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  • Ich habe mir jetzt noch einmal die Grunddrucksache der neuen "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" zur Beschlussfassung des Bundesrates zu Gemüte geführt. Ausgangspunkt ist der §21b, Absatz (1), Punkt 9 Zitat von Grunddrucksache auf Seite 6: „§21b - Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen Abs. (1) - Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle od…

  • Mavic vielleicht doch als P4pro Alternative?

    quadle - - Dji - Mavic

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    Also ich habe eine P4P der ersten Stund und bisher keinerlei Probleme. Weder mit der Kamera noch mit dem Copter selbst gibt es nur ansatzweise das, was Du hier beschreibst. Auch könnte ich diesbezüglich nichts dazu lesen. Muss aber auch sagen, dass natürlich wesentlich mehr Mavics als P4P im Umlauf sind und darüber berichtet wird. Was aber in den ersten Monaten über den Mavic berichtet wurde, würde mir mehr Angst machen, auch wenn die Berichte dahingehend nachlasssen. Den von Dir beschriebenen Q…

  • Abgesehen von den als ED-R ausgewiesenen Gebiete ist in Berlin doch auch nur ein "normaler" Luftraum D (CTR) der sogar ind NfL für die pauschale Flugverkehrsfreigabe des DFS für Tegel und Schönefeld aufgeführt war. Jetzt gab es in Berlin jedoch keine allgemeine AE. Also jeder, der nicht zu Sport- und Freitzwecken fliegen wollte, benötigte eine EinzelAE. Für das Fliegen als Flugmodel war außerhalb der ED-Rs und außerhalb der 1,5 km-Grenze das fliegen bis 30 m möglich. Außer es gab noch weitere Ei…

  • Ist das dann auch für Berlin der Fall, wo es bisher noch nicht einmal eine AllgemeinAE gab? Nachdem jetzt auch gewerbliche Piloten bis 5kg keine AE mehr benötigen, gibt es jetzt einen neuen Markt. Dennoch aber auf die ED-Rs in Berlin achten.

  • "Drohnenverordnung" - Plauderthread

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

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    Zitat von CarstenM: „Jede Menge? Was kosten die eigentlich? Vor der Verordnung waren es ja 250€ für 2 Jahre.... Das ist ja alles beliebig konpliziert, und so wirklich gut kommt man auch nicht an Infos. Ich bin mal gespannt was die Go App sagt wenn der Kopter da ist... was hier so alles existiert oder nicht existiert. Was mich zur Frage bringt: woher bekomme ich verlässliche Infos ob was in der Nähe ist, wie z.B. Nen Heliport eines KKH wenn ich dort nicht wohne! Google-Earth... ok, aber finde ich…

  • DJI Aplikation für Ipad3

    quadle - - Dji - Phantom 4

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    Probieren geht da über studieren! Dann aber auch nur in Englisch. DJI hat bei den Androiden recht wenig Devices aufgeführt.

  • "Drohnenverordnung" - Plauderthread

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

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    Zitat von RC-Role: „ Das geht doch gar nicht. Jemand kann nicht für einen anderen zustimmen und damit dessen Persönlichkeitsrechte regeln. Dazu benötigt er eine Vollmacht dieses anderen. “ Du weißt aber auch, dass Du dann selbst noch nicht mal in einem Einfamilienhaus die Rechte Deiner Frau wahr nehmen kannst, wenn Du nicht über eine Generalvollmacht verfügst. Nur über Deine erziehungsberechtigten Kinder kannst Du dann eine solche Zustimmung erteilen oder soll ich besser sagen Ihr, da i.a.R. auc…

  • Zitat von aerofan: „Nutzungsberechtige wären alle Mieter eines Mehrfamilienhauses. Müssen die alle ihre Zustimmung erteilen? Ich musste bei Mietern den Eigentümer des Grundstücks erfragen und der hat mir seine Genehmigung erteilt. Er schrieb, dass er der richtige Ansprechpartner sei. “ Im entsprechenden Gesetzestext steht, Zitat von Grunddrucksache : „... es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberecht…

  • Über Wohngrundstücken darfst Du Fliegen, wenn die Zustimmung des Nutzungsberechtigten vorliegt. Also ja, Du darfst Fotos vom Haus eines Auftragsgebers machen, dabei aber ohne deren Zustimmung nicht über nachbars Grundstück fliegen. Vorraussetzung aber, Du hast für den Zweck auch die richtige Versicherung.

  • "Drohnenverordnung" - Plauderthread

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

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    Zu beachten ist aber auch, dass mit der neuen Verordnung im CTR trotz Luftverkehrsfreigeabe des Towers (Mannheim ist meines Wissens nicht in den NfLs benannt) ohne (Aufstiegs)-Erlaubnis nur noch bis 50 m frei sind.

