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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Hallo, der §21b LuftVO gibt lediglich grundsätzliche Aufstiegsverbote wieder. Aber er gibt auch gleichzeitig das Recht z.B. einem Grundstücksbesitzer, dem Überflug zu zu stimmen. Stimmt dieser zu ist das Verbot aufgehoben. Die NFL 1-1163-17 stellt eine gemeinsame Grundlage des Bundes und der Länder dar, wie Aufstiegserlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen gem §§21a und 21b LuftVO einheitlich zu erteilen sind. Die Stadt kann hierüber in keiner Weise entscheiden. In der Regel steht in den Nebenbesti…

  • Zitat von pa18sc: „Zitat von Heinrich1: „Welche Deckungssumme muss mindestens vorhanden sein? Gibt es da gesetzliche Anforderungen? “ Hallo, ich gehe einmal davon aus, dass Deine Drohne unter 500kg ist dann die Deckungssumme aus a). Rechnungseinheiten sind das Sonderziehungsrecht des IWF. Ich habe mal den Paragraphen hier hinein kopiert. Luftverkehrsgesetz § 37(1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall a) bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu e…

  • Zitat von Heinrich1: „Welche Deckungssumme muss mindestens vorhanden sein? Gibt es da gesetzliche Anforderungen? “ Hallo, ich gehe einmal davon aus, dass Deine Drohne unter 500kg ist dann die Deckungssumme aus a). Rechnungseinheiten sind das Sonderziehungsrecht des IWF. Ich habe mal den Paragraphen hier hinein kopiert. * * Luftverkehrsgesetz * § 37 (1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall * a) * bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kap…

  • Zitat von RC-Role: „Das für Drohnenpiloten wesentliche davon hier verständlich rüber zu bringen, daran sind schon ganz andere gescheitert. “ Genau, wer dies versucht muss scheitern, denn es gibt keinen Auszug bzw. "wesentliche" der nur die Drohnenpiloten betrifft. Es gibt zwar derzeit noch mit den §§21a-21f LuftVO ein paar erlaubnisbedürftige Betriebe und Verbote bzw. aus anderen Paragraphen Verpflichtungen die den Betrieb betreffen, aber die Verpflichtungen für Piloten und Flugregeln sind für a…

  • Zitat von RC-Role: „Verboten, nicht Verboten, verboten... Wenn dir das wichtig ist dann erklär es den Neulingen halt so dass sie es verstehen: “ ich habe lediglich auf mz56 geantwortet. Ich habe hier keinem Neuling etwas erklären wollen. Nur der Hinweis von mz56 "verboten sei ein Flug in Kontrollzonen über 50m" beinhaltet, dass ein Flug in Kontrollzonen unter 50m erlaubt sei. Und das ist falsch. Daher auch die Beschränkung meines Hinweises auf die Unterschiede Verbot Flugverkehrskontrollfreigabe…

  • Der Flugplatzbetreiber muss zustimmen bzw. der Flugleiter in dessen Vertretung.

  • Zitat von mz56: „Verboten ist das Fliegen: - in einem Abstand von 100 Metern zu Bahnanlagen, Bundesstraßen, Autobahnen, Bundeswasserstraßen, öffentlichen Behörden, Krankenhäusern, Menschenmassen - in einem Abstand von 1,5 Kilometern zu Flughafenbegrenzungen (auch kleinere Flugplätze oder Hubschrauberlandeplätze) - in Kontrollzonen (siehe ICAO-Karten) oberhalb von 50 Metern Flughöhe - in Naturschutzgebieten, Wohngebieten, anderen ggf. auch temporären NoFly-Zones “ Ok, dann werde ich in Zukunft fa…

  • Zitat von mz56: „- oder man ist Inhaber einer Lizenz für die bemannte Luftfahrt ja, hat allerdings nichts mit einer "Drohnenfluglizenz" zu tun, die gibt es in dieser Art nicht “ Klar gibt es diese Lizenzen, davon habe ich 3 verschiedene, Motorflug, Segelflug und UL. Ich hatte ja nur die Bedingungen aus §21a LuftVO aufgeführt, wie die verlangten Kenntnisse nachgewiesen werden können. Wenn Du die Einweisung nach §21e LuftVO als Drohnenführerschein bezeichnest, hast Du diese schon mal bekommen, ohn…

  • Zitat von mz56: „- in Kontrollzonen (siehe ICAO-Karten) oberhalb von 50 Metern Flughöhe “ Es ist nicht verboten in Kontrollzonen zu fliegen, solange ich nicht in den Beschränkungen aus §21a und 21b LuftVO unterliege. Was ich benötige ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Dies ist etwas völlig anders als ein Verbot. Die Flugverkehrskontrollfreigabe erteilt die zuständige Flugverkehrskontrollstelle. Das ist erst einmal der Sachstand. Fliegen in Kontrollzonen also Luftraum D-CTR nur mit einer Flug…

  • Zitat von mz56: „Auch eine "Drohnenfluglizenz" gibt es nicht, es gibt lediglich zwei unterschiedliche Kenntnisnachweise, die oft auch als "kleiner" bzw. "großer" Drohnenführerschein bezeichnet werden. “ Dies ist mir absolut neu. §21a LuftVO schreibt ab 2kg einen Nachweis von Kenntnissen vor. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch - einen Kenntnisnachweis ausgestellt von einer Anerkannten Stelle gemäß §21d LuftVO. - für Modellflieger gibt es die Möglichkeit einer Einweisung gemäß §21e LuftVO …

  • Da kann ich skyscope nur zustimmen. Aber die Landkreise, Kreise, Städte, Kommunen usw. versuchen auch noch immer mit zu reden und einen Gebührennote zu schreiben. Dank des Ewigkeitsprinzips bekommen wir den Föderalismus auch nicht mehr weg.

