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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Zitat von Rheinwalder: „Ganz schön kompliziert, worauf man da alles achten muss. “ Ja, auf den ersten Blick sicher nicht gerade übersichtlich. Aber es gibt eine Zusammenstellung, die auf die speziellen Belange von Modellfliegern, insbesondere auch Multikopter-Piloten, zugeschnitten ist und ständig an die wechselnde Gesetzeslage angepasst wird. Da werden also nicht nur Feststellungen getroffen, wie dieses oder jenes geregelt ist, sondern es werden selbstverständlich die entsprechenden Quellen zit…
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Zitat: „Bei uns hier (20 km von Frankfurt)... “ Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Du Dich innerhalb der Kontrollzone (Luftraum D -> LR D) von EDDF (Frankfurt) befinden könntest. Das musst Du unter allen Umständen klären. Innerhalb von LR D gelten bekanntlich spezielle Regelungen, siehe auch NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 1-437-15 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro der Nachrichten für Luftfahrer Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchfüh…
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Zitat von Simon Scheidt: „also aktuell fliege ich [...] ohne Versicherung [...] “ Das ist doch unglaublich! Dann hoffe ich mal für dich, dass Dir nix passiert, womit Du den Rest Deines Lebens ruinierst.
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Im Bereich über Satrup beginnt Luftraum E in 1000 ft (304,8 m) über Grund. Das ist also die dort maximal mögliche Flughöhe ohne Flugverkehrsfreigabe. Das sich über Satrup erstreckende Flugbeschränkungsgebiet (Restricted Area) ED-R 201 reicht von FL 245 bis hinunter auf FL 80 (von ca. 24 500 ft bis 8 000 ft), befindet sich also in einer Höhe, die für den Modellflug ohne Belang ist.
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Zitat von Raketenschnecke: „[...] Der Luftraum G endet spätestens in 752m Höhe, kann aber (z.B. in der Nähe von Flughäfen) gestaffelt schon bei 100 m/300m enden.[...] “ Das ist so nur teilweise richtig. Der kontrollierte Luftraum E beginnt in 1000 ft, 1700 ft oder 2500 ft über Grund. Das bedeutet jeweils in einer Höhe von 304,8 m, 518 m oder 762 m über Grund.
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Aha, "Der gesunde Menschenverstand" also, unter dem jeder was anderes versteht. Tolle Einstellung! Karl Marx: Der gesunde Menschenverstand ist eine Form historischer Dummheit und ein Instrument der herrschenden Klasse.
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Was Deine Flughöhe betrifft, bist Du nur dann auf der sicheren Seite, wenn Du nicht im kontrollierten Luftraum E geflogen bist, der ja gebietsweise bereits in 1000 ft (304,8 m) über Grund beginnt. Also ohne genaue Angabe, wo Du geflogen bist, kann Dir niemand eine Auskunft bezüglich der örtlichen Luftraumstruktur geben. Gruß EchoMike
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Feststellung: Der erste Link ist nur die Beschreibung einer Teilnahme des Verbandes an einem Treffen. Hat also in luftrechtlicher Hinsicht keine Relevanz. Der zweite Link führt zu einer Aussage des Herrn RA Sonnenschein. Darin wird zwar eine Verbindung zum Luftrecht hergestellt, jedoch bleibt es eine persönliche Meinungsäußerung. Es wird auf eine Verlautbarung verwiesen, die „im letzten Sommer noch einmal schriftlich unsere Auffassung bestätigt“. Das ist zwar nett, leider aber in dieser Form völ…
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Vielen Dank an euch beide für diese Links!
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Zitat: „...aus anderen Gesetzen und Bestimmungen. “ Ja ok. Aber welche denn. Bitte mal eine konkrete Angabe, damit ich was finde, um schlauer zu werden und um keine "Spielregeln" zu verletzen.
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Ok soweit! Aber wo finde ich Bestimmungen zu Kameraflügen und FPV? Im Luftrecht steht darüber m. W. nichts, kann mich aber auch irren...
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Bitte erläutere was NICHT stimmt!
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...und was haltet ihr hiervon? Steht ALLES drin, was den Modellflug betrifft, mit Quellenangaben. Also nicht nur bloß Zitate, von denen dann doch niemand genau weiß, ob sie wirklich zutreffen und relevant sind oder nur vom Hören-Sagen ohne Gewähr wiedergegeben werden.