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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • cool endlich das ideale Weinachtspresent für meine Kunden Aber schon beachtlich was DJI alles so auf den Markt bringt.

  • Zitat von Bobby91: „ Aber zahlt dann seine haftpflicht überhaupt wenn er nicht einmal eine Luftfahrt-HP hat oder stellt sie sich quer und sagt, das er dann mit seinem eigenen Kapital dafür aufkommen muss ? “ Letztendlich wird dir das nur die Versicherung sagen können. Kann natürlich sein das Sie alles abklopfen werden und sich dann herauswinden werden und dann natürlich nicht zahlen. So wird dann dein Freund für den Schaden aufkommen müssen.

  • Zitat von RC-Role: „Wenn man sich an alle Regeln hält ist das Drohnenfliegen schon schwierig, aber wenn man dann noch Pessimist ist kann mans denke ich vergessen. “ es wird so werden wie on Österreich Das Recht ist das eine und was gemacht wird das andere

  • Zitat von RC-Role: „Zitat von Skywalker: „Zitat von RC-Role: „Zitat von Skywalker: „Im übrigen ist davon auszugehen das ein kenntnisnachweis auch für drohnen unter 2 kg über kurz oder lang kommen wird “ Du solltest deine Glaskugel zwischendurch auch mal putzen. “ nichts ist so unbeständig wie die deutsche Gesetzgebung hat man ja in der Vergangenheit gesehen... “ Ja eben. Das Gesetz könnte aber auch wieder gelockert werden (Nach ein paar Klagen oder so). Um das zuverlässig vorauszusehen sollte de…

  • Zitat von RC-Role: „Zitat von Skywalker: „Im übrigen ist davon auszugehen das ein kenntnisnachweis auch für drohnen unter 2 kg über kurz oder lang kommen wird “ Du solltest deine Glaskugel zwischendurch auch mal putzen. “ nichts ist so unbeständig wie die deutsche Gesetzgebung hat man ja in der Vergangenheit gesehen...

  • Zitat von quadle: „Einen "Drohnenführerschein" oder besser gesagt "Kenntnissnachweis" wie er offiziell heißt, zu machen ist schon recht lobenswert udn auch ich erwäge, den dann auch zu machen. Nur ist auch klar, dass so ein Nachweis mal mind. 300,- € kostet. Dabei ist nach aktuellem Stand auch eine Präsenzprüfung erforderlich. Will man jetzt auch noch einen eiführenden Kurs und bedenkt auch noch die Spesen für Anreise und Unterkunft, kommen da mal schnell 1.000,- € und mehr zusammen. Von dem her…

  • Zitat von Dieselfan: „Jetzt war ich schwer am Überlegen, den Thread löschen / ausmisten / bereinigen oder verschieben. Ich entscheide mich für Verschieben. Evtl. gibt es ja doch noch eine zielführende Antwort für den TE. “ eine zielführende Antwort kann es eigentlich nicht geben... es sei denn der TE fragt den Besitzer um Erlaubnis. den entweder ist eine Industrieanlage oder Privatgrundstück wo eine Genehmigung erforderlich ist.

  • Zitat von CaseOne: „Schreib dem Besitzer des Steinbruchs ne Mail, biete ihm dafür die Fotos oder Filme zur freien Verwendung an. Wenn er die Erlaubnis erteilt würde ich mir keine Gedanken machen. “ ja genau verschenken wir mal wieder eine Dienstleistung... tolle Idee...

  • hier gibt es infos... strassenbau.niedersachsen.de/s…-flugmodelle--114884.html

  • Zitat von skyscope: „Zitat von Skywalker: „Zitat von skyscope: „@Zeatshie, das wohl seriöseste und meist genutzte Portal dürfte FlairFleet sein: fairfleet360.com “ Fairfleet... joo der billigste bekommt den zuschlag für projekte die kaum umsetzbar sind... “ Aber stimmt, Fairfleet ist wohl nichts für jemanden, der ab und an mal für den Makler von Nebenan ein paar Häuserchen umrundet... “ nee die sind bei ebay kleinanzeigen

  • Zitat von skyscope: „ @Zeatshie, das wohl seriöseste und meist genutzte Portal dürfte FlairFleet sein: fairfleet360.com “ Fairfleet... joo der billigste bekommt den zuschlag für projekte die kaum umsetzbar sind...