  • Hallo Bastler, ich gehe mal davon aus, das Du mit LBA das Luftfahrt Bundesamt meinst. Dieses sitz in Braunschweig. Ich wüsste nicht, dass dieses in Genehmigungen und Zulassungen < 25kg involviert ist. Die Landesluftfahrtbehörden können nur Versicherungen gemäß der §§37 bis 43 LuftVG verlangen. Es gibt in keinem mir bekannten Formular für eine Erlaubnis gem. §21a und Ausnahme §21b eine Forderung nach einer gewerblichen Versicherung. Auch eine, in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen…

  • Hmm Bastler, kann es sein, dass Du hier einiges durcheinander wirfst? Also das LBA hat damit überhaupt nichts zu tun. Das LBA ist nur damit beauftragt, Anerkannte Stellen für die Abnahme der Prüfung zum Erwerb des Kenntnisnachweise gem. $21d LuftVO zu genehmigen und überwachen. Auch mit Drohnen über 5kg hat das LBA nix zu tun. Erst ab Drohnen über 25kg die als Flugmodell betrieben werden kommt das LBA mit einer Zulassung ins Spiel, die in der Regel aber wieder an die Verbände wie den DAeC übertr…

  • Ganz ehrlich, im Grunde ist das auch richtig eine eigene Luftfahrthaftpflichtversicherung ab zu schließen, rein zum Selbstschutz. Ich bin seit 42 Jahren Modellflieger, seit 40 Jahren Segelflieger sowie Motorpilot, UL und Fluglehrer. In meiner fliegerischen Laufbahn habe ich schon viel erlebt auch mit den Versicherungen. Im letzten Jahr habe ich mit mehreren PHVs korrespondiert. Ich wollte nämlich eine genaue Abgrenzung von denen bekommen, welcher Betrieb aus ihrer Sicht dem Flugmodell entspricht…

  • Hallo Jens, ich finde die Definition nicht schwammig. Sie sagt ganz klar 50% und das ist recht präzise. Klar macht einem das schätzen der Menge Probleme, aber Übung hilft. Du musst ja auch die Flugsicht schätzen (Flugsicht = Sicht aus dem Pilotensitz des Flugzeuges in Flugrichtung) kannst Du das aus der Drohne heraus? Aber zum Glück gibt es Wetterberichte der betroffenen Flugplätze/-häfen. Die heißen METAR und sind zum im Internet und mehreren Apps auf den Handys zu finden. Das METAR ist eine Be…

  • Sorry aber ich will hier keine Regeln erklären. Ich will auch keine Regeln verteidigen. Ich beneide nur diejenigen, die mit einer so umfangreichen Allgemeinverfügung fliegen dürfen. Wenn ich die Preise der R+V Versicherung richtig im Kopf habe (aus 2018) ist die Differenz zwischen Flugmodell und unbemannten Luftfahrtsystem (bei einer Drohne) nur rund 50,00 EUR gewesen. Wenn ich jetzt die Kosten der Erlaubnis/Ausnahme in NRW von 500,00 EUR betrachte, dann sind die 50,00 EUR in Baden-Württemberg +…

  • Sorry, Asche auf mein Haupt. habe Dich mit Sascha3580 und dem Punkt Hauptwolkenuntergrenze verwechselt. Ich habe nie behauptet, das an #13 etwas falsch war. Ich wollte nur die Regeln für D-CTR komplett zusammengefasst aufschreiben. Dachte mir das sei so übersichtlicher. die 1.500ft stehen in der SERA 5005 b) 1. Also bitte die Verwechselung entschuldigen.

  • Hallo, sorry, aber Bullshit sehe ich nicht so. Die Allgemeinverfügung lässt zwei Kreuze zu A 1 und 2. Da kann man wählen ob als Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrzeug. Das heißt ich kann mir die Erlaubnis/Ausnahme für unbemanntes Luftfahrzeug erteilen lassen und genieße so die Möglichkeiten aus I und V. Auch das mit "gewerblich" ist so nicht korrekt. Auch ein nichtgewerblicher Einsatz kann schon aus einem Modell ein unbemanntes Luftfahrzeug machen. RC-Role hat schon richtig erkannt, das hierin…

  • Ok, Quellenangaben folgen: Hauptwolkenuntergrenze: EU DVO 923/2012 Artikel 2. Begriffsbestimmungen Nummer 50 - vom 20.06.2016 „Hauptwolkenuntergrenze“: die Untergrenze der niedrigsten Wolkenschicht über Grund oder Wasser, die mehr als die Hälfte des Himmels bedeckt und unterhalb von 6 000 m (20 000 ft) liegt;

  • Zitat von Sascha3580: „Zitat von Jens Wildner: „Bezüglich Abstand zu den Wolken gilt in D-CTR lt. Buch das Gleiche - vertikal ~300m AGL, 1,5km horizontal, Hauptwolken unter ~460m > kein Fliegen. Aber was sind Hauptwolken? “ Gibt es nicht! (behaupte ich mal so) “ Sorry, aber es gibt dies! Hauptwolken ist keine Wolkenart sondern eine Mengendefinition. Dies bedeutet, das die Untergrenze der Hauptwolken (auch Hauptwolkenuntergrenze) nicht unter 1500ft liegen darf. Hauptwolken sind die Wolkenschicht,…