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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Für mich übersetze ich die EU Verordnung so: Ich darf eine Drohne, die personengebundne Daten aufzeichnet, benutzen, die Aufzeichnung selber bleib von der Erlaubnis unbetroffen.

  • Zitat von skyscope: „Sie ist seit 01.01.21 in allen EU-Ländern rechtsgültig, Sie regelt aber bei weitem nicht alles, bspw. nicht den Betrieb in Kontrollzonen. Hier kann jeder Staat eigenständig regeln, und tut das auch. In der Slovakei sind bspw. 3,7km um Flugplätze Abstand zu halten, und darüber hinaus gilt für einen Betrieb in Kontrollzonen eine Maximalhöhe vom 30m (Quelle). “ Bekanntlich gehen EU Verordnungen und deren Umsetzung in nationales Recht getrennte Wege. Soweit ich gelesen habe war …

  • Zitat von RC-Role: „Zitat von skyscope: „Zitat von ost56: „... ich will jetzt nicht zurück zum Hüpfen oder Papierflieger, aber ein Hovercraft hebt auch ab. Irgendwo muss es eine Grenze geben. “ Noch mal: Die Grenze ist die Definition dessen, was ein Luftfahrzeug ist. Auch ein Hovercraft ist keines. “ Es macht auch keinen Sinn, diese Definition nach eigenem Ermessen zu erweitern, auch nicht mit und schon gar nicht ohne gesunden Menschenverstand. “ Dann muss man eben das Fahrzeug der Definition an…

  • Zitat von Guenther J.: „Zitat von MadMax3: „So wies aussieht haben die die EU Verordnung noch nicht übernommen. “ Wie was aussieht?Haben die Slowaken denn, ohne die EU Richtlinien übernommen zu haben, schon in vorauseilendem Gehorsam die Unterkategorien A1, A2, A3 im nationalen Recht verankert haben? Hat die Regelung, was die Luftbildaufnahmen betrifft, wirklich etwas mit der EU Verordnung zu tun und ist nicht vielleicht das slowakische Pendant zu der deutschen LuftVO? “ Ich kann diese, eher fra…

  • Zitat von gsezz: „Ich kann nur auf das Antworten was du gefragt hast. Dass es dir Tage später plötzlich um Freigaben in Kontrollzonen geht, gab meine Glaskugel am Mittwoch noch nicht her. Deine Frage war ob du in VERBOTSzonen trotzdem in einer gewissen geringen Höhe fliegen darfst. Eine VERBOTSzone heißt "eine ZONE in der du einem FlugVERBOT unterliegst." Meine Antwort, dass du dort wo dir das Fliegen verboten ist, grundsätzlich nicht fliegen darfst, egal in welcher Höhe über Grund, ist die korr…

  • Zitat von MadMax3: „drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-slowakei/ Steht doch eindeutig da. Du darfst fliegen, aber wenn du Luftaufnahmen anfertigen willst, brauchst du dafür die Genehmigung vom Verteidigungsministerium. “ "wird die Slowakei die EU-Drohnenverordnung übernehmen ... Derzeit (Stand Mitte Februar 2021) ist dies aber noch nicht umgesetzt worden und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres passieren. Bis dahin gelten die bestehenden Vorschriften". ... das steht da. Und das ist alles and…

  • Ok, ich hätte wohl zuerst fragen sollen, ob die EU Verordnung (Stand jetzt) in der Slowakei rechtsgültig ist. Leider findet man zwischen "nur mit Erlaubnis des Militärs" und "EU Drohnenverordnung noch nicht gültig" alles mögliche auf den slowakischen Seiten. Wäre sie rechtsgültig, wäre dann "fliegen im Ausland", zumindetst innerhalb der EU, nicht gegenstandslos?

  • Zitat von skyscope: „Zitat von ost56: „zumal ich außerhalb von DE, in der Slowakei starten wollte “ Andere Länder, andere (Kontrollzonen-) Sitten.Wäre als Info direkt im EIngangspost gut aufgehoben gewesen, und der Thread dann hier: Drohne fliegen im Ausland / Urlaub: Gesetze und Bestimmungen “

  • Zitat von gsezz: „de.wikipedia.org/wiki/Luftraum Wir fliegen in Klasse G. Die reicht herunter bis zur Erdoberfläche. Das bedeutet dass in Flugverbotszonen das Fliegen grundsätzlich verboten ist, egal ob in Kniehöhe, oder auch nur 1cm über dem Boden. “ "Wir fliegen in Klasse G." Ich aber nicht nicht, hatte eigentlich an Delta gedacht. "in Flugverbotszonen das Fliegen grundsätzlich verboten ist," ... dürfte so auch nicht stimmen, wenn es auch schwer sein dürfte, eine Freigabe zu erhalten ... und "…

  • Zitat von Chris.B.: „Zitat von RC-Role: „Das ist deine Behauptung, die du für deine Papierflieger mit keiner geltenden Regelung belegen kannst. Deshalb die "Diskussion". “ Das ist nicht meine Behauptung das ist so im Gesetzt verankert. Rund um Flugplätze gilt das kein Modellflug betrieben wird. Und ja wenn man das Gesetzt HART 1:1 nimmt betrifft das auch einen Papierflieger, da es sich hier auch um ein von dir Gefaltetes Modell Handelt das den Luftraum nutzt. Was gibt es da zu Diskutieren? @ost5…

  • Hallo, es liegt ja auf der Hand, dass man auch innerhalb von Verbotszonen indoor fliegen kann. Wie verhält sich das aber, wenn ich mit der Drohne in Bodennähe bleibe? Ich habe keine Quelle gefunden, die mir sagt, wo eigentlich der Luftraum beginnt. Die EU Verordnung hat den "Blindflug" unterhalb 30 Meter abgeschafft, ok. Selfie Aufnahmen kann man ja auch aus 1 Meter Höhe machen und ein Hummelflug über eine Wiese ist ja auch ein gutes Motiv. Kennt jemand eine Quelle?