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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Ja ich habe diesen OPTIMAL-Tarif - ansonsten hätte die WGV mir den Nachweis ja eigentlich nicht ausgestellt.
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Habe gerade nochmal mit einer Dame telefoniert. 1. Gefährdungshaftung ist mit drin. Das steht zwar nicht explizit als Wort drin ist aber durch die Formulierung "die persönliche gesetzliche Haftpflicht" mit abgedeckt. 2. Thema "Halter" wurde ergänzt. 3. Eine Bescheinigung, dass die Versicherung nach LuftVZO §106 genügt kann nicht explizit gegeben werden, da die LuftVZO (§1) alle Fluggeräte beinhaltet (also auch alles was größer/schwerer ist und keine Drohne mehr ist). Es werden aber nicht alle Fl…
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Boah harter Tobak hier. Mir qualmt die Rübe. Ich muss Euch ehrlich gestehen ich bin inzwischen echt verwirrt und ratlos. Einerseits - Andererseits... Kann ich so naiv sein und sagen wenn ich: a) einen weiten Bogen um kontrollierte Lufträume mache b) immer nur selber steure dann bin ich sicher? Oder ist das zu einfach gedacht? Ich bin echt überfordert aber Euch trotzdem für Eure rege Anteilnahme dankbar!
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Vielen dank für Eure Antworten und den regen Austausch. Da dass für mich alles böhmische Dörfer sind und ich es auch eigentlich nicht einsehe da so viel Energie und Mühe rein zu investieren (eigentlich tut Ihr das ja gerade hier für mich) denke ich dass es einfacher für mich ist, eine explizite Drohnenversicherung (wie der Kollege mit Haftpflichthelden vorgeschlagen hat) abzuschließen. Dann kann ich in Ruhe schlafen.
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Unabhängig von Eurer Diskussion habe ich jetzt Rückmeldung von der Versicherung erhalten (siehe unten). Auf den Punkt: "Versicherungsnachweis gemäß §106 LuftVZO" wurde nicht eingegangen auf den Punkt "Halter" (m.M.n.) jedoch schon. Letztlich denke ich auch dass ich eine explizite Drohnenversicherung abschließen werde. Dann hab ich Ruhe. Sehr geehrter Herr XYZ, Gerne bestätigen wir Ihnen für die private Nutzung Ihrer Drohne in Ihrem Urlaub weltweit bedingungsgemäß Versicherungsschutz. Versichert …
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Zitat von gsezz: „Der Sachbearbeiter muss das erstmal zu seinem Vorgesetzten durch mahlen, und dann gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Dieser kommt zu dem Schluss dass man die Bestätigung nicht ausstellen kann, weil darin Leistungen zugesprochen würden die im Vertrag nicht enthalten sind. 2. Für deinen geringen Jahresbeitrag ist es ihm zu viel Arbeit sich überhaupt damit zu befassen. “ Leider richtig. Und da so eine Gesellschaft sowieso den längeren Atem hat sitzt die das auch gerne aus.
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Zitat von RC-Role: „Zitat von Sodbrennen: „Ist nur die Frage ob das jetzt was an der Diskussion hier ändert. “ Kriegst jetzt von deiner Versicherung die Bestätigung nach §106 LuftVZO oder nicht? “ Angefragt habe ich. Aber die Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam...
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Vielen Dank für Eure rege Anteilnahme. Telefonisch hat mir der Herr von der Versicherung explizit gesagt, dass die Versicherung nur auf mich greift. Sprich wenn eine Dritte Person mit meiner Drohne fliegt ist diese Person nicht versichert. Ist nur die Frage ob das jetzt was an der Diskussion hier ändert. Und ja theoretisch hätte ich genauer formulieren müssen. a) Einschätzung für Deutschland (ich möchte natürlich zu Hause erstmal üben) b) Einschätzung Urlaub
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Zitat von skyscope: „Zitat von Dronepilot: „"Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Drohnen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot verstößt." Das beschreibt explizit die Gefährdungshaftung. “ Eben nicht. Versichert ist hier lediglich das Risiko bei Gebrauch, nicht auch das Risiko aus Halten und Besitz (-> Gefährdungshaftung). Gebrauchsrisiko liegt nur dann vor, wenn das zum Schaden führende Risiko …
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Hallo liebe Flieger, ich bin neu im Drohnen-Thema und habe mich deshalb erkundigt, ob meine Privathaftpflicht, die WGV, auch das Thema Drohnen beinhaltet. Telefonisch wurde mir dies zugesagt und auf mein anfragen hin eine schriftliche Bestätigung zugesandt (siehe unten). Das Thema Gefährungshaftung war dort gänzlich unbekannt aber laut Aussage durch die normale Versicherung mitabgedeckt. Ich möchte euch bitten die Bescheinigung unten anzusehen und mir Eure Einschätzung zu geben, ob das so ausrei…