Günstige Versicherung

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Günstige Versicherung

    TIPP: günstige Drohnen Versicherung

    Hallo,

    ganz neu im Forum und ganz bald (hoffentlich) Besitzer einer Phantom 3.

    Bei meiner Recherche nach günstigen Copterversicherungen bin ich auf das Angebot der DMO gestoßen.
    Zwar wurde hier schon darauf hin gewiesen, jedoch scheinen einige Infos nicht zu stimmen.
    Habe mir gerade ein aktuelles Antragsformular herunter geladen, incl der Versicherungsbedingungen. Hänge es diesem Eintrag an.
    So ist zum Beispiel Indoorflug durchaus versichert und da auch Modelle mit kleiner Kamera (was heißt das genau?) versichert sind, wüsste ich nihct, warum nicht auch Video und Fotoflüge versichert sein sollten.
    Werde das aber noch beim Anbieter erfragen.
    Günstigere Angebote habe ich bisher nicht gefunden, bei vergleichbarem Schutz... Ihr?
    Und ehe jemand fragt: Nein, ich habe nix mit denen zu tun.
    Viele Grüße

    Michael
    Dateien
  • Das Angebot der DMO ist sicher nicht schlecht.

    Meiner Meinung nach sollte sich aber jeder Modellflieger überlegen, ob er nicht einem Verband beitritt, die dortige ebenfalls günstige Gruppenversicherung nutzt und gleichzeitig die Lobby der Modellflieger unterstützt. Die wird man in Zukunft wie es aussieht nämlich brauchen können.
  • Guten Tag, ich bin jetzt ganz neu hier im Forum und seit gestern Besitzer eines Phantom 3. Mein Name ist Marc und ich komme aus dem Rhein-Main Gebiet.
    Fliege seit über 20 Jahren Modelle und habe auch schon selbst mehrere Copter gebaut und geflogen,- bisher ohne Kamera. Nach ein paar Jahren Pause und wie ich bemerkt habe einigen Rechtlichen Veränderungen , habe ich mir mal eine P3 besorgt und bin jetzt ebenfalls am überlegen wie ich mich versichern soll. Aktuell bin ich im DMFV. Habe dort aber eben folgende Passage gelesen:

    Zitat:
    "Für den FPV-Flug besteht Versicherungsschutz auf und auch „außerhalb von Modellfluggeländen“. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Flugbewegungen mittels zwei Sendern im Lehrer-Schü- ler-Modus erfolgen und für beide Piloten eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle besteht. Außerhalb der Modellfluggelände muss der Betrieb des Modells elektrisch und mit einem Gewicht von unter 5 kg erfolgen, wobei die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Verordnungen zu beachten sind. "

    Bei der, Versicherung die hier vom Forum ausgehandelt wurde, habe ich es so verstanden das diese dann jeweils nur für EIN Flugmodell/Copter gilt. Ist das richtig ?

    Gruß,
    Marc
  • Weil die Frage immer wieder kommt, kopiere ich einfach mal meine alten Beiträge wieder hier rein:

    Ich würde dir die 3 Monate Probemitgliedschaft (kostenlos) vom MFSD ( Modellflugsportverband Deutschland) empfehlen:

    mfsd.de/index.php/mitgliedschaft/probemitgliedschaft

    Zusätzlich bekommt man auch bei der Probemitgliedschaft einen Ausweis nach Hause geliefert.

    Die kostenlose Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch und falls du Spaß am Hobby hast, kannst du später unkompliziert auf eine Mitgliedschaft (online) umwandeln.

    Es gibt auch keine komische Klauseln wie bei der DMO, z. B. Kameras, YouTube Veröffentlichung etc.
    Ich finde die DMO hat immer einen komischen Beigeschmack durch die Unmengen an Klauseln.
    Glaube hinter der DMO steckt nur ein einzelner Versicherungsmakler und leitet es letztendlich auch nur an eine größere Versicherungsgesellschaft weiter.

    Die Entscheidung muß natürlich jeder selbst treffen. Beim MFSD ist auf jeden Fall alles sehr transparent, einfach und fair gehalten.

