Überflugverbot Wohngrundstücke

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  • Lauda schrieb:

    Wie will der Minister ein Überflugverbot über bewohnte Privatgrundstücke für "Drohnen" Multikopter verbieten ???. Per Verordnung ??.

    Es gibt aber das Luftverkehrsgesetz und das ist höher anzusiedeln als irgendeine Verordnung. Außerdem ist es doch sehr fragwürdig so etwas
    NUR für "Drohnen" verbieten zu wollen und Flächenflieger dürfen das weiter. Nach meiner Einschätzung muß nur jemand vor dem Europäischen Gericht dagegen klagen und die Verordnung hat sich erledigt.
    gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html
    Guten Morgen im Föderalismus, Ohneohr...

    Wenn ein Gemeinderat in Deutschland irgendwo hinter dem Deich einen Beschluß verfasst, kann der Europäische Gerichtshof Purzelbäume schlagen. Der kann höchstens gegen Entscheidungen der BGH vorgehen, die Regelungen auf Bundesebene betreffen. Und wenn es um Luftrecht geht, würden die erst einmal Experten der FAA und CAA einschalten, die u.a. In Ländern mit erheblich restriktiverer "Kopterpolitik" sitzen und Ihre Aufgabe darin sehen, den gewerblichen Luftverkehr sicher zu halten, in diesem Umfeld haben kleine Kameradrohnen es so gut wie ein Schneeball in der Hölle. Und das ist genau richtig so.
    Wozu Signatur?
  • skyscope schrieb:

    Lauda schrieb:

    Nach meiner Einschätzung muß nur jemand vor dem Europäischen Gericht dagegen klagen und die Verordnung hat sich erledigt.
    Ein Sparziergang. Dann leg los, und berichte uns davon... ;)
    1. Noch ist es nur ein Entwurf und deshalb kann noch niemand dagegen klagen ;)
    2. Ich habe weder Zeit und Lust dazu, falls es soweit kommt. Irgendjemand mit Zeit, Lust und Geld wird das schon machen.


    Photograph schrieb:

    Lauda schrieb:

    Wie will der Minister ein Überflugverbot über bewohnte Privatgrundstücke für "Drohnen" Multikopter verbieten ???. Per Verordnung ??.

    Es gibt aber das Luftverkehrsgesetz und das ist höher anzusiedeln als irgendeine Verordnung. Außerdem ist es doch sehr fragwürdig so etwas
    NUR für "Drohnen" verbieten zu wollen und Flächenflieger dürfen das weiter. Nach meiner Einschätzung muß nur jemand vor dem Europäischen Gericht dagegen klagen und die Verordnung hat sich erledigt.
    gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html
    Guten Morgen im Föderalismus, Ohneohr...
    Wenn ein Gemeinderat in Deutschland irgendwo hinter dem Deich einen Beschluß verfasst, kann der Europäische Gerichtshof Purzelbäume schlagen. Der kann höchstens gegen Entscheidungen der BGH vorgehen, die Regelungen auf Bundesebene betreffen. Und wenn es um Luftrecht geht, würden die erst einmal Experten der FAA und CAA einschalten, die u.a. In Ländern mit erheblich restriktiverer "Kopterpolitik" sitzen und Ihre Aufgabe darin sehen, den gewerblichen Luftverkehr sicher zu halten, in diesem Umfeld haben kleine Kameradrohnen es so gut wie ein Schneeball in der Hölle. Und das ist genau richtig so.
    Man wird sehen. Auf alle Fälle ist ein Gesetz höher anzusiedeln als eine Verordnung. Weiter handelt es sich um eine "Ungleichbehandlung" von Flugmodellen-Flächenflieger und Flugmodellen-Multikopter. Auch die Höhenbeschränkung auf generell 100 m halte ich für rechtlich fragwürdig. Dann müßte diese Regelung auch für Flächenflieger gültig werden. Aber genug spekuliert. Die Zeit wird es zeigen.

    Übrigens versucht das unser Bundesverkehrsminister bundesweit umzusetzen und nicht "irgendein Gemeinderat hinterm Deich" :rolleyes:
  • Ich vermeide einfach über die Grundstücke zu fliegen.
    Bin gestern mal ne Rund über unser Viertel geflogen, konnte bei dem Wetter nicht widerstehen.

    Bin aber immer schön strikt auf der Straße geblieben, immer am Bordstein lang. Wirkt dadurch dann auch etwas eckig. :D

    Einmal hatte ich Probleme....Sackgasse.....Mist musste ich alles rückwärts zurück, war zu eng zu wenden.

    Nur die ganzen Ganoven da oben flogen im Stadtgebiet wie sie wollten.....kleine Hochdecker, UL, Motorsegler, verdammt tief....und noch tiefer ein Tragschrauber.....die dürfen.
  • Pehaha schrieb:

    Ich vermeide einfach über die Grundstücke zu fliegen.
    Bin gestern mal ne Rund über unser Viertel geflogen, konnte bei dem Wetter nicht widerstehen.

