Bericht: Erfahrungen mit der DJI Phantom 2, Gimbal und FPV System

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    • Bericht: Erfahrungen mit der DJI Phantom 2, Gimbal und FPV System

      Hallo zusammen,

      die Vision der "unbegrenzten" Luftaufnahmen rückt durch handliche und erschwingliche Multikoptersysteme mit Kameraaufbauten immer näher.
      Nachfolgend möchte ich euch meine Erfahrungen mit der DJI Phantom 2 schildern. Dabei betrachte ich das Ganze als privat Person und Modellflieger mit über 10 Jahren Erfahrung, aber auch als neuerdings gewerblicher Betreiber von Multikoptern zur Erstellung von Luftaufnahmen für z. B. Imagefilme oder Kurzpräsentationen.

      Das Budget von +-1000,00 € für ein komplett Paket inklusive FPV System schränkte die Wahlmöglichkeiten für potenzielle Drohnen bereits ein. Bei der Recherche im Internet und in einigen Foren ist immer wieder der Name DJI mit dem entsprechenden Produkt, dem Phantom, gefallen. Bei der Wahl des Herstellers habe ich mich auf die Bewertungen und Erfahrungen verlassen.

      Die Ausstattung:
      DJI Phantom 2
      ZenMuse H3-2D
      GoPro 3 Hero Black (war bereits vorhanden)
      FPV System (ImmersionRC Transmitter 25 mW [ACHTUNG: mehr als 25mW sind in Deutschland ohne Amateurfunklizenz nicht gestattet!; Reichweite ca. 100m] und Empfänger 5,8 GHz, LiPo für Empfänger, Fatshark SpiroNET Antennen, DJI iOSD Mini, DJI HUB, + Vorschaumonitor [war bereits vorhanden])

      Das "unpacking":
      Die DJI Phantom 2 ist ein typisches RTF Paket. Karton auf, Rotoren anschrauben, Akku einlegen fertig. Wer ein Gimbal mitbestellt hat, schraubt dieses noch zusätzlich fest und ist in 10 statt 5 Minuten Flugbereit.

      Die ersten Erfahrungen:
      Das Flugerlebnis war wie erwartet. Die DJI Phantom 2 ist ein Multikopter, der nicht nur von Profis geflogen werden kann. Mit einer relativ kurzen Einweisung konnten auch meine Arbeitskollegen die Drohne in einfachen Bewegungen steuern. Wenn die Bewegungen etwas schneller wurden, merkte man jedoch die fehlende Erfahrung, etwas Übung ist für bestimmte Manöver ein Muss. Eine langsame Eingewöhnungsphase würde ich jedem "Neuling" empfehlen, ansonsten kann der ganze Spaß schneller vorbei sein als man es sich wünscht ;-). Besonders wenn es um "Action-Aufnahmen" geht, also sich bewegende Objekte gefilmt werden und hier ein Kameraschwenk durch eine schnelle Rotation und Pitchbewegung durchgeführt werden sollte, ist eine Menge Übung erforderlich, dafür wird man aber auch mit mehr als außergewöhnlichen Luftaufnahmen belohnt.

      Flugerlebnis als Modellflieger:
      Als Modellflieger macht es definitiv Spaß die DJI Phantom 2 inkl. FPV System zu fliegen. Ohne den Zusatz des Systems könnte es jedoch relativ schnell eintönig werden. Bei schnelleren Flugmanövern oder gar Kunstflug kommt die "kleine Drohne" doch schnell an ihre Grenzen bzw. Kunstflug ist vollkommen unmöglich.

      Anschaffung eines FPV Systems:
      Die Anschaffung eines entsprechenden FPV Systems hat mir fast mehr Zeit und Überlegungen gekostet als der Kauf der Drohne selbst.
      Hier gibt es eine Vielzahl an potenziellen Geräten, die für die Videodatenübertragung in Frage kommen, zudem müssen, bei gewerblicher Nutzung, einige rechtliche Bedingungen beachtet werden.

      FPV-Brillen wie die FatShark Dominator oder die Zeiss Cinemizer OLED bieten bestimmt ein Flugerlebnis der besonderen Art, diese sind jedoch relativ teuer und bei der kommerziellen Nutzung eines Multikopters nicht gestattet.
      Multikopter werden, bei einer kommerziellen Nutzung, durch das Luftfahrtbundesamt als UAS (Unmanned Aircraft Systems) deklariert und unterliegen besonderen Regelungen: "Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.". Die Drohne muss während des Fluges zu jeder Zeit im direkten physischen Sichtfeld des Piloten liegen: „Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.“ [vgl. § 15a Absatz 3 Satz 2 LuftVO].

