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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • FINALER UPDATE von mir: YES, jetzt nach knapp 9 Stunden seit ich DJI Hotline kontaktiert hatte ist inder Tat in der RC unter DEVICE MANAGEMENT die Bindung zum alten Owner verschwunden und ich konnte in der RC die Drone mit 2 Klicks an mein Konto binden Insofern: DJI Kann sehr wohl die Bindung aufheben! Und, ein Mega Support (Danke an Rainer von DJI), hätte gedacht die Sache wird langwieriger. Vielleicht ist es in anderen Fällen schwieriger DJI dazu zu bewegen ... wenn die Drone "von privat gebra…

  • Hatte heute Kontakt mit DJI Support, die haben mir versucht zu helfen (ob es wirkt kann ich aktuell noch nicht sagen). Der Mann im Support sagte er und seine Kollegen im Backend haben die Bindung zum 1. Besitzer raus genommen, weil DJI mir den Care Refresh gestern verkauft hat und trotzt Verification das nicht gemerkt hatten (mit der falschen Bindung). Ich kann beruhigt sein, DJI zeige sich kulant und ich bin komplett abgedeckt (hoffentlich). In der RC sollte ich im Laufe des Tages sehen im DEVI…

  • Jo, jetzt ist sie lieferbar bei AMAZON, aber erst seit ein paar Tage, alle die letzten Monate bis einschließlich vor ca. 2 Wochen als ich bestellte war sie dort NEU nicht lieferbar...

  • Mal ein Update zu dieser Sachlage - ich hab aktuell eine Mini 3 Pro RC als AMAZON Warehouse Deal bestellt (weil neu ja nicht lieferbar)... und jetzt in folgnden CATCH22 gelaufen: - bin seit 2018 Mavic Pro 1 Flieger - liebeugelte für eine neue Drohne mit einer Mini 3 - Wie gesagt, für einen spontanen zeitnahen Urlaub (und noch jeder Menge AMAZON Gutscheine) bei einem AMAZON Warehouse Deal zugeschlagen (neue sind ja nicht lieferbar) - Drone war wie beschrieben "wie neu", Akku 2/3 geladen und 1 Cyc…

  • ... jetzt sind wir wieder in der Schleife und drehen uns im Kreis, heisst für mich und meine MAVIC Pro (Gen1) im Klartext: "Kenntnisnachweise sind in der Übergangszeit bis zum 31.12.2021 weiterhin gültig und berechtigen zum Steuern von Drohnen in allen Unterkategorien der „Offenen Kategorie“. Es gelten jedoch Einschränkungen, wenn die Drohne nicht EU-Recht konform ist (Bestandsdrohnen). Im Gegensatz zu EU-Kompetenznachweisen und EU-Fernpiloten-Zeugnissen sind die Kenntnisnachweise weiterhin nur …

  • Wieso wird auf dieser Seite u-rob.com/wissensartikel/der_neue_eu_drohenfuehrerschein/ folgendes geschrieben: Wie lange ist mein „kleiner“ Kenntnisnachweis des DMFV noch gültig? Bei einer Bund-Länder Konferenz im November 2020 wurde entschieden, dass der Kenntnisanchweis nach §21a LuftVO ab dem 01.01.2021 keine Gültigkeit mehr hat. Wir empfehlen daher die Absolvierung der Prüfung für den A1/A3 Kompetenznachweis! Ich bin echt fix und fertig, weil überall etwas anderes steht ....

  • d.h. für mich und meinem "kleinen" DMFV Schein LuftVO §21a Abs. (4) Satz 3 Nr. 3 trifft die o.g. Übergangsregelung NICHT zu, dass ich mit meiner Mavic Pro (500g ≤ x < 2kg) dann "50 m Abstand zu Menschen" bis zum 31.12.2022 darf in Kombination mit + EU-KN A1/A3 + Selbsterklärung prakt. Kenntnisse ? Was meinte @Redti mit "Da du Mitglied des DMFV bist, kannst du aufgrund der kuriosen Rechtsansicht des BMVI nach den bisherigen nationalen Regeln fliegen solange der DMFV keine Bewilligung nach Artikel…

  • Zitat von Redti: „Zitat von tiger55: „"Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich ab dem 31.12.2020?" “ Da du Mitglied des DMFV bist, kannst du aufgrund der kuriosen Rechtsansicht des BMVI nach den bisherigen nationalen Regeln fliegen solange der DMFV keine Bewilligung nach Artikel 16 hat und benötigst daher weder den EU-Kenntnisnachweis noch das Fernpilotenzeugnis. “ Warum steht aber auf der LBA Seite zur Übergangsregelgung "500g ≤ x < 2kg" und "50 m Abstand zu Menschen": nationaler Kenntnisnac…

  • Zitat von tiger55: „Zitat von Heinz Donsbach: „Ich bleibe dabei. bis 31.12.22. Siehe gelbe markierung in der Tabelle vom LB Steuerer von Drohnen bis 2 kg dürfen ihre Drohne in einer Entfernung bis zu 50 m zu Menschen betreiben, wenn sie über ein Kompetenzniveau mindestens vergleichbar zu UAS.OPEN.030 Nummer 2 von Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/947 verfügen. Dieses Niveau ist erreicht, wenn der Fernpilot: a) über ein EU-Fernpiloten-Zeugnis verfügt oder b) über einen nationalen Kenntn…

