Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Franki schrieb:

    ... darf ein Flug nach Sichtflugregeln
    Nur nebenbei, da das öfter für Verwirrung sorgt, auch bei semi-offiziellen Stellen bis hin zu Landesluftfahrtbehörden:

    Hier muss man aufpassen, dass man sich nicht verrennt.
    Die einzelnen Vorgaben "Flug in Sichtweite" oder auch "Flug unter Sichtwetterbedingungen" oder auch "See and Avoid" bedeuten nicht automatisch, dass für Drohnen und UAS alle Sichtflugregeln zur Anwendung kommen oder gebracht werden müssen.

    Die Sichtflugregeln (VFR) regeln den Betrieb eines Luftfahrzeugs bezüglich der Flugsicht. Diese ist gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 definiert als "die Sicht in Flugrichtung aus dem Cockpit eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs" (Artikel 2, Satz 80), das betrifft also nicht unbemannte Fluggeräte.

    Früher war das genau so in der LuftVO definiert, und ist mit der letzten Modifikation in Anlehnung an die SERA in die Durchführungsverordnung gewandert.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Ich sehe das mit dem Adressaufkleber auch nicht als das größte Problem, habe ich eh schon ewig drauf. Ouhh, jetzt kann jeder meinen Namen und meine Adresse lesen. Ja kann er, aber eigentlich nur wenn er meine Drohne im abgeschmierten Zustand irgendwo findet. So groß ist das Etikettchen nun auch wieder nicht, dass es aus mehr als 1,50 Meter Entfernung jedermann lesen könnte. Einerseits machen sehr viele sich per Facebook, Twitter, Youtube oder in zahlreichen Internet-Shops datentechnisch freiwillig nackig und maulen wegen eines banalen Adressaufklebers herum. Hilfeee wo bleibt der Datenschutz. Was schreibt ihr dann als Absender auf einen Brief, das könnten auf dem Postlaufweg auch ein paar 100 Personen lesen, wenn sie es drauf anlegen.
  • Dieselfan schrieb:

    Das ist sicher nicht praktikabel, oder?Meinst Du im Ernst, Otto Normalverbraucher nimmt sich irgendwelcher Höhenrisse an, wenn er mit seinem Vogel in den Urlaub fährt? Wohl kaum.
    Praktikabel oder nicht. Will ich sicherstellen dass ich dann die Grenze nicht überschreite, kann ich natürlich auch deutlich tiefer fliegen. Die Pflicht zur Einhaltung dieser Grenze liegt beim Piloten.
  • biber schrieb:

    Ich sehe das mit dem Adressaufkleber auch nicht als das größte Problem, habe ich eh schon ewig drauf.
    Ich hab' zwar nicht die komplette Adresse drauf, aber den Namen und die Mobilfunknummer. Das reicht im Falle des Falles völlig aus.
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • quadle schrieb:

    Dieselfan schrieb:

    Das ist sicher nicht praktikabel, oder?Meinst Du im Ernst, Otto Normalverbraucher nimmt sich irgendwelcher Höhenrisse an, wenn er mit seinem Vogel in den Urlaub fährt? Wohl kaum.
    Praktikabel oder nicht. Will ich sicherstellen dass ich dann die Grenze nicht überschreite, kann ich natürlich auch deutlich tiefer fliegen. Die Pflicht zur Einhaltung dieser Grenze liegt beim Piloten.


    Genau, und es bedeutet im Umkehrschluss ja auch, dass wenn ich im Tal startend einen Berg hoch fliege, ich rechtskonform durchaus höher als 100m gemessen von meinem Startpunkt fliegen kann. Um abschätzen zu können, wie hoch genau, muss ich wissen, wie hoch der Berg ist, und zwar an der Stelle, an der sich der Copter gerade befindet.

