Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Und das vorgeschrieben Flugbuch laut AAE:

      filehorst.de/d/bqidazHr

      filehorst.de/d/bueEEjGp

      filehorst.de/d/bbtHjpgF

      Bezugsquelle aero-verlag.de kosten: 14,90 inkl. USt und Versand (Stand 11/2014)

      Leinen gebunden also kein billig Quatsch mit vieeeeelen Seiten.

      An Herrn Manfred Zuerl wenden

      +49 8137 5956
      info@aero-verlag.de

      NUR DAS FÜR MOTORFLIEGER BESTELLEN!

      Grüße

      Schorsch
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Sollten wir Rheinland-Pfälzer nicht am Hahn mal eine Demo machen und einen Gleichstellungsbeauftragten mit nehmen, da wir ja gegen andere Bundesländer schlechter gestellt sind?
    • @rotorcam

      du solltest bedenken, dass das Landesrecht ist und daher kann da wohl jeder a bisserl variieren . Mach dich da erst mal schlau, bevor du eine Revulotion auslöst. Der Schuss kann noch mehr nach hinten losgehen. Wir in Bayern haben da wohl etwas Glück, auch bezüglich der Kosten bei 60,-- € pro Jahr.

      Bei dem Punkt fliegen mit Kamera = nicht gewerblich = Privat = nicht AAE pflichtig. Da gehen ich nach wie vor nicht konform mit. Der Zweck des Hobbyfliegens wird hier klar verändert. Wenn ihr in die AAE rein schaut wird da auch deutlich drauf hingewiesen und man MUSS eine Datenschutz-Erklärung beim Antrag abgeben. Flug mit Kamera - Ohne Datenschutz-Erklärung = fliegen mit einer UAS = AAE pflichtig.

      Wir tuen uns alle leichter, wenn wir uns an das halten was Vorschrift ist, auch wenn es aufwendiger ist. Bussgeldbescheide kosten viel mehr Geld und man kann sich auch besser gegen sogenannte "Ordungshüter" die von NIX wissen wehren. Bei uns in Augsburg hat bzw. hatte man sogar Ordungskräfte im Ordungsamt beschäftigt die aus 1.-- € Jobs bestanden. Ne Jacke für 20,00 € angezogen, Chrashschulung abgehalten. Block in die Hand gedrückt und losgelassen auf die Bürger um die Stadtkasse auf zu bessern. Wennst die gesehen hättest, dann wär es dir kalt übern Rücken runter gelaufen, grad dass die noch eigene Schuhe hatten sonst hättebs Barfuss laufen müssen. Genauso wie die aus sahen führten die sich auch auf, gab ne Menge Ärger. Kenn ma ja gib nem kleine Deutschen Macht und er wird Größenwahnsinnig ...

      Ich mach mal die Tage ein Formular zur "Meldung" bei Ordnungsbehörden, dass können dann ALLE verwenden und klär das mit der Regierung von Oberbayern ab ob das so konform zur Erlaubnis und dem Luftfargestz ist.

      Grüße

      Schorsch

      PS: Das Fiegen in der unmittelbaren Nähe zu einer Kirmes find ich selten doof, um das mal förmlich,höflich aus zu drücken. Dass sind genau die Sachen die man unbedingt vermeiden muss, das Aufsehen!
    • Ghostrider65 schrieb:

      Und das vorgeschrieben Flugbuch laut AAE:

      filehorst.de/d/bqidazHr

      filehorst.de/d/bueEEjGp

      filehorst.de/d/bbtHjpgF

      Bezugsquelle aero-verlag.de kosten: 14,90 inkl. USt und Versand (Stand 11/2014)

      Leinen gebunden also kein billig Quatsch mit vieeeeelen Seiten.

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      Grüße

      Schorsch



      Da steht nicht das du dieses Flugbuch verwenden musst. (Ich hab auch eine Bay. AAE)
      Es steht drin du musst ein Flugbuch mit folgende Daten führen: Name Datum usw.
      Das Format ist nicht vorgeschrieben.
      Ich mache das mit einer Excel Liste bzw. Handy App - das erfüllt die Anforderungen genauso.
      Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.

      Gruss
      Rüdiger
    • Ghostrider65 schrieb:
      Bei dem Punkt fliegen mit Kamera = nicht gewerblich = Privat = nicht AAE pflichtig. Da gehen ich nach wie vor nicht konform mit. Der Zweck des Hobbyfliegens wird hier klar verändert. Wenn ihr in die AAE rein schaut wird da auch deutlich drauf hingewiesen und man MUSS eine Datenschutz-Erklärung beim Antrag abgeben. Flug mit Kamera - Ohne Datenschutz-Erklärung = fliegen mit einer UAS = AAE pflichtig.

      Wo steht das In der AAE?
      Es steht nur drin zum Zweck GEWERBLICHER FOTO UND VIDEOAUFNAHMEN - nicht zu verwechseln mit privaten Foto- und Videoaufnahmen.

      Das mit der Datenschutzerklärung ist ja logisch wenn du GEWERBLICH damit zu tun hast.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ruedigerw ()

    • Also wenn jegliche Filmaufnahme den Sport/Freizeitzweck eines Hobbies aufheben würde, erst recht, wenn das Filmen AUCH Hobby ist, dann müsste man vielen Freizeitaktivitäten den Sport/Freizeitzweck absprechen und diese künftig anders klassifizieren - evtl. mit weiteren Folgen.
      Rennräder und MTBs müssen als Sportgerät kein festmontierte Beleuchtung haben. Mit montierter Actioncam wären sie kein Sportgerät mehr? Dynamo und Lampe wäre Pflicht.
      Inlineskater dürfen als Kamerabewehrte nichtmehr Freizeitler nicht mehr in Spielstrassen fahren?
      Skifahrer, Fallschirmspringer wären keine Sportler mehr?
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Und wer erklärt den Jugendlichen in RLP, die eine Kameradrohne unterm Weihnachtsbaum finden, dass sie damit im Freien nicht fliegen dürfen?
      Aber das könnte man jetzt immer weiter spinnen, bringt aber nichts.
      Schönes Wochenende
    • ruedigerw schrieb:

      Ghostrider65 schrieb:

      Und das vorgeschrieben Flugbuch laut AAE:

      Da steht nicht das du dieses Flugbuch verwenden musst. (Ich hab auch eine Bay. AAE)
      Es steht drin du musst ein Flugbuch mit folgende Daten führen: Name Datum usw.
      Das Format ist nicht vorgeschrieben.
      Ich mache das mit einer Excel Liste bzw. Handy App - das erfüllt die Anforderungen genauso.
      Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.

      Gruss
      Rüdiger


      Habe auch nicht gesagt dass man speziell dieses Buch kaufen muss. Ich habs halt gekauft weil alles drin is was bei uns das Luftamt vorschreibt und das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt. Wenn es heißt man MUSS einen Nachweis im Form eines Flugbbuches (steht wörtlich so drinn) führen, dann ist ein Buch für mich immer noch ein Buch und keine Datei die irgendwo rumschwirrt oder eine APP. Es heißt ja auch auf Verlangen sind ALLE Unterlagen vor zu zeigen. Dazu gehört auch das Flugbuch. Ja ok du schleppst nen Drucker mit ... Könnt ja mal nachfragen ob das überhaupt anerkannt wird allerdings weck ich damit nur einen schlafenden Löwen, weil die zeigen mir nen Vogel wenn ich so agumentiere, dass ich 14,90 € als rausgeschmissenes Geld ansehe. Das mit dem rausgeschmissenen Geld, passt zu dem was allgemein gilt. Alles darf nix kosten jeder muss alles kostenlos zu Verfügung stellen ... Man könnte meinen man redet von 1.490,-- € und nicht von 14,90 € um dem nach zu kommen was das Ludtamt haben möchte. Aber geh nur weiter auf Konfrontationskurs mit den Behörden das bringt uns alle richtig weiter ...

      Grüße

      Schorsch
    • Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

      Ich habe mal direkt eine Anfrage gestellt in NRW :)

      Habe explizit nach Foto und Filmaufnahmen privat gefragt.

