SafeDrone - Kopter registrieren und Prüfung, eine freiwillige Initiative von Lufthansa Technik.

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich war zunächst sehr vorsichtig, ob da nicht evtl. Versicherungen Kunden gewinnen wollen oder Adressen von Piloten gesammelt werden sollen. Der hochprofessionelle Aufbau und die Gestaltung der Seiten, hinter denen die Luftthansa steht, auch die Bewertungen unserer Drohnenprofis haben mich aber schnell überzeugt, dass hier ein sehr gutes Informationsangebot und weitere Zweckmässigkeit besteht.

      Es wurde mir auch klar, dass in unserer "Filmabteilung" teilweise Videos gepostet wurden, die nicht spurtreu den Vorschriften
      entsprechen, z.B. Flug durch den Nebel oder um Windrotoren.

      Die Schulungsfragen habe ich 100% (mit zwei Korrekturklicks) durchgezogen und werde bald die Prüfung machen.
      Gruss Dieter Nachschrift: Prüfung erledigt bekam aber nirgends eine Bestätigung oder einen Vermerk.

      PS: Das kostenlose Schulungs- und Prüfungsangebot kann ich empfehlen

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    • sonntag schrieb:

      Ich habe jetzt auch mal den Test gemacht und ich bin mir nicht sicher ob man das alles für das Zertifikat bestätigen soll?
      Was meint Ihr, was kann passieren.


      Was kann Dir passieren, wenn Du Dich nicht an diese Regeln hältst? Du verlierst Deinen Status als Safe-UAV-Pilot und somit die Erlaubnis das Zertifikat weiter zu verwenden. Als Einrichtung die sich dem sicheren Umgang mit UAVs verschrieben hat, gehören solche Leitsätze nunmal mit dazu.
      • Ich halte mich an Gesetz und Ordnung
      • Ich werde mich über aktuelle und zukünftige Regel stets auf dem laufenden halten.
      • Ich stehe für mein Handeln ein (und führe darüber Dokumentation)
      • Ich werde alles tun um mein Hobby absolut sicher zu betreiben, auch über das Gesetz hinaus
    • also ,ich habs heute nachmittag gemacht und bestanden, finde es auch gut so. habe mich und meinen kopter registriert,allerdings von hier in österreich. hatte keinerlei probleme mit der seite,vonwegen abbruch etc.

      bin jetzt nur mal gespannt ob ich auch hier im ösiland ,dieses zertifikat zugesendet bekomme ,mal sehen,
    • Hi @ll,
      ich bin noch sehr neu hier und evtl. wurde meine Frage auch schon beantwortet.
      ich bin Deutscher und bin an fast jeden Wochenende in meinem Ferienhaus in Österreich. Somit möchte ich natürlich mit meinem Typhoon Q500 4K dort fliegen.
      In Österreich gibt es ja die Klassen 1 und 2 und in deren Verbindung die Einsatz Gebiete A - D.
      Wenn ich nun die theoretische Prüfung für Klasse 1 - A und B bei der Austro Control ablege und später noch C und D mit praktischer Prüfung machen möchte, muss ich dann die Theorie Prüfung noch einmal ablegen?
      Kann ich das WBT auch für die Austro Control Prüfung verwenden?

      Viele Grüße vom totalen Neuling
      Alfred

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sir ()

    • @Sir

      Um deine Fragen zu beantworten folgendes ( ich bin Österreicher ) :

      Die Klassen 1 bzw.2 sagen nur aus : uLFz mit oder ohne Sichtverbindung

      Einsatzgebiete A B C D .,die jedoch sind nach Gewicht des Kopters gestaffelt, in deinem Fall bist du wohl unter 5 kg,nehme ich an.

      d.h. brauchst du für deinen Kopter max. bis C !!!

      Also Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen + Haftplicht bei Austro Control und du kannst nach Erhalt deiner Anmeldung OHNE theoretischer Prüfung fliegen - Klasse 1 - A unbebaut,unbesiedelt

      Für B ( besiedelt) und C ( dicht besiedelt ) brauchst du zusätzlich Lufttüchtigkeitsanforderungen für Unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie B und C

      Prüfungen:
      Sollte der Antragsteller nicht über einen österreichischen Luftfahrerschein verfügen, können die für eine Bewilligung der Kategorie C oder D gemäß LBTH Nr. 67 erforderlichen luftfahrtrechtlichen Kenntnisse durch eine bestandene Prüfung im Gegenstand Luftrecht nachgewiesen werden.

      Aber schau dir mal selbst die Website von Austro Control an,lg Andreas
    • nja ,habs leider zu spät gelesen,sonst hätte ich mir die mühe nicht gemacht. sir, du wolltest was wissen ,ok ,sir !!!

      Wenn du genau gelesen hättest , dann würdest du auch mitbekommen haben,das es hier um eine spezielle prüfung und reg. geht.

      nicht so gut ,wenn man nach 3 beiträgen schon unnötig disskutieren muss, meine meinung !!!
    • Ich bin verwirrt

      Trainingsfragen 2 x gemacht und 100% richtig.

      Prüfungsfragen gemacht, gleiche Antworten gegeben und 2x im gleichen Bereich Flugsicherheit 97% und durchgefallen.

      Was läuft da falsch?

      Hat das auch schon jemand gehabt.

      Man bekommt ja nicht Auskunft welch Antwort falsch war.

      Frust macht sich breit. ;(