Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo zusammen,

      ich bin nicht nur in diesem Forum neu sondern auch grundsätzlich auf dem Gebiet "Drohnen".
      Ich würde mir gerne eine "Videodrohne" wie beispielweise die Phantom von DJI zulegen und damit gewerbliche Aufnahmen machen. (Würde gerne mein Angebot als Webdesigner erweitern und Luftaufnahmen etc. anbieten.)
      Bevor ich hier Geld investiere würde mich interessieren ob ich am Ende überhaupt eine Aufstiegsgenehmigung bekomme oder dann plötzlich mit meiner "teuren" Drohne da sitze und nicht filmen darf.
      Ist es schwer so eine Aufstiegsgenehmigung zu bekommen?
      Mit Videoaufnahmen und Fotografie (vom Boden aus) habe ich Erfahrung, was das Fliegen angeht habe ich die letzten Jahre lediglich hobbymäßig verschiedene RC-Helis gesteuert. (Meine Schnupperflüge mich einer echten Chessna sind wahrscheinlich irrelevant :-))
      Mir ist bewusst dass ich erst mal üben muss bevor ich mit der Drohne auf Kunden los gehe / im öffentlichen Raum fliege. Aber wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass ich danach eine Aufstiegsgenehmigung erhalte, überlege mich mir ob ich überhaupt in die Richtung investieren soll.

      Über ein paar Antworten/Einschätzungen würde ich mich sehr freuen.

      Gruß
      Vincent
    • Hi Vinvent,

      weiter oben is ein guter Link mit dem PDF vom Bundesamt.

      Meine habe ich in sage und schreibe 48 h bekommen :). Die Leute in München waren da echt flott, :) also in Bayern kost der Spass 120,-- € für 2 jahre. Beim Einreichen:

      * Formular ausfüllen, da du ein Gewerbe hast wie ich auf die Firma schreiben auch wennts a One Man show bist.
      * Die Versicherung AUCH auf die Firma, is wichtig in Kopie mitschicken, die GANZE Police, sind so 3 oder 4 Seiten, wo alles drin steht was versichert ist. Ich habe meine hier übers Forum gemacht kostet 150,-- € pro Jahr.
      * Teilauszug der Bedienungsanleitung, for allem der Teil mit dem Fail Safe
      * Die CE Erklärung, deutsch und englisch
      * Datenblatt der Technischen Ausführung
      * Nettes Anschreiben ;)

      Die legen ne Rechnung bei mit nem SEHR umfangreichen Bescheid wo alles drin steht was zu beachten ist! Da hab ich erst mal geguckt ... Das musst du mitführen (in Kopie)!!!! Vorzeigen würd ich freiwillig aber nur Seite 1, grins.

      * Fluglogbuch besorgen, kein Witz ist auch Vorschrift und dient dir auch als Erfahrungsnachweis. Ich trag da alles ein. ACHTUNG es gibt Vorgaben was festgehalten werden muss. Das Buch gebunden nicht so ne Weg-Werf-Bruschüre-Varante kostet 14.90 inkl. Porto bei dem aero-verlag.de. Is nenen ganz netter Mann in der nähe von München. Wichtig! Nur das blaue für Motorflieger!

      Dann kannst loslegen und immer schön das beachten was im Bescheid steht. Ah no Wichtig, du MUSST unter 5 kg Ablugmasse sein, sonst gibt es keine allgemeine Aufstiegserlaubnis.

      Wenn ich des schaff dann scan ich am Weekend den Bescheid ein und das Flugbuch und stell das hier rein.

      Grüße

      Schorsch
    • Hier mal was zum Thema,

      ein Kollege von mir ist in der Nähe des Kirmesplatzes geflogen, während die Kirmes (Volksfest) in vollem Gang war. Das Ordnungsamt hat ihn ausfindig gemacht und den P2V+ ohne wenn und aber beschlagnahmt. Auch die Argumentation, es seien keine Luftaufnahmen gemacht worden und nur zu Hobbyzwecken geflogen worden, ließ man nicht gelten. Man wirft ihm nun vor, im kontrollierten Luftraum von Ramstein (Militärische Airbase) geflogen zu sein, die Kirmes überflogen zu haben (das hat er nicht, ich war dabei!) und gegen die Aufstiegsgenehmigungspflicht verstoßen zu haben. Er hatte keine Speicherkarte in der Kamera, konnte also überhaupt keine Fotos machen. Der Kopter wurde dann von der Stadtverwaltung Kaiserslautern zur LBM verbracht, wo der Kopter nun forensisch untersucht wird. Dies dauert nun schon 4 Wochen!