  • Zitat von Heinz Donsbach: „Ich bleibe dabei. bis 31.12.22. Siehe gelbe markierung in der Tabelle vom LB Steuerer von Drohnen bis 2 kg dürfen ihre Drohne in einer Entfernung bis zu 50 m zu Menschen betreiben, wenn sie über ein Kompetenzniveau mindestens vergleichbar zu UAS.OPEN.030 Nummer 2 von Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/947 verfügen. Dieses Niveau ist erreicht, wenn der Fernpilot: a) über ein EU-Fernpiloten-Zeugnis verfügt oder b) über einen nationalen Kenntnisnachweis gemäß § 2…

  • Ich habe nochmal die Rechtsberatung meines Modell-Flieger-Vereins in dieser Sache gefragt, hier die Antworten eines Juristen: Zitate: "1. Die angebotenen Apps wie die der DFS gewähren keine 100%ige Sicherheit. Dies ist auch dem „Kleingedruckten“ der App zu entnehmen. Sie stellen eine vernünftige und sinnvolle Hilfe dar. Auf den aktuellen Fachtagungen zum Thema wird deutlich, dass für die Zukunft ein rechtsverbindliches System ggf. als App geplant ist." "2. Es gab 2018 keine weitere Verschärfung …

  • Mir gehts aber in der Frage vielmehr um Antworten zu bekommen für: >> Darf ich ein Kirchengrundstück "überfliegen" und Fotos der Kirche machen OHNE Genehmigung der Kirchengemeinde wenn ich NICHT auf dem Grunstück der Kirche starte/lande ? >> Mir ist sehr wohl klar, dass bei Überflug von WOHNGRUNDSTÜCKEN ich die Genehmigung von jedem Grunstückseigentümer benötige. Auch darf man div. öffentliche Einrichtungen nicht überfliegen (siehe Drohnenverordnung 2017).... ABER: Felder, Weinberge, Wälder darf…

  • AIRMAP zeigt "grün", Map2Fly zeigt "grün", DMFV App kenne ich nicht ... aber sorry ... ich würde ganz klar auf die Richtigkeit der DFS App pochen im Zweifel wenn die Polizei käme - Zitat der DFS Webseite zur App "Die rechtliche Grundlage der mobilen Anwendung ist die neue Luftverkehrsordnung, die im April 2017 durch das Bundesverkehrsministerium erlassen wurde." UPDATE: Habe auch noch die DMFV App installiert und auch die sagt "grün".

  • Sorry, trotz intensiver Suche und Recherche im Netz über das Wo-Ende muss ich nochmal auf die alten Diskussionspunkte hier im Thread zurück kommen und nachfragen: Wir reden über rein private Nutzung/Einsatz einer Kamera-Drohne mit Gewicht UNTER deutlich 1kg (Mavic Pro) und alle gesetzlichen Auflagen wie Plakette, Haftpflichtversicherung, kein Nachtflug, usw. sind erfüllt. Ich wollte am Wo-Ende im Nachbardorf ein paar Bilder der Kirche machen - die Kirche liegt am Ortsrand auf einem "Hügel". Drum…

  • Mavic Pro Kamera- und Bildfehler

    tiger55 - - Dji - Mavic

    Beitrag

    RAW Fotos kommen ja quasi direkt vom Sensor, so wie der es aufgenommen hat, ohne interne Aufbereitung. Bei Video ist ja zwingend eine Intelligenz noch notwendig, die aus den einzelnen Bildern vom Sensor einen Video-Stream macht und dabei eine gewissen Komprimierung vornimmt. Hier hat dann DLOG die geringste Verfälschung der org. Informationen.

  • Ja, habe alle Kommentare und Antworten vom Rechtsanwalt gelesen. Allerdings hört es bei Dezember 2016 auf. Die Frage ist ob mit den Überarbeitungen aus 2017 sich was grundlegende geändert hat. Zum Glück bin ich Mitglied samt (Haftpflicht inkl. USA) Versicherung beim DMFV. War mir gar nicht bewusst dass auch eine Rechtschutz dabei ist.

  • Dann verstehe ich allerdings folgenden Beitrag eines Juristen vom DMFV nicht ..... oder ist der nicht mehr aktuell ??? Der Link wurde hier weiter oben gepostet. dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/ Zitat „In Modellfliegerkreisen herrscht zum Teil Unsicherheit darüber, ob Flugmodelle, die mit einer Kamera ausgestattet sind, automatisch als UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme/Drohnen/UAV) zu klassifizieren sind und damit luftverkehrsrechtlich erlaubnispflichtig wären nach § 16 Absa…

  • Ich muss nochmal nachfragen..... wenn ich ausschließlich privat und als Hobby unterwegs bin ist meine Drohne mit 0,75kg ja grundsätzlich Genehmigungsfrei. Wenn ich nun Meine Bilder bei einem Foto Wettbewerb einreiche, dort dann sogar einen Preis von x—hundert Eur Gewinne und der Veranstalter des Fotowettbewerb z.b. Eine werbegemeinschaft einer Stadt, das siegerfoto als neues Web-Seiten Hintergrund Bild verwendet..... ist das alles noch im privaten Bereich ? Ich könnte ja als ich das Foto machte …

  • Decalgirl

    tiger55 - - Dji - Mavic

    Beitrag

    sind wir dann schon zu dritt ? Der Eur/Dollar steht ja auch ganz gut ....

  • Decalgirl

    tiger55 - - Dji - Mavic

    Beitrag

    ich denke auch schon drüber nach, wollte eigentlich bis zu meiner nächsten USA Reise warten ...