Versicherungsschutz gesucht, aber wie, wo und was denn nun???

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • JeyTea schrieb:

    im Gegensatz dazu steht ja das alle Flugmodelle unterhalb 5kg mitversichert sind.
    Im Zweifelsfall immer konkret nachfragen, mit Angabe des Flugmodells.
    Bei mir stand das auch so drin (HDI) und mein Agent bestätigte es auch mündlich.
    Als ich schriftlich nachfragte ob mein Mikrokopter (unter 5 Kg) mit versichert ist. Schrieb man mir, dass solche Geräte nicht mit versichert sind.
    Man meinte sicher nur Spielzeuge, und der Mikrokopter schien denen zu proffessionell. Zum Glück hatte ich in der zeit keinen Schadensfall. Bin dann zur DMO gewechselt.
  • Es wird ja immer gern auf den DMFV als sichere Informationsquelle verwiesen:

    Hans Schwägerl, Präsident des DMFV schrieb:

    Eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist für den Betrieb solcher Geräte, egal welcher Größe, grundsätzlich Pflicht

    Generell für Anfänger/Einsteiger lesenswert: dmfv.aero/presse/drohnen-unterm-weihnachtsbaum/

    Wobei der letzte Satz so pauschal mal wieder mit Vorsicht zu geniessen ist, denn bekanntlich gilt § 201a StGB auch für fremde Wohngrundstücke/Gärten. (Hier offtopic und nur als Hinweis, mehr dazu hier im Forum)

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Ich will hier noch mal kurz auf den Nachweis eingehen. Lt. LuftVZO muss der Nachweis eines gültigen und ausreichenden Versicherungsschutzes mitgeführt werden.

    Ein Versicherungsschein ist hierfür absolut nicht ausreichend. Ich selbst habe noch genug Versicherungsscheine die keine Gültigkeit mehr haben. Erst durch eine Beitragserhebung sowie einer bestätigten Beitragszahlung erhält der Versicherungsschutz Gültigkeit. Auch wurden einige meiner Versicherungsscheine durch einen Nachtrag in ihrem Versicherungsumfang geändert.

    Erst durch das komplette Unterlagenpaket, und wenn ich dann bedenke, dass meine private Haftpflichtversicherung bereits seit 35 Jahren besteht, mit den häufigen Ergänzungen des Versicherungsscheins und der aktuelle Beitragsrechnung sowie einem Überweisungsbeleg, kann ich den tatsächlich bestehenden Versicherungsschutz nachweisen.

    Oder ich habe ein Schreiben der Versicherung, dass für einen bestimmten Zeitraum ein bestimmter Leistungsumfang besteht. Übrigens ist die Versicherung zum Ausstellen einer solchen Bescheinigung verpflichtet, wenn, ja wenn eine solche Leistung besteht.

    Eine telefonische Aussage oder anderweitig nicht schriftlich oder nicht unter Zeugen gemachte Aussage, ist wie keine Aussage. Eine Versicherungsschein ist erst einmal ein Urkunde für den Versicherungsnehmer dem Versicherungsgeber gegenüber, dass man Anspruch über die darin beschriebene Leistung hat. Er ist keine Versicherungsbescheinigung dritter gegenüber, dass eine Versicherungsschutz besteht. Bei keinem Landratsamt bekommt man sein Fahrzeug mit einem KFZ-Versicherungsschein zugelassen. Hier bedarf es auch einer Versicherungszusage des Versicherungsgebers, früher mit der sog. Doppelkarte, heute mit einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer.
  • Verstehe gar nicht was daran so wichtig sein soll einen Versicherungsnachweis, in Form eines Ausweises, Versicherungsunterlagen, Auszügen oder sonstwas mit dabei haben zu müssen?
    Passiert ein Unfall (Material und/oder Mensch) mit der Drohne werden als erstes mal die Personalien festgestellt und nicht ob ich versichert bin oder nicht.
    Das ist dann am Ende mein Problem, sollte ich nicht versichert sein, weil ich mich dann strafbar gemacht habe und auch massive Kosten auf mich zukommen.

    Kommt ja keiner von der Luftfahrtbehörde vorbei, sondern primär die Polizei - oder habe ich in der Sache einen Denkfehler?
  • HerrK schrieb:

    Das ist dann am Ende mein Problem, sollte ich nicht versichert sein, weil ich mich dann strafbar gemacht habe und auch massive Kosten auf mich zukommen.

    Hier geht es zuallererst mal um das Problem des/der Geschädigten, die - solltest Du nicht versichert sein- eventuell auf ihrem Schaden sitzenbleiben, weil Du die vielleicht 300.000 € für das bei ihnen verlorene Augenlicht nicht aus der Tasche zaubern kannst. Plus der ganze Rattenschwanz, der gegebenenfalls dran hängt - Rente, Arbeitsausfallentschädigung für den Arbeitgeber, usw. usw. usw.

