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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Läuft von selbst ab. Schau mal auf die Seite, die ich im oberen Beitrag verlinkt habe. Dort steht: "Die Probemitgliedschaft endet automatisch nach 3 Monaten. Es ist keine Kündigung erforderlich." Könnt ihr aber natürlich auch vor Ablauf für € 44,- / Jahr verlängern.

  • Zitat von Freaky: „Weißt du ob ich eine Versicherung für ihn abschließen kann auf meinen Namen ? “ Hi Freaky Eine schöne Idee von dir !! Die einfachste und günstigste (weil kostenlose) Möglichkeit, erstmal der Versicherungspflicht nachzukommen ist die kostenlose 3-monatige Probemitgliedschaft beim MFSD (ein Modellflugsportverband), die eine entsprechende Versicherung beinhaltet. Diese endet automatisch nach 3 Monaten. Dein Freund hat dann genug Zeit, sich zu überlegen, wie er sich danach versich…

  • Nachts fotografieren

    Johnboy - - Dji - Phantom 1

    Beitrag

    HoodstarMike hat nicht geschrieben, dass er im Rahmen einer AE geflogen ist. Wenn er seine Phantom in seiner Freizeit als Flugmodell geflogen ist, dann darf er das auch nachts. Steht in keinem Gesetz, dass es verboten ist.

  • Zitat von balloonix: „Am Besten liest man sich hier ein; Hadbuch des Drohnenfliegens, Aerolex Verlag, I. Auflage Okt 2014, Band 3, S. 217ff., dort ist alles haarklein erklärt. ... Selbst so makabere Fragen wie die Situation, daß sich eine Gruppe verkleinert, weil jemand plötzlich stirbt, wird ausführlich behandelt. “ Ich kenne dieses Buch nicht aber jetzt weiß ich wenigstens, dass ich es auch nicht kennenlernen will. "Kopfschüttel" Danke für diese Info ! @FlyingTimo: Ich würde mal bei der Luftfa…

  • Zitat von quadle: „... Dieses Urheberrecht ist aber persönlicher Natur und kann somit nicht vererbt werden. Ist der Architekt/Designer verstorben gilt dieses Recht nicht mehr. ... “ Dies sind zwei falsche Aussagen. Zitate aus dem UrhG: "§ 28 Vererbung des Urheberrechts (1) Das Urheberrecht ist vererblich." "§ 64 Allgemeines Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." Liebe Grüße Johnboy

  • Zitat von gmg: „Zitat von borg: „Wen Du nur nach dem "rechtlichen" frägst, dann gilt zunächst mal für einen kleinen Pofellandeplatz die 1,5km-Regelung. “ Sicher? Laut Karte gibt es um den Flugplatz keine NFZ. “ Das wundert mich jetzt nicht wirklich, da es nirgends eine No Fly Zone um einen Flugplatz gibt. Wenn das so wäre, dann dürften dort ja keine Luftfahrzeuge starten und landen und der Flugplatz wäre irgendwie sinnlos. Das was du meinst ist eine Kontrollzone. Unabhängig von einer Kontrollzon…

  • Fliegen in DE über 30 Metern?

    Johnboy - - Tratsch und Geplaudere

    Beitrag

    Die Angaben bedeuten: - ICAO-Code des Flughafens - Höhe des Flughafens über dem Meeresspiegel - Name des Flughafens - Frequenz - Länge der Landebahn Also alles Informationen, die für uns nicht wichtig sind. Wichtig ist die Luftraumstruktur, d.h. die Luftraumgrenzen um den Flughafen herum mit den zugehörigen Beschriftungen. In deinem Fall Spangdahlem sind das die Werte "GND" und "3700 MSL", d.h. der kontrollierte Luftraum reicht vom Grund bis 3700 Fuß über Meereshöhe.

  • Mit der steuerlichen Behandlung hast du recht (falls ich den Firmenwagen benutze) Es ging aber um deine Behauptung, dass man etwas, was man gewerblich tut, dann nicht mehr privat tun kann. Und das stimmt so nicht. Wie das Finanzamt etwas beurteilt ist auch etwas anderes als die Sicht der Luftfahrtbehörde. Dem TE ging es aber auch nur um die Frage ob er noch zu Freizeitzwecken ohne die Auflagen der AE aufsteigen darf, wenn er eine AE hat. Und das darf er ! Zitat von balloonix: „Das Problem ist di…

  • Ich werde wohl auch als gewerblicher Spediteur in meiner Freizeit für meine alten Eltern Getränkekisten vom Supermarkt oder auch eine Waschmaschine vom "ich-bin-doch-nicht-blöd"-Markt nach hause bringen dürfen ohne ihnen dafür eine Rechnung schreiben zu müssen. Aber zurück zur AE: Die Abgrenzung zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen erfolgt ausschließlich über den Zweck der Nutzung und zwar mit jedem Einsatz auf's Neue. Der selbe Kopter kann also heute unbemanntes Luftfahrtsyst…

  • Ich sehe das anders. Die Frage "Zweck der Nutzung" stellt sich bei jedem Aufstieg neu. Ich kann also mit meinem Kopter gewerblich mit AE unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen aufsteigen und anschließend mit dem selben Kopter zum Zwecke der Freizeitgestaltung aufsteigen und brauche dann auch nicht die Auflagen der AE einzuhalten. Warum soll ein gewerblicher Kopterpilot keine Freizeit haben, in der er die selben Rechte hat wie ein reiner Freizeitflieger ? Als Berufskraftfahrer brauche ich m…

  • Zitat von Jumafilmworks: „Das stimmt. Aber gewerblich darfst du eben nicht einfach so innerorts Fliegen. “ Das gilt nur für Baden-Württemberg, weil es nur dort in der AE steht ! Im Rest der Republik gilt die allgemeine AE auch für innerorts, dort sind lediglich Polizei oder Ordnungsamt zu INFORMIEREN (nicht um Erlaubnis zu fragen). Ist echt blöd für euch in BW aber kein Grund, das hier als für alle gültig zu posten.

  • Ein sehr guter Aufsatz ! Aber auch dort steht nichts von einem Verbot über bewohntem Gebiet zu fliegen.

  • Das stimmt nicht !! Wo hast du das denn her ??

  • Zitat von Speedy: „wenn du ohne genehemigung fliegst, wirds dann teuer für dich “ Warum? Ich gehe natürlich davon aus, dass man nicht in 10 Meter Höhe über ein bewohntes Grundstück brettert, sondern vielleicht in einer Höhe von 80 Metern. Bei unbebauten Grundstücken sehe ich gar keinen Grund, jemanden um Erlaubnis zu fragen, egal in welcher Höhe ich darüber fliege.

  • Zitat von Speedy: „möchte mal sehen was du machst wenn der grundstücksbesitzer dir den copter vom himmel holt “ Dann zeige ich ihn wegen gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr an! Genau das ist es dann nämlich. Wird teuer für ihn.

  • Das ist Unsinn. Für das Überfliegen eines Grundstückes brauchst du keine Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer