Malediven

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    • Malediven

      Guten Abend zusammen,
      wer von euch hat schonmal seinen Kopter mit ins Ausland genommen und habt ihr irgendwo Probleme gehabt, z.B. am Flughafen ?

      Da wir bald auf die Malediven fliegen und ich selbstverständlich Video / Bild aufnahmen machen möchte, fallen mir hier auf die schnelle paar wichtige Fragen ein.
      Wer kann mir hier mal was dazu sagen, nicht das ich dann mit meinem Rucksack im Flughafen an der Kontrolle zur Seite genommen werden und der Kopter als Bombe angesehen wird =O und dieser dann hier bleiben muss.

      1. Sollte man die Rechnung vom Kopter mit ins Ausland nehmen ?
      2. Kann der Kopter als Handgepäck (ohne Akkus) mitgenommen werden oder muss auch der Kopter in den Koffer ?
      3. Darf man die Akkus und das Ladegerät im Koffer überhaupt mitnehmen ?
      4. Welche Versicherung (Beispiel: Die DMO) ist hier die richtige bzw. habe ich auch ein Schutz im Ausland ?
      5. Botschaft anschreiben ob man die Drohne überhaupt mitnehmen darf ?


      Vielleicht hat der ein oder andere von euch, schonmal damit Erfahrung gemacht und kann berichten ?

      Vielen Dank schonmal.

      Gruß
      M@rek

      Dieser Beitrag wurde bereits 13 mal editiert, zuletzt von M@rek ()

    • Hi RC,
      also du hattest keine probleme weder an dem Flughafen in DE oder in den USA bei der rückreise ?
      Hast du deine Phantom mitgenommen? Ich würde sie gern mit als Handgepäck mitnehmen wollen.

      Und bei der Einreise hattes du keine probleme da auch die Koffer geröntgt werden ?
      Hast du auch deine Rechnung vom Kopter mitgenommen ?

      Muss ich da auch nicht die Fluggesellschaft anschreiben wegen den Akkus. Akkus könnten doch Explodieren, aber hier frage ich mich auch wenn ich ein Notebook mitnehme, dieser hat genauso ein Akku also müsste es doch keine probleme geben ?

      Und müssten die Akkus nicht in den Koffer ?

      Fragen über fragen nur ich habe keinen bock das ich 1500 € ausgebe und dann muss der Kopter in Male beim Zoll bleiben oder sonst was.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von M@rek ()

    • Nein ich hatte keine Probleme. Beim Hinflug wurden meine Lipos auf Sprengstoff untersucht. Und nach dem Rückflug lag ein Ami-Zettel im Klamottenkoffer mit meinem Phantom dazwischen, dass dieser geöffnet und gecheckt worden ist. Aber alles ohne Befund.
      100Wh Lipo-Akkus im Handgepäck ist eine Vorschrift der IATA und für alle Fluggesellschaften geltend. Lipo-Akkus im aufgegebenen Gepäck sind laut IATA explizit verboten.
      Meine Rechnungen hatte ich mit, wollte aber keiner sehen.
    • 1. Du kannst die Rechnung mitnehmen, ist auch empfehlenswert. Es allerdings keine Vorschrift dies zu tun. Warum auch, du nimmst ja auch nicht für dein Handy, Laptop, Jacke deine Rechnung mit.
      2. Jede Fluggesellschaft hat andere bedigungen bezüglich Handgepäck. Prinzipiell ist es allerdings kein Problem.
      3. Akkus und elektronische Geräte (z.B. Laptop) sind bei einigen Fluggesellschaften im KOFFER verboten und müssen im Handgepäck mitgeführt werden. z.B. Darfst du bei AA nichtmal einen Laptop im Koffer mitführen
      4. -
      5. Also ich weiß ja nicht was das mit der Botschaft soll, aber generell haben Länder, wo eine Drohne ILLEGAL ist keine Botschaft von Deutschland oder der Schweiz. z.B. Nordkorea
    • FlyingTimo schrieb:

      Du kannst die Rechnung mitnehmen, ist auch empfehlenswert. Es allerdings keine Vorschrift dies zu tun. Warum auch, du nimmst ja auch nicht für dein Handy, Laptop, Jacke deine Rechnung mit.
      Das Problem ist: Wenn du nach Deutschland einreist kann der Zoll dir ohne weiteres einen Strich durch die Rechnung machen. Du bist nämlich in der Beweispflicht, dass die Sachen nicht neu sind und nicht im Ausland gekauft wurden. Solche Diskussionen gibt es auch gerne mal bei Schmuck.
    • ChAG schrieb:

      FlyingTimo schrieb:

