Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-4 von insgesamt 4.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Hallo zusammen, danke euch für die zahlreichen Beiträge. Einige Hilfreicher als andere: Destruktiv Zitat von DJIPHV+: „Zitat von CrashBandicoot: „das es kaum möglich ist, mit Freunden/Bekannten einen Ausflug zu machen, um ein paar Shots mit der Drohne auszunehmen “ Du hast ja den Kern schon erkannt: Du willst fliegen, wenn Freunde im Weg stehen. “ Genau.. ich will ausgerechnet dort fliegen, wo Freunde im Weg sind. Beim nächsten mal jage ich sie sogar mit einer Kamikazedrohne. Echt jetzt ? ------…

  • Zitat von ayreon: „Wo ist denn das Problem wenn Du die überschaubare Anzahl Leute gut kennst? Das erforderliche hast Du ja shon angerissen, einfach kurz aufschreiben was Sache ist, sie unterschreiben es Dir und fertig. Das Problem ist eher das "unter Freunden braucht es doch nix schriftliches", also dass Deine Bekannten das dann auch unterschreiben. Der Text an sich ist nicht so anspruchsvoll. Du als Pilot und sie als Motive sollten sich halt einfach risikobewusst und vernünftig verhalten. Dazu …

  • @Guenther: Ja ich habe es schon gesehen :-D. Das Thema geht im benachbarten Thread in eine ähnliche Richtung, scheint jedoch etwas komplexer zu sein, da (a) ein Gewerblicher Use Case verfolgt wird und (b) eine größere Gruppe von Personen betroffen ist. Leider beantwortet es dennoch nicht die Frage nach einer rechtssicheren Dokumentenvorlage, welche (nach entsprechender Unterweisung) nur noch unterschrieben sein braucht um aus unbeteiligten, beteiligte Personen zu machen. Die Situation ist etwas …

  • Hallo zusammen, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist es selbst Besitzern des großen Drohnenführerscheins untersagt, mit einer Drohne >250g, welche der Übergangsregelung unterliegt und somit nicht zertifiziert ist, näher als 50m an unbeteiligte Personen zu fliegen. Ich selber besitze derzeit eine DJI Air 2s, welche darunter fallen würde. Um im Falle eines Unfalls rechtlich abgesichert zu sein, bin ich auf der Suche nach einer juristisch sauberen Erklärung, die unbeteiligte Personen unterschreib…