Günstige Versicherung

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • S t e f a n schrieb:

    Du hast aber kein Luftfahrzeug, sondern ein Flugmodell, in der Sprache der Versicherung ein großer Unterschied.

    Du musst also klären was bei dem Fantasiewort Luftfahrzeuge enthalten ist.
    Dieser Begriff ist bei jeder Versicherung leider auch unterschiedlich definiert! (unbedingt schriftlich bestätigen)
    Ein immer gerne wiederholter Irrtum ...
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • man muss genau im Kleingedruckten lesen und es muss glasklar erkenntlich sein, dass es Modellflugzeuge mit Motorantrieb bis 5 kg sind, die mitversichert sind. Von einigen habe ich auch schon gehört, dass mit deren Nennung im Vertrag nur unmotorisierte Modellflugzeuge (Segler) gemeint sind... Wenn es nicht klar aus dem Versicherungskauderwelsch im Kleindgedruckten erfassbar ist, unbedingt nachfragen !!!

    In meinem AXA-Versicherungsvertrag steht in den "Zusatzvereinbarungen zur exlusiven Privathaftpflicht für Familien" zum Beispiel sinngemaß:
    "Schäden die durch Betrieb und die Verwendung von Modellflugzeugen mit Motor bis zu einem Gesamtgewicht von 5 kg verursacht werden, sind mit einer Schadenssumme von 5 Mio Euro abgedeckt"

    Auf alle Fälle sind explizit "Modellflugzeuge mit Motor" aufgeführt und das ist Sehr wichtig. Im Versicherungsdeutsch gelten auch Drohnen (oder besser Multikopter) als Modellflugzeuge. Ich zahle übrigens für die gesamte Familienhaftpflichtversicherung 55 Euro im Jahr.
  • biber schrieb:

    sowieso schon seit Jahren bei ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind.
    Man sollte dazu sagen, dass sie Drohnen EVTL. mitversichert sind. Man sollte nicht grundsätzlich davon ausgehen. Nur damit kein falscher Eindruck entsteht.
    In den meisten PHVs sind Flugmodelle nicht mitversichert. Es gibt aber ein ausreichend großes Angebot an Versicherungen, die das mitversichern.
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  • Hallo Leute,

    komme aus Bremerhaven und jetzt Besitzer von einer P4, und schon schlechte Nachricht habe mir vor dem Kauf nicht viel Gedanken gemacht was die Versicherung angeht.
    Dachte mir holst erst eine rufst den Versicherungsvertreter an und gut ist, so nun die DEVK bitten nichts an.
    Wo anders kann ich erst nach dem ich aus der alten raus bin, erst dann wo anders welche holen wo der Schutz mit drin ist und das erst zum 01.01.2017.

    Gibt es da alternativen was die Versicherung angeht für Drohnen, falls einer von euch was weis Bitte melden.
  • @Valentin Ebert
    Ich war auch ursprünglich bei der DEVK. Rufe mal in deiner Regionaldirektion an, erklär denen dein Problem und dann lassen die dich zu deinem Wunschtermin aus dem Vertrag raus. Da brauchst du also nicht die Kündigungsfrist einhalten. War zumindest bei mir so.

    Die Barmenia und die Goather bieten z.b. PHV mit Flugmodellen bis 5kg ohne Einschränkungen an. D.h. wenn du nur hobbymäßig fliegst kannst du auf DMFV und co. verzichten, die ja nur Copter versichern und keine PHV darstellen.
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  • Tobse82 schrieb:

    wenn du nur hobbymäßig fliegst kannst du auf DMFV und co. verzichten, die ja nur Copter versichern
    Wo steht das? Am Beispiel des DMFV:

    Versicherungsschutz inklusive bei Mitgliedschaft
    • Halterhaftpflicht-Versicherung für den Betrieb von Flugmodellen bis zu 25 Kilogramm Gesamt-Abfluggewicht über die DMFV-Mitgliedschaft
    • Bodenunfall-Versicherung
    • Schadenersatz-Rechtschutz
    • Straf-Rechtschutz
    Zu den Versicherungs-Details

    Zusätzlicher Pflicht-Versicherungsschutz für Mitglieder
    • Erweiterte Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen mit einem Abfluggewicht über 1.000 g und bis 5 kg außerhalb von DMFV-Modellfluggeländen und innerhalb geschlossener Räume
    • Haftpflichtversicherung für Flugmodell über 25 und bis zu 150 kg
    • Weltweite Zusatzversicherung für Modellflug
    Zu den Versicherungs-Details



    Die PHV will ich sehen, die das zusätzlich übernimmt. Außerdem ist der DMFV der einzige Versicherer, den ich kenne, der auch für US-Territorium eine Versicherung anbietet.



    Wenns natürlich nur darum geht, einen kleinen Kopter fürs private Fliegen mitzuversichern, und man gleichzeitig eine PHV haben möchte, sind Barmenia oder Gothaer bestimmt keine schlechte Wahl.
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  • @Diet: schon, aber der DMFV bietet halt keine vollwertige PHV. Und die Versicherungserweiterungen beziehen immer auf den Copter-Gebrauch nehme ich an, d.h. man hat dann keine vollwertige Rechtsschutzversicherung, und auch keine vollwertige Bodenunfallversicherung.

