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  • Zitat von skyscope: „Zitat von Opal1184: „Alles ist von meinem Dachfenster gut einsehbar ... Demnach darf ich all das, was ich gefragt habe. “ Darfst du nicht, aber du scheinst auch nach in #2 verlinkter Lektüre und hoffentlich erfolgter Forensuche trotzdem eher deine eigenen Erfahrungen sammeln zu wollen. Berichte mal in ein paar Wochen, wie es dir dabei so ergangen ist. “ Die verlinkte Lektüre habe ich gelesen und zumindest im zweiten Link nichts Gegenteiliges entdeckt. Der erste Link in welch…

  • Zitat von skyscope: „ Zitat von Opal1184: „Alles ist von meinem Dachfenster gut einsehbar ... Demnach darf ich all das, was ich gefragt habe. “ Darfst du nicht, aber du scheinst auch nach in #2 verlinkter Lektüre und hoffentlich erfolgter Forensuche trotzdem eher deine eigenen Erfahrungen sammeln zu wollen. Berichte mal in ein paar Wochen, wie es dir dabei so ergangen ist. “ Eigne Erfahrungen gut und schön, was genau darf ich denn nicht, vom vorher Beschriebenen. Zitat von Michael67: „Warum gehs…

  • Zitat von Exterra: „Ja, Bestandsdrohnen, die unter 250g wiegen, dürfen weiterhin in A1 geflogen werden. Bzgl. Sicht aus dem Dachfenster: Ich kann mir das gerade auch nicht gut vorstellen, aber du kennst dein Haus am besten. Es nimmt dir aber die Flexibilität deinen Standort und damit deine Sichtachse auf die zu "verschieben". Das wäre z.B. wichtig, falls unerwartet etwas zwischen dich und die Drohne kommt bzw. die Drohne z.B. unbeabsichtigt hinter einen Baum o.ä. gesteuert wird. Außerdem bzgl. d…

  • Danke das wusste ich nicht. Ändert sich dann an dem hier etwas? Zitat von Opal1184: „Demnach darf ich all das, was ich gefragt habe. Mit der Abstandsregel sieht es dann so aus: ...darf an Unbeteiligte mit angemessenem Abstand (leider unbestimmt) vorbei fliegen. Drüber weg nur wenn nicht anders möglich, weil unverhofft. Menschenansammlungen generell tabu. “ Hab das hier bei drohnen-camp.de gefunden. Demnach fällt die mini 3 pro dennoch unter A1. Ab dem 1. Januar 2024 darfst du deine Bestandsdrohn…

  • Danke für eure Antworten. Demnach darf ich all das, was ich gefragt habe. Mit der Abstandsregel sieht es dann so aus: Meine Drohne hat die Spezifikation C0, damit fällt sie in die offene Kategorie A1 und darf an Unbeteiligte mit angemessenem Abstand (leider unbestimmt) vorbei fliegen. Drüber weg nur wenn nicht anders möglich, weil unverhofft. Menschenansammlungen generell tabu. Stimmt das so? Zitat von skyspy: „Nur zum besseren Verständnis, Du bist nagelneuer Drohnenbesitzer und willst vom Dachf…

  • Hallo zusammen. Bin neu im Forum und auch nagelneuer Drohnenbesitzer. Eine Mini 3 Pro ists geworden. Ich habe dazu eine Frage. An unserem Grundstück führt eine, ich sag mal eine Dorfstraße vorbei, welche in eine Landstraße mündet. Meine Frage lautet also, darf ich meine Drohne von meinem Grundstück auf die Dorfstraße, dann auf die Landstraße steuern, um aus dem Dorf heraus zu steuern? Ziel ist die Wiesen und Feldlandschaft hinter dem Dorf. Alles ist von meinem Dachfenster gut einsehbar ich weiß …