    Schwierig und unkomfortabel, aber im Vorfeld beispielsweise mit Google Earth durchaus planbar.
  • quadle schrieb:

    Dieselfan schrieb:

    Das ist sicher nicht praktikabel, oder?Meinst Du im Ernst, Otto Normalverbraucher nimmt sich irgendwelcher Höhenrisse an, wenn er mit seinem Vogel in den Urlaub fährt? Wohl kaum.
    Praktikabel oder nicht. Will ich sicherstellen dass ich dann die Grenze nicht überschreite, kann ich natürlich auch deutlich tiefer fliegen. Die Pflicht zur Einhaltung dieser Grenze liegt beim Piloten.
    Um einen meiner ungeliebten Vergleiche zu bringen: Ich steige auf der Fahrt mit dem Auto auf der Autobahn auch nicht aus und messe die Entfernung zum Auto vor mir mit dem Zollstock nach.
  • Klar, @quadle. Oder man nimmt gleich die Kamera in die Hand. :D

    Was ich sagen wollte, beim Phantom z.Bsp. wird die Höhe über Startpunkt angegeben.
    Insofern dann nicht praktikabel, wenn der Urlauber in's Tal fliegt.
    Wenn der den Kirchturm im Tal filmen will und steht auf'm Berg ... wird ihn AGL zum Kopter herzlich wenig interessieren.

    Ich bleibe dabei, kaum durchsetzbar - dieser Schwachfug.
  • skyscope schrieb:

    quadle schrieb:

    Dieselfan schrieb:

    Das ist sicher nicht praktikabel, oder?Meinst Du im Ernst, Otto Normalverbraucher nimmt sich irgendwelcher Höhenrisse an, wenn er mit seinem Vogel in den Urlaub fährt? Wohl kaum.
    Praktikabel oder nicht. Will ich sicherstellen dass ich dann die Grenze nicht überschreite, kann ich natürlich auch deutlich tiefer fliegen. Die Pflicht zur Einhaltung dieser Grenze liegt beim Piloten.
    Genau, und es bedeutet im Umkehrschluss ja auch, dass wenn ich im Tal startend einen Berg hoch fliege, ich rechtskonform durchaus höher als 100m gemessen von meinem Startpunkt fliegen kann. Um abschätzen zu können, wie hoch genau, muss ich wissen, wie hoch der Berg ist, und zwar an der Stelle, an der sich der Copter gerade befindet.

    Schwierig und unkomfortabel, aber im Vorfeld beispielsweise mit Google Earth durchaus planbar.
    So lese ich das nicht.
    Meine Sicht, ich darf nur 100 mtr. vom Startpunkt aus hoch fliegen, will ich höher, muß ich zwangsläufig den Berg hochkraxeln.

    Absolut zum 1.Startpunkt hast Du natürlich recht.
  • Dieselfan schrieb:

    Meine Sicht, ich darf nur 100 mtr. vom Startpunkt aus hoch fliegen, will ich höher, muß ich zwangsläufig den Berg hochkraxeln.

    Dann würdest Du ja die Flughöhe von Deiner Person abhängig machen.
    Sie ist jedoch gemäß AGL nur vom Copter abhängig, ist also die absolute jeweilige Höhe über dem Boden senkrecht darunter.
    Wie hoch der Startplatz ist, oder wohin und wie hoch (oder wie tief) Du kraxelst, spielt da keine Rolle. ;)
  • duke-f schrieb:

    quadle schrieb:

    Dieselfan schrieb:

    Das ist sicher nicht praktikabel, oder?Meinst Du im Ernst, Otto Normalverbraucher nimmt sich irgendwelcher Höhenrisse an, wenn er mit seinem Vogel in den Urlaub fährt? Wohl kaum.
    Praktikabel oder nicht. Will ich sicherstellen dass ich dann die Grenze nicht überschreite, kann ich natürlich auch deutlich tiefer fliegen. Die Pflicht zur Einhaltung dieser Grenze liegt beim Piloten.
    Um einen meiner ungeliebten Vergleiche zu bringen: Ich steige auf der Fahrt mit dem Auto auf der Autobahn auch nicht aus und messe die Entfernung zum Auto vor mir mit dem Zollstock nach.
    Genau! Und deshalb hat Dir da der Gesetzgeber als Hilfsmittel die 2 Sekunden-Regel mit auf den Weg gegeben.
  • Diet schrieb:

    So langsam können wir hier ins Geplauder wechseln ... wenn das Thema nicht so ernst wäre.