      Die LBM schreibt selbst auf ihrer Homepage:

      "Achtung:
      Wird ein unbemanntes Luftfahrtgerät zu Sport- und Freizeitzwecken
      betrieben, ist sein Aufstieg erlaubnisfrei, wenn seine Gesamtmasse
      (inklusive Nutzlast) nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt und es ohne
      Verbrennungsmotor in einer Entfernung von mehr als 1,5 Kilometer zu
      einem Flugplatz betrieben wird. Sobald mit dem unbemannten
      Luftfahrtgerät aber Luftbilder erstellt werden, gilt es als UAS, dessen
      Aufstieg genehmigt werden muss. Daher muss auch der Aufstieg eines
      unbemannten Luftfahrtgeräts, der zum Erstellen privater
      Luftbildaufnahmen erfolgt, genehmigt werden."

      Mit dem Kopter wurden keinerlei Aufnahmen angefertigt, selbstverständlich haben wir sehr wohl über den großen Bildschirm eines Tablets die Aussicht genossen. Der Kopter war aber immer ausreichend weit vom Kirmesplatz entfernt und auch mindestens 80 Meter von der östlichen Begrenzung des kontrollierten Luftraumes von Ramstein entfernt. Ein Ordnungsbeamter behauptet aber, den Kopter direkt über dem Riesenrad gesehen zu haben, was völliger Unsinn ist.

      Wie das nun ausgeht, weiß niemand. Der Kopter soll nach Abschluss der Untersuchungen wieder zurück gegeben werden, wie uns der eingeschaltete Anwalt mitteilte. Eine Klage gegen den Piloten wurde bisher nicht erhoben, wegen was auch? Wie ich erfahren habe, wurde ca. eine Woche zuvor ein Kopter beschlagnahmt, der ohne Kontrolle in ein Fahrgeschäft stürzte. Diesen Absturz hatte ich zufällig beobachtet, da ich gerade auf dem Balkon war, um das Feuerwerk zu beobachten. Es wurde niemand verletzt und es entstand auch kein Sachschaden. Der Kopter wurde beschlagnahmt und darf gegen Zahlung eines Bußgeldes abgeholt werden. Der Pilot ist "flüchtig" und wird es wohl auch bleiben. Die Ursache des Absturzes kann ich mir nicht erklären, der Kopter flog zunächst völlig wild auf einem zackigen Kurs, sckte durch und stieg immer wieder, bis er dann am Ende antriebslos runter ging. Wie ein Stein passt hier jedoch nicht, Multikopter fallen nicht wie Steine. Ich gehe aber davon aus, dass das Ereignis zu der Beschlagnahme führte. Man wollte wohl ein Exempel statuieren. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass grundsätzlich gegen jeden Piloten vorgegangen würde, der ohne allgemeine Aufstiegserlaubnis fliege und dies hart kontrolliert werde. Das Ordnungsamt blickt nun also immer in den Himmel über Kaiserslautern... Wer eine Genehmigung habe, müsse ohne Ausnahme JEDEN Flug bei der LBM, bei der hiesigen Polizei und dem Ordnungsamt anmelden und genehmigen lassen! Das heißt, eben mal den Koffer auf machen und eine alte Burg mitten im Wald filmen, ist nicht mehr! Ich habe den Eindruck, man will es uns so schwer machen, dass es am Ende keinen Spaß mehr macht.

      Kürzlich bin ich tagsüber in einem Park geflogen (Einstellungen, Tests, etc.) Die Kamera hatte ich dafür abgebaut. Das Ordnungsamt tauchte nach nur wenigen MInuten auf und beschlagnahmte auch meinen kameralosen Kopter. Am nächsten Tag durfte ich sie wieder abholen. Man teilte mir mit, ich hätte "Glück" gehabt, mit Kamera hätte man sie einbehalten. Auf meine Frage hin, ob das Abdecken der Linse und das herausnehmen der SD-Karte nicht ausreiche, aus dem UAS ein Hobby- und Freizeit-Fluggerät zu machen, teilte man mir mit, dass das bloße Vorhandensein einer Kamera, auch wenn diese nicht funktioniere, das Fluggerät zu einem UAS mache und damit genehmigungspflichtig sei.

