Fliegen an und über Autobahnen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

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      RC-Role schrieb:


      stephanfilmer schrieb:

      Wie die anderen Windtürme im Hintergrund aus dem Nebel stechen, das ist nur cool... Hättest Du da nicht hinfliegen können?
      Können schon, aber nicht dürfen ;)
      Ach so, jetzt seh ich es, da war die Autobahn in der Richtung, ja da sollte man echt nicht hinfliegen...

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    • RC-Role schrieb:

      stephanfilmer schrieb:

      Ach so, jetzt seh ich es, da war die Autobahn in der Richtung, ja da sollte man echt nicht hinfliegen...
      Na wenn du deine Drohne über der Autobahn noch siehst oder besser gesagt steuern kannst, darfst du sogar drüber fliegen.
      Ich weiß nicht, dicht befahrene Straßen oder viele Menschen sollten eigentlich tabu sein. Falls der Copter doch mal abstürzt (soll ja vorkommen) stehen da die Chancen ziemlich hoch, dass er Schaden anrichtet.
    • stephanfilmer schrieb:

      Ich weiß nicht, dicht befahrene Straßen oder viele Menschen sollten eigentlich tabu sein. Falls der Copter doch mal abstürzt (soll ja vorkommen) stehen da die Chancen ziemlich hoch, dass er Schaden anrichtet.
      Ja da ist schon was dran. Rechtlich sind Drohnen auch Luftfahrzeuge, dürfen das also. Aber im Gegensatz zum Volks-Ultraleichtflugzeug der Marke Remos, welches auf Zuverlässigkeit getrimmt ist, sind unsere Drohnen von DJI & Co eher auf technischen Schnickschnack (GPS, Follow me, Antikollision,...) ausgerichtet und fliegen schon mal davon, wenn sich die Elektronik verschluckt. Mit so einem Fluggerät ist es natürlich kritisch über Autobahnen zu fliegen. Aber vielleicht kriegen die Drohnenhersteller das ja mal hin ihre Klöpper mit weniger Funktionen aber dafür ähnlich zuverlässig wie ein Ultraleichtflugzeug zu bauen.
    • Ist natürlich offtopic hier, aber da Du es selbst ansprichst, sei eine kleine Anmerkung dazu gestattet:

      RC-Role schrieb:

      Na wenn du deine Drohne über der Autobahn noch siehst oder besser gesagt steuern kannst, darfst du sogar drüber fliegen.

      Da scheiden sich die Geister, und damit ist nicht zu spassen.
      Es ist zwar noch nicht ausdrücklich verboten (kommt), aber es wird bis dahin sehr gern § 315b StGB als Gefährdungsdelikt angewendet, sobald Fahrer abgelenkt werden, es also melden, und natürlich erst recht, wenn etwas passiert ("Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", Straftat). Und zwar nicht umsonst, googelt mal nach "drohne autobahn".
    • skyscope schrieb:

      RC-Role schrieb:

      Na wenn du deine Drohne über der Autobahn noch siehst oder besser gesagt steuern kannst, darfst du sogar drüber fliegen.
      Da scheiden sich die Geister, und damit ist nicht zu spassen.
      Es ist zwar noch nicht ausdrücklich verboten (kommt)...
      Du meinst wir können uns jetzt schon mal an das kommende Verbot halten und die kommende Autobahnmaut auch schon mal für die nächsten 5 Jahre im Voraus überweisen.
      Über der Autobahn fliegen ist vergleichbar mit den Fliegen in der Wohnung. Wenn sie dort nur rumfliegen werden sie meist geduldet, direkt auf der Nase gibts aber Ärger. Das muss dem Piloten natürlich klar sein.

      Kannst mein Thema gerne in den Plauderordner schieben. Im Wettbewerb ist das Bild eh durch, denke ich.

      Edit:
      Ein Flugverbot über der Autobahn würde das Problem von verschreckten Autofahrern lösen. Von uns Drohnies sollten diesbezüglich aber eher Vorschläge wie 30m Mindestflughöhe oder so kommen um uns nicht irgendwann selbst wegzuregulieren.

