Drohne gewerblich nutzen, - ohne Gewerbe als Jahresfreibetrag?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohne gewerblich nutzen, - ohne Gewerbe als Jahresfreibetrag?

      Moin Moin liebe Leute,

      Ich bin ganz neu hier, und hab direkt eine Frage, die ich (wie ich meine) hier sie noch nicht zu lesen hatte.

      Ich habe vor, (aufgrund hoher Nachfrage bei uns) meine Drohne Kommerziell zu nutzen.

      Grundsätzlich ist es ja so, dass ich Eine Haftpflichtversicherung bspw von der DMO,
      und eine Aufstiegsgenehmigung besitzen muss. Brauch ich - im Bereich der Drohnen dringend ein Nebengewerbe? -
      Solange ich im maximalen Freibetrag von 2400€ / Jahr liege?

      Oder kann ich, solange ich im Jahresfreibetrag liege, fliegen - aber ohne Nebengewerbe? Sprich - ich bräuchte lediglich eine normale Haftpflicht.-
      und eine Aufstiegsgenehmigung?

      Belehrt mich ruhig mit eurem geballtem Fachwissen ;)
      mfG Jannik
    • Hallo,

      wir mussten damals für den Abschluss einer Versicherung, ein Gewerbe nachweisen. Und das wird vermutlich auch bei deiner Behörde der Fall sein, das die eine Gewerbeanmeldung verlangen werden, damit du überhaupt eine allgemeine Aufstiegserlaubnis bekommen kannst/wirst. Das hat mit dem Freibetrag überhaupt nichts zu tun, bei Anwendung von 19§ Ustg. kannst du derzeit bis 17500 Euro einnehmen (im ersten Jahr), das ist eigentlich relativ "einfach".

      Von deiner Fragestellung kann man ableiten, das du fast keine Ahnung von stelbstständiger Tätigkeit hast. Da hilft nur lesen: kleinunternehmer.de/
    • Soweit mir bekannt liegt der "Freibetrag" bei 7500 EUR, für die einfache Nutztung des Gewerbes nach Paragraph 19 UstG.
      Und wie auch immer, solange Leistungen oder Geld den Besitzer wechselen für eine Aufnhame, ist das Gewerblich!
      Der Gesetzgeben geht hier sogar bei der einfachen Weitergabe zb. an einen Verein oder Nachbarn der Bilder von gewerblich aus, und dazu muß auch sogar eine Auftsiegserlaubniss her.
    • Das was bei Dir in Deiner aktuelle Versicherung mitversichert ist oder nicht steht in Deinen "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" und ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. In aller Regel ist das Unabhängig von der Höhe des Einkommens.

      Was das Finanzamt möchte ist unabhängig von Deinem Versicherungsstatus und richtet sich ausschließlich nach Deinem Einkommen.

      Und von allem Unabhägig ist die Erforderniss einer Aufstiegserlaubnis. Die ist sogar unabhängig vom Gewerbe. Die Richtet sich ausschließlich am Zweck des Fluges. In Deinem Fall erfolgt er eindeutig nicht zum "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung" und ist somit nach noch aktuell geltendem Recht, Erlaubnispflichtig.

      Versicherung, steuerliche Betrachtung und Aufstiegserlaubnis sind komplett voneinander losgelöst zu betrachten.
    • Genau. Und von mir wie immer noch die Ergänzung: Wenn Inspektionsflüge gemacht werden, wo rein die technische Abarbeitung eines Objektes im Vordergrund steht, dann wird es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Wenn es sich aber um gestaltete Aufnahmen von Landschaften, Gebäuden oder was auch immer handelt, die man dann in Filme einschneidet, dann wird es sich eher um eine künstlerische Tätigkeit handeln, und das ist eine freiberufliche Tätigkeit, für die man kein Gewerbe anmelden muss. Man zahlt dann auch keine Gewerbesteuer und ist kein IHK-Mitglied. Einkommens- und umsatzsteuerliche Fragen bleiben aber in beiden Fällen gleich.

      Matthias
    • Jawoll, als Filmemacher ist man Künstler und somit Freiberufler. Der Copter ist ja für mich nichts weiter als eine zusätzliche Kamera, die ich im dreidimensionalen Raum bewegen kann.

      Das Gegenteil wäre übrigens ein gewerblicher Filmproduzent, der nur einen Schreibtisch hat und alle möglichen Leute für die gestalterischen Arbeiten anheuert. Aber wenn man selbst dreht, selbst schneidet, selbst textet, selbst spricht und so weiter, dann ergibt das unter dem Strich das Berufsbild des Filmemachers. Die Auftraggeber müssen dann allerdings auf die gesamte Rechnungssumme die Künstlersozialabgabe abführen, und zwar unabhängig davon, ob man dort Mitglied ist oder nicht.

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      Jawoll, als Filmemacher ist man Künstler und somit Freiberufler.

      Die Auftraggeber müssen dann allerdings auf die gesamte Rechnungssumme die Künstlersozialabgabe abführen, und zwar unabhängig davon, ob man dort Mitglied ist oder nicht.
      Ergänzung:
      Man kann Freiberufler sein, man kann aber auch ein Gewerbe anmelden, da hat der Filmemacher/Fotograf praktisch freie Wahl.
      (Man wäre aber aber schön doof, wenn man den Status in der KSK zu sein erstmal "geschafft" hat...)

      Sobald man allerdings die Kriterien der KSK nicht mehr erfüllt, fliegt man raus und muss sich anderweitig versichern.

      Agabepflichtig sind auch nur bestimmte Unternehmen. Privatpersonen sind meins Wissens nicht abgabeplichtig.
    • So ist es. Aber welche Privatperson lässt schon Filme drehen... (mal abgesehen vom Sonderfall "Hochzeitsfilm").

      Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die zum Kreis der "regelmäßigen Verwerter" gehören. Also zum Beispiel Verlage, Agenturen, Theater, Sender und so weiter. Und wenn ein Unternehmen sich regelmäßig Filme (zum Beispiel über aktuelle Projekte) machen lässt, dann ebenso.

      Die Künstlersozialkasse ist eigentlich eine ganz sinnvolle Sache, weil dadurch die Mitglieder einen 50-Prozent-Zuschuss zur Krankenkasse oder Krankenversicherung und auch einen 50-Prozent-Zuschuss zur gesetzlichen Rente bekommen, also einen fiktiven Arbeitgeberanteil. Dadurch sind Künstler die einzigen Selbständigen, für die sich das Einzahlen in die gesetzliche Rente lohnt.

      Matthias