Sonnenuntergang

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    • Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen eine größere Höhe einzuhalten ist.

      Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen Ausnahmen zulassen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt.

      Nach § 36 LuftVO beträgt die Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Instrumentenflugregeln - außer bei Start und Landung - für Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, abweichend von § 6 Abs. 1 mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis, von dem sie weniger als 8 Kilometer entfernt sind.

      Den vollständigen Text der Regelungen für die Sicherheitsmindesthöhe und Mindestflughöhe entnehmen Sie bitte direkt der Luftverkehrs-Ordnung.

      das sollte dann denk ich mal reichen....lg
    • @Kopterkiller

      Du zitierst die Flüge nach Intrumentenflugregeln (IFR) !

      Nach Sichtflugregeln (VFR) kann Dir jederzeit auf 150 m1 ein Flugzeug entgegenkommen.

      Was machst du dann ? Wegrennen ? Umtaufen auf Pilotenkiller ?

      Siehe

      lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbe…herheitsmindesthoehe.html

      Sicherheitsmindesthöhe und Mindestflughöhe

      Die Sicherheitsmindesthöhe und die Mindestflughöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln sowie die Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Instrumentenflugregeln werden in den § 6 bzw. § 36 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geregelt.

      Nach § 6 Abs. 1 LuftVO darf die Sicherheitsmindesthöhe nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist.

      Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.

      Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden.

      Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen eine größere Höhe einzuhalten ist.

      Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen Ausnahmen zulassen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt.

      Nach § 36 LuftVO beträgt die Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Instrumentenflugregeln - außer bei Start und Landung - für Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, abweichend von § 6 Abs. 1 mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis, von dem sie weniger als 8 Kilometer entfernt sind.

      Den vollständigen Text der Regelungen für die Sicherheitsmindesthöhe und Mindestflughöhe entnehmen Sie bitte direkt der Luftverkehrs-Ordnung.

      LG

      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gerhard_M ()

    • ach einen hab ich noch für Herr M ....das wars dann aber auch.....sportsfreund... wenn du keine ahnung von modellbau,regeln oder sonst was hast dann dann klemm dir doch bitte deinen komentar....gefährliches halbwissen haben hier ganz viele...nur weil du hier irgendwelche paragrafen postest die du dir ausm netz gelutscht hast bist du lange noch kein allwissender....ich flieg seit 20 jahren modellflieger und motordrachen und kenn mich auch dem endsprechend aus....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kopterkiller ()

    • @Kopterkiller
      Sinnerfassendes lesen, damit haben heutzutage leider viele Menschen ein Problem.
      Anscheinend nicht nur Du sondern auch Artur Konze, der gerade in dem oben gezeigten Video nicht alle für den Modellflug wichtigen Punkte des Luftrechtes darstellt. Darauf habe ich allerdings schon an anderer Stelle hingewiesen.

      Du weist auf Deine große Erfahrung im Modellbau und beim Motordrachenfliegen hin.

      Dann wundere ich mich, dass Du für den Motordrachen eine Lizenz erwerben konntest.
      Ich jedenfalls habe meine Kenntnisse, die Du ja anzweifelst, im Rahmen einer Prüfung vor einer Behörde beim Erwerb meiner Pilotenlizenz unter Beweis stellen müssen. Ein nicht unwesentlicher Teil davon war Luftrecht.

      Aber ich sehe ein, dass man sich nicht mit jemanden geistig duellieren kann, der ziemlich unbewaffnet ist.

      Hoffe daher nur, dass Deine Unwissenheit nicht zu einem Unfall führt.

      LG

      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Gerhard_M ()

    • Jogi schrieb:

      bitte nicht rumzanken / anfeinden - einfach sachlich diskutieren ohne persönliche Spitzfindigkeiten..


      Sorry Jogi, aber manche hier verteilen immer wieder die schon x-mal hier besprochenen Halbwahrheiten, ohne vorher zu recherchieren oder auch nur ein wenig nachzudenken.
      Wenn man dann auf den Irrtum aufmerksam macht und eine Frage zur Sicherheit stellt (siehe mein erster Eintrag in diesem Threat), wird in der obigen Art reagiert.

      Ich vergleiche das immer mit dem werfen einer Stinkbombe, wobei der Werfer nachdem er auf sein tun hingewiesen wird, vorwurfsvoll um sich schaut und Nase rümpfend den Platz verläßt als ob er das Opfer wäre.

      Derartiges Verhalten (z.B. das unvollständige zitieren von Paragrafen, weil es für den zitierenden halt so besser in seine Verantwortung passt) trägt dazu bei, die ohnehin schon herrschende Verwirrung weiter zu steigern.

      Auch wenn man das Video von Artur Konze (dessen technische Erläuterungen ich ansonsten für gut halte) hier noch öfter zitiert, wird es trotzdem immer den falsche Eindruck erwecken, man könne mit der Drohne im Luftraum G bis in eine Höhe von 700 m aufsteigen, ohne den Luftraum zu verletzen.

      Auch die Abstände zu Flughäfen und Flugplätzen kann man nicht so Pauschal zuordnen wie Artur Konze dies im Video erklärt.

      Da es (auch hier im Forum) unglaublich viele Leute gibt, die alles glauben, was im Internet gezeigt wird, sehe ich, von der entstehenden Unfallgefahr einmal abgesehen,eine große Gefahr auf uns zukommen wenn, durch vielfache Verletzung des Luftrechts durch Unwissenheit, die Behörden unsere Kopter zur Gänze verbieten.

      LG

      Gerhard
    • Hallo Gerhard,

      ich teile Deine Bedenken und die sind auch gut und sinnvoll - ich wollte mit eminem Einwurf nur vermeiden, daß die Diskussion in die falsche Richtung geht..

      Am besten denke ich können wir helfen, indem wir beraten und hinweisen.. wenn sich jmd angeschuldigt / bloßgestellt fühlt, macht er of "zu" und die Diskussion geht in die falsche Richtung..

      Gruss
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      Hilfe findet ihr hier >> FAQ
    • es gibt halt auf dieser welt die befehlsbefolger und die freidenker...manche gehen zum lachen in den keller andere haben spass am leben ...erbsenzähler und die, die 5 auch mal grade seien lassen...ich gehöre zu der 2 kategorie ich fahr da wo 100 steht auch mal 120 und lasse auch meinen hund ohne leine laufen....und wem das nicht passt...naja der darf mich da küssen wo die sonne nie hinkommt....und ob ihrs glaubt oder nicht-ich kann trotzdem ganz gut schlafen.....