Search Results
Search results 1-20 of 1,000. There are more results available, please enhance your search parameters.
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
-
Quote from capoaira: “… aber bevor ich neue Kaufe, will ich erstmal wissen, ob das Ding überhaupt noch fliegen kann, … ” Ohne Propps eher schwierig. Du kannst maximal probieren ob die Motoren sich drehen. Aber dann gibt es noch diverse Dinge die nicht korrekt laufen können, was man in der App oder später erst beim testen feststellen kann.
-
Schau mal z.B. hier. otto.de/p/lyzrc-drohne-4k-ultr…#variationId=S053O0JILR0R Eine der mannigfaltigen Mavic-Clone die teilweise unter unterschiedlichsten Namen versuchen am Erfolg von DJI zu partizipieren. Hoffe Du hast nicht allzu viel bezahlt. Nicht nur wg. dem NoName sondern die sieht auch noch ziemlich mitgenommen aus! Schon mit den diversen markigen Eckinformationen bis hin zu 5G lassen mich da äußerst Skeptisch sein.
-
Korrekt wäre RTF-Bestand, RTF-Zertifiziert entsprechend seiner Klassifizierung!
-
Sind wir jetzt schon so weit, dass wenn der Lieferant ein Produkt als „Spielzeug“ deklariert um die Einfuhrzölle zu umschiffen und es da durch den Zoll rutscht, der Zoll die Drohne als „Spielzeug“ bestätigt hat und man dann davon ausgeht, die so gelieferte Drohne auch unter den Rahmenbedingungen eines „Spielzeuges“ betreiben zu dürfen?
-
@RC-Role: Wenn Du den Thread verfolgt hast, geht es dabei um „in Verkehr“ bringen! Und ja, in dem Beitrag ist mir dabei der Fehler mit dem Jahr unterlaufen. Es geht dabei um den 01.01.2024.
-
Quote from gsezz: “… das man ohne Straßenzulassung in den Handel bringen aber nicht auf öffentlichen Straßen fahren darf. … ” Im nächsten Schritt wird das dann auch noch kommen! Dann musst Du vor jedem ersten Flug Deine Drohne beim LBA melden und ein Kennzeichen auf die Drohne pappen. Aber verkaufen darfst Du auch aktuell so ein Objekt, nur nicht als Drohne mit der man am Luftverkehr teilnehmen darf! Nachdem es wohl zu keiner Einigung in der Sichtweise kommen wird, egal wie man die Details austa…
-
Quote from el Kopto: “… Davon wird es auch nach dem 31.12.2023 noch Bestände geben oder sogar Anbieter geben, die sie "neu entwickelt" in den Verkehr bringen möchten. Dürfen die dann auch nicht mehr in A3 starten? … ” Bestände sind kein Problem, die laufen auch weiterhin nach Artikel 20 als Bestandsdrohne. Neue RTF ohne Zertifizierung dürfen ab 01.01.2024 nicht mehr in Verkehr gebracht werden! Du darfst auch nicht einfach irgendein Auto zusammenbasteln und ohne TÜV-Gutachten für den Straßenverke…
-
Zum gerade ausrichten des Gimbals. Wann hast Du den Gimbal das letzte mal kalibriert? Beim Kalibrieren werden die einzelnen Achsen genau ausgerichtet. Zur Helligkeit: Ein Sonnenauf- oder untergang ist bei jedem Timelapse die Königsdisziplin. Auf der einen Seite gibt es bei Automatik im späteren Video immer böse Helligkeitssprünge, da die Anpassung durch die Blende/Belichtungszeit (Blende gibt es beim Handy ja keine) dann doch nicht so fein ist, wie die Helligkeit von Aufnahme zu Aufnahme zu- / a…
-
Was ist richtiges DIY was ist falsches? Wo fängt Selbstbau an, wo hört es auf? Was davon darf Vorgefertigt sein, was nicht? Eine klassifizierte Drohne ist eine RTF-Drohne und im Falle einer Klassifizierung darf sie eben nicht mehr verändert werden. Ansonsten verfällt eben diese Klassifizierung und die Drohne kann allenfalls unter den Rahmenbedingungen einer Selbstbaudrohne mit entsprechenden Rahmenbedingungen betrieben werden. Wenn also ab nächstes Jahr eine Drohne nicht Klassifiziert wurde, läu…
-
Für DIY-Modelle hat die EU ebenfalls eine Berücksichtigung gefunden. Klassifizieren wird wohl angesichts der Kosten eher nicht interessant werden. Aber DIY < 250 gr. fliegt in A1, >=250 gr. in A3. Also Analog der Bestandsdrohnen. Oder eben nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 nach den jeweiligen Betriebsgenehmigungen eines Verbandes.
