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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Zitat von ElGordo2023: „… Meine Frage oben war nun, ob das LuftVG überhaupt für meine Drohne gilt. Unter einem "Flugmodell" §1 LuftVG Ziffer 9 wie von @quadle geäußert würde ich zumindest ein "Modell"flugzeug verstehen, also die maßstäblich verkleinerte Ausführung eines größeren Vorbildes. Eine Drohne wäre für mich daher kein Flugmodell, da es ja nicht die Nachbildung eines Originals ist. Unter Ziffer 11 könnte ich noch eine Drohne reininterpretieren, da sie höher als 30m aufsteigen kann. Aber d…

  • Wo ist das ...?

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

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    Man möchte halt ein Suchbild einstellen und keinen Wettbewerb, wer Google Lens am schnellsten bedienen kann! Recherchen im Netz sind was anderes als einfach das ganze Bild in die Rückwärtssuche einzugeben. Und ja, von anderen ist es immer „nicht zuviel verlangt“ etwas zu machen, damit man selbst nichts zu beachten hat! Es muss sich halt erst einmal jeder damit Befassen was man selbst ausschließen möchte!

  • Zitat von ElGordo2023: „… Grundaussage des §25 ist jedoch der Flugplatzzwang. … “ Deine Verwirrung entspringt der nach Deiner Auffassung gebildeten Grundaussage? Wie kommst Du eigentlich darauf? Im §25 wird auch auf Luftsportgeräte (Gleitschirme, Flugdrachen, Ballons, usw. ) Bezug genommen, die ebenfalls Deiner Grundaussage aka Auffassung widersprechen. Dein zu Sport- und Freizeitzwecken betriebenes umbemanntes Luftfahrtsystem fällt unter die Kategorie „Flugmodell“ lt. LuftVG §1 Ziffer 9.

  • Wo ist das ...?

    quadle - - Tratsch und Geplaudere

    Beitrag

    Muss man entsprechend der vorangegangenen Hinweisen gleich wieder mit Spitzfindigkeiten dahingehend, die hier absolut nichts zu suchen haben, fortfahren?

  • Mit den Verbandsregeln startest Du in der spezifischen Kategorie nach jeweiliger Betriebsgenehmigung des jeweiligen Verbandes. Diese sind vom LBA (nicht EASA) für den jeweiligen Verband genehmigt und damit auf Deutschland beschränkt. M.W. akzeptiert nur die Schweiz die jeweiligen Verbandsregeln. Für die EU einheitlich sind die Betriebregeln lt. DVO (EU) 2019/947. Dann aber für den Betrieb in den offenen Unterkategorien A1-A3. Nicht nach Verbandsregeln.

  • Zitat von FlyRc: „… Werde den Copter oftmals im Urlaub nutzen wollen. … “ Im Urlaub (außer Schweiz) wirst Du kaum nach Verbandsregeln fliegen können.

  • Das ganze ist wohl inzwischen eher was fürs Thema persönliche Befindlichkeiten!

  • Zitat von Jens Wildner: „M.M.n. zeigt das einmal mehr, dass das Ganze wohl mit der heißen Nadel gestrickt wurde. … “ Da ist nix mit heißer Nadel oder Willkür gestrickt!!! Macht man sich die Mühe und Setzt sich mit der Formel auseinander sieht man, dass die Berechnungen linear zzgl. eines festen Beiwert verlaufen. Wenn da die Mini 3/4 besser abschneidet als eine Air/Mavic 3, dann liegt es nicht an der Formel sondern an den herangezogenen Zahlen. Von daher nicht einfach einen aus dem Bauch heraus …

  • Zitat von curio: „Kann es sein, dass die CopterUni bei ihren Beispielen der CD (Text, Tabelle) die ausgefaltete Größe der Mini 3/4 Pro mit Propellern aber die ausgefaltete Größe der Mavic/Air 3 ohne Propeller zugrundelegt? … “ In meinem Beitrag ging es vorrangig um die Betrachtung zur Bestimmung der Sichtweite bzw. im Zusammenhang der Guideline dies über ALOS zu tun. Das hier eine Mini 3/4 pro zu einem höheren Sichtweite führt als eine Air/Mavic 3 ist für mich ebenfalls kaum zu glauben. Habe das…

  • Zitat von OlliHH: „Bleib zu hoffen, dass du nicht mit dem Schiff fährst, denn bei vielen Schiffen werden die Drohnen einkassiert und erst bei der Ausreise wieder ausgegeben. …. “ drohnen-forum.de/index.php/Thr…?postID=457929#post457929

  • Es geht dabei um eine Enterprise-Produkt, da sehe ich weder eine Consumer-Drohne noch eine ActionCam o.ä..

