Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 114.
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
-
Zitat von rubberduck: „Also benötigen beide eine Haftplichtversicherung “ Das ist wie beim Auto. Der Halter muss eine KFZ-HV haben. Wenn er eine andere Person fahren lässt, muss der Fahrer keine KFZ-HV haben. Sein tun ist über die KFZ-HV versichert. Verschuldet er dann einen Totalschaden, und der Halter hat keine Vollkasko dann muss er den Fahrer in die Pflicht nehmen. Demnach ist es ratsam, dass der Fahrer eine PrivatHV hat die die Kosten dann übernimmt. Bei UAS genauso, Nur der Halter benötigt…
-
Zitat von spitz: „Ich werde warten bis ich die e-ID habe. Da ist die Karte komplett. “ Die eID gehört nicht auf die Karte!
-
Zitat von Tievvlieger: „Mal im Ernst: Das LBA will doch daran nix verdienen “ In der deutschen Bürokratie muss alles korrekt geregelt sein. Für jede bürokratische Handlung von Amtswegen gibt es eine Gebühr, selbst eine kostenfreie Dienstleistung ist in irgendeiner Gebührenordnung mit 0,00€ ausgewiesen.
-
Zitat von quadle: „Ich möchte nicht die Aufruhr mitbekommen, wenn ohne jeglichen vorherigen Hinweis, auf einmal Gebühren erhoben werden. “ Ich auch nicht. Vorstellbar wäre aber Folgendes: Wenn die Gebührenordnung vor Ende April beschlossen wird, bekommt jeder eine unverbindliche Zahlungsaufforderung und bei Zahlung gibt es die eID. Warum hat das LBA die Registrierung wohl verschoben?
-
Zitat von MrSpok: „Du hast Dich angemeldet. Das zählt erstmal. Wie lange die Prüfung dauert, liegt nicht mehr in Deiner Hand “ Leute, verwechselt nicht den A1/A3 Kompetenznachweis und die Drohnen-Halter Registrierung. Den A1/A3 Kompetenznachweis bekommst du gleich als PDF-Datei. Die eID zur Drohnen-Halter Registrierung bekommst du bis Ende April, hierzu kommen evtl noch Gebühren hinzu.
-
Zitat von skyscope: „....wenn man da Mitglied wird, ist alles erlaubt! “ Endlich hast du es verstanden. Zitat: Für Verbandsmitglieder wird das neue EU-Luftrecht voraussichtlich erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden. Art. 21 Abs. 3 DVO (EU) 2019/947 Quelle: dmfv.aero/allgemein/drohnenver…ungen-auf-den-modellflug/
-
Genau, deshalb habe ich die PDF-Datei auf dem Smartphone und kann es ggf. vorzeigen zum scannen. Alles andere ist Spielerei.
-
Zitat von Dieselfan: „Ich habe mir die in der Mail vom LBA 2MB große PDF heruntergeladen und kann am Handy soweit hereinzoomen,....... “ Das genügt völlig, alles andere ist Spielerei.
-
Zitat von quadle: „Ist das jetzt wirklich Dein Ernst was du da schreibst? “ Ja ist es. Ist keine Werbung. War an die Gummiente gerichtet, der ist ja im Verband. Dich habe ich nicht angesprochen! Guckst du hier: mfsd.de/registrierungspflicht-…mt-fuer-seine-mitglieder/ Aber sag, woher hast du die Info: "Für Mitglieder eines Verbandes wenn er über diesen Registriert wird, sollen es dann 5€ sein."