Versicherungsschutz gesucht, aber wie, wo und was denn nun???

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Moin zusammen,

    ich habe das Thema jetzt auch mal erfolgt.
    Wir sind mit unserer Privathaftpflicht bei der Basler - Versicherung. Und in den Versicherungsbedingungen sind Flugmodelle - auch Drohnen - bis 5 kg mitversichert. Auch fliegen außerhalb von Modellflugplätzen und autonomes Fliegen, sofern man jederzeit manuell eingreifen kann. Evtl. mal beim Versicherungs-Menschen anrufen und fragen,. ob man das im eh schon bestehenden Tarif nachtragen kann.

    Grüße aus Gera
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    https://www.safe-drone.com/de/
  • Yvgen schrieb:

    Ich rätzel auch so vor mich hin und muss mich bald mal entscheiden. Im Moment is meine P4 e teurer Briefbeschwerer da ich ohne Versicherung nicht fliegen will/darf.
    Das versteh ich jetzt nicht. Du hast dir ne Drohne für 1500€ gekauft und kannst dich trotz massiver Vorschläge hier nicht für eine Versicherung um 100+/-40€ pro Jahr entscheiden sondern beklagst dich statt dessen über deinen so teuren Briefbeschwerer?
    Wenn das so schwer ist wie hast du dich zum Kauf einer P4 entschließen können. Da ist die Auswahl ja noch größer und der Preis 10× höher?
  • Generell ist es ratsam eine gefüllte Drohnenkampfkasse zu haben.
    Akkus, Propeller, Speicherkarten, zweites Ladegerät, Videoschnittsoftware, Selbstklebeklettband, Heisskleber usw. kosten alle zusätzlich Geld.
    Du nicht nehmen Kerze!
  • @Chris Glasser: Aufgrund deines Beitrages habe ich mir die Versicherungsbedingungen der Basler mal angeschaut, da ich auch auf Wechselkurs bin....

    Aber ich wäre da an deiner Stelle vorsichtig und würde mir explizit von der Versicherung bestätigen lassen, dass diese Haftpflicht, die gesetzliche Halterhaftpflicht für Drohnen einschliesst.
    Denn irgendwie widersprechen die sich da selber:


    III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
    1. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflichtdes Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führerseines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuges oderKraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, diedurch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachtwerden


    2. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegenSchäden,die verursacht werden durch denGebrauch von
    ...
    b) Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflichtunterliegen, sowie Modellflugzeugen,Drohnen, unbemannten Ballonenund Flugdrachen mit oder ohneMotor bis max. 5 kg Fluggewicht.

    Wie gesagt, ich persönlich würde mir das schriftlich geben lassen, denn im Zweifelsfall sieht es so aus, als ob die Halterhaftpflicht damit NICHT abgedeckt ist.
  • Es ist nur wichtig darauf zu achten, dass man nicht irgendetwas schriftlich bestätigt bekommt, sondern dass man einen qualifizierten Versicherungsnachweis erhält.

    Dazu ganz aktuell noch mal die Stellungnahme der Allianz im Rahmen ihrer PHV Best:

    Allianz schrieb:

    Bitte beachten Sie, dass wir keine Versicherungsbestätigungen im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Teil 2, Kapitel 1, Abschnitt 2 erstellen können.

    Sollte ein Geländeinhaber oder Ihre zuständige Luftfahrtbehörde im Einzelfall die Vorlage eines qualifizierten Versicherungsnachweises verlangen, so ist hierfür der Abschluss einer separaten Flugmodell-Halterhaftpflichtversicherung über die AGCS SE erforderlich.
    Quelle: forum.allianz.de/service/drohn…n-der-phv-mitversicherbar

    Nichts neues also, was nicht auch schon im oben verlinkten Thread behandelt wurde, hier noch mal:
    Privathaftpflichtversicherung// Gebrauch von Luftfahrzeugen
  • RC-Role schrieb:

    Yvgen schrieb:

    Ich rätzel auch so vor mich hin und muss mich bald mal entscheiden. Im Moment is meine P4 e teurer Briefbeschwerer da ich ohne Versicherung nicht fliegen will/darf.
    Das versteh ich jetzt nicht. Du hast dir ne Drohne für 1500€ gekauft und kannst dich trotz massiver Vorschläge hier nicht für eine Versicherung um 100+/-40€ pro Jahr entscheiden sondern beklagst dich statt dessen über deinen so teuren Briefbeschwerer?Wenn das so schwer ist wie hast du dich zum Kauf einer P4 entschließen können. Da ist die Auswahl ja noch größer und der Preis 10× höher?
    Muss direkt schmunzeln. Mein erster Beitrag hier und (so fasse ich das gerade auf) werde direkt runter gemacht.
    1. ich beklage mich nicht,sondern habe festgestellt dass ich zurzeit nur nen teuren Briefbeschwerer habe da ich ohne Versicherungsschutz nicht fliegen will und vorallem darf.
    2. der Kauf einer P4 hat in der Tat länger gedauert da ich mich belesen und verglichen habe was ich erwarte,was für Kriterien der Kopter erfüllen sollte,wie es um die Flugbewilligung steht usw usw. Außerdem habe ich so ziemlich jedes Video mit Tests und Erfahrungen von von Arthur Konze gesehen von der P3 bis zur P4 pro einschließlich der Mavic. Da vergingen schon mal paar Monate,bis ich zu dem Entschluss kam das mir für meine Zwecke eine P4 völlig reicht..
    Für euch mit mehr Erfahrung ist es sicherlich leicht euch auf eine Versicherung festzulegen. Für mich und sicher andere Neueinsteiger nunmal nicht. Ich hoffte auf einige Berichte mit Erfahrungen in einem Schadensfall stattdessen ernte ich deinen für mich wertlosen Kommentar mit der Feststellung dass des einige sogar noch mit "gefällt mir" begrüßen. Tolle Community
    Ich verschwinde da ma besser wieder im Hintergrund und lese nur mit.
    Ps: du kannst dir sicher sein,dass es mir bei der Versicherung nicht um 40-100€ geht. (Obwohl das mal auch besser meine Sorge sein sollte)
  • Ich bin jetzt auch einigermaßen verwirrt.

    Nach dem Hinweis von fboneol habe ich mich soeben noch einmal telefonisch mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt.
    Diese bestätigte mir, dass ein Betrieb der Drohne explizit mitversichert ist. Es handelt sich hier um ganz aktuell geänderte Tarife und Verträge.
    Daher gehe ich davon aus, dass es reicht, eine Kopie des Versicherungsscheines einfach mit im Koffer meiner Inspire liegen zu haben. ?(
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  • Yvgen schrieb:

    Für euch mit mehr Erfahrung ist es sicherlich leicht euch auf eine Versicherung festzulegen.
    Falsch gedacht. Ich fliege seit 10 Jahren Flugmodelle und bin seit 10 Jahren bei der gleichen Versicherung.
    Als ich die abgeschlossen habe, hatte ich genau so viel Erfahrung wie du jetzt.

    Chris Glasser schrieb:

    Daher gehe ich davon aus, dass es reicht, eine Kopie des Versicherungsscheines einfach mit im Koffer meiner Inspire liegen zu haben. ?(
    Du kannst hier nachlesen, was reicht:
    gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html
  • Passt schon mit der Kopie. Laut meiner Versicherung reicht auch ne digitale Kopie auf dem Smartphone. Konnte jetzt auch nichts lesen was dagegenspricht. Wer sollte verifizieren können, dass das Papier echt ist??Wer oldschool auf Papier steht, packt sich halt nen Lappen ins Köfferle oder Portmonaie. Im Portmonaie sieht Papier allerdings irgendwann nicht mehr seriös aus.

    @fboneol
    Ich auch nicht mehr, wer weis was ist wenns knallt.