      Somit blieb die Verwendung eines LCD Monitors die letzte Option. Hier gibt es diverse Monitore, die bereits mit einem entsprechenden Empfänger ausgestattet sind. Da ich aber bereits einen Monitor zur Wiedergabe eines herkömmlichen Kamerabildes besitze, habe ich mich natürlich dazu entschieden, diesen auch zu nutzen. Hierfür benötigt man zusätzlich zum DJI Phantom 2 RTF Paket einen 5,8 GHz Sender der an der Drohne befestigt wird, einen Empfänger, der sich am Boden befindet und bestenfalls noch den DJI iOSD Mini, der die Telemetriedaten des Empfänger aufnimmt und diese in das Livebild einspeist. Ist der DJI iOSD Mini wirklich nötig? Nein, nötig ist er nicht zwingend. Ich möchte die Telemetriedaten aber nicht mehr missen. Die Akkuanzeige, die Kontrolle über das GPS Signal, die Geschwindigkeitsanzeige, der virtuelle Horizont, die Entfernung, die Höhe, die Position in Realition zum Ausgangspunkt etc. sind alles Daten, die das kleine Gerät einspeist und die das Flugerlebnis verbessern.

      Erfahrungen als Medienproduktionsunternehmen:
      Die DJI Phantom 2 ist definitiv das Geld Wert. Luftbilder in engen Bereichen, Aufnahmen von Produktionsstraßen aus untypischen Winkeln, Schwenks die ansonsten nur mit einem Kamerakrahn umsetzbar gewesen wären, Aufnahmen von Geländen, Grundstücken, Anwesen, wunderschönen Landschaften etc. sind mit der Phantom 2 machbar. Ein wichtiger Aspekt, um ein tolles Bild zu erzielen, ist die Beleuchtung bzw. das Wetter. Bei starkem Wind, kommt auch das ZenMuse H3-2D nur bedingt hinterher und sorgt für den ein oder anderen Wackler. Bei schlechtem Licht oder gar bei Flügen gegen die Sonne, verliert das Bildmaterial der GoPro 3 definitiv an seiner Wirkung und Qualität. Die Bilder leben somit auch von den Rahmenbedingungen.

      Ein Auszug der wichtigsten rechtlichen Gegebenheiten:
      Neben den rechtlichen Bedingungen für die FPV Systeme sind für die kommerzielle Nutzung noch weitere Verordnungen zu beachten. Als Unternehmen wird eine allgemeine Aufstiegserlaubnis des entsprechenden Bundeslandes, in dem der Start und die Landung vollzogen werden soll, benötigt. Diese kostet ca. 250,- €, gilt 2 Jahre und wird nach einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen zugestellt.

      Vor jedem kommerziellen Start der Drohne innerhalb geschlossener Ortschaften ist zudem das Amt für öffentliche Ordnung der Kommune zu informieren. Dieses beantragt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der ansässigen Polizei und informiert, falls nötig, weitere Behörden. Flüge über Autobahnen oder viel befahrene Straßen werden i. d. R. nicht genehmigt. Dieser Prozess ist kostenlos, kann jedoch bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.

      Eine Haftpflichtversicherung ist für das Führen eines Flugobjektes gesetzlich vorgeschrieben. Diese können über diverse Luftsportverbände abgeschlossen werden. Bei gewerblicher Nutzung lässt sich der MFSD e. V. empfehlen.

      Aktuell liegt das zulässige Gesamtgewicht einer Drohne bei unter 5 kg. Sollte diese Grenze überschritten werden, muss für jeden Start eine Genehmigung im entsprechenden Landesministerium angefragt werden.

      Der Betrieb über Menschen und Menschenansammlungen ist grundsätzlich verboten.

      Als maximale Aufstiegshöhe sind 100 Meter über den Grund festgelegt.

      Fazit:
      Der DJI Phantom 2 ist ein Quadrokopter, der mich durch den FPV-Zusatz nicht nur als Modellflieger überzeugt hat. Aufnahmen von bis zu 50 FPS in FullHD über der italienische Riviera, der Loreley oder einer Automobilproduktionsstätte zeigen fantastische Einstellungen, die man ohne den Einsatz eines Multikopter so nicht hätte produzieren können.

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