-
Quote from Schwurbelmeister: “… Außer bei den wenigen Leuten, die mit Mavics in A2 professionell unterwegs sind. … ” Was hat A2 mit Professionell zu tun. Ich kenne viele Leute die einen A2-Schein haben und rein zum Hobby fliegen. Die dürfen bis zum 31.12. ebenfalls deutlich mehr als in A3 dann noch möglich ist!
-
Quote from DanielH: “… Anderenfalls würde m.E. das Geschäftsmodell etlicher Händler in Europa quasi über Nacht zusammenbrechen. … ” Bitte nicht „ in Verkehr bringen“ mit Verkaufen gleichsetzen. In Verkehr gebracht, wird eine Drohne dann wenn diese vom Hersteller (das erste mal) in den Handel gebracht wird. Heißt soviel, dass am 01.01.2024 kein Hersteller mehr eine neue Drohne ohne C-Klassifizierung bzw. DVO (EU) 2019/947 in den Handel bringen darf. Alle dahin erschienenen Drohne (wie z.B. Mavic …
-
Deine Fernbedienung kann auch nur das Anzeigen, was sie empfangen hat. Heißt es ist die letzte Position bei Verbindung mit Deiner Fernbedienung! Bekommst Du nach Neustart der RC keine Verbindung zu Deiner Drohne, kann Sie Dir auch nicht Ihre aktuelle Position übermitteln. „Normal“ ist, dass die Drohne ca. 10 Sekunden nach Verlust der Verbindung zw. RC und Drohne zum Startpunkt zurück kommt. „Normal“! Es sei denn, Du hast die Option bei Signalverlust von RTH auf Schweben oder gar Landen geändert.…
-
Eine Haftung bei Verkauf besteht nur dann, wenn der Verkauf unter falschen Angaben gemacht wird. Drohnen, die vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebracht wurden, gelten als Bestandsdrohnen und dürfen auch noch danach lt. Artikel 20 der DVO (EU) 2019/947 betrieben werden. Das gilt auch, dass diese vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebrachten auch weiterhin Verkauft werden dürfen. Ab dem 01.01.2024 gilt für diese Drohnen, bei einem MTOM einschl. Nutzlast <250 gr. Fliegen in A1, für alle anderen Fliegen in …
-
dji mini 2 mit ipad mini 4
quadle - - Dji - MINI 2
PostAlles irrelevante Info-Quellen. Keiner dieser Web-Site-Betreiber garantiert eine gewisse Aktualität der Informationen. Allein die <a href="Hersteller-Seite zur Mini 2"> ist von Relevanz. Und da steht als Empfehlung zur FlyApp inzwischen kein iPad mehr! drohnen-forum.de/index.php/Att…b5c90c0c16c00b4c8818eb1e5 Heißt aber auch nicht, dass die nicht laufen. Auch im Android-Bereich werden nicht alle möglichen Kombinationen gelistet. Aber es steht nun mal nicht mehr in den Empfehlungen und somit kann …
-
Quote from Sascha3580: “… Muss nicht zwingend das PRO sein... nur steige da inzwischen nicht mehr durch, welche großen Vorteile wo vorhanden sind. ” Wie überall ist es Frage der Anforderungen. Willst Du (da hier im Thread) auch Video-Bearbeitung machen, ist das iPad Pro mit aktuell seinem M2-Prozessor eben die Speerspitze. Geht aber auch mit den günstigeren, ist dann aber vor allem eine Frage der Bearbeitungszeit. Zum Serven, Email, Social-Media und Co., das kann auch schon das einfachste iPad a…
-
Quote from Sascha3580: “… Hoffe auf eine wertige Drohne und keinen Plastikbomber wie die Mini. Schauen wir mal. ” Warum die Mini jetzt so abwerten! Wenn man nicht der Gewichtsgrenze unterliegt wird das schon in gewohnter Air Bauweise erfolgen. Die Mini hat eben die Prämisse <250 gr.. Da geht nun mal kein stärkeres Material. Abgesehen davon ist die Mini 3 wie auch die Mini 2 ein ebenso sehr gut gefertigtes Drohne mit einer gewissen Streuung die aber auch alle anderen DJI Modelle betrifft. Angesic…
-
Quote from kratzer: “… Ist das jetzt erlaubt oder nicht? Ich blicke da wirklich nicht genau durch Nachtrag; Drohne DJI Marvic 3 Führerschein A1/A3 / A2 vorhanden und gewerblich ” Du machst das Gewerblich, hast alle Scheine und Blickst da nicht durch? Luftrechtlich bist Du über dem Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers, Besitzers oder Nutzungsberechtigten auf der sicheren Seite. Datenschutzrechtlich, vor allem wenn das Ganze veröffentlicht werden soll, kann es Probleme geben. Da hilft dann ab…