    Bin aber immer schön strikt auf der Straße geblieben, immer am Bordstein lang. Wirkt dadurch dann auch etwas eckig. :D

    Einmal hatte ich Probleme....Sackgasse.....Mist musste ich alles rückwärts zurück, war zu eng zu wenden.

    Nur die ganzen Ganoven da oben flogen im Stadtgebiet wie sie wollten.....kleine Hochdecker, UL, Motorsegler, verdammt tief....und noch tiefer ein Tragschrauber.....die dürfen.
    Wieso sind das Ganoven, wenn sie das dürfen? Bei uns im Ländle wärst u.U. Du der Ganove, weil nämlich in Baden-Württemberg unabhängig von AE oder Luftrecht Flüge innerorts - egal ob über privater oder öffentlicher Fläche - vorab von jeweiligen Ordnungsamt genehmigt werden müssen. Und " bei schönem Wetter nicht widerstehen können" klingt nicht nach einem rechtzeitig eingereichten Antrag beim Ordnungsamt...
    Wozu Signatur?
  • Wieso? Nach meinen und auch hier schon gelesenen Informationen wollen die BW-Ordnungsämter bei innerörtlichen Aufstiegen vorher gefragt werden - ich weiss nicht, ob Starts vom eigenen Grund und Boden ausgenommen sind, wenn der Flieger den Luftraum über dem eigenen Grundstück nicht verlässt. Wenn Du da genaueres weißt, bin ich für Quellen dankbar.
    Wozu Signatur?
  • Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

    § 1

    (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

    Photograph schrieb:

    Wenn Du da genaueres weißt, bin ich für Quellen dankbar.
    Das ist es ja gerade. Ich finde einfach keine Quellen für solche Rechtsvorschriften die mich beim Modellfliegen innerorts in BW oder sonst wo beschränken.
  • meier2003 schrieb:

    Ich finde diese Fullquotes überflüssig.

    "Ist frei, wenn nicht beschränkt", sagt alles.

    Ist wie bei den Menschen. Wobei ich ich mir manchmal nicht ganz sicher bin, ob die Beschränkten nicht freier sind :D
    Einfach mal ganz laaangsaaam lesen, Stück für Stück. Fullquotes sind oft erforderlich, weil es sonst keinen Sinn ergibt bzw. ein falsches Ergebnis.
    In diesem Fall verhältst Du Dich seeeehr frei .. :D
  • Lauda schrieb:

    meier2003 schrieb:

    Ich finde diese Fullquotes überflüssig.

    "Ist frei, wenn nicht beschränkt", sagt alles.

    Ist wie bei den Menschen. Wobei ich ich mir manchmal nicht ganz sicher bin, ob die Beschränkten nicht freier sind :D
    Einfach mal ganz laaangsaaam lesen, Stück für Stück. Fullquotes sind oft erforderlich, weil es sonst keinen Sinn ergibt bzw. ein falsches Ergebnis.In diesem Fall verhältst Du Dich seeeehr frei .. :D
    Und doch konkret genug. Ich denke, das Thema BW ist damit durch, oder hat jemand andere nachweisbare Informationen?
  • Lauda schrieb:

    meier2003 schrieb:

    Ich finde diese Fullquotes überflüssig.

    "Ist frei, wenn nicht beschränkt", sagt alles.

    Ist wie bei den Menschen. Wobei ich ich mir manchmal nicht ganz sicher bin, ob die Beschränkten nicht freier sind :D
    Einfach mal ganz laaangsaaam lesen, Stück für Stück. Fullquotes sind oft erforderlich, weil es sonst keinen Sinn ergibt bzw. ein falsches Ergebnis.In diesem Fall verhältst Du Dich seeeehr frei .. :D

    Keine Ahnung, wo Dein Problem liegt.
    Die einschlägige Voraussetzung zur Einschränkung wurde mitzitiert.
  • Gibt es schon konkrete Entwicklungen/Entscheidungen zu dem Thema?
    Bebop I, Bebop II, Mavic Air,(1) Mavic 2 Pro und jetzt Air 2 s
  • Florian Ricker schrieb:

    Gibt es schon konkrete Entwicklungen/Entscheidungen zu dem Thema?
    Ja, in der neuen Drohnenverordnung. Bitte mal die Suche bemühen - da gibt's inzwischen genügend Threads dazu. Dazu hättest Du den hier nicht exhumieren müssen :rolleyes:

    Edit: insbesondere der hier: Fliegen über Wohngrundstücken [Sammelthread]
    Mit "Wohngrundstücke" als Suchbegriff gefunden ;)
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

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