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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Zitat von curio: „Kann es sein, dass die CopterUni bei ihren Beispielen der CD (Text, Tabelle) die ausgefaltete Größe der Mini 3/4 Pro mit Propellern aber die ausgefaltete Größe der Mavic/Air 3 ohne Propeller zugrundelegt? … “ In meinem Beitrag ging es vorrangig um die Betrachtung zur Bestimmung der Sichtweite bzw. im Zusammenhang der Guideline dies über ALOS zu tun. Das hier eine Mini 3/4 pro zu einem höheren Sichtweite führt als eine Air/Mavic 3 ist für mich ebenfalls kaum zu glauben. Habe das…

  • Zitat von OlliHH: „Bleib zu hoffen, dass du nicht mit dem Schiff fährst, denn bei vielen Schiffen werden die Drohnen einkassiert und erst bei der Ausreise wieder ausgegeben. …. “ drohnen-forum.de/index.php/Thr…?postID=457929#post457929

  • Es geht dabei um eine Enterprise-Produkt, da sehe ich weder eine Consumer-Drohne noch eine ActionCam o.ä..

  • Bisher hast Du Dich doch immer gewunden, da es doch nur die spezielle Kategorie betrifft und nicht die „offene“. Jetzt wo das gerade gezogen wurde, kommst Du mit einer Formel, die die EASA als geeignet ansieht und empfiehlt diese Anzuwenden. Nur weil, sie das „nur“ Empfiehlt, stellst Du deren Gültigkeit in Frage. Soweit korrekt, lass aber bitte nicht außer acht, dass nichts zu beachten dabei keine Option ist. Es handelt sich bei der „Guidelines“ um eine Richtlinie zur Umsetzung der DVO (EU) 2019…

  • Hier jetzt mal eine weitere Ausführung der Copter-Uni zum Thema VLOS in Abhängigkeit zu ALOS. copteruni.com/vlos_distance/ Nach aktueller Fassung der „Guidelines for UAS operations in the open and specific category – Ref to Regulation (EU) 2019/947“ vom 31.01.2024 gilt die Abhängigkeit zur Größe der Drohne über den Faktor ALOS nicht nur für die spezifische sondern auch für die offene Kategorie. Die Seiten 5 und 6 dieser “Guideline“ sind dahingehend eindeutig!

  • In erster Linie ist das C1-Zertifikat für den Endkunden maßgebend. Es ist eine Art Betriebsgenehmigung für die jeweilige Betriebskategorie, in diesem Fall in open A1. Es ist nicht Aufgabe des Endkunden zu hinterfragen, ob bei der Zertifizierung durch den Prüfer (der ist in dem Fall maßgebend und nicht der Hersteller) gewisse Punkte der Anforderungen eingehalten werden oder nicht. Macht der Prüfer dabei einen Fehler können entsprechen Nachforderungen gestellt werden (z.B. Softwareupdate ) oder so…

  • @Raph: Was mit der Mini 4 Pro geht oder nicht hängt nicht von Deiner Ausbildung ab. Die Mini 4 Pro ist regulär in C0 Klassifiziert. Damit darf sie max. 120 m über dem Startpunkt fliegen. Heißt über einem Abgrund kann sie die Höhe nicht wirklich feststellen und fliegt auch darüber. Bei solchen Situationen musst Du (unabhängig der Ausbildung) sicherstellen dass Du einen maximalen Abstand von 120 m zum nächsten Punkt zur Erdoberfläche einhältst. es ist nur mit einer C0-Klassifizierten Drohne nicht …

  • I.a.R. ist beim Wechseln der Drohne vor dem Koppeln auch die jeweils andere FW-Version in der RC2 erforderlich. War zumindest bei der DJI-RC erster Generation der Fall!

  • Zitat von Kopter3223: „… So wie die M3 die Einschränkung hat, dass C0 nicht mit dem großen Akku gilt. “ Hier musst Du Dich jedoch einmalig entscheiden und nicht je nach Einsatz ob mit oder ohne großem Akku. Auch die Avata muss Cx-klassifiziert werden! Mit 420 gr. liegt sie eindeutig über C0. Mit 21 m/s liegt sie in jedem Fall in C2 und fliegt mit EU-Fernpilotenzeugnis in A2 bzw. mit EU-Kompetenznachweis in A3. Ggf. kann sie nach Wunsch in C1 Klassifiziert und damit auf 19 m/s beschränkt werden. …

  • Dreh und wende es wie Du willst, ich habe nirgends geschrieben, dass es so im Gesetzestext steht und ich habe definitiv nichts falsches geschrieben. Und galube mir, ich habe für niemanden außer allem anscheinend nach Dir irgend etwas Mißverständlich oder gar unnötig Verschärfend in den Raum gestellt. Das Missverständnis hast erst Du mit Deinem Hinterfragen als solches aufgeworfen. Das impliziert, dass noch nicht mal dicht heran fliegen möglich wäre, was faktisch möglich ist.

