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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Quote from skyspy: “... dass du als Norddeutsche mit den Charakteren im Stuttgarter Raum klar kommst, dem Zentrum der Stresser und Hektiker. ” Exakt andersherum! Aber Stuttgart wird eine weitere Migrantin schon auch noch aushalten ...
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Quote from Eichsi: “... Dann würde sogar die 100m-Abstandsregel/Zustimmung des Einsatzleiters gelten. ” Wer wäre denn in diesem Fall dann der angebliche "Einsatzleiter"? Ich kann auch Deinen gedanklichen Sprung von "Ermittlungen" zu "Einsatz" nicht ganz nachvollziehen. Das sind doch zwei komplett verschiedene Dinge!
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Quote from willi62: “Wozu sollte da ein Bild abgeglichen werden ” Tja ... warum dann überhaupt ein Bild? Ich meine, die Personummer könnte man ja auch einfach in ein Formular eintragen, oder?
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Quote from xDIchigo99: “... Wie genau soll das Foto am besten gemacht werden? Habe versucht es so zu machen, dass man am Personalausweis dieses Effekt sehen kann, dass das Dokument echt ist oder war das falsch? ” Ja, klar war das falsch! Das Bild vom Personalausweis muß so gut wie nur möglich sein, ohne irgendwelche Effekte! Ob der Perso echt ist, prüft das LBA schon selber!
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Au contraire! Lt. VO (EU) 2019/945 muß die Geschwindigkeit einer Drohne der Klasse C1 im Horizontalflug auf 19 m/s (= 68,4 km/h) begrenzt sein. Es liegt also an der Drohne des TE offenbar ein technischer Defekt vor, der den weiteren Einsatz der Drohne innerhalb der EU mit sofortiger Wirkung verbietet, da die Klassifizierungskriterien offenkundig nicht erfüllt sind. Folglich ist ein Garantiefall zu eröffnen. DJI wird ein Ersatzgerät zusenden.
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Quote from skyscope: “@Hikker, was willst du? ” 1. Nicht Dein Feind sein! 2. Mich in einem deutschen Forum auf Deutsch unterhalten können. Ja, auch Abkürzungen und drohnenspezifische Begriffe betreffend! Übrigens nicht wegen mir, s.u. 3. Mich nicht darum streiten müssen, daß der erste amtlich dokumentierte Vorentwurf quasi über Nacht und ohne Vorarbeit aus dem Boden gewachsen ist wie ein Schwammerl. Anmerkung zu 2.: Meine eigenen Englisch-Kenntnisse stehen hier nicht zur Debatte. Mein Chef (Engl…
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Da wird gar nichts umgestellt. Für Dich und die Drohne gilt maximal 120 m zum nächsten Erdpunkt (nicht über Grund!), wie immer und überall in der offenen Kategorie . Mit C1 anstelle von C0 steigt lediglich die technisch mögliche Flughöhe von 120 m auf 500 m über Startpunkt. Messen tut die Drohne die Höhe immer über Startpunkt, mehr kann sie technisch nicht. Für den Rest ist immer der Pilot zuständig!
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Quote from skyscope: “Nö. Und sowieso nicht in den Mitgliedsstaaten. ” Natürlich nicht, niemals! Der Vorentwurf ist über Nacht aus dem Boden gewachsen. Wissen wir ja alle ... Quote from skyscope: “AMC. Und nicht immer nur von dir ausgehen, manche hier kennen durchaus die absoluten Basics, wenn es um die EU-Verornung geht, und da gehören die AMC/GM an vorderster Stelle dazu. ” Sorry, der Typo geht natürlich voll auf meine Kappe! Aber: Ich gehe hier nicht von mir aus. Ich gehe lediglich davon aus,…
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Quote from HenryCon: “o.t. entferntÜbrigens, als Verbandsmitglied braucht du überhaupt keinen Kenntnisnachweis unter 2Kg und kannst ohne Spotter FPV fliegen. ” Jaaa ... aber: Verbandsregeln sind eben rein im Rahmen der 947er mögliche nationale Sonderregeln. Ich habe die Diskussion hier bisher so verstanden, daß sie (gerade in einem öffentlichen Forum) hauptsächlich auf die EU-internationalen Grundregeln bezogen ist. Aber grundsätzlich hast Du natürlich Recht (im nationalen Rahmen, also nicht bei…
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Quote from skyscope: “Stimmt doch nicht, wie kommst du bloss darauf? Faktencheck: Den ersten Vorschlag einschließlich Opinion-Phase gab es im September 2015, die "‘Prototype’ Commission Regulation on Unmanned Aircraft Operations " im August 2016, in Kraft getreten sind die Verordnungen schließlich 3 Jahre später, und die Verlängerung der Übergangs-Artikel war bekanntlich der Pandemie geschuldet. ” Der Faktencheck in der Realität: Mit dem "Prototype" im September 2015 hast Du vollkommen recht, Du…
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Quote from A-S: “... Es sollte wie mit dem Waffenbesitz geregelt werden. Ohne Kenntnisnachweis ob nun EU A1/A2/A3 oder einem Kenntnisnachweis der Deutschen Dachverbände (Kein Verkauf einer Drohne) !! ... ” Das wäre deutlich zu hoch gegriffen. Eine Drohne ist doch keine Waffe. Analog dazu: Ohne Führerschein kein Verkauf eines Kfz? Echt? Quote from A-S: “... Auch finde ich es nicht korrekt das C0 sogar ohne Kenntnisnachweis geflogen werden darf,zumindest nicht bis 250gr.! ... ” Da bin ich durchaus…