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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Zitat von marting40: „(...) Aber fliegen darfst Du meines Erachtens trotzdem nicht, die Staumauer ist im LSG-Wipperfuerth-Lindlar-Nord (...) “ Und daß die Verordner von LSG keine Entscheidungsbefugnisse bez. des Luftraums haben, müssen wir hier immer noch diskutieren?

  • Zitat von willi62: „hast du schon von einem Fall gehört? Oder einer gerichtlichen Entscheidung? “ Natürlich nicht, es ist ja auch erst Mitte April.

  • Zitat von Wuffi: „(...) die Staumauer gehört jemanden, in diesem Fall dem Wupperverband. Also eine graue unklare Zone. (...) “ Alles[/b] gehört irgendjemandem, insofern ist da ganz sicher nichts grau oder unklar. Aber in der Praxis spielt dieses Problem eine sehr untergeordnete Rolle, ...

  • Klar, macht Dein Anwalt gerne. Auf Deine Kosten natürlich. Kleiner Tip: Zieh mal den Quervergleich zum Straßenverkehr. Alles klar? Nachtrag, habs vorhin vergessen, sorry! Dein Auto mit, oder ohne Zulassung? Dein Auto mit oder ohne TÜV? Dein Auto mit oder ohne bestätigter Versicherung? ...

  • Zitat von Klauswu: „Was mich stört ist der Mangel an Übergangsregelungen. “ Hallo? Hast Du möglicherweise etwas nicht mitbekommen? Es GAB doch jede Menge Übergangsregelungen in allen 25 Mitgliedsstaaten für die bereits 2019 (also vor fünf Jahren!) in Kraft getretenen einheitlichen EU-Verordnungen (945, 947). Und das hast Du alles bis heute nicht mitbekommen? Echt??? Ganz einfach: Seit dem 01.01.2024 gibt es jetzt eben KEINE Übergangsregelungen mehr! Und das ist gut so! ENDLICH haben wir ein einh…

  • Zitat von willi62: „(...) Wenn das LBA behauptet, eine als C0 zugelassene Drohne, die vor 1.1.24 entzertifiziert wurde, sei dann am Stichtag eigentlich keine "Bestandsdrohne", sondern bliebe weiterhin eine C0-Drohne, ja dann müsste es mal den Widerspruch auflösen, warum es der Entzertifizierung keinen Riegel vorgeschoben hat. “ 1. Das LBA konnte das nicht verhindern, da der Hersteller es von sich aus einfach ermöglicht hat! Das LBA hatte doch keinerlei Möglichkeit, diese Firmware-Änderung zu ver…

  • Zitat von GTR_: „... und das Geld auf dem Konto zu haben macht mich nicht zufriedener, als mit dem neuen "Spielzeug" zu düsen. ... “ Danke für den Satz!

  • Zitat von Jens Wildner: „Zitat von trolldji: „Es ist oft so, dass auf die EU geschimpft wird “ Und zu was ...?...zu Recht! Hatte die EU nicht den einen Satz reingeschrieben, sinngemäß, dass Länder die Geozonen selbst festlegen können, dann wäre alles viel einfacher gewesen. Und ich kann mir gut vorstellen, wer auf darauf gedrängt hatte, dass dieser Passus mit rein kommt. “ Korrektur: Nicht "die EU" hat das reingeschrieben, sondern die Mitgliedsstaaten der EU haben das GEMEINSAM (und in dem Fall …

  • Zitat von YourMum: „RC 2 oder RC N2? “ RC 2

  • FPV Freakshow

    Hikker - - FPV-Racing & Freestyle Videos

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    Hmmm ... jede Menge Schnitte. Und Frameraten / Tempo lassen sich in der Nachbearbeitung ja auch verlustfrei nahezu beliebig erhöhen ... insofern glaub ich da eher an einen guten Nachbearbeiter, als an einen guten Piloten!

  • Zitat von YourMum: „... Kann mal der Besitzer einer Mini 4 Pro C0 indoors testen, welche Höhe er eingeben könnte solange kein GPS erfasst wurde? “ Heute in unserer Lagerhalle (Blechdach) vollzogen, mit exakt 0 verfügbaren Satelliten. Ergebnis: 120 m.