  • Zitat von TimDJI: „dicht heran Hab ich so nicht gelesen, wie heisst es in der offiziellen Regelung? “ Zitat von OlliHH: „... Von „dicht heran“ ist da nichts zu lesen. “ Man kann es auch zerreden! Korrekt steht in DVO (EU) 2019/947! Zitat von Anhang 1 - UAS.OPEN.020 zu A1/C1: „… nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftf…

  • Es fehlt hier noch das Hauptargument worin der Vorteil besteht die Mini 4 Pro weiterhin in C0 zu belassen. Mit C0 darf man auch über unbeteiligte Personen (keine Menschenansammlungen) fliegen, was in C1 nur bis dicht heran erlaubt ist.

  • Zitat von Stupor Mundi: „Blödsinn gucken ... <a href="youtube.com/watch?v=mT14TLLQo5g">youtube.com/watch?v=mT14TLLQo5g “ Das Ganze gab es schon mal als Challenge in der TV-Sendung „Klein gegen Groß“ mit Felix von der Laden. <a href="youtu.be/IX7j797IwhI?si=kZao57P-KSwy0tBj">youtu.be/IX7j797IwhI?si=kZao57P-KSwy0tBj

  • Sorry, ist zwar schon ein Jahr her, wenns denn aber noch mal ausgegraben wird. Ich will und möchte mich auf solche Provokationen wie von Herrn @johntravolta aufgeworfen, nicht weiter äußern. Ob er einem Schreiben einer vom Bundesamt bestellten offiziellen Behörde glauben schenken mag oder nicht, bleibt allein ihm überlassen. Jedenfalls sind solche Aussagen bei Vorlage eines solchen Schreibens deutlich verbindlicher als eine Auffassung eines Herrn @johntravolta. In wie weit das sich auf österreic…

  • Wo ist das ...?

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

    Beitrag

    Zitat von Ulrich60b: „… Ich habe meine Lösung eingereicht. … “ Wenns denn mal eine Lösung gewesen wär, da waren aber 46.

  • Zitat von sunny_sylt: „Das ist doch nun absoluter Quatsch!… “ Was ist Quatsch? Der bereitgestellte Auszug aus einem über die Grenzen von Europa hinaus geltenden Handbuch direkt von DJI einschließlich der Tatsache dass es nach DVO (EU) 2019/945 niemals eine C0-Klassifizierung für Drohnen >=250 &r. geben wird oder die beharrliche Darstellung es gäbe eine 342 gr. Drohne mit einem C0-Label ohne auch nur ansatzweise für eine solche Tatsache einen Nachweis zu erbringen? Selbst mit einem Foto einer Dro…

  • Zitat von sunny_sylt: „… da beide nachweislich mit C0 zertifiziert! “ Ist das so Eine C0 klassifizierte Drohne mit 342 gr. gibt es nicht und wird es auch nie geben drohnen-forum.de/index.php/Att…273805d2d3ce3a4c5c46494b0

  • Bezogen auf A1 ist das korrekt! Mein Fehler!

  • Oder als Deklassifiziert oder wodurch wird eine deklassifizierte Mini 4 Pro begrenzt? Klar, mit TOM >= 250 gr. fliegt sie in Open A3, als C1 klassifiziert in Open A1.

  • Zitat von Jens Wildner: „Aber doch nur, wenn ich das richtig verstanden habe, mit C1-Zertifizierung, weil da die MTOM dann höher angegeben sein soll/ist!?Das nur der Vollständigkeit halber! “ Als deklassifizierte Drohne hat die Mini 4 Pro keine Angabe zum MTOM. Die MTOM-Erklärungen sind dediziert Angaben unter der jeweiligen Klassifizierungen. In den Spcs. gibt es nur eine Angabe zum Startgewicht mit dem Standardakku und weiter unten die Angabe zum Gewicht des Plus-Akkus!