Bayern

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Aufgrund des G7-Gipfel auf Schloss Elmenau gelten für deren Zeitraum und im Vorfeld auch uns Modellflieger betreffende Flugeinschränkungen Von der Deutschen Flugsicherung gibt es folgendes Rundschreiben:

      welches vom 07.06.2015-08.06.2015 während des G7-Gipfels sämtliche
      Flüge von Ingolstadt bis zur Staatsgrenze sowie am Alpenrand von Nesselwang (Allgäu)
      bis Bayerischzell eine Flugverbotszone, auch für Modellflugzeuge und UAVs
      verhängt.
      Hier das detailierte Schreiben inclusive detailierte Karte:
      wp1088285.server-he.de/ar-dron…perrung_G7-Gipfel_DFS.pdf

      Wer in Thüringen, wenn ich es richtig verstanden habe, künftig Freizeitmässig oder aus Nichtfreizeitgründen zu Aufnahmezwecken ein ferngesteuertes Fluggerät einsetzen will, muss folgende ausgefüllte Allgemeinverfügung mit sich führen. Eine kostenpflichtige AE scheint nicht mehr erforderlich zu sein.


      thueringen.de/mam/th3/tlvwa/52…ung-01_12_15-09_41_30.pdf


      Zusätzlich zum Ausdruck dieser Allgemeinverfügung sind Flugbuch
      gültiges Ausweisdokument
      Versicherungsnachweiss
      bei Bedarf schriftliche Ermächtigung des Eigentümers
      bei Bedarf Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
      eine Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und die Erklärung zur Qualifikation lt. Anlage
      Datenblatt des Herstellers des unbemannten Luftfahrtsystems mit Angabe zum Gesammtgewicht

      Maximale Flughöhe 100m
      Mindestalter zum Führen des Aufnahmefluggerätes: 16 Jahre


      Ab 18.01.2016 soll eine ähnliche Allgemeinverfügung auch beim LuftAmt Süd in Bayern abrufbar sein.


      Über weitere Änderungen in anderen Bundesländern liegen mir noch keine Hinweise vor, telefonisch konnte ich in Hessen, Baden-Würtemberg und Rheinland Pfalz keine auskunftsberechtigte Person erreichen.

      Vom Luftamt kam jetzt eine Info an einen Bekannten der seine Drohne anmelden wollte. Dieser sagte, das ab Montag (18.01.2016) ein Online-Formular auf der Seite des Luftamtes zum Download zur Verfügung stehen wird.
      Dieses muss runtergeladen, ausgefüllt und an das Luftamt geschickt werden.
      Das krasse - es fallen keine Kosten mehr an.

      1) Kann das jemand bestätigen (hier in Bayern)
      2) ist das in anderen Bundesländern auch so ?


      Gruß Stefan

      Hab zufällig erfahren, dass die Bayern eine "neue" Allgemeinverfügung haben. Viel geändert hat sich nicht..

      regierung.oberbayern.bayern.de…re/wirtschaft/luft/09121/

      Hallo liebe Leute,

      bevor ich mir eine Drohne gekauft habe, wollte ich mich ersteinmal erkundigen, wo ich fliegen darf und wo nicht. Dies hat sich als Mammutprojekt herausgestellt, nachdem ich nach 1,5 Std. Telefonat endlich fertig war. Angefangen bei der Stadt, weitergeleitet über das Militär und angekommen bei der deutschen Flugsicherung Bayern (in München).

      Meine Frage lautete: "Darf ich in Wohngebieten fliegen, wenn ich nur auf Höhe der Stráße fliege und keine privaten Grundstücke kreuze (vorausgesetzt man befindet sich in keiner Flugverbotszone)?"

      Ich bekam die Antwort: JA.

      Nun möchte ich von euch mal wissen, was ihr davon haltet und ob ihr eine andere Meinung dazu habt.

      Mir ist dabei noch eine Frage offen geblieben, die ich damals vergessen habe zu fragen. Stellt euch vor, ich wohne in einem mehrgeschössigen Hochhaus in Eigentum. Über meinem Balkon sind keine weiteren Balkone, sodass ich von ihm aus senkrecht nach oben fliegen könnte. Jetzt bin ich mir unsicher wie das ist, da der Balkon ja mein privates Grundstück ist...unter mir sind aber auch Balkone...also 2-dimensional geografisch von oben betrachtet sind diese 10 m² Balkon ja private Grundstücke von 3 weiteren Haushalten....wie gehe ich jetzt damit um? Würde gerne nur einmal senkrecht hochfliegen und wieder landen, um von meinem Wohngebiet ein Video zu drehen.

