Ich weiss natürlich, dass es Vorschriften bei einer Einzelerlaubnis gibt, von der nun manche meinen, sie gelten nicht für die "Modellflieger". Wobei es ziemlich klar ist, dass bei einer Kamera am Modellflieger in der Regel von einem UAV gesprochen wird- zumindest wenn die Videos veröffentlicht werden. Und was wäre das denn für eine Logik: der angemeldete UAV Flieger zahlt dafür eine Gebühr und darf nicht alles, der unangemeldete Modellflieger aber nicht und darf alles? Dabei ist es doch auch für…
Ich möchte einmal klarstellen: 1. Natürlich gibt es Aufstiegshöhenbegrenzungen: Ich habe eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis für Bayern. Dieser Bescheid sagt klar in I. Umfang der Erlaubnis: Betrieb eines unbemannten luftfahrtsystems mit einer Gesamtmasse von max. 5 Kg ohne Verbrennungsmotor bis zu einer maximalen Höhe von 100 m über Grund (AGL) .... 6. ....Der Betrieb darf nur....in Sichtweite des Steuerers erfolgen. Definition Sichtweite: wenn ohne optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder …