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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Zitat von McErebos: „Klingt jetzt vielleicht dumm, aber ist das alles was man machen muss?! Nur 25€? Andere Anbieter wollen ja gute 500€ für den Spaß “ Man sollte beim DMFV einmal richtig nachfragen, ob dieser 25€-Kenntnisnachweis speziell für Modellflieger (Flächenflieger) gilt, oder auch für Multicopter. In der LuftVO §21b steht u.a. § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen (1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofer…

  • Hallo Fritz11, bei uns in der Gegend gibt es einen Steinbruch, der in der Kritik steht. Dieser Steinbruch ist sozusagen in den Berg gegraben/gesprengt worden, der Abbau von weit her sichtbar. Optisch macht der Steinbruch also nicht viel her. Der Besitzer hat bestimmt alle rechtlichen Genehmigungen zum weiteren Abbau, aber es gibt genügend Gegner. Und da kann ich mir lebhaft vorstellen dass dieser Steinbruchbesitzer etwas allergisch auf Drohnenflieger reagiert. Könnte es doch ein Naturschützer/Jä…

  • Mit dem Betreiber reden ist mit Sicherheit die beste Lösung. Es könnte ja auch sein dass er Probleme mit Naturschützern hat, und auf "Spionage Drohnen" ganz schlecht zu sprechen ist. Aber miteinander reden hilft oft. Viel Glück LG Werner

  • Hallo zusammen, schöne Grüße aus dem Inntal. Leider war der Regenbogen wieder am verschwinden. Und der Regen verhinderte einen früheren Start . drohnen-forum.de/index.php/Att…9bf7b36334c8c2bbbf90eff86

  • Es reicht eine gültige Lizenz für Luftfahrzeugführer (Gleitschirm Segelflieger Drachenflieger PPL usw.). Die beglaubigte Kopie ist sinnvoll um nicht die original Dokumente mitführen zu müssen. Etwas anderes beantragen (Kenntnisnachweis) ist nicht mehr notwendig. Die Lizenz ist in diesem Fall der Kenntnisnachweis! LG Werner

  • Hallo Bullshark, du hattest Recht. Meine Lizenz zum Luftfahrzeugführer (in diesem Fall der B-Schein für Gleitschirmflieger) dient als Kenntnisnachweis und muß deshalb auch immer mitgeführt werden ( Info Luftamt Bayern Süd). Dann behalte ich doch meine Inspire1 LG Werner

  • Hallo Bullshark, Genau das meinte ich. Ich bin Gleitschirmflieger, habe also eine gültige Lizenz (SPL=Sportpilotenlizenz) als Luftfahrzeugführer. Bekannt als B-Schein (Überlandberechtigung) . Mit Theorieprüfung u.a. in Luftrecht, Lufträume, Meteorologie usw. Somit müssten die Anforderungen erfüllt sein. Wenn dem so ist, wo kann ich dann meinen Drohnenführerschein beantragen? Gruß Werner

  • Hallo Leute, das Thema "Kenntnisnachweis ab 2kg" wird ja immer aktueller. In der Verordnung steht, dass Luftfahrzeugführer die Voraussetzung erfüllen um den Drohnenführerschein zu beantragen. Hat jemand von Euch genauere Infos ob das wirklich reicht, und wenn ja wo genau man diesen Drohnenführerschein beantragen kann. LG Werner Scheuchel

  • neuschwanstein.de/deutsch/tourist/index.htm schloesser.bayern.de/deutsch/s…drehgenehm/drehgenehm.htm Wenn du eine Genehmigung hattest, dann entschuldige ich mich für diesen belehrenden Post. Ohne Genehmigung hätte ich mich weder getraut zu fliegen, noch das Video zu veröffentlichen. ABER....DIE Aufnahmen sind echt Klasse Gruß Werner

  • Über und in einem seitlichen Abstand von 100m von Menschenansammlungen ist nach Paragraph 21b der LuftVO das fliegen verboten.

  • Zitat von photo-network: „Ich habe gerade folgende pdf erhalten: Hier Darin steht Zitat von Landesverwaltungsamt Thüringen: „6.Der Einflug oder der Aufstieg in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen bedarf der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Für UAS ist dies durch die Nebenbestimmung der Allgemeinverfügung UAS des TLVwA ge stattet, sofern die Zustimmung der Luftaufsicht oder der Flugleitung des Flugplatzes eingeholt wird. Der Betrieb von Flugmodellen i…

  • Zwang zum Update der DJI Go

    Werner Scheuchel - - Dji - Phantom 3

    Beitrag

    Ich musste gestern das Update machen. Wollte danach fliegen, aber die Motoren gingen nicht an weil die Akkus nur noch 10 Grad warm waren.

  • Nochmal Danke für die schnellen Antworten. Muss ich halt doch das gute alte schwarze Isoliertape hernehmen.

  • Hallo Stefan, danke für die schnelle Antwort. Natürlich habe ich schon im Vorfeld deinen Artikel und auch andere Beiträge über dieses Thema gelesen. Habe jetzt nochmal die gesamte App durchgesehen, durchprobiert und bin auch geflogen. Aber ich finde nirgends die Möglichkeit die LED`s abzuschalten. Und bei Litchi geht das auch nicht, obwohl der Button da ist. Ich habe sogar beide App`s nochmal neu installiert. Alles funktioniert, nur die LED`s lassen sich nicht abschalten.... Gruß Werner

  • Hallo liebe Forum-Gemeinde, mein Name ist Werner, ich komme aus dem Inntal und bin schon länger "stiller Mitleser". Seit ca. 6 Monaten fliege ich den Inspire 1 V2.0 und habe bis jetzt keinerlei Probleme hinsichtlich diverser Updates. Das einzige was ich nicht hinbekomme ist: Weder mit der DJI GO-App noch mit der Litchi-App kann ich die vorderen LED`s abschalten. In der Litchi-App gibt es einen Button den ich ein-und ausschalten kann, die LED`s bleiben aber immer an . Und in der DJI Go-App gibt e…

  • Hallöchen, hier sind zwei Fotos von mir. Das Staustufenfoto wurde original Aufgenommen, das andere wurde als Standbild aus einem Film gemacht. Gruß Wernerdrohnen-forum.de/index.php/Att…9bf7b36334c8c2bbbf90eff86drohnen-forum.de/index.php/Att…9bf7b36334c8c2bbbf90eff86drohnen-forum.de/index.php/Att…9bf7b36334c8c2bbbf90eff86drohnen-forum.de/index.php/Att…9bf7b36334c8c2bbbf90eff86

  • Hallo Don C, FL150/FL80 sagt aus, dass zwischen FLUGFLÄCHE 150 ( 15000 Fuss ) und FLUGFLÄCHE 80 ( 8000 Fuss ) nicht geflogen werden darf. Anders ausgedrückt: Von 2438 m bis 4572 m MSL ist fliegen für uns Zivilisten verboten. Darunter darf unter Beachtung der anderen Lufträume geflogen werden. Deswegen gibt es dort auch genehmigte Modelflugplätze. LG Werner