      Hier die Antwort:

      Sehr geehrter Herr K............,

      solange Sie Ihren Quadrokopter nur zu Hobby und Freizeitzwecken einsetzen, benötigen Sie keine Aufstiegserlaubnis.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      <Name entfernt>

      Luftfahrtbehörde Düsseldorf
      Allzeit gute Landung
      Gruß Markus
    • Meisterkoch1979 schrieb:

      Ich habe mal direkt eine Anfrage gestellt in NRW :)

      Habe explizit nach Foto und Filmaufnahmen privat gefragt.

      Hier die Antwort:

      Sehr geehrter Herr K............,

      solange Sie Ihren Quadrokopter nur zu Hobby und Freizeitzwecken einsetzen, benötigen Sie keine Aufstiegserlaubnis.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      <Name entfernt>

      Luftfahrtbehörde Düsseldorf


      Tzja,

      dann haben nur wir hier in RLP die A-Karte gezogen.
    • @'Timee
      Der Landesbetrieb Mobilität ist ja für jegliche Verkehrsmittel in RLP zuständig.
      Frag doch mal telefonisch nach, ob Du an Deinem Sportrad, welches ja ohne Dynamoleuchtanlage betrieben werden darf, dies auch ohne betreiben darfst, wenn eine Sportcam daran befestigt wurde und Du Filmaufnahmen bei deinem Downhill etc. machts.
      Schliesslich dient das Rad ja dann nicht mehr für Sport und Freizeit sondern zum Filmaufnehmen.
      Ich würde die mit "blöden" aber trotzdem zutreffenden Fragen zubombadieren.
      Die Nutzung eines Sport-/Freizeitgeländes müsste auch verboten werden, wenn der Sportler eine Actioncam zu Filmaufnahmen benutzt. Schliesslich ist ja dann nicht mehr der Sport der Mittelpunkt, sondern die Filmaufnahmen.
      Wäre natürlich besser, wenn das unterschiedliche Leute und dies natürlich mit Pfälzer Vorwahl bei denen anfragen.

      Was das Logbuch von Ghostrider angeht, warum nicht? Es gibt viele Leute die stehen auf was Handfestes. Ein oldstyle Logbuch, ein Tage- oder Gästebuch in Papierform mit echten Papierseiten hat durchaus etwas.
      Ist wie bei allem. Eine Fluglinie verzichtet jetzt auf den ganzen Papierkram, anstelle schwerem Pilotenkoffer mit den ganzen papierenen Flugunterlagen (Checklisten, Wetterdaten, Logbuch, Lade-/Passagierlisten, etc) geht das Flugpersonal jetzt mit einem Tablet an Bord.
      In manchen Kliniken wird mittlerweile auch auf handschriftliche Stocker etc. verzichtet.
      Ist immer eine Frage des Persönlichen Geschmacks bzw. der Vorgaben seitens Geschäftsleitung oder Gesetzgeber.
      Solange das Logbuch eh. freiwillig ist (wie bei uns Modellfliegern) hat man gänzlich freie Wahl, ansonsten muss man sich an eventuelle Vorgaben halten.
      Wären z.B. Handschriftliche Aufzeichnungen vorgeschrieben, Manipulationssicherheit, etc. dann wäre ein Excel-Sheet nicht mehr geeignet, aber auch nicht Bleistift/Tinte und Radiergummi/Tintenteufel. Solange nur bestimmte Daten aufgezeichnet werden müssen und hierfür keine Vorgabe existiert, warum also nicht Sheet, App etc.
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    • Hier mal ein kurzer Zwischenbericht!

      Vorab noch eines: mein Kollege ist nicht in “unmittelbarer Nähe“ des Volksfestes geflogen, vielmehr mit ausreichend großem, horizontalem Abstand drum herum. Wetter und Sicht waren optimal.

