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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Die zitieren ja auch nur die Bild-Meldung... Und laut Wikipedia ist nau.ch auch eher kein Recherche-Portal, aber hier können "die Schweizer" die Reichweite/Seriösität natürlich gerne noch einmal einordnen.

  • Hast du noch eine Quelle dazu? Ich habe über Google News nur von BILD gesehen, dass jemand der GdP ein "flächendeckendes Flugverbot" für Drohnen fordern würde.

  • Das fällt sogar in die Kategorie "zulassungspflichtig" => EU-DVO 2019/947

  • Danke fürs Teilen des Beitrags. Passend zum anderen Thread, würde dann aber auch das strittige Thema zur MFSD-Regelung (Ausschluss von Geofencing) wegfallen. Außerdem ist mein Gefühl, dass Anfänger eher davon profitieren würden, da Dipul-Informationen direkt im Steuerprogramm eingeblendet werden.

  • Zitat von TheJuid: „Zählt dann nur die Differenz zum Startpunkt? Heißt ich kann so weit runter fliegen wie ich will oder wie sieht das aus? “ Ich habe die Frage zunächst so verstanden, ob die 120m Höhen-Beschränkung der C0 nur nach oben gilt oder (theoretisch!) auch nach unten. Rein rechtlich ist nur von einer maximalen Höhe über dem Startpunkt auszugehen. Aber interessant wäre es schon zu sehen, ob die Programmierung von DJI Werte von kleiner -120m "Höhe" zulässt.

  • Zitat von DanielM: „C0 schließt solches Wissen aus. “ Jeder C0 Drohne muss (laut Verordnung der EU) ein Flyer der EASA beiliegen, auf dem die Informationspflicht plus Link stehen.

  • Zitat von OlliHH: „Das ist die ganz schnöde Allgemeinerlaubnis ... die man sich holen kann wenn man den A2 Schein hat. Damit hat man abseits der Bundeswasserstrasse noch mehr Vorteile. Näher an Strassen, Bahnstrecken, Industrie etc “ NRW geht scheinbar einen anderen Weg als die gemeinsame Allgemeinerlaubnis der 8 Länder, zu denen auch Hamburg gehört. Die Ausnahmegenehmigung für NRW (hier am Beispiel RB Münster) ist deutlich eingeschränkt, aber eben auch mit anderen Auflagen. Außerdem besteht nic…

  • @Jannik-Eni, welche Stelle genau hat dir die Genehmigung ausgestellt? Dein Vorteil der Genehmigung liegt nach deiner Aussage darin, dass du zwischen 10m und 100m nicht die 1:1-Regel einhalten musst (gemäß §21h LuftVO Abs. 3 Punkt 5c), richtig? Die Frage nach der Stelle stellt sich für mich, weil "Bezirksregierung" für mich weder nach der zuständigen Stelle für Bundeswasserstraßen (gemäß §21h Abs. 3 Punkt 5b LuftVO) noch nach der örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes (gemäß §21i Abs. 1 L…

  • Zitat von willi62: „Alles andere macht mE keinen Sinn. “ Deine Meinung und Pläne kannst du dir natürlich herausnehmen. Solange die Aussage des LBA mit Bezug auf die EASA so lautet, wie die auf drohnen.de abgedruckt Antwort, sollten eigene Interpretationen jedoch nicht wie Tatsachen im Forum gepostet werden, damit weniger informierte Personen hier nicht in falscher Sicherheit gewogen werden. Die von dir angemerkten Neuerungen können dann ja gerne im anderen Thread diskutiert und neu bewertet werd…

  • Zitat von willi62: „Das Gültigkeitsdatum auf der NL-A2-Lizenz gilt dann auch für die A1/A3-Lizenz. “ Zu dieser Behauptung der kurze Hinweis, dass dieses Thema schon an anderer Stelle kontrovers diskutiert wurde. Mit dem (vorläufigen) Ergebnis, dass selbst die EASA das wohl in letzter Konsequenz noch nicht festgelegt hat.

