Franki schrieb:
... darf ein Flug nach Sichtflugregeln
Hier muss man aufpassen, dass man sich nicht verrennt.
Die einzelnen Vorgaben "Flug in Sichtweite" oder auch "Flug unter Sichtwetterbedingungen" oder auch "See and Avoid" bedeuten nicht automatisch, dass für Drohnen und UAS alle Sichtflugregeln zur Anwendung kommen oder gebracht werden müssen.
Die Sichtflugregeln (VFR) regeln den Betrieb eines Luftfahrzeugs bezüglich der Flugsicht. Diese ist gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 definiert als "die Sicht in Flugrichtung aus dem Cockpit eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs" (Artikel 2, Satz 80), das betrifft also nicht unbemannte Fluggeräte.
Früher war das genau so in der LuftVO definiert, und ist mit der letzten Modifikation in Anlehnung an die SERA in die Durchführungsverordnung gewandert.
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