      Mittlerweile hat sich folgendes ergeben: LBM hat den Kopter noch immer, sagt aber, dass sie überhaupt nicht wissen, was sie damit überhaupt machen sollen und warum das Gerät überhaupt zur LBM gebracht wurde. Es sei ja nichts passiert und Flugdaten könne man auch nicht sichern. Seit 5. November könne der Kopter schon abgeholt werden. Mein Kumpel jedoch hält sich nun an die Rechtsabteilung der Stadt KL, als beschlagnahmende Behörde und verlangt (mit Hilfe von Anwalt), den Kopter hier in KL abholen zu können. Es wurden von keiner Seite Vorwürfe wegen eines Fehlverhaltens erhoben, es fanden keinerlei Ermittlungen statt und es wird auch kein Bußgeldverfahren geben. Laut LBM liegen keinerlei Erkenntnisse vor, die den Verdacht erhärten, dass es zu irgend einem Zeitpunkt zu einer Gefährdung von Menschen oder des Luftverkehrs gekommen sein könnte. Das Ordnungsamt Kaiserslautern, bleibt bis heute eine Erklärung schuldig, weshalb der Kopter überhaupt beschlagnahmt werden musste. Ein einfaches “fliegen Sie hier bitte nicht mehr“, hätte vollkommen ausgereicht. Die LBM ermittelt übrigens nicht einmal wegen des Fliegens ohne allgemeine Aufstiegserlaubnis, was mich sehr wundert. Vielleicht weil im Kopter keine Speicherkarte eingelegt war und damit der hauptsächliche Nutzungsgrund nicht das Erstellen von Foto oder Filmaufnahmen war. man weiß es nicht...

      Ob und wann der Kopter nun bei der Stadtverwaltung abgeholt werden kann steht also noch in den Sternen! Da die Stadt Kaiserslautern ohnehin pleite ist und das Verbringen des Kopters nach Hahn, durch zwei Beamte mit ihrem Dienstfahrzeug eh schon viel zu teuer und völlig unnötig war, gehen wir nicht davon aus, dass der Kopter wieder nach Kaiserslautern zurückgeholt wird.

      So viel zum Stand der Dinge.

      Gruß,
      Netjoker
    • Hab mal im Polizeirevier angerufen.

      Hier das Wichtigste:
      - Die Beamten haben die gleichen Voraussetzungen / Einschränkungen bei sich als Dokument vorliegen, die auch in einer Allgemeinen Aufstiegsgenehmigung meines Bundeslandes (Bayern) aufgeführt sind
      - Aufstiege innerorts: anzeigepflichtig, und zwar vor dem Flug ("es besteht Meldepflicht")
      - Start/ Landung vom Fremdgrundstück:
      Der Grundstückseigentümer ist VORAB zu fragen und die Einwilligung einzuholen. Diese Einwilligung kann NICHT rückwirkend oder stillschweigend erteilt oder (als gegeben) angenommen werden!
      (ob das nur innerorts gilt, konnte ich dem Gespräch nicht entnehmen)

      Ob das konform mit anderen "Vereinbarungen" oder Vorgehen in anderen BL ist, kann ja gerne hier diskutiert werden.

      Ich werde nächste Woche mal persönlich zur Dienststelle und meine AAE hinterlegen. Mal sehen, was ich noch für Infos bekommen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DJIPHV+ ()

    • Nach Besprechung in der PI:
      - "Drohnen" waren noch Neuland
      - AAE hinterlegt
      - Problem Bayerische AAE: I Abs. 2 Einsatz über "Menschen...." und I 4. "Personen dürfen nicht angeflogen oder überflogen werden."

      PI legt das so aus, dass innerstädtisch der komplette Flugbereich abgesperrt werden muss!
      Rücksprache mit dem Luftamt. Ja, od. Ordner oder mobile Absperrungen einsetzen.

      Somit kann man in (Nord)Bayern das Fliegen in Innenstädten vergessen. Man kann die "Drohne" als "Leiter" ansehen. Über den abgesperrten Start- Landepunkt aufsteigen, Bilder machen und senkrecht wieder runter landen.

      Habt Ihr ähnliche Erfahrungen? Wie geht Ihr in Städten vor?

      Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

      Wie ist es mit einer Anerkennung der "ersten" AAE für andere Bundesländer? Wird dort nur auf die Bedingungen der ersten AAE verwiesen, oder mit "neuen" Bedingungen ein Bescheid erteilt?
      Kann jemand eine zweite AAE für ein anderes Bundesland bitte posten? (also wenn man schon eine hat, und in einem weiteren Bundesland fliegen will und dort die AAE erhält).