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    • Das muss in Zukunft auch auf jeder Drohne stehen und wie bei Tabakwaren 2 Drittel der Fläche des Gehäuses ausfüllen: "Das Fliegen in Wohnräumen kann ihre Zimmerpflanzen töten"... na also nun sind wir ja sowas von OT.

      Spass bei Seite, Ernst komm her. Ich halte es zumindest für unverantwortlich über oder in direkter Nähe von Autobahnen oder vielbefahrenen Straßen zu fliegen. Wenn etwas passiert, wird es auf alle Fälle als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Erlaubt ist es, klug aber nicht wirklich. Ich kann dir sagen was passieren wird: Entweder taucht die Polizei auf und fragt dich "Was das soll" und/oder die melden es der örtlichen Zeitung und man erzeugt negative Schlagzeilen.

      Ich wette das die Versicherung (die wir ja alle haben) das im Zweifel auch nicht zahlt, Stichwort "Fahrlässigkeit".
    • Beispiel aus der Presse: Eine tieffliegende Drohne ist auf einer Autobahnabfahrt in Bochum mit einem Wagen kollidiert. Das Fluggerät mit einem Durchmesser von etwa 40 Zentimetern und vier Propellern prallte von der Windschutzscheibe ab. Der 47-jährige Fahrer hielt sofort an und fand die weiße Drohne flugunfähig mit heraushängenden Drähten hinter seinem Auto. Der Zusammenstoß auf der A40 hatte sich bereits am späten Sonntagabend ereignet. Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und sucht die Person, die das Fluggerät gesteuert hat.
    • biber schrieb:

      Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und sucht die Person, die das Fluggerät gesteuert hat.
      Ja klar ermitteln die. Übrigens auch wenn du oder dein Filius beim Kicken ein Auto treffen den Fahrer erschrecken und der ne Ampel überfährt. Frage: Zahlt das deine Haftpflicht oder nicht. Und wenn nicht, warum hast du dann überhaupt eine?
    • Hey Leute, ich will hier nicht den Finger heben oder als Spaßbremse auftreten - aber ich hoffe die Autobahn Diskussion ist nicht ernst gemeint - oder?

      Erinnert ihr euch noch an die Deppen, die Steine auf die Bahn geworfen haben und was passiert ist?
      Also ein Kopterchen mit 230 in meine Frontscheibe kommt hinten wieder raus (zwar als Brösel) und richtet im Wagen Schaden an, die Folgen vom Fahrzeug verreißen und der anschließenden Massenkarambolage möchte ich garnicht bedenken.
      Ablenkung usw. im nicht Schadensfall - huhu, da kommt auch ohne tote einiges zusammen... ?(

      Bitte Leute - Hirn einschalten - wir werden auch so schon genug verteufelt... :cursing:

      Klugscheissmodus aus...

      LG
    • @RC-Role Es ging mir um die Straftat, die man trotzdem begeht, auch wenn irgend etwas im Grunde erlaubt ist. Tja mit dem Kind, Ball und Versicherung weiß ich nicht, bin da versicherungstechnisch nicht so bewandert. Zumindest haften die Eltern für minderjährige Kinder. Zusätzlich kann dann aber sein, das du noch zusätzlich eine rein gewürgt bekommst, wegen Vernachlässigung oder Verletzung der Aufsichtspflicht. Wie gesagt, solange nichts passiert, ist alles gut. Wenn aber doch, findet sich immer einen Knüppel der dich trifft.
    • oliver67 schrieb:

      zur Straftat kann ich nichts sagen und ob es explizit verboten ist auch nicht
      Nur das wäre aber eine Garantie dafür, dass die Versicherung nicht zahlt.

      biber schrieb:

      Wie gesagt, solange nichts passiert, ist alles gut. Wenn aber doch, findet sich immer einen Knüppel der dich trifft.
      Versuchst du mir damit zu erklären, dass ich unnötig was riskiere, wenn ich über die Autobahn fliege, Fußball spiele, nicht rund um die Uhr die Kinder beaufsichtige?
      Ich behaupte mal, dass du wenn dein Kind mit dem Ball eine Delle in ein vorbeifahrendes Auto schießt
      - nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung angeklagt wirst
      - deine Haftpflicht den Schaden trotzdem bezahlt
      obwohl das Ball spielen auf der Straße - im Gegensatz zum Drohnenüberflug - verboten ist.

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