  • Ist aber m.E. jetzt nichts für diesen Thread, der eigentlich die eigenen Luftaufnahmen zeigen soll. Das ist max. was für Tratsch und Geplaudere.

  • DJI Aplikation für Ipad3

    quadle - - Dji - Phantom 4

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    Nein, die DJI GO 4 App läuft auf einem iPad vor iPad Air, iPad Mini 2 oder vor iPhone 5S (auch nicht auf iPhone 5C). Zur leistungsfähigen und fehlerfreien Decodierung der übertragenen Bildinformationen benötigt das Apple-Device den Motion-CoProzessor, der erst ab den genannten Versionen verbaut wird. Das ist eigentlich bereits seit Einführung des Inspire 1 und der Phantom 3 sowie der damaligen DJI Pilot App (später DJI GO App) der Fall. Die unterstützten Devices stehen auch auf der DJI-Website. …

  • "Drohnenverordnung" - Plauderthread

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

    Beitrag

    Zitat von CarstenM: „Toll... also da das KKH hier in 300m Luftlinie nen Heli Landeplatz hat, darf ich in meinem Eigenen Garten nicht aufsteigen? Und selbst wenn ich nur 5m hoch gehe? Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden? Hab ich mir wohl doch nen blöden Platz fürs Haus ausgesucht :-/ “ Nur während das in Deinem Fall mit dem Heliport bereits immer schon so war, darf ich jetzt mit der neuen Verordnung bei mir hinterm Haus auch nicht mehr Aufsteigen, weil vor dem Haus eine Bundesstraße verlä…

  • Die LuftVO ist Bundesgesetz und steht über dem Landesrecht. Nur heißt das jetzt nicht, dass die Länder nicht noch eigene Restiktionen herausbringen können. Die dürfen dann nur dem Bundesrecht nicht wiedersprechen. Da aber in der LuftVO nur von Einschränkungen wie Verboten und ab wann eine Erlaubnis erforderlich ist (und nicht was Erlaubt ist), geschrieben wird, ist es ein Einfaches weitere Einschränkungen zu beschreiben. So kann ein Land oder sogar eine Kommune für Ihren Geltungsbereich darüber …

  • Zitat von GerdSt: „Genau deshalb und weil der Status dieses Flugplatzes so unklar ist, empfehle ich ja ein Gespräch mit der dortigen Flugleitung. Gruß Gerd “ Uuups, meine Antwort bezog sich vielmehr auf den Post des TE. Sorry, mein Fehler mit fehlendem Bezug.

  • "Drohnenverordnung" - Plauderthread

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

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    An eine solche Diskussion kann ich mich jetzt nicht erinnern. Jedenfalls ist auf initiative des Bundesratsausschuss unter §21b Abs. (1); Punkt 11, als Verbot Zitat von Bundesgesetzblatt: „§21b - Verbotener Betrieb von unbemanntenLuftfahrtsystemen und Flugmodellen Abs. (1) - Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz (2) genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt, ... 11. über und in einem seitlichen Abstand von …

  • "Drohnenverordnung" - Plauderthread

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

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    Zitat von FlightCam: „Wobei bei Krankenhaus nur 100m horizontaler Abstand nötig ist. “ Generell von Krankenhäusern ist das Richtig. Aber ist Krankenhaus ein Heliport angeschlossen, dann gelten von diesem nun mal die 1,5 km.

  • @sv_photo: Das alleine reicht nicht aus. Neben diesem generellen Abstand zur Abgrenzung von Flughäfen/-Plätzen wie auch für Heliports (so ziemlich alle Krankenhäuser) gibt es auch zusätzlich die sogenannten Lufräume zu beachten. Nur im sogenannten Luftraum G, dem unkontrollierten Luftraum. darfst Du unter Beachtung der Verbote lt. §21b der neuen LuftVO bis auf max. 100 m Aufsteigen. Zu diesen Verboten zählt dann auch das fliegen innerhalb der 1,5 km zu diesen Flugplätzen und -Einrichtungen. Eini…

  • O.K.: Also stehen neben den Wohngrundstücken jetzt auch Wälder und Wisen auf dem kommenden Index. Wie gut das die neue Verordnung bereits seit letzte Woche in Kraft ist. Evtl. Ist bis zur nächsten Verschärfungs-Runde die Wiese wieder Grün.

  • Goadn Obend

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

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    @Ungl@ublich: Die Registrierung und Aktivierung des Copters läuft eigentlich beim ersten Start des Copters automatisch. Du musst allerdings im Vorfeld in Dr DJI Go 4 App mit Deinem DJI Account angemeldet sein. Ansonsten wirst Du dazu aufgefordert. Vor der Registrierung lassen sich auch die Motoren Deines Mavic nicht starten. Laufen die dennoch an, so ist das ein Zeichen, dass die Registrierunf erfolgreich war oder er bereits im Vorfeld schon einmal registriert und aktiviert wurde. Deine persönli…