      Ich denke nun drüber nach, das Hobby aufzugeben. (Fliege seit 35 Jahren Fläche, Helikopter und seit knapp 2 Jahren Multikopter) Vor einem halben Jahr noch habe ich am Messeplatz mit Erlaubnis des Veranstalters, der Polizei und er Stadtverwaltung das Farbenfestival für mich privat gefilmt. Die Ordnungshüter waren begeistert, einige ließen privat Luftaufnahmen von mir anfertigen und ein anderer nahm sogar Flugunterricht bei mir und kaufte sich selbst einen P2V+. Im Moment ist die Stimmung jedoch anders. Traue mich nur noch weit außerhalb oder auf Modellflugplätzen zu fliegen. Die LBM verlangt momentan etwa 250,- Euro für eine zunächst einjährige Erlaubnis! Nach Ablauf des Jahres, kann man dann für weitere 250,- Euro um zwei Jahre verlängern. Fliegt man ohne vorherige Anmeldung bei der LBM und den Ordnungsbehörden, kann dies zum sofortigen Widerruf der Erlaubnis führen!

      Was bitte geht da in Rheinland-Pfalz ab???
    • Scheinbar setzt man jetzt den landesspezivischen Sonderweg den RLP dem Bundesrecht gegesätzlich fährt knallhart durch.
      Wäre, wenn es zu einem Busbescheid käme auf jeden Fall der vom DMFV-Anwalt gewünschte Fall das endlichnmal gerichtlich klären zu können.
      Ich hoffe, Dein Bekannter ist dort drinnen. Andernfalls klären, ob der Anwalt auch über die Rechtsschutz der anderen Modellflug-Versicherungen abrechnen kann.

      lbm.rlp.de/icc/c/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/

      Ich hoffe, der RLP-Sonderweg wird mal an Bundesrecht angepasst. Würde gerne mal "drüben" fliegen und filmen.
      Die Kirmes"landung" ist natürlich Wasser auf den Mühlen der Hardlinern.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • Mein Kumpel hat die Haftpflicht der DMO, bei näherem Hinsehen haben wir festgestellt, dass auch eine Haftpflicht enthalten ist. Ob die so etwas abdeckt, ich wage es zu bezweifeln. Also zur Mitgliedschaft in der DMFV: leider negativ.

      Klar der Absturz direkt über der Kirmes war sicher der “Initialzünder“. :( Bin mal gespannt, was von der LBM kommt, wenn die “forensische Untersuchung“ abgeschlossen ist. Die haben nicht mehr alle Latten am Zaun, wenn ihr mich fragt!

      Bei uns fahren fast täglich völlig gewissenlose, halbstarke Raser mit getunten Fahrzeugen völlig irre Rennen, mit zum Teil über 200 km/h innerorts! Mir wäre nicht bekannt, dass jemals einem dieser Idioten sein Auto konfisziert worden wäre! Hier wurde eine Drohne beschlagnahmt weil “Gefahr für Leib und Leben“ bestand! Unfassbar... Da fehlt jede Verhältnismäßigkeit.

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    • [/quote] Hier wurde eine Drohne beschlagnahmt weil “Gefahr für Leib und Leben“ bestand! Unfassbar... Da fehlt jede Verhältnismäßigkeit. [/quote]

      Genauso IST es!
      In den Regalen aller Geschäfte stehen zudem Alkohol und Nikotin,welche weltweit für Millionen Tote und kranke gesorgt haben!