      DANKE für die Kommentare!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DJIPHV+ ()

    • Hier das neueste Update zur Beschlagnahme des P2V+!

      Der Kopter ist heute zurück gegeben worden! Sowohl die LBM, als auch die Stadtverwaltung Kaiserslautern hatten sich geweigert den Flieger zurück zu geben. Man war der Meinung, der Besitzer müsse von Kaiserslautern nach Hahn reisen und sein Eigentum auf eigene Kosten abholen. Die LBM war an einer Beschlagnahme und Sicherstellung offenbar nie interessiert. Man äußerte sich von deren Seite dahingehend, dass man überhaupt nicht wisse, was man mit dem Ding dort überhaupt machen solle.

      Die Stadtverwaltung Kaiserslautern wurde dann durch einen Rechtsanwalt gezwungen, den Kopter zunächst wieder zurück nach Kaiserslautern zu bringen. Dann erwartete man, dass der Besitzer diesen auf dem Rathaus abholt. Nach erneutem Drohen des Anwalts wurde das Fluggerät dann heute zähneknirschend von einem Beamten bei der Anwaltskanzlei abgegeben. Der Kopter war nun seit dem 26. Oktober nicht mehr im Besitz des Eigentümers. Einen Grund für die Beschlagnahmung gibt es bis heute nicht. Es wurde keine Klage erhoben und kein Bußgeld erlassen. Der Besitzer klagt nun einen Nutzungsausfall und die Kosten für Anwalt und weitere Korrespondenz ein. Unterm Strich wohl ein teurer Schnellschuss der Stadtverwaltung Kaiserslautern. Interessant ist der Schriftverkehr zwischen einer Frau Ros......-Hu.. von der LBM, die von einer stillgelegten Pizzeria aus ihre Fäden spinnt und einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Kaiserslautern, die sich mit völlig überzogener Inbrunst über die neuesten Videos und Fotos und über geplante Projekte des “Verbrechers“ austauschte und hochaufgeregt auf das nächste Auftauchen der “Drohne“ wartete, um endlich die Handschellen klicken lassen zu können. Nebenbei bemerkt ermittelt man auch gegen den TV-Sender VOX, der bei Dreharbeiten in Kaiserslautern offenbar Leib und Leben tausender durch den Einsatz eines Multikopters gefährdeten. Die gute Frau in der Pizzeria (führt auch ihre Telefonate mit einer Pizzeria-Nummer!) hat wohl endlich mal einen Sinn in ihren ansonsten eher drögen Bürojob gefunden. Einen anderen Schluss lässt der E-Mail-Verkehr zwischen ihr und der Stadt Kaiserslautern jedenfalls nicht zu. Ein bisschen “Spionagearbeit“ so dann und wann, bringt doch sicher wieder etwas Schwung in den langweiligen Büro-Alltag. Wenn die Sache abgeschlossen ist und rechtlich keine Bedenken bestehen (wird gerade mit dem Anwalt geklärt), werde ich hier den Schriftverkehr zwischen LBM (Pizzeria) und Kaiserslautern veröffentlichen, da sicher ein erhebliches öffentliches Interesse bestehen dürfte.