  • Bisher hast Du Dich doch immer gewunden, da es doch nur die spezielle Kategorie betrifft und nicht die „offene“. Jetzt wo das gerade gezogen wurde, kommst Du mit einer Formel, die die EASA als geeignet ansieht und empfiehlt diese Anzuwenden. Nur weil, sie das „nur“ Empfiehlt, stellst Du deren Gültigkeit in Frage. Soweit korrekt, lass aber bitte nicht außer acht, dass nichts zu beachten dabei keine Option ist. Es handelt sich bei der „Guidelines“ um eine Richtlinie zur Umsetzung der DVO (EU) 2019…

  • Hier jetzt mal eine weitere Ausführung der Copter-Uni zum Thema VLOS in Abhängigkeit zu ALOS. copteruni.com/vlos_distance/ Nach aktueller Fassung der „Guidelines for UAS operations in the open and specific category – Ref to Regulation (EU) 2019/947“ vom 31.01.2024 gilt die Abhängigkeit zur Größe der Drohne über den Faktor ALOS nicht nur für die spezifische sondern auch für die offene Kategorie. Die Seiten 5 und 6 dieser “Guideline“ sind dahingehend eindeutig!

  • In erster Linie ist das C1-Zertifikat für den Endkunden maßgebend. Es ist eine Art Betriebsgenehmigung für die jeweilige Betriebskategorie, in diesem Fall in open A1. Es ist nicht Aufgabe des Endkunden zu hinterfragen, ob bei der Zertifizierung durch den Prüfer (der ist in dem Fall maßgebend und nicht der Hersteller) gewisse Punkte der Anforderungen eingehalten werden oder nicht. Macht der Prüfer dabei einen Fehler können entsprechen Nachforderungen gestellt werden (z.B. Softwareupdate ) oder so…

  • @Raph: Was mit der Mini 4 Pro geht oder nicht hängt nicht von Deiner Ausbildung ab. Die Mini 4 Pro ist regulär in C0 Klassifiziert. Damit darf sie max. 120 m über dem Startpunkt fliegen. Heißt über einem Abgrund kann sie die Höhe nicht wirklich feststellen und fliegt auch darüber. Bei solchen Situationen musst Du (unabhängig der Ausbildung) sicherstellen dass Du einen maximalen Abstand von 120 m zum nächsten Punkt zur Erdoberfläche einhältst. es ist nur mit einer C0-Klassifizierten Drohne nicht …

  • I.a.R. ist beim Wechseln der Drohne vor dem Koppeln auch die jeweils andere FW-Version in der RC2 erforderlich. War zumindest bei der DJI-RC erster Generation der Fall!

  • Zitat von Kopter3223: „… So wie die M3 die Einschränkung hat, dass C0 nicht mit dem großen Akku gilt. “ Hier musst Du Dich jedoch einmalig entscheiden und nicht je nach Einsatz ob mit oder ohne großem Akku. Auch die Avata muss Cx-klassifiziert werden! Mit 420 gr. liegt sie eindeutig über C0. Mit 21 m/s liegt sie in jedem Fall in C2 und fliegt mit EU-Fernpilotenzeugnis in A2 bzw. mit EU-Kompetenznachweis in A3. Ggf. kann sie nach Wunsch in C1 Klassifiziert und damit auf 19 m/s beschränkt werden. …

  • Dreh und wende es wie Du willst, ich habe nirgends geschrieben, dass es so im Gesetzestext steht und ich habe definitiv nichts falsches geschrieben. Und galube mir, ich habe für niemanden außer allem anscheinend nach Dir irgend etwas Mißverständlich oder gar unnötig Verschärfend in den Raum gestellt. Das Missverständnis hast erst Du mit Deinem Hinterfragen als solches aufgeworfen. Das impliziert, dass noch nicht mal dicht heran fliegen möglich wäre, was faktisch möglich ist.

  • Zitat von TimDJI: „dicht heran Hab ich so nicht gelesen, wie heisst es in der offiziellen Regelung? “ Zitat von OlliHH: „... Von „dicht heran“ ist da nichts zu lesen. “ Man kann es auch zerreden! Korrekt steht in DVO (EU) 2019/947! Zitat von Anhang 1 - UAS.OPEN.020 zu A1/C1: „… nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftf…

  • Es fehlt hier noch das Hauptargument worin der Vorteil besteht die Mini 4 Pro weiterhin in C0 zu belassen. Mit C0 darf man auch über unbeteiligte Personen (keine Menschenansammlungen) fliegen, was in C1 nur bis dicht heran erlaubt ist.