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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Urteil Bundesverfassungsgericht. Aus meiner Sicht sind Drohnen auch Luftfahrzeuge.
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Zitat von Michael67: „Sorry, @_Markus_ @Guenther J. Das war natürlich Unsinn, was ich da geschrieben habe. Denkfehler. War gedanklich bei allem mit seitlichen Abstand wie Bundeswasserstrassen etc. Bei Naturschutzgebieten gibt's den nicht, logisch. Überflug? Gute Frage. Die Frage ist sicher, aus welchem Grund man ihn zunächst verboten hat. Also im Vogelschutzgebiet fliegt ein Steinadler auch 120m hoch. Von daher, der Grund ist ja immer noch derselbe. Selbst wenn es nun erlaubt wäre, dort auf 120m…
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Ich habe am Montg die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis bestanden und warte nun , das das LBA mir die Bescheinigung schickt
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Ich habe heute um 18:15 Uhr meine Prüfung bei der CopterUni abgelegt und bestanden. von meiner Seite nur lobenswertes zu berichten. Der Kurs ist gut aufgebaut und sehr umfangreich. Die Videos mit den Raketen vielleicht 2 mal anschauen, Die Zwischenfragen 3bis 4 mal dann kommt man auch durch die Prüfung.
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Heute den A2 Schein bei Copteruni gemacht. Prüfung bestanden. Kann mir nicht vorstellen, das man den A1/A3 nach dem Erhalt des A2 Scheines noch mitführen muss, da man ohne A1/A3 den A2 gar nicht machen kann.
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sorry hab verstanden
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Habe mich gerade bei Copteruni angemeldet. Mache nun den A2. Scheint wohl zur Zeit die einzige Möglichkeit zu sein um von der 150 Meter Grenze wegzukommen.
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Air 2S - Bestandsdrohne?
BeitragDie EU muss noch handeln, sie hat die Rechtsvorschriften noch nicht vollständig veröffentlicht, und solange dies nicht der Fall ist, wird es keine CE-klassifizierten Drohnen geben. Das Problem ist die EU und nicht die Drohnenhersteller
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Ich habe mich obwohl ich im DMFV bin auch am 31.12.20 registriert und den A1/A3 gemacht. Betreiber ID habe ich bereits bekommen. Den DMFV habe ich informiert, das Sie mich nicht mehr zu registrieren brauchen. So erhalte ich auch keine doppelte ID
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Ich habe mich am 31.12.20 registriert und ohne nachzufragen heute eine Mail bekommen das ich unter meinem Login auf der LBA Seite die ID abrufen kann. War auch so.. LBA wird schon keinen vergessen. Ist doch Zeit bis 1.4.21
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Dauert halt. Am 31.12.20 alles erledigt und warte auch noch. Wird schon bis zum 1.4.21 da sein. Bleibt halt mein altes Schild auf der Drohne. Ist eh schöner
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Wenn wir hier noch 14 Tage so weitermachen, dann habe ich alle § im Kopf
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Ich bleibe dabei. bis 31.12.22. Siehe gelbe markierung in der Tabelle vom LB Steuerer von Drohnen bis 2 kg dürfen ihre Drohne in einer Entfernung bis zu 50 m zu Menschen betreiben, wenn sie über ein Kompetenzniveau mindestens vergleichbar zu UAS.OPEN.030 Nummer 2 von Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/947 verfügen. Dieses Niveau ist erreicht, wenn der Fernpilot: a) über ein EU-Fernpiloten-Zeugnis verfügt oder b) über einen nationalen Kenntnisnachweis gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2…
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Nach meinem Stand ist das so: in der Unterkategorie A2 darf ich mit der Mavic 2 fliegen wenn eine EU-Fernpiloten-Zeugnis vorliegt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 50m zu Menschen einzuhalten. Alternativ ist auch ein bisher gültiger Kenntnisnachweis in Kombination mit einem EU-Kompetenznachweis und einer Selbsterklärung zur Durchführung eines Selbststudiums bis zum 31.12.2022 als Nachweis ausreichend.
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Also ich habe mich am 31.12.20 registriert und warte immer noch auf die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID).
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Gewicht der DJI Mavic 2 zoom
BeitragEntscheidend ist das Gewicht was DJI angibt. Zoom und pro über 900 gr.
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Nachprüfung ja und über die Änderungen schulen ok. Ganz neue Prüfung ist Abzocke. Wenn man 5 Jahre geflogen ist, hat man sicherlich genug Erfahrung und muss nicht alles neu machen
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Ich bin auch im DMFV und besitze die Mavic 2 Zoom. Ich besitze den Kenntnisnachweis ( vor 2 Jahren beim DMFV gemacht) und habe am 31.12.20 den Kompetenznachweis bei der LBA gemacht , mich auch gleichzeitig registriert obwohl der DMFV ja alle Mitglieder registrieren soll. Dies ist mir aber alles zu schwammig. Klare aussagen bekommt man dort zur Zeit auch nicht. Ist auch vielleicht gar nicht möglich. Ich werde ich nach den Regeln A3 fliegen , da ich eh kaum anders geflogen bin. Da ich ja eine Mavi…