.. ich kenne das Szenario dass die Versicherung dann zwar den Schaden begleichen muss, aber das Geld bei dir (auch in voller Höhe) einfordern kann. Das hängt bestimmt mit der Regelung zusammen, gegen die man verstoßen hat. Das Höhenlimit ist da bestimmt weniger sowas wie einen unter 21-jährigen fahren zu lassen... eher sowas wie ohne Führerschein gefahren zu sein. Grüße, *Sven*
Hi, Grundsatzdebatten sind einfach klasse - ehrlich gemeint. Ich denke man sollte nicht vergessen, dass die meisten Versicherungen ein Höhenlimit setzen. Das bedeutet, dass ein Flug über z.B. 100 m u.U. nicht mehr versichert ist. Da eine Versicherungspflicht für Kopter besteht, liegt hier also ggf. eine Regelung vor, die einem in Bezug auf die Flughöhe unter Umständen eindeutig auf die Füße fällt. Grüße, *Sven* P.S.: ... übrigens, echte Sportwagen werden nicht bei 250 km/h abgeriegelt. Das werde…