en gros" bis einschließlich Fluggeräten wie der DI Phantom 4 und auch der Yuneec Thyphoon H haben ein Abfluggewicht unter 2 kg. Das deckt meines Erachtens >90% aller im Umlauf befindlichen und auch neu erworbenen Multikopter ein. Für die zweite Kategorie der Klasse >2 kg und <5 kg fallen mir im Moment nur der Inspire 1 und 2 ein. Evtl. noch der Matrice und der FlameWheel 550 der mit entsprechenden Anbauteile bis zu 2,4 kg Abfluggewicht erreichen kann. Zieht man jetzt noch all die ab, die mit diesen Geräten über hoch 100 m fliegen wollen und somit einen Befähigungsnachweis machen, kommen wir evtl. auf eine Größenordnung von 1-2% aller Copterpiloten. Dabei sollte dann aber auch beachtet werden, dass wir hier über eine Klasse im oberen Preissegment reden. Hier wird sich kaum jemand engagieren, der sich nicht auch um die weiteren Rahmenbedingungen, die beim Betrieb eines solche Gerätes zu beachten sind, informiert. Kommen wir noch zu einem kleinen Rest der sich ein solches Fluggerät anschafft um ein bestimmtes Ziel zu verfolgen, unabhängig welche Regeln es dafür gibt, derjenige wird sich auch mit nachgewiesener Kenntnis nicht von seinem Vorhaben abbringen lassen.

    Fazit: Wie bereits oben beschrieben, großer Aktionismus wo das eigene Ziel aus den Augen gelassen wurde. Vielmehr wurde ein Kompromiss eingegangen der mit einem solchen Kenntnisnachweis eine weitere Formalität vom Zaun gebrochen wird und mit Aufstellen und Erarbeiten der Rahmenbedingngen für einen solchen Kenntnisnachweis viel Arbeit und somit viele Kosten mit sich bringt mit einem mehr als fragwürdigem Ergebnis. Auch der BVCP bzw. die Verbände und Organisationen hinter UAV-Dach scheinen hier wie viele andere Einrichtungen auch, dass Maß für Sinnhaftigkeit verloren zu haben. Nicht jeder Kompromiss ist auch einer. Manchmal ist weniger (oder in diesem Fall gar nichts) doch mehr. Mit einem offiziellen Informationsblatt über die geltenden Regeln, die jedem verkauften Copter zwingend beigelegt werden sollte, wäre deutlich mehr erreicht worden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

  • quadle schrieb:

    der BVCP bzw. die Verbände und Organisationen hinter UAV-Dach scheinen hier wie viele andere Einrichtungen auch, dass Maß für Sinnhaftigkeit verloren zu haben. Nicht jeder Kompromiss ist auch einer. Manchmal ist weniger (oder in diesem Fall gar nichts) doch mehr. Mit einem offiziellen Informationsblatt über die geltenden Regeln, die jedem verkauften Copter zwingend beigelegt werden sollte, wäre deutlich mehr erreicht worden.
    Na sag das mal dem Dobrindt. Anstelle ein Infoblatt vorzuschreiben, will der doch die Regeln ändern. Die Verbände waren anfangs auch dafür die Regeln so zu lassen wie sie sind. Laut BMVI ist das aber keine Option. Darum gibts doch jetzt diese faulen Kompromisse.
  • @RC-Role: Es geht nicht um den Entwurf als solches, sonder das was die Verbände unter UAVdach daran noch ändern wollten. Das BMVI hatte im ersten Entwurf nichts von einem Kenntnissnachweis für Fluggeräte <5kg vorgesehen. Das war ein Einwand o.G. Verbände (ohne DMFV). Das Infoblatt ist meine Idee anstelle solch einem unsinnigen Einwand.
  • So, nun geht es langsam los.

    In der kommenden Woche wird Dobrindt die finale, 36-seitige "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" dem restlichen Bundeskabinett vorlegen, die nächste geeignete Kabinettssitzung wäre Mittwoch vormittag.

    Auch zu Terminen der Einführung des Kenntnisnachweises gibt es nun erste Informationen:
    Erforderlich ab 01.10.2017, Gültigkeitsdauer 5 Jahre, Mindestalter 14 Jahre. Ebenfalls neu ist offenbar die generelle Notwendigkeit des Ablegens einer Prüfung für gewerbliche Piloten, sie ist ebenfalls 5 Jahre gültig (Mindestalter 16 Jahre).

    Quelle: unternehmen-heute.de/news.php?newsid=405875
  • Wobei interessant ist, daß der Kenntnisnachweis erst ab 2kg Startgewicht benötigt wird.
    Und ab 250 Gramm soll man nicht mehr über Wohngrundstücken fliegen dürfen. D.h. das sind dann nur noch "Spielzeugdrohnen", die aber durchaus eine einigermaßen brauchbare Kamera haben können.
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Diet schrieb:

    Und ab 250 Gramm soll man nicht mehr über Wohngrundstücken fliegen dürfen. D.h. das sind dann nur noch "Spielzeugdrohnen", die aber durchaus eine einigermaßen brauchbare Kamera haben können.
    Das muss man mal abwarten. Laut dieser Quelle oder dieser Quelle (ist halt eine Pressemitteilung, die wieder alle abschreiben):

    "Dieses Verbot gilt bereits ab 250 Gramm Gewicht und, so steht es in der Verordnung, wenn die Drohnen „optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können“.

