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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Oh man, wird das hier jetzt ein VT Thread?
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Er ist sogar Professor für Sicherheitstechnik und im technischen Ausschuß Anlagensicherheit der Regierung. Das zeigt mir nur das man in diesem Land auch mit blödsinn was erreichen kann - man muss es nur gelernt und studiert haben
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Heizkraftwerk Pforzheim
BeitragDas kippen liegt denke ich am Gelände und der Perspektive. Mal sehen was der Ersteller sagt. @skyscope Dann hab ich doch den falschen Copter gewählt Ich denke nicht, hier im Forum sind ja auch Fotos von netten LZB aus Coptern <P4 Damit verweise ich mal auf einen Bilder-Thread von @S t e f a n @ Night "Fliegendes Stativ" Aus 2015, kann ja kein P4 sein.
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Heizkraftwerk Pforzheim
Beitrag@Ansgar396 Evtl der helle Bereich zwischen Wasser und Kraftwerksgelände? Den hätte ich etwas abgedunkelt, aber ist auch persönlicher Geschmack. @S t e f a n Ich finde das Bild super Ein Rätsel bleibt für mich wie hier Bilder mit 4 Sekunden Belichtungszeit zu stande kommen... So still steht der Copter ja eigentlich nicht in der Luft...da muss ich irgendwas falsch machen.
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@Pianist Danke für die Ausführliche Antwort. Sehe ich das richtig das es sich bei deinen Absprachen usw ausschließlich um die gewerbliche Nutzung handelt? Darf ich als privater ohne gewerbliche Absichten in der Nähe von Wasserstrassen fliegen? Das man bestimmte "benimm-Regeln" so oder so einhalt halte ich für Voraussetzung. Oder gibt es da auch klare Regelungen was den Abstand oder ähnliches betrifft? Dazu sollte ich noch erwähnen, wenn gerade Schiffe in der Nähe sind würde ich so oder so nicht …
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@Pianist Wie ist denn die Regelung derzeit im Bezug auf Wasserstraßen und Bahnstrecken?
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Lichtspiele - Lightways
BeitragLichtinstallationen aufnehmen? Ich verstehe nicht so ganz genau was du meinst... Du hast geschrieben eine Kamera am Boden mit Graufilter - meinst du also mit der Drohne "malen" und es per Kamera am Boden aufnehmen? Das Wort "Lichtinstallationen" ist irgendwie irritierend.
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@Timee 4 abgegebene Stimmen marktspiegel.de/nuernberg/frei…en-verordnung-d22079.html "Denn Drohnen haben Hochkonjunktur. Genutzt werden sie vom Filmproduzenten über den Sportflieger bis zum Vermessungsingenieur. Da sich dadurch aber auch Unfälle gehäuft haben, ist ein klares Regelwerk unausweichlich. Zu weit geht mir jedoch die Einschränkung für Modellflieger." Klingt als wäre das für Drohnen ok...
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Frost in HN
BeitragDas "frost.jpg" ist ein schönes Motiv. Mit ein wenig Nachbearbeitung kann man da sicher was richtig schickes rausholen
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Zitat von ZX5_Pilot: „Zitat von Django: „Zitat von ZX5_Pilot: „Die 100 Meter Flughöhe gabs auch schon. “ Echt?Ich dachte auf freier Flur darf man irgendwas bei 700m bisher? Ich finde die 100m schon echt sch... 150m wäre für mich persönlich ok gewesen. Gibt es denn eine gute Begründung warum nur 100m? Wegen evtl Winden und dem damit möglichem größeren "Aufschlagsradius" ? “ Die 100 Meter waren für gewerbetreibende so reglementiert.Braucht man überhaupt mehr Höhe? Also 100 Meter ist schon sehr hoc…
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Zitat von ZX5_Pilot: „ Die 100 Meter Flughöhe gabs auch schon. “ Echt? Ich dachte auf freier Flur darf man irgendwas bei 700m bisher? Ich finde die 100m schon echt sch... 150m wäre für mich persönlich ok gewesen. Gibt es denn eine gute Begründung warum nur 100m? Wegen evtl Winden und dem damit möglichem größeren "Aufschlagsradius" ?
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Es heißt ja im Entwurf das Flüge über Menschenansammlungen und über Wohngebieten/bewohntem Gebiet gänzlich verboten sein soll. Gilt das dann wohl auch für gewerbliche Flüge? Wenn nein, würde sich im Zusammenhang mit dem Entfall einer Genehmigung für gewerbliche Flüge mit Modellen unter 5kg doch eine Lücke ergeben?
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Zitat von DJIPHV+: „Allerdings steht nicht, was "außerhalb Sichtweite" unter 5kg los ist. “ "Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben." Ich finde das ziemlich eindeutig. Über 5kg kann man eine Genehmigung bekommen, drunter nicht. Ich vermute das eine …
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"über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu," Damit dürfte meine Frage erledigt sein, man sollte manchmal einfach mal alles lesen Das dürfte auch deine Frage beantworten @Mxyzptlk
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Heißt das jetzt ich darf in meinem Garten nicht mehr fliegen? "Verboten ist der Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 0,25kg über Wohngrundstücken"
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Kann man seine Datenverbindung nicht einfach abschalten während man fliegt?
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Hallo .Bin neu hier.
BeitragGuten Morgen! Ich weiß nicht so recht wo genau ich meine Frage einstellen soll, deshalb ist sie erstmal hier gelandet, da ich hier schon mal etwas geschrieben habe. Ich habe mich etwas in die gewerbliche Genehmigung eingelesen und frage mich: Habe ich es richtig verstanden das man für gewerbezwecke grundsätzlich nicht höher als 100m fliegen darf, privat aber schon?
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Hallo .Bin neu hier.
BeitragDann habe ich mich ja richtig entschieden. Aber nicht bewusst Hatte die Bebop 2 und damit Probleme, so dass ich dann eine Dji wollte mit der Hoffnung das der Support dort besser klappt im Falle eines Falles.