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  • Mini 2 (3) als notwendige Erweiterung?

    Philip96 - - Dji - MINI 2

    Beitrag

    Zitat von mh123: „Um der Argumentation entgegenzutreten, DJI hätte nirgends ein erlaubtes Startgewicht von über 250 Gramm (genauer: ab 250 Gramm) angegeben. Haben sie doch. Zitat: „Das Gewicht des Fluggeräts liegt bei montiertem DJI Mini 2 360° Propellerschützer über 250 Gramm. Stellen Sie sicher, dass Sie die lokalen Vorschriften und Gesetze kennen und sich an diese halten. Und, falls gefordert die nötigen Berechtigungen und Genehmigungen der Zuständigen Behörden vor dem Flug eingeholt haben. “…

  • Nein könnte man nicht, denn eine zertifizierte Drohne hätte ein exakt angegebenes maximales Startgewicht. Du dürftest also nur so viel Zubehör anbringen, wie vom Hersteller vorgesehen.

  • Das einzige Problem ist, dass in der Verordnung "maximales Startgewicht" steht. Die Mavic 2 Enterprise wiegt zum Beispiel um die 900g und ist die einzige Drohne von DJI, die mir bekannt ist die ein maximales Startgewicht angegeben hat. Dieses beträgt 1100g. Das ist bei dieser Drohne jetzt nicht relevant, da sie als Bestandsdrohne gilt und ohnehin über 500g wiegt. Es zeigt aber, dass das maximale Startgewicht durchaus deutlich über dem tatsächlichen Startgewicht liegt. Bezogen auf die Mini 2, bei…

  • Ich sehe 4 Möglichkeiten, wenn man jetzt gerade überlegt, eine neue Mini Drohne zu kaufen: - DJI definiert nachträglich das maximale Startgewicht der Mini 2 auf 249g und verbietet damit das meiste Zubehör -> A1 - DJI definiert nachträglich das maximale Startgewicht der Mini 2 auf z.B. 270g oder definiert gar nichts -> ab 2023 A3 - Artikel 20 wird geändert, sodass das tatsächliche Startgewicht entscheidend ist -> Mini 2 fällt ohne Zubehör in A1 - Es kommt eine zertifizierte Mini Drohne in C0 -> A…

  • Hallo Mwyalchen, das Problem ist, dass das niemand so genau weiß. In der Verordnung steht, dass das maximale Startgewicht inklusive Nutzlast unter 250g liegen muss, damit die Drohne dauerhaft in A1 geflogen werden kann. Bei Bestandsdrohnen hat dieses maximale Startgewicht aber bisher kein Hersteller definiert. Wenn ein Hersteller wie DJI für die Mini 2 jetzt einen Propellerschutz anbietet, mit dem die Drohne über 250g wiegt, sollte man wohl davon ausgehen, dass ihr maximales Startgewicht auch üb…

  • Hallo Rubicon, wenn das LBA Recht hat, dann wäre es auch ohne Propellerschutz verboten ab 2023 die Mavic Mini und Mini 2 in Unterkategorie A1 zu fliegen. Das maximale Startgewicht bleibt über 250g, auch wenn ich das Zubehör nicht benutze. Das ist ja gerade das Problem: Wir haben inzwischen von 2 offiziellen Institutionen 2 verschiedene Aussagen dazu.

  • Moin, ich lese schon eine Weile mit und habe letzte Woche eine Mail an das Luftfahrt-Bundesamt geschrieben, um deren Standpunkt herauszufinden. Die Antwort unterscheidet sich von dem, was das das BMK geschrieben hat: "Sehr geehrter Herr --- Klarname gelöscht (siehe C.6) ---, sie haben Recht! Während der Artikel 22 der Verordnung (EU) 2019/947, der für die Übergangszeit bis 2023 zuständig ist, von einer "Startmasse" bei der jeweiligen Eingruppierung der Drohnen spricht, ist im Artikel 20, der aus…