  • Hi Sascha, willkommen im Forum! Ist deine Frage so gemeint, dass du im Forum Menschen suchst, die dich beim Selbststudium begleiten z.B. als Spotter oder zum "Reinrufen" für Notfallprozeduren? Ansonsten kannst du dich mit der Drohne, die du planst zu fliegen (ggf. sobald sie bei dir eingetroffen ist), auch erstmal Abseits der Menschen auf dem gründen Feld vertraut machen und die Übungen für das praktische Selbststudium alleine durchführen. Wenn du dann mit den einzelnen Prozeduren vertraut bist …

  • Ja, Bestandsdrohnen, die unter 250g wiegen, dürfen weiterhin in A1 geflogen werden. Bzgl. Sicht aus dem Dachfenster: Ich kann mir das gerade auch nicht gut vorstellen, aber du kennst dein Haus am besten. Es nimmt dir aber die Flexibilität deinen Standort und damit deine Sichtachse auf die zu "verschieben". Das wäre z.B. wichtig, falls unerwartet etwas zwischen dich und die Drohne kommt bzw. die Drohne z.B. unbeabsichtigt hinter einen Baum o.ä. gesteuert wird. Außerdem bzgl. der beschriebenen Flu…

  • Zitat von Sascha3580: „Wie sich das mit mehreren Wohnsitzen verhält, wird jedoch nicht aufgeklärt. “ Zitat von DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947: „Artikel 14 Punkt 6 Satz 2: Ein UAS-Betreiber kann zu keinem Zeitpunkt in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein. “

  • Aus dem Grund ist ja auch der Standort des Piloten/der Steuereinheit relevant. In Flughafennähe und bei gestimmten Events sind die Geräte zur Drohnenerkennung mit Warnautomatismus schon im Einsatz. Im Zweifel fährt dann z.B. die Luftaufsicht oder Polizei raus, ermittelt den Piloten und stellt die Gefahrenquelle ab. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass manche Menschen - insbesondere die, welche schon häufiger schlechte Erfahrung mit Drohnen gemacht haben - sich in Zukunft so ein stationäres …

  • Da schon mehrere Bereiche zu dem Thema Remote ID offen sind, hier mal ein Querverweis dahin, in denen schon vieles zu dem Thema (inkl. Hinweise zur Nutzung) behandelt wurde.

  • Hamburg

    Exterra - - Rechtliche / organisatorische Themen

    Beitrag

    Ich habe vom Hamburger Bezirksamt die schriftliche Bestätigung, dass das Starten und Landen ohne Absperrung von öffentlichen Flächen zum Gemeingebrauch nach §16 HWG zählt. Persönlich bin ich nur vorsichtig bei Grün- und Erholungsanlagen, die nicht zwingend dem HWG unterliegen.

  • Zitat von JCrook: „Man möge mir jedoch jetzt die Haarspalterei verzeihen “ Kein Problem, dann mache ich aber weiter: - §21h LuftVO gestattet den Betrieb "in den nachfolgenden geografischen Gebieten" bzw. "über dem jeweiligen Wohngrundstück". Durch die Verwendung des Dativ wird klar, dass die Wechselpräpositionen "über" eine Positionsangabe und keine Positionsänderung (Verwendung mit dem Akkusativ) bezeichnet. - In deinem Fallbeispiel, beim "Parkplatz von der Arbeit", kann man davon ausgehen, das…

  • Zitat von skyscope: „Die Updates des DJI RC-2: “ Gibt es schon ein Update/eine Spekulation dazu, ob die neue Fernbedieung auch für O3/O3+ abwertskompatibel sein wird? Ich gehe aktuell von einem "Nein" aus - aber das Thema "Hoffnung stirbt zuletzt" kam hier ja schon häufiger.

  • Ich glaube, dass wir eine unterschiedliche Auffassung haben bzgl. Genauigkeit und Relevanz. Das macht aber in einem freien Online-Medium nichts, solange man sich mit der Zeit annähernd. Wenn ich deinen Post jetzt richtig lese, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das die Drohne beim Thema Eindringen in die Privatsphäre mittelbare Relevanz hat und wenn die Umstände so sind, dass man nicht gegen Gesetze verstößt, dann macht man auch nichts Illegales. Ich lese in deinem letzten Beitrag keine Frag…

  • @PatrickBaer: Ich glaube, dass die vielen Nebenbemerkungen und plastischen Situationsbeschreibungen aus deinem Beispiel im Anfangspost etwas von deiner eigentlichen Frage abgelenkt haben. Da hier im Forum häufiger Personen Fragen stellen, welche erkennen lassen, dass diese noch nicht alle Regeln verstanden haben, wurdest du durch deine pauschalen Aussagen zum Start hin sicherlich schnell in diese Schublade gesteckt. Mit dem Thema "Privatsphäre" machst du rechtlich ein großes Fass auf, bei dem es…