      Danke und Gruß

      Hallo zusammen,

      Luftfahrt hat mich schon immer begeistert. Bin Drohnen Anfänger und habe die letzten Tage zwischen der DJI Mavic Mini und der DJI Mavic Air 2 geschwankt und mich letztendlich für die DJI Mavic Air 2 entschieden. Kommt hoffentlich morgen und ich bin schon sehr gespannt :thumbsup: . Bin gerade dabei, den Kenntnissnachweis nach §21d zu machen, den nach §21e (also den "kleinen") habe ich schon. Ich möchte die Mavic Air 2 gerne privat und gewerblich (vereinzelt Luftbilder für Kunden) fliegen.


      Etwas undurchsichtig ist für mich aktuell noch die rechtliche Lage. Die Suchfunktion des Forums habe ich schon genutzt, aber teilweise verwirrt es mehr, als dass es hilft. Ich hoffe, ihr könnt etwas Klarheit schaffen.

      Soweit ich es überblicke, gilt aktuell die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vom 30.03.2017.

      Aktuell interessiert mich besonders die Lage in Bayern und Baden Württemberg.


      Luftamt Südbayern

      Für Bayern habe ich eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zur Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben des Freistaates Bayern von September 2016 gefunden: regierung.oberbayern.bayern.de…nte/service/20_160916.pdf

      • Vermute, die ist dann hinfällig und wurde durch die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vom 30.03.2017 ersetzt?
      Luftamt Nordbayern
      Von der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern habe ich folgende Allgemeinverfügung gefungen, die am 01.01.2018 in Kraft trat: regierung.mittelfranken.bayern…einverfuegung_UAS_neu.pdf


      Kann mir jemand sagen, ob es in Bayern und BW (mit Ausnahme "Luftamt Nordbayern") überhaupt eine anderweitige Regelung als die bundesweite Regelung vom 30.03.2017 gibt?

      Muss ich meine Drohne bei einer Behörde registrieren?

      Habt ihr Tipps für mich? Bzw. muss ich etwas beachten? :)


      Sorry für die vielen Fragen!

      Danke und viele Grüße,
      Basti

      Hallo, in Bayern gibt es eine Allgemeinverfügung für den Aufstieg für gewerbliche Flüge. Die Nutzung kostet 50 Euro. Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden, um gewerblich Fotos zu verkaufen. Ich habe gelesen, dass man für alle gewerblichen Aufnahmen die Nutzung der Allgemeinverfügung beantragen muss. Auf der Seite der Regierung Oberbayern steht das aber nicht:

      Laut der Regierung Bayern sind "Unbemannte Luftfahrtsysteme sind unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Hierzu zählen z. B. Quadro-/Hexa-/Oktokopter für gewerbliche Fotoaufnahmen"

      Für die Frage, ob für den Aufstieg und den Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten eine Erlaubnis erforderlich ist, sind die folgenden voneinander unabhängigen Kriterien maßgeblich (§ 21a Abs. 1 der Luftverkehrsordnung - LuftVO).:

      Unbemannte Luftfahrtsysteme:
      • bis zu 5 kg Startmasse:

        Der Steuerer benötigt grundsätzlich keine Erlaubnis. Beim Betrieb sind die Vorschriften der §§ 21, 21 a - f LuftVO zu beachten


      Was stimmt?

      Ich habe ja mittlerweile auch die Allgemeinverfügung für Nordbayern seit kurzem erhalten, da es nur wenige Km von hier bis dorthin sind.
      Normalerweise ist ja nachts eine autarke Beleuchtung nach SEERA 3215 vorgeschrieben.

      Mein Prüfer sagte uns aber, dass das eigentlich unsinnig ist, da die SERA 3215 für bemannte Flugobjekte gedacht war und ermöglicht das Erkennen auch aus großer Entfernung. Die SERA Leuchten für Drohnen, die man käuflich erwerben kann, seien mehr oder weniger praktisch nutzlos, da man die Richtung in 100m Höhe damit auch nicht mehr erkennen kann.

      Lt. Verfügung in Bayern wird in 6c eine redundante Beleuchtung vorgeschrieben, aber in 6d wiederum für den Fall, dass diese nicht vorhanden ist, die Landung bei Ausfall vorgeschrieben, also das Notfallverfahren einzuleiten.
      Da die SERA Beleuchtung aber autark ist, würde 6d ja darauf hinweisen, dass die Bordbeleuchtung ausreichend ist.
      Position und Richtung sind mit der Bordbeleuchtung einer M2P zu erkennen. Es wird nirgends in der AV auf die SERA 3215 verwiesen.

      Weiß hier jemand etwas Genaueres?

      Da das ja immer wieder mal Thema war, habe ich das Thema anhand der bayrischen AV einmal in einem Video erklärt.
      Also, wie man den Antrag stellt, was man damit machen kann, was man beachten muss, was es kostet, die 1:1 Regel etc etc.
      Natürlich hat das Ganze KEINE Gewähr auf Richtigkeit.
      Bezogen auf Bayern und die Unterschiede UAS/Flugmodell/Gewerbe, habe ich soweit versucht, gut zu recherchieren.
      Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
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