    Hat hier überhaupt schonmal jemand was regulieren müssen???
  • RC-Role schrieb:

    Chris Glasser schrieb:

    Daher gehe ich davon aus, dass es reicht, eine Kopie des Versicherungsscheines einfach mit im Koffer meiner Inspire liegen zu haben. ?(
    Du kannst hier nachlesen, was reicht:gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html

    Wie immer in Verbindung mit
    gesetze-im-internet.de/luftvzo/__102.html (Halterhaftpflicht gilt)
    und gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html
    (Versicherung nach VVG Pflicht, was aber durch die PHV gerne ausgeschlossen wird, siehe Bsp Allianz oben)
  • Chris Glasser schrieb:

    Daher gehe ich davon aus, dass es reicht, eine Kopie des Versicherungsscheines einfach mit im Koffer meiner Inspire liegen zu haben.
    Ob ein Kontrollorgan sich mit Kopien begnügt, hängr von seiner Tageslaune ab. Im Gesetz steht was anderes. Wurde hier auch schon oft diskutiert.

    RC-Role schrieb:

    Du kannst hier nachlesen, was reicht:
    gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html
    Ich bin seit vielen Jahren bei der DMO versichert und bekomme jedes Jahr einen Ausweis (8,4 x 6,8 cm) passt in jedes Portemonnaie.
    Es sollte bei jeder Modellflugversicherung so sein, denn sie wissen ja von der Mitführungspflicht.
  • Haftpflicht bei der DMO, die auch einen Versicherungsnachweis per Post zuschickt.
    Privat-Vertrag Erwachsener2,0 Mio €39,96 €Rechtsschutz beitragsfrei
    4,0 Mio €51,96 €''


    Bin ab 2017 wieder dort Mitglied, für Privatpersonen absolut zu empfehlen.

    DroneNuts schrieb:

    Hat hier überhaupt schonmal jemand was regulieren müssen???
    Im gewerblichen bereich ja, im privaten Bereich zum Glück noch nicht. Beim Auto bin ich zum Glück noch verschont geblieben.
  • Also bei mir ist auch nicht entscheidend ob ich im Jahr 40, 60 oder 80 EUR für die Versicherung zahlen muss,
    bei diesem Hobby sind das aufs Jahr gesehen wirklich nur Peanuts. Für mich ist dann wirklich wichtig ob die Versicherung am Ende auch zahlt
    und da ist mir dann Eure Erfahrung wichtig - einige haben dazu ja schon was geschrieben.

    Überlege gerade zwischen der DMO und dieser XXL Drohnen Haftpflicht.... :huh:
  • @Pixhai was steht denn im Gesetz? Langsam blickt da doch niemand mehr durch...
    Sorry für die Frage - aber mittlerweile bekomme ich den Eindruck, daß ich am besten einen Anwalt dabei habe, wenn ich mal fliegen gehe.
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  • Chris Glasser schrieb:

    @Pixhai was steht denn im Gesetz? Langsam blickt da doch niemand mehr durch...
    Sorry für die Frage - aber mittlerweile bekomme ich den Eindruck, daß ich am besten einen Anwalt dabei habe, wenn ich mal fliegen gehe.
    Lies Absatz 2: gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html
    Sieh es locker. Wenn du alle Regeln und Gesetze einhältst, brauchst du keinen Anwalt.
  • Chris Glasser schrieb:

    @Pixhai was steht denn im Gesetz? Langsam blickt da doch niemand mehr durch...
    Sorry für die Frage - aber mittlerweile bekomme ich den Eindruck, daß ich am besten einen Anwalt dabei habe, wenn ich mal fliegen gehe.
    Ganz einfach. Auch wenns in der LuftVO so nicht drinsteht es gilt praktisch analog zu §1 der Straßenverkehrsordnung:
    Jeder hat so rumzufliegen, dass kein anderer gefährdet wird oder zu Schaden kommt.