    Stefan
  • Marc1277 schrieb:

    Guten Tag, ich bin jetzt ganz neu hier im Forum und seit gestern Besitzer eines Phantom 3. Mein Name ist Marc und ich komme aus dem Rhein-Main Gebiet.
    Fliege seit über 20 Jahren Modelle und habe auch schon selbst mehrere Copter gebaut und geflogen,- bisher ohne Kamera. Nach ein paar Jahren Pause und wie ich bemerkt habe einigen Rechtlichen Veränderungen , habe ich mir mal eine P3 besorgt und bin jetzt ebenfalls am überlegen wie ich mich versichern soll. Aktuell bin ich im DMFV. Habe dort aber eben folgende Passage gelesen:

    Zitat:
    "Für den FPV-Flug besteht Versicherungsschutz auf und auch „außerhalb von Modellfluggeländen“. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Flugbewegungen mittels zwei Sendern im Lehrer-Schü- ler-Modus erfolgen und für beide Piloten eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle besteht. Außerhalb der Modellfluggelände muss der Betrieb des Modells elektrisch und mit einem Gewicht von unter 5 kg erfolgen, wobei die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Verordnungen zu beachten sind. "

    Bei der, Versicherung die hier vom Forum ausgehandelt wurde, habe ich es so verstanden das diese dann jeweils nur für EIN Flugmodell/Copter gilt. Ist das richtig ?

    Gruß,
    Marc
    Hallo Marc, erst einmal Willkommen hier im Forum. Mit dem Phantom 3 hast Du Dir schon einen tollen Copter zugelegt, wünsche Dir hierfür viel Spaß und absturzfreies Fliegen.

    Die fragen, welche Du jetzt gestellt hast, fallen eher in den Bereich "Allgemeines" und nicht speziell zum Phantom 3. Solche Fragen werden eigentlich hier

    Allgemeines - Tratsch und Geplaudere

    behandelt. Da der Thread jedoch gerade mit unterschiedlichen Ausflugszielen etwas unübersichtlich geworden ist, möchte ich mal kurz darauf eingehen. Wie ich aus Deinen Ausführungen entnehmen kann hast Du den Versicherungsvergleich hier im Forum

    Vergleich Quadrocopter und Multicopter Versicherungen

    schon gefunden. Es ist Richtig, dass eigentlich alle Versicherungen auch den Bezug auf ein Fluggerät haben. Einzig bei DMO sind alle Modelle mitversichert. Die Modalitäten von DMO erscheinen vielen jedoch recht Fragwürdig. Auch war der Vertreterstatus bei DMO mal etwas in Zweifel gezogen worden. Dieser Umstand ist aber geklärt. Letztendlich muss jeder selber wissen, was für einen die beste Versicherung ist. Das Angebot hier durch das Forum ist auch nicht zu verachten.

    Das mit dem FPV-Flug muss auch noch einmal klargestellt werden. In Deutschland gilt die Sichtweitenregelung. Flüge außerhalb der Sichtweite sind also nicht erlaubt. Jetzt bietet der Phantom 3 die Möglichkeit über das Display die Sicht des Copters zu haben und somit auch außerhalb der Sichtweite relativ sicher fliegen. Ist das jetzt ein FPV-Flug, ja und nein. Als FPV-Flug wie in der von Dir zitierten Versicherung aufgeführt, ist der Flug mittels einer Video-Brille (Fatshar, Cinemizer, etc) mit Sicht des Copters. Solche Flüge sind in Deutschland mit einer weiteren Person, welche Sicht auf den Copter hat (einem so genannten Spotter), und die Möglichkeit besitz die Steuerung zu übernehmen, erlaubt.

    Der Sichtflug, auch wenn wir ein Display mit den FPV-Informationen haben, fällt noch nicht unter einen FPV-Flug.
  • stoffl schrieb:

    Daher nun hier,
    mein Phantom 3 sollte am Dienstag geliefert werden.
    Daher ist es höchste Zeit für eine Versicherung.
    Spricht irgendwas gegen die DMO?
    Danke für eure Rückmeldung,
    LG
    Christoph
    Naja du darfst halt z.b. angeblich keine Videos und Co. bei Youtube posten. Ausserdem sollen noch weitere Restriktionen gelten.

