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Die Markierung (Plakette?) muss ab 1.10 angebracht werden. Hier gibt es keine Ausnahmen im Gesetz (z.B. Ausnahmen bei Betrieb auf eigenem Grundstück...). Hintergrund der Plakette ist ja vor allem der Fall wenn der Copter sich selbstständig macht und dann was passiert. Könnte ja bei Dir auch plötzlich Dein Grundstück verlassen, 100m weiter in ein Auto krachen. Zum Nachbarn fällt mir nichts ein, Klassiker (Selbst auf sein Recht bestehen...)
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DJI Cendence Controller
BeitragOk, ich habe auch vorbestellt. Aber ich muss erst zahlen bevor die Ware auch zu mir geht. Sprich erst wenn der Händler die sichere Info hat das Ware ankommt, bekomme ich ne Info ubd erst wenns beim Händler ist muss ich zahlen. Das würde mich schon sehr ärgern wenn ich irgendwo 2000€ geparkt hätte. Aber zumindest gibt es jetzt immer mal wieder neue Videos mit Cendence und eins mit M210. Crystalsky 2000 scheint aber auch ein Thema zu haben. Ich glaube langsam auch es wird eher Oktober bis Dezember…
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Was verstehst Du unter "guter Kamera"? Bei so einem Preis muss man einfach Abstriche machen...
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DJI Phantom 4 Pro Obsidian
BeitragWenn sie das gleiche kostet, hübsche Option... aber wenn ich an die Inspire 1 Black Edition denke bin ich mir da nicht so sicher
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naja, er ergibt sich aus dem Gegensatz bzw. allem was nicht unter "zum Zwecke von Sport oder Freizeit" fällt. Aber es ist nicht unbedingt für jedermann sofort ersichtlich, es ist eben Gesetztesdeutsch
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Die "Lücke" könnte im Zweifel noch schlechter für die Copter ausfallen, was ärgerlich wäre. Bei 21d haben sie es sich auch einfach gemacht, die Stellen die die Prüfung abnehmen müssen sich die Fragen ausdenken und das LBA muss es abnicken... ein praktischer Nachweis wäre sicher auch sinnvoll. Vielleicht hätte mal gleich eine richtige "PPL-UAS" erschaffen sollen.
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eigentlich muss man nur den § in der LuftVO lesen: Zitat von §21 LuftVO: „§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen “ und dann gleich der folgende Satz: "...Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle" alles andere ist § 21d. und was Flugmodell und was nicht, steht wiederum im §1 LuftVG und darauf verweist auch die Broschüre vom BMVI (welche ja auch amtlich ist). Ja kompliziert und an vielen verschiedenen Stel…
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Kann es schon wenn man einfach nicht möchte. Allein mit einer gültigen PPL hat sich das Thema eigentlich ja schon erledigt und ich hätte mir die 25€ und einen vermeintlich sinnfreie Diskussion gespart. Abgesehen davon sollte man in meinem Augen gerade dann (mit PPYl-Liz.) auch ein gewisses Maß an Wissen über Luftrecht, Vorschriften und ein Verständnis zu diesen Themen u.ä. annehmen können. Aber ich sag ja, wenn man einfach nicht möchte, dann findet man immer was...
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Hier ist auch noch ein Unterschied zu sehen: "Hat sich einer Einweisung gemäß..." Zu "Bescheinigung über eine bestandene Prüfung..." Aber offenbar hat sich eben genau hier der DMFV durchgesetzt, eine Unterweisung reicht, diese kann auch rein mündlich erfolgen. Allerdings gilt diese eben nur für Flugmodelle. Für die meisten ist das sicher gut, auch bezahlbar. Allerdings fragt man sich dann schon warum so ein Wind (ab 2kg) gemacht wird und wirklich nachgewiesen muss das Wissen dann eigentlich gar …
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Und nochmal, der Unterschied "Flugmodell" und "unbemanntes Fluggerät" steht im §1 LuftVG (siehe 9/11) und eben diese Bezeichnung findet sich auch auf den Nachweisen. "Flugmodell" oder eben "unbemanntes Fluggerät". Für was diskutierst Du rum? Wenn man eine gültige PPL-Lizenz hat, gilt dies auch als Nachweis und man braucht nur diesen und sonst nichts, auch das steht im §21 LuftVO. ("... gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer...") Gerade wenn man eine PPL-Lizenz hat, sollte man sich umso mehr mi…
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Nur hättest Du ein Problem wenn du gewerblich unterwegs bist... Wenn jmd. kontrolliert und feststellt (Gewerbe angemeldet, o.ä.) dass Du nicht zu Sport oder Freizeitzwecken in der Luft bist und Du nur diesen Nachweis hast, hast Du ein Problem. Der Pilot ist verantwortlich sich um Vorschriften usw. zu kümmern und sich an geltendes Recht zu halten. Und vielleicht kommt man bei unwissenden auch so durch... ich sehe vor allem den kritischen Bereich bei einem Unfall oder ähnlichem. Da dürfte man schn…
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Im §1 LuftVG Hier ist der Unterschied zwischen Flugmodell (9) und unbemannten Fluggerät (11) beschrieben. Darauf wird auch im Flyer des BMVI verwiesen. Und hier findet man bei §1 Abs. 2, 11 Den speziell Passus "...nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)." Also Sport oder Freizeit: §21e (nicht gewerblich genutzt) => Flugmodell Gewerblich genutzt (NICHT Sport oder Freizeit): §21d => "Drohne" Im §21 LuftVO steht dann was für 21e (für Fl…
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Naja es ist aktuell etwas unfair und der Kenntnisnachweis für "Private" ist nett, aber in meinen Augen vom "Nachweis" weit weg. Ich denke mit den neues AV usw. wird es sich dann eher für die gewerblichen Piloten lohnen (Nachtflüge, usw.) Aber ich freue mich natürlich für alle die es nur zu Sport- und Freizeitzwecken brauchen, hier hätte ich es unverschämt gefunden wenn hier jeder 100te Euros hinblättern soll.
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Ja, es ist nichts anderes als eine Unterweisung. Der Kenntnisnachweis für "Privatleute" erfordert keine Prüfung, entweder wird es mündlich (z.B. in einem Verein) oder im Selbststudium (lesen) "vermittelt". Dann bekommt man einen Kenntnisnachweis (nach 21e). Und im Gesetz wird eben zwischen "Zum Zweck von Sport und Freizeit" => 21e und entsprechend gewerblich => 21d unterschieden. Natürlich ist es keine PPL-Lizenz. Sollte man aber diese besitzen, braucht es keinen weiteren Nachweis.
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Viele Modellsportvereine werden das anbieten, denn eben diesen Nachweis erhält man ja nach einer kurzen Unterweisung und die Befähigung dazu ist viel einfacher zu erlangen als der Nachweis mit Prüfung usw.
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Das dürften einige so anbieten...
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Den für Privat- und Sportpiloten (21e), sollte man vielleicht noch dazu sagen
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Doch, jedes PV-Anlagen-Dach, BHKW, Bio-Gas... alles Energieerzeugung, aber hier hat der Gesetzgeber in meinen Augen wieder geschlampt, denn gemeint waren sicherlich eher große Anlagen und nicht Nachbars 3 Solarzellen.