    Zurück zum Thema:
    Den Ansatz des DMFV, mit seiner Pro-Modellflug-Initiative direkt per Mail auf die Bundestagsabgeordneten zuzugehen, finde ich richtig gut. Das dürfte die einzige Möglichkeit für uns sein, in diesem Stadium noch etwas zu bewegen.
    Vielleicht nicht unbedingt im Wortlaut mit dem vorgefertigten Text (siehe unten), aber mit ein paar Anpassungen könnte da schon was draus werden.
    Was meint Ihr?
    Ja wenn du den Modellflug auf ein Vereinsgeländen unterstützen willst ist das natürlich der richtige Weg :) Dann mal zu :)

    Diese ganze Initiative hat mit der Copterei herzlich wenig zu tun ;)
  • DingoRE schrieb:

    - Die Flughöhe, es sollten sich die Verantwortlichen mal an einen Tisch setzen und eine Karte herrausbringen (die es Digital zur Plakette dazu gibt) in denen Bereiche eingezeichnet sind in denen gar nicht, 0-30, 30-100, 100-500m hoch geflogen werden darf. Auf nachfrage muss das Flightlog zur verfügung gestellt werden - es muss auch mal sowas wie ein Bußgeldkatalog herrausgebracht werden.
    Wäre ja ok und auch technisch machbar, man darf es nur nicht überdehnen. Eine Art "Flugschreiber" halte ich für übertrieben, so gefährlich ist ein Copter nun auch wieder nicht. Aber es gibt ja das "GEofence" System, in dem die unterschiedlichen Flughöhen und auch temporäre Flugverbotszonen eingepflegt sind. Dann würde m.M. nach eine deutlicher Hinweis von der Software ausreichen.

    Ich fürchte nur leider auch, dass eigentliche Triebfeder des Ganzen der Schulterschluß von Politik und Amazon und Co. ist, um mit Lieferdrohnen die Kosten der Instandsetzung der Straßen vermeiden zu können... ;) Furchtbare Vorstellung
    DJI Mavic pro
  • Boulevard schrieb:

    DingoRE schrieb:

    - Die Flughöhe, es sollten sich die Verantwortlichen mal an einen Tisch setzen und eine Karte herrausbringen (die es Digital zur Plakette dazu gibt) in denen Bereiche eingezeichnet sind in denen gar nicht, 0-30, 30-100, 100-500m hoch geflogen werden darf. Auf nachfrage muss das Flightlog zur verfügung gestellt werden - es muss auch mal sowas wie ein Bußgeldkatalog herrausgebracht werden.
    Wäre ja ok und auch technisch machbar, man darf es nur nicht überdehnen. Eine Art "Flugschreiber" halte ich für übertrieben, so gefährlich ist ein Copter nun auch wieder nicht. Aber es gibt ja das "GEofence" System, in dem die unterschiedlichen Flughöhen und auch temporäre Flugverbotszonen eingepflegt sind. Dann würde m.M. nach eine deutlicher Hinweis von der Software ausreichen.
    Ich fürchte nur leider auch, dass eigentliche Triebfeder des Ganzen der Schulterschluß von Politik und Amazon und Co. ist, um mit Lieferdrohnen die Kosten der Instandsetzung der Straßen vermeiden zu können... ;) Furchtbare Vorstellung
    Und immer noch das Märchen von 100000 Amazon, DHL und UPS Dröhnchen am Himmel über Deutschland... Ihr werdet das Sonnenlicht nicht mehr sehen vor lauter Drohnen :)

    Also Flugschreiber dürften in 95% der handelsüblichen Copter schon jetzt verbaut sein ;)

    Sollte das Projekt von DFS, Post, T-Mobil und Uni Aachen Früchte tragen wird in Zukunft eh alles in Echtzeit nach Langen oder Karlsruhe übertragen ;)
  • Diet schrieb:

    Aus Sicht der Verordnung und des Gesetzgebers ist eine solche Plakette eine Urkunde, egal, woher die stammt.Wie @jgaustria schreibt, dürfte das Aussehen und die Beschaffenheit derselben noch im Detail beschrieben werden. Wir kennen doch alle die deutsche Bürokratie und Gründlichkeit ...
    Oh ja, wir sind hier schließlich noch immer in Deutschland! :D
    Da werden wir alle noch ganz genaue Order bekommen - wie groß exakt diese Schilder sein müssen und was exakt drauf stehen muss.
    Vielleicht wird ja auch ne offizielle & lizenzierte Drohnen-Plaketten-Ausgabestelle geben!? ;)
  • Skywalker schrieb:

