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  • Zitat von cmoss: „Um genau auf dein Beispiel einzugehen: Ich gehe in ein Haus vis a vis des Grundstückes in den zweitern oder dritten Stock, läute an einer der straßenseitigen Wohnungen und bite den Besitzer, ob ich ein Foto aus dem Fenster machen darf. Ist zwar nicht so spannend, wie Fliegen, aber effizienter! “ Wahrscheinlich hast du Recht! Es gibt aber auch Situationen wo es keine Bebauung gibt oder das Gebäude nicht zugänglich ist. Außerdem könnte man aus der Luft viel mehr Winkel aufnehmen …

  • Zitat von quadle: „Das soll aber wie erwähnt nicht vorsätzlich erfolgen und wenn man feststellt, dass man über einer unbeteiligten Person fliegt, soll man sich dann auf Nummer Sicher begeben und den Bereich darüber verlassen. “ Und genau hier ist meiner Meinung nach der Knackpunkt. Wenn ich mich oberhalb einer Straße, Gehweg oder Park im innerstädtischen Bereich befinde, handle ich vorsätzlich. Da heißt für mich, dass selbst eine Mini praktisch nicht legal zu fliegen ist.

  • Danke, das ist bestimmt ganz nett zum üben. Mit ging es aber eigentlich darum heraus zu finden ob sich eine Anschaffung für den Zweck weiter oben lohnt. Mein Gefühl sagt mir aber jetzt, dass es im städtischen Bereich einfach zu viele Auflagen/Verbotszonen gibt für den spontanen Einsatz. Ich wäre aber super dankbar wenn noch jemand etwas zu der Überfliegung von unbeteiligten Personen sagen könnte!

  • Danke für den Link! Komisch das die offizielle App der DFS dann etwas anderes sagt.

  • Zitat von loew: „Auf dem Tempelhofer Feld gilt in großen Teilen der Verbotsbereich des Deutschen Reichstages “ "Droniq" zeigt mir nur den Bereich von 1.85 km um den Reichstag als Flugverbotszone an, hier zählt das Tempelhofer Feld nicht mehr dazu. Interessanter finde ich aber die Regel mit der Überfliegung von unbeteiligten Personen. Meiner Meinung nach lässt sich die im Städtischen Bereich nicht verhindern und kommt somit einem Verbot gleich. Gibt es hier noch mehr Infos?

  • Verstehe, praktisch gesehen schränkt das mein Vorhaben somit deutlich ein. Bei meinem Beispiel wäre es z.B. unmöglich zu verhindern das sich bewegende unbeteiligte Personen (Autos) sich unterhalb der Drohne befinden. Das würde dann aber einen Betrieb im urbanen Raum inklusive Parks prinzipiell unmöglich machen?! Ich denke z.B. hier in Berlin an das Tempelhofer Feld wo ich schon regelmäßig Drohnen gesehen habe. Ist das nun alles eigentlich verboten?

  • Zitat von quadle: „Hier kommt nur das mögliche Abstandsgebot in A2 und A3 bzw. Überflugverbot/gebot zu unbeteiligten Personen (auch in fahrenden Fahrzeugen) in betracht. “ Was aber z.B. für die DJI Mini 2 nicht gillt...

  • Gut, das ist natürlich nochmal ein ganz anderer Konflikt. In der Realität lassen sich solche Aufnahmen von Grundstücken und Gebäuden nur sehr selten machen ohne das der "Nachbar" auch mit drauf ist. Aber wann ist die Privatsphäre verletzt? Ich denke ein Bild auf dem Höchstens ein Balkon mit Wäscheständer steht ist noch keine Verletzung der Privatsphäre. Ich meine, dann würde es ja keine Fotografen mehr geben ;). Meine eigentlich Frage war eher ob die 10m breite Straße (wenn keine Bun­des­fern­st…

  • Hallo Community, ich bin total neu in dem Thema "Drohnen" und habe deswegen ein paar rechtliche Fragen. Konkret geht es darum mit einer kleinen Drohne <250g Luftaufnahmen von Grundstücken und Gebäuden zu machen. Diese befinden sich auf dem Land, aber eben auch in der Stadt. Soweit ich die momentane Rechtslage verstanden habe, darf ich ohne eingeholte Erlaubnis nicht über Wohngrundstücken fliegen. Heißt das, ich kann problemlos von öffentlichen Parks und Gehwegen starten und Fotos von den Wohngru…