  • Dann hast Du wohl den "besseren" Sachbearbeiter am Haken, der die sonst übliche und obligatorische Haftungsausschlußformel in den Textbausteinen noch nicht gefunden hat ...

  • Zitat von oli_g: „die Verordnung ist vom April 2017, also gar nicht mal zu alt für e-Bikes und Drohnen. ... “ Naja, das bedeutet ja nicht, daß nicht 90% des Textes ungeprüft aus einer wesentlich älteren Verordnung übernommen wurden. Auffällig ist, daß die VO gefühlt nur auf Landfahrzeuge mit Verbrennungsmotor abstellt. Was unter dem Strich auch wieder Sinn gibt, da - wie schon gesagt - die Behörde im Luftrecht gar keine Kompetenz hat!

  • Wow! Sowas möcht ich auch mal bekommen ... Aber in dem Fall wäre man dann tatsächlich Safe!

  • Zitat von oli_g: „Ich frage mich nun, was dieses Urteil diesbzgl. bedeuten könnte… “ Es bedeutet, daß die Behörde keine Entscheidungskompetenz im Luftrecht hat. Folglich auch nichts verbieten kann. Im übrigen dürfte der Text aus Ulm ziemlich alt sein. Also, zu einer Zeit erstellt, zu der Drohnen und auch E-Bikes noch gar keine Rolle spielten.

  • Zitat von B69: „alles gut, das darfst Du für Dich gerne so halten ... für alle anderen soll zumindest der Hinweis auf die Aussage des LBA in diesem Kontext ersichtlich sein, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können “ Ich vermute, die Aussage des LBA begann ursprünglich mit dem Satz "wir dürfen keine Rechtsberatung leisten und unsere folgenden Aussagen erfolgen ohne Gewähr", oder so ähnlich? Macht aber nichts, in dem Fall könnte man dann ja auf den unvermeidbaren Verbotsirrtum abstellen .…

  • Zitat von Jens Wildner: „Zitat von Hikker: „Der Eigentümer spielt im Sinne der LuftVO und auch der 947er eigentlich gar keine Rolle, “ ... D.h., der Eigentümer darf sehr wohl bestimmen, ob man auf seinem Grundstück starten und darüber fliegen darf. Die Mieter müssen in dem Fall aber auf jeden Fall darüber informiert werden und natürlich muss trotzdem auf deren Privatsphäre geachtet werden. “ In den letzten zwei Punkten sind wir uns einig, im ersten bin ich tatsächlich unsicher. Muß da echt mal d…

  • Zitat von H.Hirsch: „Jetzt aber genung zu diesem Thema. “ Eine Ergänzung noch dazu: Der Eigentümer spielt im Sinne der LuftVO und auch der 947er eigentlich gar keine Rolle, sondern ausschließlich der oder die Betreiber oder Nutzungsberechtigten (z.B. Mieter, Pächter, ...). So hat der Eigentümer eines vermieteten Wohngrundstücks z.B. KEIN Recht, einen Überflug mit einer Drohne zu gestatten, diese Entscheidung obliegt einzig und allein den Mietern. Eine Zustimmung nur des Eigentümers wäre vollkomm…

  • Zitat von H.Hirsch: „Ich weis ja nicht wo es bei dir hängt: Der Besitzer des Grundstücks über das du fliegen willst hat sehr wohl das Recht dieses zu verbieten. ... überfliegen von fremden Grundstücken.... “ Nein, hat er eben NICHT! Wie kommst Du denn darauf? Außer bei Wohn-Grundstücken natürlich, siehe LuftVO 21h, Abs. 3. Was er Dir tatsächlich verbieten kann, ist Start und Landung (letzteres auch nur sehr eingeschränkt) auf seinem Grundstück. Aber darum ging es hier ja gar nicht. Vielleicht li…

  • Zitat von YourMum: „Kam gerade in den Nachrichten! Dann weiss man ja, wann man Urlaub irgendwo anders machen muss (oopsi!) “ Nein. Wird es nicht. Nur weil irgendein unbedeutender Honk (hier: Gewerkschafter) sich etwas ausdenkt, wird das nicht zur Realität!