...nicht nur das, im Vergleich mit anderen Bundesländern ist es sogar hervorragend gemacht.
Regeln gut beschrieben - Flugrecht in Sachsen
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Und eeeeendlich mal keine P3/4 auf den Bildern !!!!
Die kennen dann doch in Sachsen wohl als erstes Bundesland auch mal aktuelle und andere Drohnentypen -
Ist echt super gemacht! Respekt!
Das sollte man eigentlich irgendwo anpinnen im Forum!Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern -
Das ist echt genial gemacht. Einen kleinen Fehler habe ich aber dennoch gefunden. Laut dem Leitfaden bedürfen alle Flüge im "kontrollierten Luftraum" eine Erlaubnis sowie ein Flugverkehrsfreigabe. Im Luftraum D (CTR) in einem Abstand von >1,5 km, benötige ich nach LuftVO jedoch keine Erlaubnis, nur eine Flugverkehrsfreigabe. Kann es sein, dass es dahingehend für Sachsen eine Bestimmung durch die Landesluftfahrtbehörde gibt? Glaube ich jedoch nicht.
Was ich auch gesehen habe, dass es jetzt auch für Sachsen eine Allgemeinverfügung gibt.
Jetzt auch für Sachsen - Die Allgemeinverfügung anstelle der Allgemeinerlaubnis -
quadle schrieb:
Das ist echt genial gemacht. Einen kleinen Fehler habe ich aber dennoch gefunden. Laut dem Leitfaden bedürfen alle Flüge im "kontrollierten Luftraum" eine Erlaubnis sowie ein Flugverkehrsfreigabe. Im Luftraum D (CTR) in einem Abstand von >1,5 km, benötige ich nach LuftVO jedoch keine Erlaubnis, nur eine Flugverkehrsfreigabe. Kann es sein, dass es dahingehend für Sachsen eine Bestimmung durch die Landesluftfahrtbehörde gibt? Glaube ich jedoch nicht.
Was ich auch gesehen habe, dass es jetzt auch für Sachsen eine Allgemeinverfügung gibt.
Jetzt auch für Sachsen - Die Allgemeinverfügung anstelle der Allgemeinerlaubnis
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()
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Da bleiben keine Fragen offen. Sehr gut beschriebenGruß Chris
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RC-Role schrieb:
quadle schrieb:
Das ist echt genial gemacht. Einen kleinen Fehler habe ich aber dennoch gefunden. Laut dem Leitfaden bedürfen alle Flüge im "kontrollierten Luftraum" eine Erlaubnis sowie ein Flugverkehrsfreigabe. Im Luftraum D (CTR) in einem Abstand von >1,5 km, benötige ich nach LuftVO jedoch keine Erlaubnis, nur eine Flugverkehrsfreigabe. Kann es sein, dass es dahingehend für Sachsen eine Bestimmung durch die Landesluftfahrtbehörde gibt? Glaube ich jedoch nicht.
Was ich auch gesehen habe, dass es jetzt auch für Sachsen eine Allgemeinverfügung gibt.
Jetzt auch für Sachsen - Die Allgemeinverfügung anstelle der Allgemeinerlaubnis
Ist jetzt etwas inkonsistent, dennoch finde ich diese Art der Heranführung an das Thema "Drohnen" und was darf bzw. was muss ich beachten, sehr gut und ist als nachahmenswert weiter zu empfehlen. -
Sehr vorbildlich und übersichtlich, wenn man auch hier über die Begrifflichkeiten ein wenig stolpert.
In der Einleitung steht:
Der Betrieb von sogenannten Drohnen (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme)....
Unter Punkt 2 werden Drohnen dann anders definiert:
Flugdrohnen (Drohnen) sind Luftfahrzeuge und werden im luftverkehrsrechtlichen Sinne als „unbemannte Luftfahrtsysteme“ bezeichnet.
Hatten wir ja bereits geklärt.
Der Titel von Punkt 3 ist dann wieder:
Drohnen als unbemannte Luftfahrtsysteme betreiben
Dann kommt noch das UAS ins Spiel. Hier verhaspelt man sich also, wohl weil man an dem umgangssprachlichen Begriff "Drohne" festhält, was zum Verständnis ja auch durchaus hilfreich sein kann. Ich habe Frau Oschatz mal darauf hingewiesen, mal sehen... -
In der Tat: Sehr gut gemacht!!Gruß: Franki
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Ja, endlich mal eine Luftfahrbehörde die detailliert auch auf Kopter eingeht, die als Flugmodell zu Freizeitzwecken geflogen werden.
Sogar der Hinweis auf Naturschutzgebiete und ähnlichem wurde nicht vergessen: lds.sachsen.de/luftverkehr/index.asp?ID=11806&art_param=478
Hoffen wir mal, dass andere Landesbehörden sich da ein Beispiel dran nehmen und dass NEUE Kopterflieger auf die Seite(n) vor dem ersten Aufstieg aufmerksam werden und es auch lesen.
Ist wohl inzwischen so, dass die Behörden sich zu einem großen Teil ihrer Zeit mit so "unwichtigen" Sachen, abseits der manntragenden Luftfahrt, beschäftigen muss. Das schafft auch Arbeitsplätze
Wie weit da alle "Hand und Fuß" hat steht auf einem anderen Blatt, ist aber auch nachrangig.Gruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()
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