    Lese ich als "entweder, oder", also so, dass ein Verbot über Wohngrundstücke generell auch unter 250g gilt, wenn Bildsignale übertragen oder aufgezeichnet werden können. Man wird wohl letztlich den genauen Wortlaut abwarten müssen.
  • Ach ja, mein Sonntagsgruss geht heute an die zahlenden Verbandsmitglieder von bspw. DMFV und BVCP! :)

    Verbunden mit der Frage, ob man sich nicht wundert, warum man so was wie Termine hier bzw. letztlich aus der Zeitung erfahren muss, statt über die jeweiligen Websites oder den wichtigen Facebook- und Twitter-Channels? ;)
  • skyscope schrieb:

    Ach ja, mein Sonntagsgruss geht heute an die zahlenden Verbandsmitglieder von bspw. DMFV und BVCP! :)

    Verbunden mit der Frage, ob man sich nicht wundert, warum man so was wie Termine hier bzw. letztlich aus der Zeitung erfahren muss, statt über die jeweiligen Websites oder den wichtigen Facebook- und Twitter-Channels? ;)
    Da warte ich lieber auf eine qualifizierte Aussage eines der Verbände, als Spekulationen in der Presse allzuviel Glauben zu schenken. Auf der DMFV-Homepage ist das Thema übrigens recht prominent plaziert.

    Außerdem wird der DMFV auf der diesjährigen CeBit vertreten sein und dort das Thema Multikopter in den Vordergrund stellen:

    DMFV schrieb:

    Modellflugbezug
    Der DMFV präsentiert sich 2017 erstmals mit einem eigenen Stand auf der CeBIT. Ziel ist es, einen Brückenschlag zwischen professionellen Luftfahrtsystemen und dem Modellflugsport zu schaffen. Hier sollen dem interessierten Publikum Basis-Infos zum Modellflug vermittelt und Live-Vorführungen geboten werden. Besonders die im Consumer-Bereich zunehmend verbreiteten Multikopter für Foto- und Sport-Zwecke werden dabei im Fokus stehen. Highlight soll das am 24. März 2017 stattfindende FPV-Racing-Event sein, welches der DMFV austragen wird.
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • DDP - Deutsche Drohnen-Partei :D

    Aber nochmal zum Thema: ich finde es ja schön, daß hier häppchenweise die Informationen durch die Presse wandern, aber ich warte da lieber auf die endgültige Version. Ändern können wir vermutlich eh nichts mehr daran - also warten wirs ab.
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • skyscope schrieb:

    Ach ja, mein Sonntagsgruss geht heute an die zahlenden Verbandsmitglieder von bspw. DMFV und BVCP! :)

    Verbunden mit der Frage, ob man sich nicht wundert, warum man so was wie Termine hier bzw. letztlich aus der Zeitung erfahren muss, statt über die jeweiligen Websites oder den wichtigen Facebook- und Twitter-Channels? ;)
    Komisch nicht mal auf der Seite des BMVI steht was die Presse schon weiß. Bild dir deine Meinung :thumbsup:
  • Diet schrieb:

    Auf der DMFV-Homepage ist das Thema übrigens recht prominent plaziert.
    Außerdem wird der DMFV auf der diesjährigen CeBit vertreten sein und dort das Thema Multikopter in den Vordergrund stellen:

    Ja, das ist ganz interessant, hat jedoch nichts mit der Neurverordnung zu tun, sondern thematisiert die europäische Debatte, die uns bis zum Phantom 8 sicher nicht tangieren wird. ;)

    Ansonsten stellt die CeBit selbst das Thema Multikopter in den Vordergrund, mit seinem Stand dort der DMFV doch wohl eher sich selbst. Logisch, wenn man einen fahrenden Zug nicht aufhalten kann, springt man besser mit auf.

    Soll aber hier nun auch nicht weiter (wieder) Thema sein...
  • RC-Role schrieb:

    skyscope schrieb:

    Ach ja, mein Sonntagsgruss geht heute an die zahlenden Verbandsmitglieder von bspw. DMFV und BVCP! :)

    Verbunden mit der Frage, ob man sich nicht wundert, warum man so was wie Termine hier bzw. letztlich aus der Zeitung erfahren muss, statt über die jeweiligen Websites oder den wichtigen Facebook- und Twitter-Channels? ;)
    Komisch nicht mal auf der Seite des BMVI steht was die Presse schon weiß. Bild dir deine Meinung :thumbsup:

    Mache ich immer. Aber Du hast natürlich recht, merkwürdig ist es, wo die BMVI-Seite doch so für ihre Aktualität bekannt ist. 8)
  • Na ja, die Berichte sind ja doch nicht viel aussagend bzw. zum großen Teil auch von "hören sagen" und "freien Interpretationen" geprägt. Was soll ich sagen "typisch Presse". Mal sehen, was dann tatsächlich in der LuftVO drin steht. Das mit der 2 kg - Grenze für einen Kenntnissnachweis wurde beim BVCP zumindest angesprochen und auch veröffentlicht und auch hier im Forum schon zu lesen. Das mit einem generellen Befähigungsnachweis für gewerbliche Piloten ist jetzt rel. Neu. Aber wie bereits zu erkennen, bin ich bei solchen Pressemitteilungen sehr zurückhaltend. Hat was von der Art "Wieder fast ein Zusammenstoß mit Drohne". Das das Ganze bei der nächsten Möglichkeit in die Paralmente eingereicht wird, ist jetzt nach den Beiträgen vom 7.1 hier im Thread, nicht neu.