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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Inspektionsdrohne DJI S1000+
BeitragMit einem Ronin-MX unter dem S1000 kommst Du Deinen Wünschen sehr nahe.
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Flugbuch führt DJI doch schon in der GoApp für Dich. Das kannst Du dann exportieren in Flytrex, dort ein PDF erzeugen, ausdrucken, abheften.
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Dann hast Du ja sicher auch diesen Absatz gelesen: Zitat: „Der Nachweis für den Steuerer sowie die Vorführung der Drohne bzw. des Flugmodells bei der Behörde können entfallen, wenn eine Durchschrift einer bereits erteilten Erlaubnis seitens einer anderen Luftfahrtbehörde eingereicht wird. “
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Dann meinst Du wohl ein anderes Hamburg als ich. Habe von dort mehrere Einzelerlaubnisse und war da noch nie "vorfliegen". Die Erstregistrierung ging per Mail und nach wenigen Stunden gab es dafür die Bestätigung.
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Hamburg geht schon immer innerhalb weniger Stunden auch noch am Tag vor dem Dreh.
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Ich bin diese Woche in Berlin geflogen. Unser VTR hat auch eine X5 und mir diese Einstellungen empfohlen, die ich dann auch gleich genutzt habe: Cinelike-D, 0,0,0, ISO 200, f 5.6 - 8, Shutter 50 oder 100. Auf dem Ninja mit entsprechender LUT aufgelegt sah das sehr gut. Interessant ist tatsächlich der Unterschied von Zebra und Histogramm zwischen Tablet und HDMI Monitor, der sich nochmal ändert wenn man die richtige LUT auflegt. Weitere good-to-Know Fakten: - der HDMI Ausgang der C1 liefert nur g…
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meine Aussage kommt aus einer sechs Stunden Yuneec Schulung in Kaltenkirchen. Dort wurde ganz klar gesagt das es diese Zonen gibt und das die auch nicht deaktivierbar sind. Also bin ich mit leerem Kofferraum wieder gefahren.
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ich kann über DJI Geo sämtliche europäischen Zonen vorab über das Internet freischalten und auch noch vor Ort. Das funktioniert für Phantom 3, Phantom 4 und Inspire. Was missfällt Dir daran? Mich vorab zu informieren ok, aber wenn mein Werkzeug mir nicht erlaubt zu arbeiten und ich deswegen den Auftrag absagen muss dann stimmt was nicht.
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Die Politik, das der Hersteller Dir vorgibt wo Du fliegen darfst und wo nicht. Das z.B. im Umkreis von 5km um den Hamburger Flughafen mit Yuneec nichts geht, wären mein Inspire sogar auf dem Vorfeld der Lufthansa Technik auf dem Flughafengelände problemlos startet. Mit DJI Geo gibt es keine einige Zone in Deutschland wo Du nicht fliegen könntest. Ich war in Kaltenkirchen und hätte sofort drei H920 mit CGO4 mitgenommen wenn die eine Lösung dafür hätten.
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Ich bin mit dem DJI Service hochzufrieden. Beim Update auf die aktuelle Software sagt das Logfile "device not found" und der P3P piept nur noch. Telefonisch geklärt das es ein Garantiefall ist. Am Freitag nachmittag das Gerät in die Packstation gelegt. Dienstag Eingangsbestätigung bekommen, Donnerstag Versandbenachrichtigung. UPS hat am Samstag versucht das Gerät abzugeben, war keiner da. Also nach 5 Werktagen inkl. zweimal Versand ein neues Austauschgerät in der Hand gehabt. Und solange Yuneec …
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Also verlasse ich mich auf Media Markt mit der Kategorieleiste: Gaming & Spielzeug - Action-Spielzeug - Drohnen & Helikopter - DJI 12800 Phantom 3 Professional Weiß / Gold / Silber Es ist also eine Aktion-Drohne! DJI verkauft mir laut deren deutscher Homepage Drohnen, meine Kunden fragen mich nach Aufnahmen mit Drohnen, warum sollte ich etwas anderes als Drohnen haben?
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Die DFS Seite betrifft nur die Freigabe der DFS innerhalb der betreuten Kontrollzonen: Zitat von DFS: „ Die Freigabe gilt für Aufstiege in den 16 von der DFS betreuten Kontrollzonen unter folgenden Auflagen generell als erteilt (NfL 1-437-15): “
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Danke für die Links, die Infos habe ich per Suche so nicht gefunden.
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Bei der DMO steht ausdrücklich, das FPV mitversichert ist.
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Zumindest Hier: dmfv.aero/recht/nicht-ohne-gre…ie-hoch-darf-ich-fliegen/ hat Herr Sonnenschein auch nichts gegen Flughöhen von 762 Metern einzuwenden. Da ist auch nichts von einer Einschränkung auf "Sichtweite" geregelt.
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Nur diese Zulassungsordnung sagt ja explizit, das sie nur auf Flugmodelle über 25kg anzuwenden ist, und auch nur auf dessen Zulassungsbestimmungen. Eine Zulassungsordnung hat keine Regelungsbefugnis was den Betrieb angeht. Zudem ist unter §108 auch kein Verstoss gegen §1 sanktioniert.
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Leider konnte ich in keiner der Diskussionen einen abschliessenden rechtlichen Beleg für diese Behauptung finden. Statt einen passenden Link zu schicken kommt von Dir ja auch keine Hilfe.
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Zitat von RC-Role: „Über ein Zitat von greyman: „unbemanntes Luftmodell? “ wurde noch nicht diskutiert. Da freu ich mich schon drauf “ Ich mich auch. Schön verschrieben. Danke.
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Wenn Du jetzt noch erklärst, warum er nicht ausserhalb der Sichtverbindung fliegen darf? Wird das etwa wieder die alte Diskussion Flugmodell <-> unbemanntes Luftfahrzeug? Und was soll der Hinweis auf öffentlichen Grund?