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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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nö, sie müsste als erstes diejenigen, deren personenbezogenen Daten sie erhalten darüber informieren mit Angabe welcher Daten zu welchem Zweck abgefragt wurden und wie lange sie gespeichert werden sollen und bei welcher Stelle sich man dann jetzt über diese Verletzung des Datenschutzes beschweren kann (Artikel 14 DSGVO dejure.org/gesetze/DSGVO/14.html) Interessant wäre es, da mal nachzufragen was die an Daten über mich gespeichert haben (Artikel 15 DSGVO dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html)
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Hm ... Also, da vertickt irgendjemand Sachen die eine in Deutschland nicht erlaubte Funktion aufweisen。 Die BundesNetzA kommt dahinter,kontaktiert den Hersteller, verbietet ihm den weiteren Vetrieb mit dieser Funktion, fordert eine Liste der Käufer hier an, schreibt die mit dem bekannten Inhalt an und eine Rechnung an den Hersteller. Durchaus denkbar ....
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mal so aus der Praxis: der Tierschutzverein Gera unterwegs mit der Typhoon H520 bei der Rehkitzrettung. youtu.be/Jk0xC8Aee0A Und die 0,5 l Flaschen sind doch irgendwie ganz schön groß
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In den NOTAMs müsste stehen, wann der CTR zurückgesetzt wurde, Ich würde den Luftraum dann auch als unkontrolliert G bewerten (sofern die NOTAM nicht anders besagen). Wobei natürlich der Spassfaktor flöten geht wenn man immer vorher prüfen muss ob man heute fliegen kann. Ein bißchen kann ich da mitfühlen, ich wohne im Kontrollbereich des Münchner Flughafens - geht hier aber halt ziviler zu. In der Kommunikation mit den entsprechenden Stellen ist es vorteilhaft, Fachkenntnisse vorweisen zu können…
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Ich würde eine alternative Vorgehensweise empfehlen, vlt klappt es ja damit: 1. Nicht per Telefon - schriftlich oder per e-mail 2. Informiere dich wo in deiner Umgebung eine Schulung und Prüfung von einem zertifiziertem Unternehmen angeboten wird für Kenntnisnachweis und Sachkundeprüfung. Mach beide - Kosten liegen bei ca. 500,- € Du erhältst einen blauen Lappen, so ähnlich wie der rosa Lappen, der als Nachfolger vom grauen Lappen kam - ja es gibt sie noch - und wirst damit beim Luftfahrtbundesa…
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Hi Oli, nichts gegen die Flir Kameras, die sind klar besser. Wenn man sich die leisten kann und will. Und es unbedingt sein muss: youtu.be/DSGqD9QnkOs youtu.be/x3bkxypqp6U usw. Ich werd dann die nächsten Tage mal selber berichten. tschau Stefan
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Mavic Air - Reichweite
BeitragMecker! 560m und du willst die Fluglage der Drohne noch gesehen haben, halleluja, ein Wunder. Und was soll das mit den Spottern? Die brauchst du wenn du mit ner fpv brille fliegst, dann siehst du aber deine Lichter nicht mehr.
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kann man so nicht sagen, das haben auch die anderen flugsicherungen so übernommen bspw die Austro Control für ihre flughäfen regierung.mittelfranken.bayern…353-18_Austro_Control.pdf
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Das Ende der privaten Fliegerei als Hobby - kein FPV Race mehr, no freestyle, keine Drohnis ....
BeitragMahlzeit, Nachdem ich schon ein paar Mal unangenehm aufgefallen bin in meinem Bemühen an einen verantwortungsvollen, rechtskonformen Umgang mit den Drohnen zu appellieren, hier etwas Info. Das sind zwar (noch) amerikanische Zustände, aber die drohen uns auch: youtu.be/6rdsrKpCB04 Und das liegt gar nicht so fern: am 5.9.2018 wird darüber in Düsseldorf diskutiert: dronesec.eu Tschau Stefan
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Servus, Und Gruß aus Oberbayern - PLZ Bereich 85 Es muss nicht so teuer sein: die Yuneec Typhoon H520 mit Wärmebildkamera ist da deutlich preisgünstiger, Startgewicht unter 2 kg, und reicht für rettet bambi vollkommen aus. Wenn du da wirklich Interesse hast: ich will da auch einsteigen, oben genannte Drohne ist in den nächsten Tagen bei mir. Evtl. Könnten wir uns mal treffen? Gruß Stefan rettet-bambi.de - muss da noch ran
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Das mit der Aufstiegsregelung in kontrollierten Lufträumen ist ein komplexes Thema, wenn es um militärische Lufträume geht wird es noch schwieriger. Das geht es los mit ICAO Karte, NOTAMs usw. Zu den allgemeinen Vorschriften bestehen weitreichende Ausnahmeregelungen die auch das Fliegen mit Drohnen innerhalb der 1,5 km Zone gestatten, sofern Flughafenbetreiber und -sicherrung zustimmen und die Anforderungen an den Betrieb der Drohne erfüllt werden. Für den Betrieb innerhalb des kontrollierten Lu…