      Der Bürger darf Niemals in den Kriechgang verfallen,denn dann stellen sie ihren stinke Fuss drauf und der Bürger kommt nur schwer wieder hoch!
      "ohne wenn und aber beschlagnahmt"
      Solch ein Ordnungsheini würde mir garantiert nichts wegnehmen,geschweige auch nur anfassen! X(
      Ein Fall für die Schnabeltasse.. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Lufthoheit ()

    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Armes Deutschland.
      Mit den Gebühren haben sie sich an Österreich orientiert. Dort kommen zu den 240,- aber noch 20% Umsatzsteuer drauf.
      Vermutlich soll es auch schon mal eine Abschreckung sein, für alle, die einen Kopter unterm Weihnachtsbaum stehen haben, aber die Regeln nicht kennen.
      Frage: steht bei Euch in RLP in der AAG definitiv im Text, dass man vor einem (auch privaten) Aufstieg außerhalb geschlossener. Ortschaften vorher den LBM informieren muss? Bei mir nämlich nicht.
    • Hier in Kaiserslautern führen sich die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes generell auf wie Polizisten! Sie werden schnell handgreiflich und sind vor allem gegen unbescholtene Bürger, die sich mal einen Fauxpas leisten (Musik zu laut, Grillparty zu laut) schnell mit rabiaten Mitteln dabei! Da werden Stereoanlagen massenweise beschlagnahmt und nur gegen Zahlung hier Ordnungsgelder wieder heraus gegeben! Du kannst hier froh sein, wenn die Polizei kommt. Man hat dem Ordnungsamt sogar Polizeiuniformen ohne Polizei-Abzeichen und Polizei-Autos, ohne Blaulicht verpasst! Aber egal... Bei der Beschlagnahme mache man klar, dass man den Kopter auch gewaltsam sicherstellen würde und auch die Polizei zur Mithilfe für die Beschlagnahme hinzuziehen würde. Wir fragen uns nun, ob die Behörde überhaupt eine rechtliche Grundlage für Ihr Vorgehen hatte. Der Anwalt hat bislang auch nichts gebracht, außer Geld gekostet. Zwei Briefe und ein paar Telefonate, 500,- Euro. Und kein Mensch kann sagen, wann der Flieger wieder ausgehändigt wird. Mein Kumpel hat sich bereits einen neuen gekauft und fliegt damit weiter, ohne allgem. Genehmigung.

      Ich persönlich bin etwas verunsichert, denn ich kann mir nicht eben mal so jeden 2. Monat einen neuen Kopter kaufen, weil der alte beschlagnahmt wurde und nicht mehr wieder kommt. Die Freude am freien Fliegen ist für mich extrem getrübt. Und den Ausbeutern bei der LBM würde ich auch ungern die 250,- € in den Rachen werfen, vor allem, weil es damit ja nicht getan ist. Mal eben Abends einen Rundflug von der Terrasse aus kann man sich dann getrost abschminken.
    • @ Rotorcam: Ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin der LBM ergab, dass jeder Flug, auch außerhalb auf der grünen Wiese generell bei der LBM angemeldet werden muss! Egal wo, egal wie niedrig, egal wie kurz, hast du die Erlaubnis erst mal, unterliegst du sozusagen einer Meldepflicht und musst jeden deiner Flüge anmelden, auch bei den Ordnungsbehörden. (O-Ton von Frau Rosenbach-Huth von der LBM) Hältst du dich nicht dran, riskierst du deine Erlaubnis! Die packen und richtig bei den Eiern. Die wollen keine kleinen ferngesteuerten Kameras in der Luft, das ist der Punkt!!
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      @Netjoker: nach einer Gesetzesgrundlage frage ich jetzt erst mal nicht.
      Das gilt aber hoffentlich nicht auch für Modellflugplätze?
      Außerdem weiß ich ja bei der Anmeldung nicht im Vorraus, ob zu dem angegeben Zeitpunkt das Wetter geeignet ist,
      Gruß C
    • Hi Netjoker,

      dann bin ich ja mal gespannt, bis sie zu mir hier nach Landstuhl kommen.
      Meine AAE ist beantragt, aber wegen jedem Flug werde ich nicht beim LBM anrufen, nur wenn ich in der Nähe von öffentlichen Plätzen im Stadtbezirk fliegen will.

      Halte uns weiter auf dem laufenden, was mit deinem Kumpel passiert.
    • Scheinbar macht da jedes Land was es will ...

      Habe gerade meineAAE (is ja noch druckfrisch) ;) durchgelesen. Ich muss bei Ordnungsbehörden z. B. Polizei den Flug NUR anzeigen (melden), dies aber rechtzeitig. NICHT verwechseln mit genehmigen lassen! Außerhalb geschlossner Ortschaften gilt das NICHT! Ich glaub ich mach mir echt die Müh und poste mal meine AAE is ja brandaktuell.

      Grüße

      Schorsch