      Mein Kumpel fliegt jetzt jenseits der Landesgrenzen von RLP und in Kaiserslautern mit einer geschwärzten Blindkappe auf der Kameralinse. Für die neue Saison wird eine AAE beantragt. So wird ein Jahrzehnte altes Hobby einfach so kriminalisiert, nur durch das Vorhandensein einer Kamera!! Hier fehlt den Menschen, die solche Bestimmungen erlassen (oder “verbiegen“, RLP ist schließlich das EINZIGE Bundesland deutschlandweit, in dem für private Flüge eine AAE vorgeschrieben ist!) offenbar der Kontakt zur Materie und zur Praxis! Früher haben wir schwere Kameras unter den Heli gehängt und sind dann mit dem überladenen und schwer zu steuernden Teil Objekte angeflogen um blind ein gutes Bild zu erhaschen und kein Schwein hat's interessiert. Heute, mit den modernen Multikoptern, ist das Fliegen und die Kontrolle über das Fluggerät derart leicht geworden, aber man spricht über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufgrund des Vorhandenseins einer Kamera. Aus meiner Sicht eine völlig lächerliche Annahme! Die negative Stimmung, Die zur Zeit durch die Presse in der Öffentlichkeit erzeugt wird, geht mir ebenfalls auf die Nerven! Mit Koptern Wohnungen ausspionieren, oder Drogen in den Knast fliegen, oder gar eine kleine Bombe platzieren oder einen Passagierjet gezielt zum Absturz bringen... sorry, aber das ist völliger Bullshit!! :( Das geht auch alles ohne einen Multikopter und zum Teil viel besser! Das Wort “Drohne“ kann ich in dem Zusammenhang übrigens nicht mehr hören und vermeide es gezielt.

      Bin auf eure Reaktionen gespannt.

      Gruß,

      Netjoker

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Netjoker ()

    • Hallo komme mal wieder nach langer Abwesenheit hier vorbei, da haben sich ja einige Beiträge angesammelt - ui ui ui - es ist offensichtlich schwierig zu leben und leben zu lassen...

      Also - RLP und Bremen scheint ja, wie ich immer wieder höre, ein schwieriges Thema zu sein. Berlin, na ja, hat halt aufgrund von vielen Sperrzonen einige Hürden - sonst scheint es wohl allgemein so zu sein daß sich die Länder weitestgehend an den Vorgaben des Bundesluftfahrtamtes orientieren - was ja wohl auch mal vereinbart wurde (lt. BLA).

      Ich selber bin zwar kein "Hobbyflieger" der Just for Fun den Luftraum durchpflügt, habe aber durchaus Verständniß dafür daß man da Spaß daran finden kann.

      Ich befliege als Mitarbeiter für einen Bauträger in München und Umgebung unsere Baustellen und Grundstücke um Bautenstände bzw. Schadenserhebungen an schwer zugänglichen Stellen zu dokumentieren, zur Grundstücksvermessung so wie für Werbeaufnahmen für unsere Homepage und Photoflüge für unsere Verkaufsbroschüren. Mein "Dienstkopter" ist ein simpler P2 - ohne + und extras mit einer GoPro dran.

      Es tauchte hier irgendwo die Frage auf "wie macht ihr das denn so..." - nunja, mal so grundsätzlich einige Punkte aus meiner Sicht:

      Bewohnte Gebiete:
      Theorie: Lt. unserer AAG (Bayern) ist ein Beflug in bewohnten Gebieten nur nach Anmeldung bei der zuständigen Polizeidieststelle erlaubt.
      Praxis: Da wir - nachvollziehbar - meist in der Nähe von erschlossenen Gebieten bauen habe ich bereits mehrfach bei diversen Polizeidienststellen vorgesprochen um meine Flüge lt. AAG anzukündigen - ich habe noch nie erlebt daß man dort verstanden hat was ich wollte - die Beamten haben alle nur die Augenbrauen hochgezogen oder mit den Schultern gezuckt - sie wusten schlicht nicht was sie mit meiner Meldung anfangen sollten. Eine Anfrage in einer PI in der Münchner Innenstadt wurde zur grundsätzlichen Abklärung solcher Vorgänge an eine andere Dienststelle weitergeleitet und man meinte man würde sich bei mir melden wenn man wüßte was man mit solchen Meldungen anfangen solle - auf diese Antwort warte ich nun seit einem Jahr...
      Ich fliege nun einfach mal - bei Kontrollen hat bisher meine AAG ausgereicht.