  • Zitat von aerofan: „Dies ist ein Unternehmen, bei dem ich mich registriert hatte: virtuelle-touren.de/kontakt/neue-piloten/ Ein Auftrag kam bisher nicht zustande. Die anderen Kontakte liegen weiter zurück. “ ach du meine güte gibt es die noch das ist ja schon 2 jahre her das die in den facebookgruppen piloten gesucht haben...

  • Zitat von DJIPHV+: „Aber genau aus der Schilderung solcher Sachen heraus ergeben sich für die Politik Einspruchsmöglichkeiten, die dann alle "friedlichen" Flieger betrifft. Und somit kommt es auch vor, dass diese Höhenbegrenzung vom Militär auf dem Tisch landete.... “ genau der 3 Weltkrieg steht bevor... oder warum sind die Amis wieder in polen und den baltischen Staaten

  • Zitat von Dieselfan: „Zitat von Skywalker: „Eben das ist ja das Groteske ich darf auf meinem Grundstück hoch und ne rundumsicht zu machen. Ich darf aber nicht übers Grundstück des Nachbars und eine Schrägbildaufnahme von meinem Haus erstellen. “ Doch, darfst Du. Du mußt halt nur den Nachbarn um Erlaubnis bitten. Und Dich mit dessen Hund gutstellen, sofern Du auf sein Grundstück mußt. “ siehe 48

  • Zitat von Flairdi: „OK, Die Rundumsicht über meinen eigenen Grundsück ist in Ordnung und verletzt auch keine Bildrechte von Arcitiekten oder Hauseigentümern. Der kleine Weiterflug ging über ein oder zwei Nachbargrundstücke und ist nicht zulässig. “ Eben das ist ja das Groteske ich darf auf meinem Grundstück hoch und ne rundumsicht zu machen. Ich darf aber nicht übers Grundstück des Nachbars und eine Schrägbildaufnahme von meinem Haus erstellen.

  • Zitat von RC-Role: „Zitat von Skywalker: „Passt alles so lang du auf deinem Grundstück bleibst... Das ist ja das groteske an der neuen Regelgung. “ Die Persönlichkeits- oder Bildrechte gelten weiterhin unabhängig von der Starterlaubnis des Grundstückeigners nach neuer LuftVO.Das heißt, ich kann (starten und) überfliegen muss aber wie bisher schon die übrigen Rechte/Gesetze beachten. “ Natürlich sind sind die Persönlichkeits- oder Bildrechte weiterhin einzuhalten aber das überfliegen von fremden …

  • Zitat von Flairdi: „Ich bin im Herbst 2016 von meinem Grundstück aus aufgestiegen und habe über meinem Grundstück ein Rundblickvideo gemacht. Habe ich Bildrechte von Architekten oder Hauseigentümern besonders an den Gebäuden in nächste Nähe verletzt? youtube.com/watch?v=9TALgAJpFmQ Gruss Dieter “ Passt alles so lang du auf deinem Grundstück bleibst... Das ist ja das groteske an der neuen Regelgung.

  • Zitat von Dronenuts: „Die Welt ist über Nacht besser und vor allem "sicherer" geworden unsure.png “ das ist jetzt aber eher sarkastisch gemeint oder

  • Zitat von inselgrafik: „@landre Ja, eine AE ist ja nicht mehr grundsätzlich nötig. Du darfst sogar in der Stadt rumfliegen, wenn Du Dich an die Verordnung hältst. Es sind ja explizit nur Wohngrundstücke ausgenommen, nicht Parks, Wege oder öffentliche Gebäude. Nur Start und Landung muss erlaubt sein. “ Jooo aber für Parks gibt es dann wieder ne Parkordnung in der das drohnenfliegen verboten ist