    Aber: Ich bin auch jetzt bei der DMO. Von diesen Restriktionen ließt man in den Bedingungen zum Vertrag nichts (oder ich habe es überlesen). Ansonsten ging alles recht fix. Antrag abgeschickt, 3 Tage später war der Mitgliedsausweis inkl. Versicherungszusage da. Kann mich eigentlich nicht beschweren. Aber Grund zur Beschwerde ist halt bis zum Schadensfall eh nicht gegeben, wie bei jeder anderen Versicherung auch ;)

    K.
  • Thegladi schrieb:

    Willkommen

    ich hatte mal eine Auflistung gemacht
    Versicherungen im Vergleich

    das "Problem" bei der DMO ist (soweit ich weiß), dass Du zur FPV nutzung jemanden neben dir haben musst damit dieser eingreifen kann

    keine Ahnung was das bringen soll ...... aber jut
    Belehrt mich wenn das nicht so ist
    Hierzu von der DMo Webseite:

    [b]Das FPV (First Person View)-Verfahren, der Lehrer-Schüler- sowie Indoorbetrieb sind mit eingeschlossen.[/b]
    Ebenso ist das Steuern des Modells mittels Smartphone und Ipad mitversichert.

    Es ist das FPV versichert, zusätzlich der Lehrer-Schüler Modus, sowie Indoor.

    Das FPV nur im Lehrer-Schüler Modus versichert sein soll, steht da nirgends :)
  • Thomas F. schrieb:

    Ich kann mfsd.de/index.php/mitgliedschaft/probemitgliedschaft
    empfehlen. Hat alles was man braucht.

    Info: Ich arbeite nicht für diesen Verein :!:
    Ja kann ich nur bestätigen. Ich bin jetzt beim mfsd. Die haben mir direkt am nächsten Tag schon die Versicherungsbestätigung zusammen mit einem Mitgliedsausweis geschickt.
    Zuvor hatte ich mehrfach E-Mail Kontakt mit dem DMFV und ich hatte das Gefühl das sich da keiner auskennt zu den Fragen die ich hatte.
    im mfsd ist man sogar in der Probemitgliedschaft komplett bis 25kg Modellgewicht versichert und nicht nur bis 1kg wie beim DMFV.

    Gruß,
    Marc
  • Kanie78 schrieb:

    Naja du darfst halt z.b. angeblich keine Videos und Co. bei Youtube posten. Ausserdem sollen noch weitere Restriktionen gelten.
    Aber: Ich bin auch jetzt bei der DMO. Von diesen Restriktionen ließt man in den Bedingungen zum Vertrag nichts (oder ich habe es überlesen). Ansonsten ging alles recht fix. Antrag abgeschickt, 3 Tage später war der Mitgliedsausweis inkl. Versicherungszusage da. Kann mich eigentlich nicht beschweren. Aber Grund zur Beschwerde ist halt bis zum Schadensfall eh nicht gegeben, wie bei jeder anderen Versicherung auch ;)

    K.
    Ich bin auch bei der DMO. Weil ich damit alle meine Modelle versichert habe. Meine RC Autos sind leider auch nicht in der normalen Privat-Haftpflicht drin. (>30KM/h)
    Das mit den Fotos und Videos liegt, soweit mein Kenntnisstand, an dem, was in deutschen Rechtsprechung als gewerblich gilt. Sobald du ein Video veröffentlichst, ist das gewerblich. (Auch wenn du kein Geld dafür bekommst, das wäre dann kommerziell)
    Für gewerbliche Zwecke brauchst du dann aber eine gewerbliche Versicherung (bei der DMO Firmen mit Foto/Video) und, aber da bin ich mir noch nicht 100% sicher, eine Aufstiegserlaubniss. (Die gibt's wohl für 2 Jahre für den jeweiligen Regierungsbezirk)

    Aber korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
    und Tschoe
    Willie
  • Man kann ein Video auch nichtgewerblich veröffentlichen (das sind ja die meisten Videos auf YT):

    dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/

    Hier ein passendes Statement der DMO dazu:

    "solange Sie die Aufnahmen privat nutzen, sind diese
    Flüge über den privaten DMO-Dienstleistungs-Vertrag
    versichert.
    Es gibt aber Bundesländer, die eine Aufstiegserlaubnis
    verlangen, sobald eine Kamera an dem Modellfluggerät
    montiert ist oder wenn die Aufnahmen im Internet veröffentlicht werden.
    Dann brauchen Sie den DMO-Firmen-Dienstleistungsvertrag mit Foto-, Film-, und
    Videoaufnahmen.
    Das Fliegen über Menschen ist verboten.
    Bitte erkundigen sie sich bei der für Sie zuständigen Landesluftfahrtbehörde,
    ob Ihr Vorhaben, wie von Ihnen beschrieben, so erlaubt ist.
    Die Kontaktdaten finden Sie auf der DMO-Internetseite, unter Informationen
    des Bundesministeriums.
    Mit freundlichem Gruß der DMO"