    Ja wenn du den Modellflug auf ein Vereinsgeländen unterstützen willst ist das natürlich der richtige Weg :) Dann mal zu :)
    Diese ganze Initiative hat mit der Copterei herzlich wenig zu tun ;)
    Indirekt schon. Obwohl auf dem Modellflugplatz das 100m Limit nicht gelten soll kämpfen die Verbände weiter weil viele Mitglieder auch außerhalb fliegen wollen. Z.B. finden beim Hangsegeln in den Bergen oder an der Küste die ganzen Verbands-Wettbewerbe außerhalb von Modellflugplätzen statt. Mal angenommen, die würden die 100m vom Tisch kriegen, würde das auch für Drohnen gelten, da der Dobrindt diese auch als Flugmodelle ansieht.
  • ZX5_Pilot schrieb:

    Die 100 Meter Flughöhe gabs auch schon. Sowie die 1,5 km Grenze von Flughäfen.
    Die Kennzeichnungspflicht finde ich absolut in Ordnung. Wenn mir eine Drohne auf den Kopf fällt möchte ich schon gerne wissen wer das war! Oder etwa nicht?
    Und zur Besserung:
    Jeder der gewerblich mit Drohnen zu tun hat, weiß auch wie teuer eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung ist. Diese ist Bundesland bezogen. Möchte man nun Bundesweit arbeiten, benötigt man 16 allgemeine Aufstiegsgenehmigungen!
    Diese Kosten entfallen jetzt. Zudem man sich nicht mehr mit der Bürokratie herumschlagen muss und so flexibler Aufträge annehmen kann.
    Ich sehe das ähnlich. Also bei ordentlich Sonne und 100m Höhe kann man sein Copter kaum noch oder garnicht mehr erkennen, und die paar Stellen wo man womöglich höher fliegen muss um ein so tolles Foto zu machen?--dann muss man sich eben eine AE besorgen. Die Erleichterungen mit den privat/gewrblichen Aufstiegen - und das bundesweit- sehe ich als absoluten Fortschritt. Die 100m finde ich wie o.a. absolut ok und ich bin bis dato auch noch nie über fremden Häusern so rumgeflogen ohne das es der Besitzer wusste.(Mal ehrlich : wenn du mit einer Phantom in 100m Höhe über so ein beknacktes fremdes Spießer Reihenhaus fliegst, wer sollte das merken?) Ich denke man sollte einfach mal als Optimist in die Zukunft blicken und nicht in Bild/RTL Manier drauf los hauen, zudem noch lange nix(eigentlich schade) in trockenen Tüchern ist und wie heißt es ausserdem:Nix wir so heiss gegessen wie es gekocht wird!
    Contra Mortem Diabolumque
  • RC-Role schrieb:

    Skywalker schrieb:

    Ja wenn du den Modellflug auf ein Vereinsgeländen unterstützen willst ist das natürlich der richtige Weg :) Dann mal zu :)
    Diese ganze Initiative hat mit der Copterei herzlich wenig zu tun ;)
    Indirekt schon. Obwohl auf dem Modellflugplatz das 100m Limit nicht gelten soll kämpfen die Verbände weiter weil viele Mitglieder auch außerhalb fliegen wollen. Z.B. finden beim Hangsegeln in den Bergen oder an der Küste die ganzen Verbands-Wettbewerbe außerhalb von Modellflugplätzen statt. Mal angenommen, die würden die 100m vom Tisch kriegen, würde das auch für Drohnen gelten, da der Dobrindt diese auch als Flugmodelle ansieht.
    Sorry dem DMFV geht es in erster Linie um den Modelluftsport die Copterpiloten sind nur Mittel zum Zweck und werden dann wieder vorgeführt von irgendwelchen Vereiensvorsitzenden wenn es dann wieder heisst das die bösen Copterpiloten den Modelluftsport kaputt machen ;)

    Aber man kann sich alles schön reden :)

    Die meisten Copterpiloten sind ja nur drin weil die Versicherung so günstig ist :) Auf dem Modellflugplatz sind se dann eher verpöhnt :)
  • Skywalker schrieb:

    Sorry dem DMFV geht es in erster Linie um den Modelluftsport die Copterpiloten sind nur Mittel zum Zweck und werden dann wieder vorgeführt von irgendwelchen Vereiensvorsitzenden wenn es dann wieder heisst das die bösen Copterpiloten den Modelluftsport kaputt machen ;)
    Egal wie wir zum DMFV stehen und was "er" von uns halten mag. Sollte es mit seiner neuen Aktion gelingen die angemailten Abgeordneten zu aktivieren und mit ihrer Hilfe die 100m zu verhindern, wird das auch für uns gelten. Durch unsere heiße Luft hier wird weder ein kleiner Uhu auf 100m steigen noch sich an dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf was ändern.