    Damit da erst gar keine Debatten in irgendeiner Art aufkommen, sondern der/die Geschädigten auf jeden Fall entschädigt werden, ist Sinn und Zweck der Halterhaftpflicht, und zwar jeder (Auto, Hund, ...)
  • @skyscope Du hast mich falsch verstanden! Ich beziehe mich auf den Beitrag davor von @quadle wo es darum geht einen Versicherungsnachweis mit sich führen zu müssen.
    Natürlich muss ich eine Versicherung haben die meinen und den Geschädigten Schaden deckt, aber ich verstehe nicht wieso ich einen Versicherungsnachweis mit mir führen muss!?
  • @HerrK: Nach LuftVG und LuftVZO besteht generell erst einmal eine Versicherungspflicht. Also nicht es ist evtl. besser wenn man eine, sondern vielmehr ist eine Pflicht, bevor man mit dem Luftfahrtgerät in die Luft geht, eine solche Versicherung die den Ansprüchen des LuftVG und der LuftVZO entspricht, auch abgeschlossen zu haben. Nach LuftVZO $106 Abs. (2) hat jeder Luftfahrzeugführer zum Nachweises einer solchen Pflichtversicherung eine Bestätigung entsprechend den Anforderungen nach Abs. (1) mitzuführen. Das ist also nicht, um im Falle eines Schadens die Versicherungsdaten parat zu haben, vielmehr ist es bei einer normalen Kontrolle, die auch die Polizei oder andere Ordnungsbehörden durchführen dürfen, ähnlich wie die Fahrzeugpapiere mitzuführen. Das nicht mitführen einer solchen Bestätigung ist dann erst einmal eine einfache Ordnungswidrigkeit. Letztendlich dann keinen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben noch mal eine ganz andere Sache. Letztendlich kann z.B. die Polizei den Betrieb bis zum Nachweis der Pflichtversicherung untersagen und ggf. auch zur Sicherstellung weitere Maßnahmen ergreifen.
  • HerrK schrieb:

    habe ich keinen Führerschein beim Autofahren dabei
    oder keinen Angelschein am See, AUCH wenn ich einen solchen besitze (nur halt eben gerade nicht mit mir führe) zahle ich ein Bußgeld. Verstanden!
    Nur daß dieses Bußgeld hier deutlich höher ausfallen kann. Wenn Dich das nicht stört: kein Problem ;)

    Guten Rutsch und denkt daran: für Kopter- und Drohnen-Piloten gilt die 0-Promille-Grenze!
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Energiemacher schrieb:

    Würde es dir was ausmachen hier zu verraten warum du dich gerade für diesen Weg (Verein/Versicherer) entschieden hast?

    1.) Der DMFV ist der europaweit größte Verband für Modellflugsportler,
    sprich wenn die nicht wissen welche Versicherung die beste für uns ist - wer dann?
    2.) Man hat mit dem Mitgliedsausweis auch direkt den Versicherungsnachweis am Mann
    3.) Der Verband setzt sich für unsere Interessen ein

    Ob ich jetzt 10 EUR mehr oder weniger als bei einer anderen Versicherung zahle,
    oder ob ich mit 4 Millionen oder 2 Millionen Euro versichert bin, war mir da eher zweitrangig.
  • HerrK schrieb:


    3.) Der Verband setzt sich für unsere Interessen ein

    Im Rahmen der Neuregelungsdebatte hatte man sich allerdings sehr unglücklich dazu geäußert, dass die (Multikopter)Wildflieger ohne Modellflugplatz als erstes dem Verkehrsminister zum Fraß vorgeworfen werden, um die eigene Modellflugplatz-Stammklientel zu retten.
    Natürlich ruderte man daraufhin sofort zurück, aber wenn man sich die Versicherungsbedingungen im Hinblick auf den FPV Betrieb so ansieht, (Lehrer/Schüler Schaltung vorgeschrieben), so blieb bei mir ein schlechter Nachgeschmack.

    Ich bin jetzt deshalb beim MFSD.
    Du nicht nehmen Kerze!
  • HerrK schrieb:

    {.......}
    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Meine Auswahl sieht sehr ähnlich aus.
    Verunsichert haben mich die Beiträge hier im Forum zu deinem Punkt 3.

    Aber ob der oder ein anderer Verband wirklich soviel Einfluss auf die kommende Gesetzgebung nehmen kann, muss man wohl abwarten.
    Eine herkömmliche (Direkt)Versicherung also HDI oder R+V usw. wird es wohl noch weniger interessieren was mit unseren Interessen ist, also ist der Weg zu einem Verband bzw. ein Versicherung über selbigen ist dann wohl
    das klügere.

    Nur meine Gedanken.

    Grüße
  • Don Promillo schrieb:

    Natürlich ruderte man daraufhin sofort zurück, aber wenn man sich die Versicherungsbedingungen im Hinblick auf den FPV Betrieb so ansieht, (Lehrer/Schüler Schaltung vorgeschrieben), so blieb bei mir ein schlechter Nachgeschmack.


    Ich bin jetzt deshalb beim MFSD.
    Von denen hab ich gar nix gehört zu dem Thema. Die haben gar nicht gerudert, konnten so aber wenigstens die Überläufer versichern.
    Der DMFV hat es schwer mit den Drohnenfliegern, weil die viel weiter sehen können als ihre klassischen Modellfliegerkollegen. So kann man sich auf keine Definition von Sichtweite einigen, was eine einheitliche Interessenvertretung vereinfachen würde.
    Übrigens die FPV Bedingungen sind beim MFSD gleich:
    mfsd.de/images/fpv/FPV_Stellunnahme_BMVBS.pdf