      Du kannst die Rechnung mitnehmen, ist auch empfehlenswert. Es allerdings keine Vorschrift dies zu tun. Warum auch, du nimmst ja auch nicht für dein Handy, Laptop, Jacke deine Rechnung mit.
      Das Problem ist: Wenn du nach Deutschland einreist kann der Zoll dir ohne weiteres einen Strich durch die Rechnung machen. Du bist nämlich in der Beweispflicht, dass die Sachen nicht neu sind und nicht im Ausland gekauft wurden. Solche Diskussionen gibt es auch gerne mal bei Schmuck.
      Ja das stimmt natürlich, aber selbst wenn du die Rechnung nicht dabei hast, wird dir nicht die Drohen dauerhaft entzogen, vernichtet usw. Auch musst du keine Strafezahlen, weil du eben nicht dazu verpflichtet bist die Rechnung mitzuführen.
      Aber wie ich ja schreiben, ist es aus genau diesem Grund empfehlenswert. (Mein erster Satz)
    • FlyingTimo schrieb:

      Auch musst du keine Strafezahlen
      Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn die Beamten davon ausgehen, dass du das gute Stück im Ausland erworben hast wird dir die Mehrwertsteuer und die Strafe (weil du durch den "grünen" Ausgang gegangen bist) in Rechnung gestellt. Du hast meiner Meinung nach im Nachgang aber die Möglichkeit durch vorzeigen der Rechnung zu beweisen, dass du Sie in Deutschland gekauft hast und kannst das Geld entsprechend zurückverlangen.

      PS: Aber wie gesagt, bin kein Experte!
    • ChAG schrieb:

      FlyingTimo schrieb:

      Auch musst du keine Strafezahlen
      Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn die Beamten davon ausgehen, dass du das gute Stück im Ausland erworben hast wird dir die Mehrwertsteuer und die Strafe (weil du durch den "grünen" Ausgang gegangen bist) in Rechnung gestellt. Du hast meiner Meinung nach im Nachgang aber die Möglichkeit durch vorzeigen der Rechnung zu beweisen, dass du Sie in Deutschland gekauft hast und kannst das Geld entsprechend zurückverlangen.
      PS: Aber wie gesagt, bin kein Experte!
      Wir können jetzt noch fünf mal hin und her schreiben, aber es ist Fakt: Wo kein Zollverstoß, da auch keine Strafe.
      Wie wir es drehen und wenden, am Ende wirst du keine Strafe zahlen, wenn du nachgewiesen hast, dass die Ware nicht verzollungspflichtig war.
      Abgesehn davon wird der Zoll nur bei einem ANFANGSVERDACHT tätig. Dies ist der Fall, wenn die Drohne in der Originalverpackung ist (Karton).

      EDIT: Da du ja bestimmt im Besitz eines Smartphones bist, reicht den Kollegen bestimmt auch folgends (bzw. Hersteller deiner Drohne): Link zur DJI Webseite
    • msheli schrieb:

      hallo,

      ich fahre im sommer mit der fähre nach Island und will im auto meine Phantom2 mitnehmen. ich gehe mal davon aus, das hier kein hahn nach irgendwas kräht. aber vorsorglich kann man ja kopien des kaufes mitnehmen.
      Ja, wenn du dafür die Rechnung mitnimmst: Vergiss die Rechnungen für dein Smartphone, Laptop, deine Uhr, deinen 800€ Koffer und dein Auto nicht.
      Das ist alles genau das Gleiche wie die Drohne!

      Ich will hier echt niemanden zu Nahe treten, aber es absolut unrealistisch, dass der Zoll alarm macht, wenn du das Ding nicht original Verpackt mit dir rumschleppst.
    • Es geht doch jetzt nicht darum, die Rechnung würde ich sowieso mitnehmen, es geht darum ob man die Drohne überhaupt mit auf die Malediven mitnehmen kann.
      Denn auf youtube sehen ich ganz viele Videos wo Leute drohnen mit haben.

      Und das Auswärtige Amt schrieb ich soll mich an die Botschaft in der Schweiz wenden.
      Aber von dieser funktioniert die Mailadresse nicht.

      Jetzt habe ich den Zoll auf den Malediven angeschrieben, naja abwarten.
      Und wegen den Akkus, da wollte ich auch mal bei der Fluggesellschaft nachfragen.

      Ich habe echt kein Bock das die dann sagen, das ich die Akkus separat per Post senden soll!
      Und wenn dann wohin denn Insel Nr. 7 Bungalow XY :D

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    • Weil es keine Rechtsgrundlage und gestzliche Bestimmungen gibt dir das mitnehmen einer Drohne zu verbieten. Ganz easy.
      Aber wenn mich als Hotelier jemand fragt: Hey darf ich meine Drohne mitnehmen und damit deine Kunden filmen und belästigen.
      würde ich nein sagen.