Lauda schrieb:
Wie will der Minister ein Überflugverbot über bewohnte Privatgrundstücke für "Drohnen" Multikopter verbieten ???. Per Verordnung ??.
Es gibt aber das Luftverkehrsgesetz und das ist höher anzusiedeln als irgendeine Verordnung. Außerdem ist es doch sehr fragwürdig so etwas
NUR für "Drohnen" verbieten zu wollen und Flächenflieger dürfen das weiter. Nach meiner Einschätzung muß nur jemand vor dem Europäischen Gericht dagegen klagen und die Verordnung hat sich erledigt.
gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html
Wenn ein Gemeinderat in Deutschland irgendwo hinter dem Deich einen Beschluß verfasst, kann der Europäische Gerichtshof Purzelbäume schlagen. Der kann höchstens gegen Entscheidungen der BGH vorgehen, die Regelungen auf Bundesebene betreffen. Und wenn es um Luftrecht geht, würden die erst einmal Experten der FAA und CAA einschalten, die u.a. In Ländern mit erheblich restriktiverer "Kopterpolitik" sitzen und Ihre Aufgabe darin sehen, den gewerblichen Luftverkehr sicher zu halten, in diesem Umfeld haben kleine Kameradrohnen es so gut wie ein Schneeball in der Hölle. Und das ist genau richtig so.
Wozu Signatur?