    Die Versicherungssummen sind, für das was die da beim DMFV teilweise mit Raketen und Turbinen so veranstalten, dort auch zu niedrig finde ich. Genauergesagt sind die Versicherungssummen lächerlich niedrig.

    Für die 0815-Copter-Piloten langt ne normale PHV mit 10 Mio ( ! ) oder 50 Mio ( ! ) locker zumal die auch keine Einschränken was FPV und co. angeht, vornehmen.

    Ich habe z.B. ne 50 Mio-Versicherung. Da musst du dir schon mal 33 DMFV-Versicherungen leisten um mithalten zu können :D

    Und gerade wenn man mal was größeres kaputt macht und vielleicht Menschen zu Schaden kommen, bist du mit deiner 1,5MIo DMFV GAAAAANZ schnell am Ende der Fahnenstange. Gerade wenn Schmerzensgeld und Behandlungskosten eingeklagt werden.
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  • Tobse82 schrieb:

    Für die 0815-Copter-Piloten langt ne normale PHV mit 10 Mio ( ! ) oder 50 Mio ( ! ) locker zumal die auch keine Einschränken was FPV und co. angeht, vornehmen.
    Sorry, aber da kann man nur "AUA!!" sagen!!!

    Diese Aussage STIMMT SO NICHT!!!

    In einer "normalen" PHV sind Flugmodelle in der Regel NICHT mitversichert. Es gibt solche PHV's, keine Frage, (...Biber hat das ja schon geschrieben...) aber bei den meisten ist es eben so nicht mit drin!

    Hast Du eine Versicherungsbestätigung gem. §106 LuftVZO? Wenn nein, dann hast auch keine ausreichende Versicherung!

    Seit geraumer Zeit MUSS ein Modellpilot eine Haftpflicht für Flugmodelle haben und eine entsprechende Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO mitführen!

    Alles andere kann, auch wenn nix passiert, zu empfindlichen Bußgeldern führen!

    Crowsys

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Crowsys ()

  • @Crowsys: wenn du Klugscheißen willst, mach das woanders.

    In meiner PHV sind Flugmodelle genauso wie jeder andere Kram mitversichert.
    Versicherungssumme 50Mio ( kostet extra ).

    Versicherungsbestätigung explizit für die Flugmodelle habe ich auf Anfrage auch bekommen, auch wenn die sich anfangs dumm gestellt haben.
    Außerdem ist §106 auch kein Hexenwerk. Da steht, kurz gefasst, auch nur drin, dass du nen Versicherungsschein dabei haben musst, wo bestenfalls noch drauf steht, dass Flugmodelle versichert sind. Aber auch das letzte ist reine Interpretation. Explizit steht das da nicht drin.

    (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.
    (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.
    (3) Bei der aus Vertrag geschuldeten Luftbeförderung von Fluggästen und ihres Gepäcks sowie von Gütern ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden oder Güterschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt. Erfolgt die Luftbeförderung durch einen ausführenden Luftfrachtführer, ist nur die Bestätigung über die Versicherung seiner Haftung mitzuführen.
    (4) Die zuständigen Stellen können jederzeit die Vorlage der nach den Absätzen 2 und 3 mitzuführenden Versicherungsbestätigung, die Vorlage des Versicherungsscheins sowie den Nachweis über die Zahlung des letzten Beitrags verlangen.


    Mehr steht da nicht drin. Du brauchst nen Versicherungsschein und basta.



    PS: Ich ging natürlich davon aus, dass man sich eine PHV erwählt, in der Flugmodelle mitversichert sind. Bissel Grundintelligenz sollte man voraussetzen können.
    Parrot Bebop + Skycontroller
  • Tobse82 schrieb:

    @Crowsys: wenn du Klugscheißen willst, mach das woanders.
    Brrrr!!!!
    Ruhig brauner, ruhig!!!

    Du musst mich nicht gleich angehen, nur weil Dir meine Ausführungen nicht passen.
    Deswegen werden Sie auch nicht fälscher!

    Es ist schon richtig, das man eigentlich nur eine Versicherungsbestätigung mitführen muss.
    Und wenn Deine PHV das alles mit abdeckt, so hab ich das ja auch geschrieben, dann is ja alles gut.

    Sich allerdings, so wie es Du geschrieben hast, nur auf die Deckungssumme zu berufen und zu meinen, da ist ja dann alles im Privatbereich drin, ist nunmal grob fahrlässig!

    Wenn Dir Deine Versicherung nicht explizit bestätigt (in den Versicherungsbedingungen, in der Police, in welchem Dokument auch immer), das eine gesetzlich vorgeschriebene Modellhaftpflichversicherung inkludiert ist, und man fliegt trotzdem, dann ist das halt im Falle eines Falles mit Zitronen gehandelt!

    Mein Versicherungsvertreter hat mir früher auch mal gesagt: klar, ist alles mit drin, brauchst Dir keinen Kopf machen. Ich hab mir dann allerdings die Mühe gemacht und bei der Versicherung explizit eine entsprechende Deckungszusage angefordert.

    Tja, und seit dem hab ich eine geeignete Modellhaftpflichtversicherung ;)

    Mittlerweile fliege ich auch gewerblich - das ist dann aber wiederum eine andere (erweiterte) Versicherung - aber das ist ein anderes Blatt!

    Grüße
    Crowsys.