      Genehmigung:
      Versicherung ist immer Pflicht - IMMER !!!
      Grundsätzlich hat der Grundstücksbesitzer bis zu einer Höhe von ca. 300 mtr. (theor. bis in den Weltraum - ab 300 mtr. wird aber zum Wohl des allg. öff. Interesses für die Luftfahrt "enteignet") die Lufthoheit über seinem Grund. Das bedeutet daß ein Flug über einem priv. Grundstück immer vom Besitzer genehmigt sein muß. Auf öffentlichem Grund (also allen Bürgern gehörenden "Gemeinschaftseigentum") wird dem privaten Nutzer (also Hobbyflieger) ein Nutzungsrecht außerhalb von geschlossenen Wohngebieten, Sperrbereichen (Energieanlagen, Flughäfen etc.) und Menschenansammlungen (Demos, Veranstaltungen, Notfalleinsätze etc.) eingeräumt. Alles andere muß vorher genehmigt werden!
      Nicht mehr Hobby sondern Gewerblich wird es wenn Luftaufnahmen nicht mehr nur zu rein privaten Zwecken sondern zur Veröffentlichung vorgesehen sind - dazu gehört im strengen Sinne auch die Veröffentlichung auf einer Internetplattform oder ein beauftagter Film-/Photoflug (zBsp. Hochzeitsfeier gegen Aufwandsentschädigung) - aber wo kein Kläger... Dann ist eine AAG erforderlich.

      Flugbuch:
      Ich verwende einen Aktenordner (in dem auch alle anderen mitzuführenden Unterlagen enthalten sind) mit ausgedruckten und mit einem Pagnierstempel durchnummerierten ausgedruckten Formularseiten in die die Flugdaten eingetragen werden. Hat bisher sehr viele Kontrollen anstandslos bestanden.

      Allgemein:
      Auch wenn vieles vermeintlich erlaubt ist - so meine Meinung - sollte man doch versuchen nicht zu provozieren, eventuell auch mal mit Leuten, die vermeintlich Materienfremd und vermeintlich unangemessen reagieren, einfach mal reden statt mit einem Anwalt drohen. Ich bin oft mit der Situation konfrontiert daß Anwohner von benachbarten Grundstücken durch Medien verdorben unsicher oder ängstlich bis ärgerlich reagieren.

      Viele Menschen konnte ich durch ein Gespräch aufklären - von manchen habe ich dann im Gespräch ein Bild gemacht und es denen dann geschenkt. Viele - leider nicht alle - die skeptisch waren konnte ich dann sogar in einem gewissen Rahmen begeistern. Einer argwöhnischen Anwohnerin habe ich gar bewiesen daß ich keine Aufnahme ihres Schlafzimmers machen kann - ich bin in Ihrer (sehr erregten) Anwesenheit bewußt vor das Fenster Ihres Schlafzimmer geflogen und habe ihr dann die Aufnahme gezeigt - sie hat erkannt daß außer spiegelnder Scheiben nichts zu sehen war - und mich zur Entschuldigung dann zu einem Kaffee eingeladen...

      Manchmal ist es auch besser - auch wenn man meint im Recht zu sein - einfach mal zu gehen, denn jede unangenehme Auseinandersetzung kommt auf uns alle nur zurück - und Menschen die unangenehme Erfahrungen mit Kopterpiloten hatten neigen gerne dazu dann laut in der öffentlichkeit ihre "nun bestätigte" Abneigung kundzutun.

      Eventuell hat man in Karlsruhe das mal bei bestimmten Damen verpasst? Wie auch immer - gelegentliche dumme Aufreißerbeiträge von diverser Presse, RTL & Co oder patziges Benehmen einiger Piloten machen es uns nicht leichter - wir alle sollten einfach auch mal versuchen uns mit den Befindlichkeiten "der anderen" auseinanderzusetzen, wenn wir versuchen andere zu verstehen - wer weiß - eventuell kommt es ja zurück ???

      Mit besten Grüßen

      Euer Donald

      »Der Pilot war sofort tot. Verletzt wurde bei dem Unglück jedoch niemand«
      Tagesthemen/ARD
    • Hallo Donald,
      wenn ich das richtig lese, dann kann ich nach Deiner Auffassung NUR privat von öffentlichem Grund starten/ladnen, ohne die Stadt/ Gemeinde vorher fragen zu müssen (mit den von dir genannten Einschränkungen)?
      Hier gibt es grad einen engstirnigen Bürgermeister, der das zumindest für gewerblich nicht will.
      Gruß Ralf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DJIPHV+ ()